Osnabrück:Repressions-Tricks der Arbeitsämter

Verbieten ist verboten! 10.05.2008 19:13 Themen: Soziale Kämpfe
Im Westen werden die Schrauben angezogen: "Haben Sie eine Umzugsgenehmigung ihres alten Arbeitsamtes?"
Wenn es darum geht das Geld für Hartz-IV-Empfänger zu sparen, kennt die Fantasie der Kommunen keine Grenzen. Denn seit Einführung von Hartz IV sind die Kommunen für das ALG II verantwortlich, und das belastet die Kassen. Also sucht man nach Gründen, nicht zu zahlen.

Ein Trick: Die Umzugslüge: "Sie wollen sich in dieser Stadt arbeitslos melden und ALG II empfangen? Hatten Sie die Genehmigung ihres Arbeitsamtes umzuziehen? Ja? So, dann weisen sie mal die Kostenerstattungder Umzugskosten nach? Haben Sie nicht? Dann durften sie auch nicht umziehen. Dann kriegen sie auch kein Geld von uns."

FALSCH! Das Grundgesetz garantiert die Freizügigkeit. Ich darf als Arbeitloser umziehen. Genehmigungspflichtig ist der Umzug in eine TEURERE Wohnung. Darüber kann das Arbeitsamt versuchen den Umzug in eine andere Stadt zu verhindern.

Weiterer Trick: Reduzierung von ALG II bei Krankenhausaufenthalt. In Osnabrück kürzte die Kommune einem Kranken das Geld. Während er wegen einer REHA war wurde im ALG II gekürzt, schließlich bekäme er ja Verpflegung im Krankenhaus. Falsch, sagte das Sozialgericht.

Doch was nützt einem die REHA wenn man aus dem Krankenhaus kommt und muß sich anschließend mit dem Krankenhaus rumschlagen.

Weitere Repressionsmaßnahme: Arbeitslose sollen in Osnabrück keine Informationen austauschen dürfen - zu diesem Zweck verbietet der Direktor der zuständigen Behörde Arbeitsloseninitiativen das Verteilen von Flugblättern in den Räumen von AGOS und Arbeitsamt.

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Ergänzungen

wissen schadet nicht

wuff 14.05.2008 - 17:12
1) für leistungen nach dem sgb II ist entweder die ARGE (zusammenschluss von kommune + arbeitsagentur) oder nur die kommune zuständig. also nicht das arbeitsamt (das gibt es im übrigen nicht mehr).
2) sozialgerichtsurteile sind einzelfall entscheidungen. sie sind grundsätzlich nicht zu verallgemeinern. erst wenn eine vielzahl von sozialgerichten sich entsprechend entschieden haben kann mensch vielleicht von einer allgemeinen rechtsprechung rechnen. ausnahme sind teilweise entscheidungen des sozialgerichtes düsseldorf. selbst urteile der landessozialgerichte sind nicht allgemein bindend.
3) selbstverständlich kann das verteilen von infos in räumen von behörden verboten werden, bzw. ist es im allgemeinen sogear immer. es gilt das hausrecht.

Gab es eine Aktion zu diesem Thema?

Eleanor Marx 16.05.2008 - 20:24
Frage und Hinweise, die als inhaltliche Ergänzungen gedacht waren und sind.

Eleanor Marx 14.05.2008 - 11:15

Gab es eine Aktion zu diesem Thema in einer Behörde der Agentur oder konkret in Osnabrück?

Wenn ja, ein Bericht wäre gut.

Hinweis: Es gibt viele, sehr unterschiedliche Gruppen und Einrichtungen, die sich mit den Themen Ämterwillkür, SozialRepressionen, Zwangsarbeit... auseinandersetzen und Widerstand, Bildung und Solidarität dagegensetzen.

Hier einige Beispiele:

 http://www.elo-forum.net
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de
 http://www.chefduzen.de
 http://www.sozialticker.com
 http://www.erwerbslos.de/
 http://www.grundeinkommen.info/
 http://entdinglichung.wordpress.com
 http://www.scharf-links.de

und für Osnabrück z.B:

 http://www.ash-os.de
 http://www.grundeinkommen-osnabrueck.de
 http://www.osalt.de.vu

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