Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung
Das Amtsgericht Köln entschied in einer Mietrechtssache, dass 2 Hanfpflanzen auf dem Balkon zum Eigenbedarf kein Grund für eine fristlose Kündigung sei.
Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)
Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.
Quelle: das Rechtsforum
http://www.das-rechtsforum.de/index.php?option=com_content&task=view&id=41&Itemid=43
Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.
Quelle: das Rechtsforum
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die pflanze — sieht aber