Schadensersatz für Räumpanzer-Angriff
Castortransport: Schadensersatz für Räumpanzer-Angriff
Durfte der Fahrer eines Räumpanzers den Traktor eines Bauern rammen, um ihn vom Protest gegen einen Castortransport nach Gorleben abzuhalten? Nein, hat eine Richterin am Landgericht Lüneburg in ihr Urteil geschrieben, und dem Landwirt aus Metzingen Schadensersatz für den zerstörten Vorderreifen zugesprochen.
Durfte der Fahrer eines Räumpanzers den Traktor eines Bauern rammen, um ihn vom Protest gegen einen Castortransport nach Gorleben abzuhalten? Nein, hat eine Richterin am Landgericht Lüneburg in ihr Urteil geschrieben, und dem Landwirt aus Metzingen Schadensersatz für den zerstörten Vorderreifen zugesprochen.
Im November 2004 war es auf einem Acker am Rand der Göhrde zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizeieinheiten gekommen, nachdem ein Weg durch Strohballen unpassierbar gemacht worden war. Diese gipfelten in einer Verfolgungsjagd zwischen Treckern und einem Räumpanzer. Nach dem vergeblichen Versuch, jemanden von den Demonstrierenden dingfest zu machen, kehrte das Sondereinsatzfahrzeug eine viertel Stunde später zum Ort des Geschehens zurück und rammte dort eine zurückgebliebene Zugmaschine.
Nach Ansicht des Gerichts stellte diese Maßnahme eine "rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung" dar. Eine "objektive Gefahr" habe zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden. Dies sei rechtlich aber eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte. Das Verhalten des Panzerfahrers wertet die Richterin als schuldhaft, da der Schaden bewusst und gewollt herbeigeführt worden sei. Damit habe der Beamte seine Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten verletzt.
"Richterin Göbel macht hier ein weiteres Mal deutlich, dass sich die Polizei auch im Castorgeschehen nicht zum "Herrn der Straße" machen darf", kommentiert Elisabeth Krüger von der Castorgruppe Göhrde die Urteilsbegründung. Da das beklagte Polizeipräsidium auf weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet hat, ist damit unter einen langjährigen Rechtsstreit ein Schlusspunkt gesetzt.
Nach Ansicht des Gerichts stellte diese Maßnahme eine "rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung" dar. Eine "objektive Gefahr" habe zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden. Dies sei rechtlich aber eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte. Das Verhalten des Panzerfahrers wertet die Richterin als schuldhaft, da der Schaden bewusst und gewollt herbeigeführt worden sei. Damit habe der Beamte seine Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten verletzt.
"Richterin Göbel macht hier ein weiteres Mal deutlich, dass sich die Polizei auch im Castorgeschehen nicht zum "Herrn der Straße" machen darf", kommentiert Elisabeth Krüger von der Castorgruppe Göhrde die Urteilsbegründung. Da das beklagte Polizeipräsidium auf weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet hat, ist damit unter einen langjährigen Rechtsstreit ein Schlusspunkt gesetzt.
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Ergänzungen
Probleme bei der Urenco
Die Probleme der Betreiberfirma der einzigen Urananreicherungsanlage Deutschlands häufen sich. Nachdem ein Atommülltransport von der Gronauer Atomanlage nach Russland schon am 16. Mai nicht fuhr, ist der Transport auch am vergangenen Mittwoch ausgefallen – obwohl der Zug samt Lokomotive bereitstand. Auch die Polizei zeigte sich aufgrund des nun schon zum zweiten Mal verschobenen Transports sichtlich verwirrt. Auch das für den Transport nahe dem Rotterdamer Hafen bereitstehendes Schiff wurde wieder wegbeordert. Urenco äußert sich grundsätzlich nicht zu den misslungenen Atommülltransporten. Wann die Güterwaggons – die noch immer voll beladen auf dem Gelände der Anreicherungsanlage stehen – nach Russland aufbrechen ist unbekannt. Laut Urenco endet der Atommüllexport aber definitiv am 1.Januar 2009.
Auch beim Ausbau der Anlage ist es zu unerwarteten Verzögerungen gekommen. Schon im vergangenen Sommer kündigte die Urenco an, den Erweiterungsbau im Oktober 2007 in Betrieb zu nehmen. Dies ist noch immer nicht geschehen. Laut Pressestelle soll die Inbetriebnahme aber in den nächsten Wochen erfolgen – wann genau wird die Urenco erst kurz zuvor bekannt geben um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen. Angeblich sollen technische Probleme der Grund für die Verzögerung sein.
Dem Ziel ihren Marktanteil, der heute bei 23 Prozent liegt, zu erhöhen und dem erklärten Ziel Weltmarktführer bei der Urananreicherung zu werden kommt die Urenco so nicht näher.
Anti-Atom-Initiativen aus dem Münsterland rufen für den 4. Juni zur Demonstration unter dem Motto „Uranmülltransporte stoppen - Urananreicherungsanlagen sofort stilllegen“ auf. Beginn ist um 18 Uhr vorm Münsteraner Hauptbahnhof. Da die letzten Urantransporte meist an einem Mittwoch stattfanden, wird der Atommüllzug für diesen Tag erwartet.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Und, fliegt er nun raus? — Diet Simon
gratulatione! — antiatomi
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