Berlin: Besetzung des Parteibüro der Grünen
Am 25.4.08 wurde das Parteibüro der Grünen Kreuzberg in der Dresdner Straße von einigen Aktivist_innen besetzt. Ziel war es, die Grünen endlich dazu zu bewegen, die Forderung nach der 2/3-Verbüßung für die inhaftierten Antifas Christian S. und Andrea N. zu unterstützen.
Die beiden politischen Gefangenen Christian S. und Andrea N. sitzen schon viel zu lange im Knast, weswegen sie nun nach 2/3 der Haftzeit entlassen werden sollen. Der Gesetzgeber sieht die 2/3-Lösung als Regelfall vor; die Restzeit wird dann zur Bewährung ausgesetzt. In Berlin allerdings wird dieser Regelfall so gut wie nie angewendet: im Bundesvergleich landet Berlin auf dem letzten Platz, sogar hinter Bayern- und das obwohl ständig die Überbelegung der Knäste beklagt wird.
Die Grünen sprechen sich ausdrücklich für die Anwendung der 2/3-Lösung aus. Um zu sehen, wie ernst sie es damit meinen, wurde daher am Freitag Nachmittag das Büro während der Sprechstunde von Dirk Behrendt besetzt- einem Abgeordneten im Berliner Rathaus und gleichzeitig Richter.
Überrascht von dem "Besuch" mit zwei Transpis zeigte er sich interessiert und nahm sogleich die untenstehende Petition entgegen.
Von dem Fax des Büros wurden dann sogleich die untenstehende Pressemitteilung an die verschiedensten Berliner Tageszeitungen verschickt.
Petition:
Petition
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich als Ehefrau von Christian S. an Sie .
Mein Ehemann wurde zu insgesamt 57 Monaten Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruch bei zwei verschiedenen antifaschistischen Demonstrationen, und einer Anwesenheit bei einer dritten Demonstration. Dafür ist er 11 Monate in U-Haft geblieben und wurde letzendlich von dem Vorwurf freigesprochen. Seine Haftentlassung war am 29. September 2010 geplant, sein Hafteintritt war am 14. Juni 2007. Mittlerweile stellt sich die Situation so dar, dass mein Mann wegen dieses Freispruches 11 Monate - die er zu unrecht inhaftiert war - auf seine Strafe angerechnet bekommen hat. Er würde somit am 13. November 2009 entlassen werden. Allerdings wurden ihm nicht die ganzen elf Monate angerechnet, sondern 2 Wochen weniger. Ein Grund dafür ist bisher nicht genannt worden.
Entschieden wurde das überraschenderweise von der Strafvollstreckungskammer und nicht vom Gnadenausschuss der eigentlich mit der Prüfung beauftragt worden war. Leider fehlt es bis heute an einem aktuellen Vollzugsplan für Christian S., auf dessen Grundlage eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit geprüft werden könnte. Die ursprünglichen 3 Jahre Haftzeit kamen zustande wegen eines angeblichen Flaschenwurfs, wegen welchem er 11 Monate in U-Haft saß. ( Entgegen der vorgeschrieben 6 Monate Minimum von Untersuchungshaft. ) In zweiter Instanz wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen. Jedoch musste er, um aus der U-Haft rauszukommen, und seine Therapie anzufangen, welche ihm während der U-Haft verweigert wurde, seine Berufung eines
anderen Verfahrens zurücknehmen – ein sogenannter „Deal“, der aber durch seinen Gesundheitszustand vielmehr erpresst wurde. Ich kann unter diesen Umständen eine Vollverbüssung nicht nachvollziehen. Ich weiß, dass in Berlin die 2/3 Regelung bundesweit am wenigsten angewendet wird, obwohl es der Regelfall sein sollte.
Entsprechend den von mir gemachten Erfahrungen was den Strafvollzug meines Ehemannes angeht, möchte ich gerne schon vor möglicherweise plötzlich im Raum stehenden Entscheidungen oder Beschlüssen auf einen neuen Vollzugsplan drängen, der auf eine 2/3 Verbüssung seiner Haftstrafe abzielt. In dem alten Vollzugsplan, welcher noch eine Vollverbüssung vorzieht, finden sich sachliche Fehler. Die Verfahren in denen er freigesprochen worden ist oder die mangels Tatverdacht eingestellt worden sind, finden dort keine Erwähnung. Ausserdem sind die besonders schlechten Haftbedingungen zu erwähnen. Dazu zählen ständige ( im Vergleich zu anderen Gefangen weitaus häufigere ) Urinkontrollen und die nicht stattfindende oder unregelmäßige medizinische Behandlung seiner Hepatites C Erkrankung. Er wird anders als seine Mitgefangenen dazu aufgefordert Gefängniskleidung zu tragen, er sah sich Morddrohungen aus der rechten Szene ausgesetzt und etliche Briefe und Zeitungen erhielt er nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten. Ausserdem wurde er in der JVA-Tegel als ein „spezieller Gefangener“ kategorisiert, was eine ständige Durchsuchung von seiner Zelle und seinem Körper nach sich zog. Der nächste Vollzugsplan muss diese Umstände entsprechend würdigen und damit eine Verbüssung auf 2/3 enthalten.
Zum Schluß bin ich so frei noch auf die politische Dimension des Falles hinzuweisen: In dem jetzigen Vollzugsplan wird ihm zum Last gelegt, dass er Wut, Hass und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen habe und es wird ihm weiter zur Last gelegt, dass sein Umfeld und auch ich seine Ehefrau gleichermaßen empfinden. Ich denke solche Auffassungen vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands zu einem Negativkriterium zu machen, sollte sich für jeden Humanisten wie Demokraten verbieten. Ähnlich erschrocken haben mich Äußerungen des jetzigen Sozialarbeiters der JVA-Plötzensee Herr König, welcher die Auffassung vertrat, das Gefängniss müße die Gesellschaft vor meinem Ehemann schützen, weil die Neonazis ebenfalls ein Teil der Gesellschaft seien.
Deswegen ist unsere Forderung:
2/3 Regelung für Christian S.
Pressemitteilung:
Pressemitteilung an die Redaktion
hiermit teilen wir ihnen mit, dass wir momentan das Büro der Grünen in der Dresdner Strasse 10 besetzen. Unser Ziel ist dabei die Haftentlassung der AntifaschistInnen Christian S. und Andrea N. nach 2/3 ihrer Verbüssung zu fordern.
Wir wollen betonen, dass in dem ersten Vollzugsplan von Christian die Vollverbüssung vorgesehen worden ist, weil er « Wut, Hass, und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen » empfinde (Zitat aus dem Vollzugsplan). Ausserdem wurde ihm von Seiten der JVA Plötzensee mitgeteilt, dass sie die Gesellschaft vor ihm schützen musse, da die Nazis auch ein Teil der Gesellschaft seien. Das empfinden wir als unannehmbare Begründung und deswegen fordern wir dass Christian S. nach Verbüssung 2/3 seiner Strafe am 4.8.08 entlassen wird.
Christian S. wurde ausserdem seit er im Gefängnis sitzt besonders schlecht behandelt und Schikanen ausgesetzt. Dazu zählen ständige ( im Vergleich zu anderen Gefangen weitaus häufigere ) Urinkontrollen und die nicht stattfindende oder unregelmäßige medizinische Behandlung seiner Hepatites C Erkrankung. Er wird anders als seine Mitgefangenen dazu aufgefordert Gefängniskleidung zu tragen, er sah sich Morddrohungen aus der rechten Szene ausgesetzt und etliche Briefe und Zeitungen erhielt er nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten. Ausserdem wurde er in der JVA-Tegel als ein „spezieller Gefangener“ kategorisiert, was eine ständige Durchsuchung von seiner Zelle und seinem Körper nach sich zog.
Die 2/3 Regelung ist eigentlich als Regelfall vorgesehen, aber wird in Berlin fast nie angewendet. Die Gefängnisse hier sind überfüllt, doch anstatt diesem Zustand durch Anwendung der 2/3 Regelung entgegenzuwirken, soll nun ein Millionenprojekt, nämlich ein Gefängnisneubau in Grossberen, Abhilfe schaffen. Wir fordern den Senat auf diesen Neubau in Grossbeeren zu stoppen und andere, vernünftigere Lösungen, wie die 2/3 Regelung zu nutzen.
Forderungen:
2/3 für Christian S. und Andrea N. !!!
2/3 als Regelfall !!!
Für weitere Infos: freechristian.gulli.to oder seine Anwältin Maren Burkart unter der Nummer: 69579977
Die Grünen sprechen sich ausdrücklich für die Anwendung der 2/3-Lösung aus. Um zu sehen, wie ernst sie es damit meinen, wurde daher am Freitag Nachmittag das Büro während der Sprechstunde von Dirk Behrendt besetzt- einem Abgeordneten im Berliner Rathaus und gleichzeitig Richter.
Überrascht von dem "Besuch" mit zwei Transpis zeigte er sich interessiert und nahm sogleich die untenstehende Petition entgegen.
Von dem Fax des Büros wurden dann sogleich die untenstehende Pressemitteilung an die verschiedensten Berliner Tageszeitungen verschickt.
Petition:
Petition
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich als Ehefrau von Christian S. an Sie .
Mein Ehemann wurde zu insgesamt 57 Monaten Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruch bei zwei verschiedenen antifaschistischen Demonstrationen, und einer Anwesenheit bei einer dritten Demonstration. Dafür ist er 11 Monate in U-Haft geblieben und wurde letzendlich von dem Vorwurf freigesprochen. Seine Haftentlassung war am 29. September 2010 geplant, sein Hafteintritt war am 14. Juni 2007. Mittlerweile stellt sich die Situation so dar, dass mein Mann wegen dieses Freispruches 11 Monate - die er zu unrecht inhaftiert war - auf seine Strafe angerechnet bekommen hat. Er würde somit am 13. November 2009 entlassen werden. Allerdings wurden ihm nicht die ganzen elf Monate angerechnet, sondern 2 Wochen weniger. Ein Grund dafür ist bisher nicht genannt worden.
Entschieden wurde das überraschenderweise von der Strafvollstreckungskammer und nicht vom Gnadenausschuss der eigentlich mit der Prüfung beauftragt worden war. Leider fehlt es bis heute an einem aktuellen Vollzugsplan für Christian S., auf dessen Grundlage eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit geprüft werden könnte. Die ursprünglichen 3 Jahre Haftzeit kamen zustande wegen eines angeblichen Flaschenwurfs, wegen welchem er 11 Monate in U-Haft saß. ( Entgegen der vorgeschrieben 6 Monate Minimum von Untersuchungshaft. ) In zweiter Instanz wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen. Jedoch musste er, um aus der U-Haft rauszukommen, und seine Therapie anzufangen, welche ihm während der U-Haft verweigert wurde, seine Berufung eines
anderen Verfahrens zurücknehmen – ein sogenannter „Deal“, der aber durch seinen Gesundheitszustand vielmehr erpresst wurde. Ich kann unter diesen Umständen eine Vollverbüssung nicht nachvollziehen. Ich weiß, dass in Berlin die 2/3 Regelung bundesweit am wenigsten angewendet wird, obwohl es der Regelfall sein sollte.
Entsprechend den von mir gemachten Erfahrungen was den Strafvollzug meines Ehemannes angeht, möchte ich gerne schon vor möglicherweise plötzlich im Raum stehenden Entscheidungen oder Beschlüssen auf einen neuen Vollzugsplan drängen, der auf eine 2/3 Verbüssung seiner Haftstrafe abzielt. In dem alten Vollzugsplan, welcher noch eine Vollverbüssung vorzieht, finden sich sachliche Fehler. Die Verfahren in denen er freigesprochen worden ist oder die mangels Tatverdacht eingestellt worden sind, finden dort keine Erwähnung. Ausserdem sind die besonders schlechten Haftbedingungen zu erwähnen. Dazu zählen ständige ( im Vergleich zu anderen Gefangen weitaus häufigere ) Urinkontrollen und die nicht stattfindende oder unregelmäßige medizinische Behandlung seiner Hepatites C Erkrankung. Er wird anders als seine Mitgefangenen dazu aufgefordert Gefängniskleidung zu tragen, er sah sich Morddrohungen aus der rechten Szene ausgesetzt und etliche Briefe und Zeitungen erhielt er nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten. Ausserdem wurde er in der JVA-Tegel als ein „spezieller Gefangener“ kategorisiert, was eine ständige Durchsuchung von seiner Zelle und seinem Körper nach sich zog. Der nächste Vollzugsplan muss diese Umstände entsprechend würdigen und damit eine Verbüssung auf 2/3 enthalten.
Zum Schluß bin ich so frei noch auf die politische Dimension des Falles hinzuweisen: In dem jetzigen Vollzugsplan wird ihm zum Last gelegt, dass er Wut, Hass und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen habe und es wird ihm weiter zur Last gelegt, dass sein Umfeld und auch ich seine Ehefrau gleichermaßen empfinden. Ich denke solche Auffassungen vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands zu einem Negativkriterium zu machen, sollte sich für jeden Humanisten wie Demokraten verbieten. Ähnlich erschrocken haben mich Äußerungen des jetzigen Sozialarbeiters der JVA-Plötzensee Herr König, welcher die Auffassung vertrat, das Gefängniss müße die Gesellschaft vor meinem Ehemann schützen, weil die Neonazis ebenfalls ein Teil der Gesellschaft seien.
Deswegen ist unsere Forderung:
2/3 Regelung für Christian S.
Pressemitteilung:
Pressemitteilung an die Redaktion
hiermit teilen wir ihnen mit, dass wir momentan das Büro der Grünen in der Dresdner Strasse 10 besetzen. Unser Ziel ist dabei die Haftentlassung der AntifaschistInnen Christian S. und Andrea N. nach 2/3 ihrer Verbüssung zu fordern.
Wir wollen betonen, dass in dem ersten Vollzugsplan von Christian die Vollverbüssung vorgesehen worden ist, weil er « Wut, Hass, und Verachtung gegenüber faschistischen Organisationen » empfinde (Zitat aus dem Vollzugsplan). Ausserdem wurde ihm von Seiten der JVA Plötzensee mitgeteilt, dass sie die Gesellschaft vor ihm schützen musse, da die Nazis auch ein Teil der Gesellschaft seien. Das empfinden wir als unannehmbare Begründung und deswegen fordern wir dass Christian S. nach Verbüssung 2/3 seiner Strafe am 4.8.08 entlassen wird.
Christian S. wurde ausserdem seit er im Gefängnis sitzt besonders schlecht behandelt und Schikanen ausgesetzt. Dazu zählen ständige ( im Vergleich zu anderen Gefangen weitaus häufigere ) Urinkontrollen und die nicht stattfindende oder unregelmäßige medizinische Behandlung seiner Hepatites C Erkrankung. Er wird anders als seine Mitgefangenen dazu aufgefordert Gefängniskleidung zu tragen, er sah sich Morddrohungen aus der rechten Szene ausgesetzt und etliche Briefe und Zeitungen erhielt er nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten. Ausserdem wurde er in der JVA-Tegel als ein „spezieller Gefangener“ kategorisiert, was eine ständige Durchsuchung von seiner Zelle und seinem Körper nach sich zog.
Die 2/3 Regelung ist eigentlich als Regelfall vorgesehen, aber wird in Berlin fast nie angewendet. Die Gefängnisse hier sind überfüllt, doch anstatt diesem Zustand durch Anwendung der 2/3 Regelung entgegenzuwirken, soll nun ein Millionenprojekt, nämlich ein Gefängnisneubau in Grossberen, Abhilfe schaffen. Wir fordern den Senat auf diesen Neubau in Grossbeeren zu stoppen und andere, vernünftigere Lösungen, wie die 2/3 Regelung zu nutzen.
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2/3 für Christian S. und Andrea N. !!!
2/3 als Regelfall !!!
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Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
was soll das enn? — Name
weg mit den knästen - 2/3 sind schon zu viel — fighting4peaceIsLikeFucking4Virginity
@ name — phantomias
@ phantomias 05.05.2008 - 14:24 — ichhier
Richter Behrend — Na sowas
Donnerstag, 08.05.2008 — bla
Regelfall? — dreqzack
@ Regelfall? — antifaschistischer jurist
In Deutschland — Bullemöck
die falschen erwischt — annig