Versammlungsrecht in München: 110 Tagessätze
Versammlungsrecht in München ?!? Die bayrische Staatsregierung plant das Versammlungsgesetz noch dieses Jahr zu verschärfen, doch schon seit längerem werden Versammlungsleiter und Anmelder von Kundgebungen und Demos mit massiven Repressionen konfrontiert.
So soll in München ein Antirassist zu 110 Tagessätzen verurteilt werden, weil der Auflagenbescheid bei der Kundgebung angeblich fehlte und die Auflagen nicht durchgegeben wurden.
So soll in München ein Antirassist zu 110 Tagessätzen verurteilt werden, weil der Auflagenbescheid bei der Kundgebung angeblich fehlte und die Auflagen nicht durchgegeben wurden.
Versammlungsrecht ?!
Antirassist soll zu 110 Tagessätzen verurteilt werden, weil der Auflagenbescheid bei der Kundgebung angeblich fehlte
und die Auflagen nicht durchgegeben wurden.
Prozessfortführung:
Dienstag, 3.06.2008, 16:30h Sitzungssaal A224/II
Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16 München
U1 Stiglmaierplatz
Am 8.08.2007 und 9.08.2007 fand im Münchener Süden vor einem Abschiebelager eine Kundgebung gegen Abschiebungen nach Nigeria statt. Vor dem Lagerzaun patroullierten Polizeihundeführer mit ihren Kampfhunden. Direkt vor dem Lager parkten diverse Polizei-und Staatsschutzfahrzeuge. Der Kundgebungsgruppe, die aus ca. 10 Leuten bestand, stand auf der anderen Strassenseite ein riesiges Polzeiaufgebot gegenüber. Am ersten Tag wurde der Kundgebungsteilnehmer R. bereits wikürlich auf Anweisung eines Einsatzleiters festgenommen. Der anwesende Staatsschutz schaltete sich ein und musste (vermutlich auf Weisung des Innenministeriums) aufgrund einer Entscheidung des OLG Celle, -dass das Zurufen zu Flüchtlingen nichts zu unterschreiben keine Straftat sei, die Freilassung anordnen.
Am folgenden Tag, den 9.08. kam es wiederholt zu Repression durch das anwesende Polizeiaufgebot : Kundgebungsteilnehmer wurden bedrängt und in einem Reisebus angekarrte Flüchtlinge wurde gezwungen an Stacheldraht und Kampfhunden vorbei in das Abschiebezentrum zur Botschaftsvorführung zu gehen.
Ende Januar erhielt der Versammlungsleiter vom 9.08.2008 , R. , einen
Strafbefehl über 110 Tagessätze:
Ihm wird vorgeworfen:
1. Die Auflagen nicht mitgeführt zu haben
2. Die Auflagen nicht verkündet zu haben
Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt. Im ersten Verhandlungstermin am 15.05.2008. kommt es zu keinem Ergebnis. Der Zeuge, Polizeihauptkomissar Dietz,
dichtet während seiner Aussage um Gedächtnislücken.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger (Die Verteidigung beantragte Freispruch) wurde die Verhandlung unter Einladung von weiteren Zeugen auf den 3.06.2008 vertagt.
Dieser Prozess, von der Süddeutschen Zeitung treffend als "Grüsse aus Absurdistan" (SZ, 16.5.08) beschrieben, reiht sich ein in die Serie von Angriffen der Staatsgewalt in Bayern auf Antirassismus, Antifaschismus und Antimilitarismus.
So werden engagierte Menschen während der Nato-Kriegskonferenz immer wieder ihrer Freiheit beraubt, zusammengeschlagen, mit Anzeigen bedroht und mit abstrusesten Konstruktionen vor Staatsanwaltschaften gezerrt.
Ebenso ergeht es Menschen die sich für Flüchtlinge einsetzen. Doch diesen kann es durch Abschiebungen noch schlimmer ergehen. Aus der konstruierten Straffälligkeit
resultierende Abschiebungen können auch bewusst tödlich enden.
Kämpfen wir gegen diese Zustände ! Lassen wir auf keinen Fall das neue Versammlungsgesetz der bayrischen Staatsregierung durch ! Für die Versammlungsfreiheit !
Wir demonstrieren wo und wann WIR wollen !
No Justice - No Peace !
Antirassist soll zu 110 Tagessätzen verurteilt werden, weil der Auflagenbescheid bei der Kundgebung angeblich fehlte
und die Auflagen nicht durchgegeben wurden.
Prozessfortführung:
Dienstag, 3.06.2008, 16:30h Sitzungssaal A224/II
Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16 München
U1 Stiglmaierplatz
Am 8.08.2007 und 9.08.2007 fand im Münchener Süden vor einem Abschiebelager eine Kundgebung gegen Abschiebungen nach Nigeria statt. Vor dem Lagerzaun patroullierten Polizeihundeführer mit ihren Kampfhunden. Direkt vor dem Lager parkten diverse Polizei-und Staatsschutzfahrzeuge. Der Kundgebungsgruppe, die aus ca. 10 Leuten bestand, stand auf der anderen Strassenseite ein riesiges Polzeiaufgebot gegenüber. Am ersten Tag wurde der Kundgebungsteilnehmer R. bereits wikürlich auf Anweisung eines Einsatzleiters festgenommen. Der anwesende Staatsschutz schaltete sich ein und musste (vermutlich auf Weisung des Innenministeriums) aufgrund einer Entscheidung des OLG Celle, -dass das Zurufen zu Flüchtlingen nichts zu unterschreiben keine Straftat sei, die Freilassung anordnen.
Am folgenden Tag, den 9.08. kam es wiederholt zu Repression durch das anwesende Polizeiaufgebot : Kundgebungsteilnehmer wurden bedrängt und in einem Reisebus angekarrte Flüchtlinge wurde gezwungen an Stacheldraht und Kampfhunden vorbei in das Abschiebezentrum zur Botschaftsvorführung zu gehen.
Ende Januar erhielt der Versammlungsleiter vom 9.08.2008 , R. , einen
Strafbefehl über 110 Tagessätze:
Ihm wird vorgeworfen:
1. Die Auflagen nicht mitgeführt zu haben
2. Die Auflagen nicht verkündet zu haben
Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt. Im ersten Verhandlungstermin am 15.05.2008. kommt es zu keinem Ergebnis. Der Zeuge, Polizeihauptkomissar Dietz,
dichtet während seiner Aussage um Gedächtnislücken.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger (Die Verteidigung beantragte Freispruch) wurde die Verhandlung unter Einladung von weiteren Zeugen auf den 3.06.2008 vertagt.
Dieser Prozess, von der Süddeutschen Zeitung treffend als "Grüsse aus Absurdistan" (SZ, 16.5.08) beschrieben, reiht sich ein in die Serie von Angriffen der Staatsgewalt in Bayern auf Antirassismus, Antifaschismus und Antimilitarismus.
So werden engagierte Menschen während der Nato-Kriegskonferenz immer wieder ihrer Freiheit beraubt, zusammengeschlagen, mit Anzeigen bedroht und mit abstrusesten Konstruktionen vor Staatsanwaltschaften gezerrt.
Ebenso ergeht es Menschen die sich für Flüchtlinge einsetzen. Doch diesen kann es durch Abschiebungen noch schlimmer ergehen. Aus der konstruierten Straffälligkeit
resultierende Abschiebungen können auch bewusst tödlich enden.
Kämpfen wir gegen diese Zustände ! Lassen wir auf keinen Fall das neue Versammlungsgesetz der bayrischen Staatsregierung durch ! Für die Versammlungsfreiheit !
Wir demonstrieren wo und wann WIR wollen !
No Justice - No Peace !
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Ergänzungen
wichtig
Grossdemo gegen das geplante neue Versammlungsgesetz in Bayern "Black is beautiful! Militanzverbot? Nix da!"
mehr Infos und Aufruf:
Mobilisierungsvideo:
Rein in den antikapitalistische Block !
Demonstrationen gehören den Demonstranten!
2. Juni Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23:
9:00 Uhr Kundgebung
9:30 Uhr Prozess
mehr Infos:
Siehe auch:
Ergebnis : Freispruch in erster Instanz
FREISPRUCH !!!
(Da der Polizeizeuge Hauptkomissar widersprüchliche Angaben machte und der Kundgebungsanfang nicht ermittelt werden konnte, wurde der Angeklagte freigesprochen)
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Kampfhunde? — Hoffmann
Zeitungsartikel — ._.
hunde — hund
@hoffmann — halb-anarchist