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Keine Demogebühren dank BVG

Greenpeace 30.04.2008 15:46
Für die Anmeldung einer Demonstration dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe keine Gebühren erhoben werden. Mit dieser Entscheidung hat das BVG einen Gebührenbescheid der Stadt München für eine von Greenpeace angemeldete Kundgebung wegen eines Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt.
Im konkreten Fall ging es um eine Kundgebung gegen Patente auf Leben vor dem Europäischen Patentamt in München im Jahre 1999. Greenpeace-Aktivisten protestierten damals mit Masken des Klonschafes Dolly. Das Dolly-Patent bzw. die Zulassung durch das Europäische Patentamt ließ ein Klonierungsverfahren zu, welches auch den Menschen umfasste. Die Münchner Behörde erließ einen Gebührenbescheid für die Anmeldung und Greenpeace zog dagegen vor Gericht.

Nach den Worten der Richter des Ersten Senats des BVG rechtfertigen Auflagen, die lediglich den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen, keinen Gebührenbescheid. Nur wenn eine Behörde Maßnahmen wegen einer - vom Veranstalter verursachten - konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergreifen muss, sei die Erhebung von Gebühren zulässig. Gebühren dürften nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken, heißt es in dem Beschluss.

Nach Einschätzung des Hamburger Anwalts Michael Günther, der Greenpeace vor Gericht vertreten hat, hat die Entscheidung Auswirkungen auf mehrere geplante Landesgesetze zum Versammlungsrecht. Gegen Greenpeace hat die Stadt München den Bescheid vor kurzem aufgehoben.

Auch wird es durch dieses Urteil sicherlich in der ein oder anderen Stadt in Zukunft ähnliche Fälle geben, da sich die sogenannten Demonstrationsgebühren als gute Geldeinnahmequelle und zum anderen als gutes Repressionsmittel gezeigt haben.

Quelle:  http://www.greenpeace.de/themen/patente/nachrichten/artikel/greenpeace_schreibt_rechtsgeschichte/
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Ergänzungen

Gebührenfreiheit für Demonstrationen

Infomat 30.04.2008 - 16:05
Für die bloße Anmeldung einer Demonstration dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Gebühren erhoben werden. Das Karlsruher Gericht hat einen Gebührenbescheid der Stadt München für eine von der Umweltschutzorganisation Greenpeace angemeldete Kundgebung wegen eines Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Gebühren dürften "nicht einschüchternd auf die Ausübung des
Grundrechts wirken", heißt es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss.

In dem Fall ging es um eine 1999 angemeldete Kundgebung gegen die
"Patentierung von Leben" vor dem Europäischen Patentamt in München. Die
Landeshauptstadt machte dem Veranstalter Auflagen - unter anderem, weil die
Teilnehmer Tiermasken tragen sollten - und verlangte dafür 40 Mark (rund
20,50 Euro). Dagegen zog die Organisation vor Gericht. (Az: 1 BvR 943/02 -
Beschluss vom 25. Oktober 2007)

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts rechtfertigen Auflagen, die
lediglich den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten sollen,
keinen Gebührenbescheid. Nur wenn die Behörde Maßnahmen wegen einer - vom
Veranstalter verursachten - konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung ergreifen muss, sei die Erhebung von Gebühren zulässig, befand
eine Kammer des Ersten Senats.

Nach Einschätzung des Hamburger Anwalts Michael Günther, der Greenpeace
vertreten hat, hat die Entscheidung Auswirkungen auf mehrere geplante
Landesgesetze zum Versammlungsrecht. Die Stadt München habe den Bescheid vor
kurzem aufgehoben.

Der Link zur Entscheidung:
 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html

 http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Nachrichten/id/228498

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