Detaillierter Prozessbericht bzgl. "Hirsch-Q"

autonome Antifaschisten Dortmund (aAD) 21.04.2008 05:12 Themen: Antifa
Am 15.04.2008 fand zwischen 10:00 und 14:00 Uhr die Hauptverhandlung wegen des Angriffs vom 01./02.09.2008 auf die alternative Kneipe "Hirsch-Q" in der Dortmunder Innenstadt statt. Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Dortmund hatten sich “Diddi” S. (24) und Markus N. (25) wegen gemeinschaftlichem Landfriedensbruch in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Körperverletzung zu verantworten.
Dietrich “Diddi” S. wurde von RechtsAnwältin Susanne Zimmermann und Markus N. von RechtsAnwalt André Pickert vertreten.
Die beiden Angeklagten gestanden die Tat teilweise.
Während "Diddi" S. aber "ja eigentlich gar nichts gemacht haben" will und seinen "Kameraden" praktisch nur aus 6-8m Entfernung "zugeschaut" habe;
Hatte sein "Kamerad" Markus N. halt das "Pech" beim Einschlagen der Scheibe eindeutig identifiziert zu werden... Was er somit, um eine Strafmilderung zu erreichen, auch gestand.
Natürlich konnte keiner der Angeklagten sagen, wer von ihren "Kameraden" denn im einzelnen die chemischen Kampfstoffe versprüht, die Leute attackiert und die Steine, Flaschen etc. geworfen hat. :-X
Ein seltsames Bild versuchten die Angeklagten und ihre Verteidiger André Picker und Susanne Zimmermann da vor Gericht zu konstruieren...
Da wurde das ganze als "Kurzschlussreaktion", nach einem vermeintlichen Angriff auf ihren "guten Kameraden" Alexander Dep(p?)t., wenige Minuten zuvor beschrieben. Dieser hätte sich auf der Brückstraße etwas zu essen geholt, als er angeblich von Leuten die aus der "Hirsch-Q" kamen attackiert und am Kopf verletzt wurde. Er habe danach beobachten können wie diese "Täter" auch wieder in die "Hirsch-Q" "flüchteten". "Völlig verstört" und "blutüberströmt" sei er dann taumelnd vor der "Coronita-Bar" aufgetaucht. Seine “Kameraden” hätten sich dann “spontan” und “ungeplant” entschlossen “zur Hirsch-Q zu gehen”, wobei eine Gruppe voraus ging und eine 2. sozusagen. die Nachhut (O-Ton Picker!) bildete.
(Allein die Tatsache, dass die Nazis taktische Gesichtspunkte (2 Gruppen, geordneter Rückzug usw.) nicht außer Acht ließen, widerspricht der Spontanitäts-Theorie! Auch die Kette der Nazi-Überfälle auf die Gaststätte “Hirsch-Q”, in die dieser Überfall logisch einzureihen ist, widerspricht einer “spontanen Racheaktion”.)

Die Aussagen der Angeklagten im Detail:

Markus N.:
Der Angeklagte ging zunächst auf die zuvor stattgefundenen Demo zum “Antikriegstag 2007” der “Nationalen Kräfte” ein. So beschrieb er, dass es im Verlauf der Demonstration immer wieder “Probleme mit den Linken” gegeben habe. Im Allgemeinen beschrieb er die eigene Demo wörtlich als chaotisch. Nachdem die Demo beendet wurde, sei man mit ca. 10 “Kameraden” in die “Coronita-Bar” gegangen wo es dann angeblich zum geschilderten Zwischenfall mit “Kamerad” Dep(p?)t. (s.o.) kam.
Seine eigene konkrete Rolle beim Angriff schilderte er dann wie folgt:
Er habe sich der 2. Gruppe angeschlossen und sei praktisch hinzu gestoßen. Er beschrieb die Situation vor Ort erneut als “chaotisch”. Er behauptete die Gäste der “Q” wären, genauso wie “seine Kameraden”, vermummt gewesen. Darüber hinaus seien “Sachen” aus der “Hirsch-Q” auf ihn und “seine Kameraden” geworfen worden (was durch die geschlossene und (noch) intakte Fensterfront physisch unmöglich ist). Es sei dann zu einem “riesen Tumult” gekommen, in dessen Verlauf er mit einem Gehwegaufsteller eine Scheibe der “Hirsch-Q” zertrümmerte. Ansonsten habe er aber nichts getan; sprich weder CS-Gas gesprüht, noch Menschen angegriffen, noch Gegenstände geworfen. Er merkte, dass CS-Gas eingesetzt wurde, könne aber nicht sagen von wem und behauptete anfänglich sogar noch es wäre “aus der Hirsch-Q gekommen!”. Überhaupt will er nicht gesehen haben, was seine Kameraden taten...
(“Tumult”, “chaotisch” alles Wörter die versuchen, das zu verschleiern was dieser Zwischenfall eigentlich war: Ein gezielter (und mit Sicherheit geplanter) Überfall auf eine zivile Einrichtung, bei der die Täter (mal wieder) in geschlossener Gruppe agierten und enorm gewalttätig gegen “ihre Feinde” vorgingen.)
Er beschrieb weiter, sich dann mit mehreren “Kameraden” Richtung “Coronita-Bar” bewegt zu haben wo man dann dummerweise von Team Green eingepackt wurden.


Dietrich “Diddi” S.:
Der Angeklagte schilderte zunächst ebenfalls die Umstände der voran gegangenen Demonstration zum Antikriegstag. So habe er die Demonstration mit organisiert, und es habe von Anfang an “Schwierigkeiten” gegeben, da es “ihnen” nicht gelang genügend Ordner zu stellen. Darüber hinaus habe es immer wieder “Auseinandersetzungen mit Antifas, insbesondere am HBF” gegeben. Aus diesen Gründen habe die Demo länger gedauert als zunächst geplant, und wurde somit erst gegen 18:00 Uhr beendet. Man sei dann mit einigen “Kameraden” im “Stachis Dorfgrill” (in Do.-Dorstfeld) etwas essen gegangen. Nach dieser Stärkung habe man sich dann erst einmal zerstreut (die einen nach Hause, die anderen in die City usw.), um sich später in der “Coronita-Bar” (wörtlich: “Da sind wir ja öfter...”) wieder zu treffen.
Dort sei dann plötzlich der “Kamerad” Dep(?)t. “völlig verstört” aufgetaucht, woraufhin man dann direkt Richtung “Hirsch-Q” aufgebrochen sei. Auf dem Weg dorthin (durch die Straße “Helle”) habe er sich aber schon Gedanken wie: (O-Ton) “Wenn ich da hin gehe, bin ich der erste, der Übermorgen auf der Anklagebank sitzt!” gemacht. Aus diesem Grund sei er dann auch am Ende der Straße “Helle” (das sind ca. 6-8m vor der “Q”) stehen geblieben. Er habe “nix gemacht”, also nichts geworfen und niemanden angegriffen. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes nach Pfefferspray, gab er an “nie Pfefferspray dabei zu haben” und “dort auch keines eingesetzt” (beides O-Ton) zu haben.
Während er einige Details anscheinend gut und ausgiebig beobachtet hat (Bspw.: Die Reaktion der Türsteher, das sofortige Schließen der Fensterfront, als die ersten “Geschosse” in den Laden schlugen usw.), kann er zu den Aktionen seiner “Kameraden” natürlich keine Angaben machen. Wieder wurde das Bild der “chaotischen” Schlägerei und nicht des gezielten Überfalls, (mit wenig bis keiner Gegenwehr) gezeichnet. Die einzige (seine “Kameraden”) belastende Aussage zu der er sich hinreißen ließ war: “Ich gehe ganz stark davon aus, dass das Pfefferspray von uns kam!” Trotz der “chaotischen” Umstände, gelang es ihnen dann aber sich geschlossen Richtung “Coronita-Bar” zurück zu ziehen. Dort sei er plötzlich von der Seite von einer Person mit einem Barhocker angegriffen worden, woraufhin er einen Biergarten-Stuhl hochriss und den “Angreifer” damit vertrieb. Dann erfolgte die Festnahme durch Team Green, bla. Bla..

Es folgte die Vernehmung der geladenen Zeugen...

Als erster wurde der Wirt der Gaststätte “Hirsch-Q” gehört. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Esken, was für ein Lokal er denn betreibe, beschrieb er die “Q” wahrheitsgemäß als “Kneipe mit buntem und alternativen Publikum”.
Er versuchte hiermit nicht zuletzt eine weitere Politisierung seines Ladens (wie durch Presse u. Justiz geschehen) zu unterbinden. In der Vergangenheit war die “Hirsch-Q” der breiten Öffentlichkeit allseits gerne als Kneipe der links-autonomen Szene verkauft worden.
(Hierdurch wurden die zahlreichen Überfälle der Nazis auf diese Kneipe zum wechselseitigen Rechts-Links-Konflikt verklärt, und die Tatsache, dass es in Dortmund mittlerweile eine rechte Szene gibt, die (nach dem Vorbild der SA) zivile Einrichtungen rücksichtslos angreift, verheimlicht.)
Der Wirt beschrieb das Bild des Angriffs im allgemeinen als sehr koordiniert und entschlossen. In Detailfragen musste er sich allerdings an vielen Stellen auf seine Aussage beim Staatsschutz berufen, da er die Sorge hatte Details der mehrfachen Angriffe miteinander zu verwechseln.
Den ihm entstandenen Sachschaden bezifferte der Wirt auf ca. 1500€.
RechtsAnwalt Picker versuchte die Mär vom wechselseitigen Konflikt durch die spitzfindige Frage: “ob denn in seinem Wirtshaus gewaltbereite Leute darunter wären” zu nähren. Dies verneinte der Wirt, und wies darauf hin, dass in seinem Laden sozusagen keine “autonome Eingreiftruppe” Gewehr bei Fuß steht.


Als nächstes wurde ein Zeuge gehört, der sich bereits 1h vor dem Überfall auf der Brückstraße, gegenüber der “Q”, aufhielt. Er sah wie die Nazis aus der Helle gestürmt kamen, einen Halbkreis vor der “Q” bildeten und anfingen Steine und Flaschen gegen die Scheiben zu werfen, Leute anzugreifen und Pfefferspray zu versprühen. 2 kamen auf ihn zu und sprühten ihm gezielt Pfefferspray ins Gesicht, wobei ihn seine Brille vor akuter Erblindung X-( bewahrte. Er konnte so in Richtung Königswall fliehen und die Polizei verständigen.
Die Täter beschrieb er als um die 20 aufwärts, ohne szentypische Codes, vermummt, in dunklen Kapuzen-Pullovern/Windbreaker, “vom Aussehen eher links als rechts”.
RechtsAnwalt Picker versuchte die Beobachtungen des Zeugen durch mehrere gezielte Fragen zu entkräften:

F.: “Was haben Sie gemacht als Sie das Pfefferspray traf?”
A.: “Mich erschrocken, dann bin ich weggelaufen...”

F.: “Haben Sie sich die Brille abgenommen und die Augen gerieben?”
A.: “Nein!”

F.: “Wie viel Dioptrien haben Sie?”
A.: “9 und 10, was weit weg ist, kann ich nicht gut sehen...”

F.: “Würden Sie die Situation vor Ort als chaotisch bezeichnen?”
A.: “Nein, das sah sehr organisiert aus.”

-keine weiteren Fragen-

RechtsÄnwältin Zimmermann wollte wissen, in welcher Weise die Nazis auf das Lokal und ihn zugekommen seien. Der Zeuge beschrieb ihr Auftreten als sehr entschlossen und aggressiv.


Der nächste Zeuge hatte beim Überfall ebenfalls auf der Brückstr. gestanden. Er erzählte, dass eine Gruppe von 10-15 dunkel vermummten Gestalten überfallartig aus der “Helle” gestürmt kam. Er beschrieb wie die Nazis Flaschen, Stühle und andere Gegenstände gegen die Fenster der “Q” schleuderten; wörtlich: “alles was da lag flog gegen die Scheiben...”. Dieser Zeuge konnte auch eindeutig sehen, wie Gäste und Passanten von den Nazis angegriffen wurden. Er selbst bekam von einem Nazi (der größer war als er selbst) ebenfalls Pfefferspray ins Gesicht gesprüht
Der Staatsanwalt wollte die Art der Vermummung beschrieben haben, woraufhin der Zeuge zugezogene Kapuzen und Tücher/Schals nannte.
RechtsAnwalt Picker wollte die Größe des Zeugen wissen, welche dieser mit 1,87m angab. Dadurch wurde deutlich, dass der Angreifer nicht Pickers Klient Markus N. sein kann, der deutlich kleiner ist.


Als nächstes kam der Gast der “Hirsch-Q” zu Wort, der an diesem Abend die schwersten Verletzungen (Schädelprellung und Gehirnerschütterung = ambulante Behandlung in der Klinik) erlitten hatte, (und jetzt hinterher von der WAZ und WR zum “Unbeteiligten, der zur falschen Zeit am falschen Ort war” stilisiert worden ist).
Er führte aus, dass er zwar Gast der “Q” war, zum Zeitpunkt des Angriffs aber auf der Brückstraße gestanden habe. Ihm habe jemand auf die Schulter getippt, woraufhin er sich umdrehte und unvermittelt einen Faustschlag auf die Schläfe bekam, was ihn „umwarf“. Er meinte sich zu erinnern, dass die Täter vermummt gewesen seien. Auf Nachfrage des Richters gab der Zeuge an Alkohol getrunken zu haben.
RechtsAnwalt Picker wollte nur wissen, ob der Zeuge Stammgast der “Hirsch-Q” sei, was dieser verneinte.

Es erfolgte eine halbstündige Verhandlungsunterbrechung, um auf 3 weitere Zeugen zu warten. Die Pause nutzten die Angeklagten zur Beratung mit ihren RechtsAnwälten und für mehrere Handytelefonate. Die RechtsAnwälte aßen gemeinsam in der Gerichtskantine (da NIEMALS Kaffee trinken! Das ist der schlechteste der Welt!) zu Mittag.
Dem 2. Zeugen wurde während der Pause bewusst, dass er bezeugen kann, dass Alexander Dep(p?)t. nicht vor der “Hirsch-Q” angegriffen worden ist, da er die ganze Zeit dort war. Dies teilte er dem Staatsanwalt kurz bevor es weiter ging mit.

Jetzt wurde ein Mitarbeiter der “Hirsch-Q” gehört, der zum Zeitpunkt des Angriffs hinter der Theke gestanden hatte. Der Zeuge beschrieb, dass er plötzlich sah und hörte, wie Flaschen, Gläser und andere Gegenstände durch die geöffnete Fensterfront der “Q” in den Innenraum der Gaststätte schlugen. Er konnte beobachten, wie daraufhin die an diesem Abend eingesetzten Türsteher die Fensterfront sofort schlossen und verriegelten. Daraufhin zeberstete eine Großteil der “Geschosse” an den Scheiben der Gaststätte. Er versuchte dann den Wirt der “Q” zu alarmieren, welcher aber von selbst bereits auf den Überfall aufmerksam geworden und auf die Brückstr. gegangen war. Da der Zeuge den Wirt im Büro der Gaststätte nicht antraf, verständigte er dann die Polizei und beobachtete die Täter, wobei er meinte (den ihm bekannten) “Diddi” S., erkannt zu haben. Des weiteren bestätigte der Zeuge die Aussagen der anderen, in dem er den geschlossenen Rückzug der Nazis, den Einsatz von chemischen Kampfstoffen und die erhebliche Gewaltbereitschaft der Täter beschrieb.
Nun war die große Stunde des RechtsAnwalts Picker gekommen. Er versuchte den noch sehr jungen Zeugen auf eine perfide Art und Weise zu verunsichern und zu potentiell (für die “Hirsch-Q”) belastenden Aussagen zu nötigen. So fragte er u.a.:

F.: “Wie lange arbeiten Sie in dem Wirtshaus?”
A.: “Seit dem ich 18 bin, also ca. 1 Jahr.”

F.: “Kennen Sie die Stammgäste?”
A.: “Ja!”

F.: “Würden Sie sagen, dass unter denen gewaltbereite Leute sind?”
A.: “Nein!”

F.: “Gibt es im Wirtshaus Baseballschläger, beispielsweise unter dem Tresen?”
A.: “Ja, es gibt einen Baseballschläger, der am Tresen liegt.”

F.: “Liegen im Wirtshaus Pflastersteine?”
A.: “Ja, ein paar.”
F.: “Sind die in einer Vitrine oder offen zugänglich?”
A.: “Sie liegen im Regal hinter der Theke.”
F.: “Also dort, wo in einem Wirtshaus i.d.R. die Schnapsflaschen usw. stehen?!”
A.: “Ja, genau:”

- keine weiteren Fragen -

Durch diese Fragen versuchte RechtsAnwalt Picker das Bild der “autonomen Szenekneipe” “Hirsch-Q” in der sich ständig gewaltbereite Anhänger der links-autonomen Szene aufhalten zu manifestieren. Er verschwieg in seinen Ausführungen natürlich ganz bewusst, dass es sich bei den beschriebenen Pflastersteinen (ca. 10 Stk.), eben um jene handelt, die die Nazis bei ihren mittlerweile zahllosen Angriffen in oder gegen die “Hirsch-Q” geworfen haben. Sie wurden vom Wirt aufbewahrt, um interessierten Gästen bzw. der Polizei einen Eindruck über die Qualität und Quantität der Nazi-Überfälle auf sein Lokal zu vermitteln. So sind die einzelnen Steine mit dem Datum, an dem sie gegen bzw. in die “Hirsch-Q” flogen, versehen und auf dem obersten Brett des Rückbuffets der ”Q” pyramidenförmig aufgestapelt. Sie sind somit lediglich Teil der Dokumentation rechten Terrors in Do., und dienen in keinem Fall einer evtl. Verteidigung bei Naziübergriffen.
Selbst wenn die Steine nicht diesem Dokumentations-Zweck dienen würden, so würde ihre alleinige Anwesenheit (gepaart mit der Anwesenheit EINES Baseballschlägers) noch lange nicht dazu ausreichen aus der alternativen Kneipe, einen Treffpunkt der militanten Linken Dortmunds zu machen. Letzten Endes nahm RechtsAnwalt Picker aber nur die Steilvorlage, die ihm die Dortmunder Lokalpresse zuvor gegeben hatte, auf und stellte die Kneipe erneut als “Militanten-Treff” dar, wodurch erneut der Mythos des ewig währenden Links-Rechts-Konflikts, der sich an der “Hirsch-Q” eben nur “entlädt” genährt wurde.

Nach diesem Ausflug in die abstrusen Ralativierungs-Welten des Herrn Picker, wurde dann ein an diesem Abend eingesetzter Polizeibeamter gehört.
Dieser konnte sich trotz des verhältnismäßig langen Zeitraums zwischen Überfall und Hauptverhandlung, noch recht detailliert an den Vorfall erinnern. So beschrieb er, dass es am Nachmittag des 1.9. zunächst zwei größere Demonstrationen in Dortmund gegeben habe, wobei es sich bei der einen um einen “Aufmarsch der rechten Szene” und bei der anderen um eine “Gegendemonstration der Linken” gehandelt habe. Teilnehmer beider Demos wären im Verlaufe des Nachmittags/Abend noch in der Innenstadt anwesend gewesen. Nachts habe es dann im Polizeifunk zunächst plötzlich geheißen, dass an der “Hirsch-Q” etwas passiert sei, woraufhin er und seine Kollegin mit ihrer Streife die Brückstraße anfuhren. Auf der Fahrt dorthin wurde die Einsatzbeschreibung via Funk 3 mal konkretisiert: 1.: “größere Schlägerei vor der “Hirsch-Q”!”, 2.: “Überfall auf die Gaststätte “Hirsch-Q”!”, 3.: “Täter Richtung Ludwigsstr. flüchtig!”. Daraufhin änderten die Beamten ihren Kurs und fuhren direkt die Ludwigsstr./Platz am Apfelbrunnen (“Coronita-Bar”) an. Sie waren das “erste Fahrzeug”, welches vor Ort eintraf. Ihnen kam eine Gruppe von ca. 8 Personen entgegen, welche als sie sie sah, “auseinander stob”. Daraufhin verließen die beiden Beamten ihr Einsatzfahrzeug und forderten die Gruppe auf, sofort stehen zu bleiben. Während sich Teile der Gruppe dem Zugriff der (zwei!) Beamten entziehen konnten, gelang es den Polizisten die beiden Angeklagten und einen weiteren Verdächtigen (“Kamerad” K.) aufzuhalten. Wobei “Diddi” S., laut Aussage des Zeugen, eine erhebliche Aggressivität ihm gegenüber aufwies und mehrfach versuchte zu fliehen. Der Angeklagte ließ sich dann erst durch die “Androhung unmittelbaren Zwanges gegen ihn” durch den Beamten “beruhigen”. Die Polizisten brachten die Verdächtigen dann in eine Art Hinterhof direkt neben der “Coronita-Bar”, wo denen eine Flucht physisch unmöglich war. In diesem Augenblick kamen dann der Wirt der “Hirsch-Q” (welcher dem Beamten persönlich bekannt ist) und einige Gäste seines Lokals, welche die 3 Verdächtigen eindeutig als aktive Täter des Überfalls identifizierten. Daraufhin erfolgte die vorläufige Festnahme der drei, welche dann an (mittlerweile umfangreich eingetroffene) Kollegen der PI 1 und 2 übergeben wurden.
Während Staatsanwalt und Richter ihre Fragen erneut durch die eigenständige Aussage des Zeugen weitestgehend beantwortet sahen, konnte es sich RechtsAnwalt Picker natürlich nicht nehmen lassen, zu versuchen mit seinen spitzfindigen Fragen die Tatsachen zu verdrehen...

F.: “Wie ist die von Ihnen beschriebene Gruppe “geflüchtet”? Haben die sich davon geschlichen oder sind sie fluchtartig gerannt?”
A.: “Teils, teils...”

F.: “Nach ihrem Einsatz am Platz vom Apfelbrunnen, sind Sie ja noch zur “Hirsch-Q” gefahren. Wie war dort bzw. davor die Stimmung? Eher ruhig oder eher aufgeregt?”
A.: “Die Stimmung war eher aufgeregt, was aber ja auch verständlich ist, wenn eine Kneipe dieser Größe (also nicht besonders groß; Anm. d. Verf.) plötzlich angegriffen wird und Reizstoffe in beträchtlichen Mengen in den Innenraum gesprüht werden. Ist doch klar, dass da Panik ausbricht!”

- keine weiteren Fragen! -

An dieser Stelle versuchte RechtsAnwalt Picker erneut das Bild der aggressiven und jetzt nach Rache lüsternen “Hirsch-Q”-Besucher zu konstruieren. Diesem Konstrukt ließ der Beamte, durch seine klare Aussage aber keinerlei Platz. Er hatte treffend erkannt, wer hier Opfer und wer Täter war, und auf was die Frage des RechtsAnwaltes abzielte. Er war somit nicht bereit sich an der Verklärung der Umstände zu beteiligen.

Als nächstes wurde die Kollegin des Polizeibeamten gehört. Ihre Aussage deckte sich mit der ihres Kollegen.

Die Verhandlung näherte sich dem Ende, und somit fragte der vorsitzende Richter Esken (per forma) Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach weiteren Anträgen. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt den 2. Zeugen erneut zu hören, da er noch eine wichtige Angabe machen könne.

So wurde dieser erneut gehört und sagte aus, dass er sich vor dem Überfall 1-1 ½ h an der Ecke Brückstr./Helle (direkt gegenüber der “Q”) aufgehalten habe. Er führte weiter aus, dass er die gesamte Zeit dort war und es keinen Angriff auf irgend wen gegeben habe.
Auf diese Aussage hin, versuchte RechtsAnwalt Picker den Zeugen mit der Frage zu verunsichern, ob er denn ausschließen könne, dass dieser Angriff nicht in irgend einer Nebenstraße passiert sein könne. Dies musste der Zeuge verneinen, (da er sich ja direkt an der “Hirsch-Q” aufhielt, und die 1. Nebenstraße (Lütgebrückstr.; gute 30m hinter einem Knick der Brückstr. gelegen) von dort nicht zu sehen ist).
(Dieser Angriff kann aber rein logisch nicht in einer Nebenstraße geschehen sein! Denn wie soll denn dann “Kamerad” Dep(p?)t. gesehen haben, wie die Täter die “Hirsch-Q” verließen und dann wieder dorthin gingen?!)
RechtsAnwalt Picker entgegnete dann auf diese Aussage, dass wenn das so dargestellt würde, er auf eine Vorladung des Herrn Dep(p?)t. bestehen müsse... Dies hätte einen weiteren Prozesstag benötigt und darauf hatte der vorsitzende Richter Esken von vorn herein nicht so wirklich Lust...
So hatte er bereits am Beginn der Verhandlung geäußert, dass zwar 2 Verhandlungstage angesetzt seien, dies aber immer mit “Umständen beim Gericht” verbunden sei und er so lieber an 1 Verhandlungstag zu einer Entscheidung kommen wolle.
Somit sagte Richter Esken wörtlich: “Nein, -kurze Pause- Ich glaube, wir lassen das raus..!” Dies wurde allseits (außer vom Zeugen selbst) akzeptiert, der Zeuge entlassen.

Keine Seite stellte weitere Anträge, woraufhin es zur Verlesung der Vorstrafen der Angeklagten “laut Zentralregister” kam:

Markus N.:
Am 05.07.2007 wg. gefährlicher Körperverletzung u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten; aufgrund “schlechter Sozialprognose”; ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte kämpft momentan eine Instanz höher um eine Bewährungsstrafe.

Am 05.11.2007 wg. Beförderungserschleichung (=Schwarz fahren) in Tatmehrheit mit Körperverletzung zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

“Diddi” S.:
2000: Körperverletzung (“jugendrichterliche Maßnahmen”)
2002: Sachbeschädigung ( “jugendrichterliche Maßnahmen”)
2004: Landfriedensbruch ( “jugendrichterliche Maßnahmen”)
2005: Landfriedensbruch (Geldstrafe)
2006: gemeinschaftlicher Landfriedensbruch (Geldstrafe)
2007: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Geldstrafe)

Nun wurde die Verhandlung erneut für 30 Minuten unterbrochen, um beiden Seiten Zeit für die Schlussplädoyers einzuräumen.

Es folgten die Schlussplädoyers:

Staatsanwaltschaft:
Der Staatsanwalt sah durch die voran gegangene Beweisaufnahme die Tat als erwiesen an, wobei die beiden Angeklagten in “federführender Weise” daran beteiligt gewesen seien. Die Tat wäre “gemeinsam mit Gesinnungsgenossen gemeinschaftlich und überfallartig” durchgeführt worden. Der Überfall sei organisiert abgelaufen, was die Tatsachen, dass sofort massiv (Schläge/Tritte + Pfefferspray + Stein-/Flaschenwürfe usw.) angegriffen wurde, sich Halbkreis-förmig aufgestellt wurde und die Täter vermummt waren belegen.
Darüber hinaus habe sich durch die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte N. das Werbeschild geworfen und damit die Scheibe zerstört habe, während der Angeklagte S. zumindest Steine geworfen habe. Der Sachschaden belaufe sich auf 1500-2000€, und zumindest eine Person sei so schwer verletzt worden, dass eine ambulante Behandlung in der Klinik angezeigt war.
Aufgrund der räumlichen Verhältnisse und den Angaben der Zeugen, müsse man von einem gemeinschaftlich organisiertem Verbrechen ausgehen. Bei den Angaben der Angeklagten: Leugnung eigener Tatbeteiligung bzw. “nicht sehen” der Taten der Mittäter handele es sich schlichtweg um „Schutzbehauptungen“. In einem solchen Fall würden die Angeklagten eben auch für die Taten der (von ihnen gedeckten) Mittäter haftbar gemacht. Die “Hinterlist” der Tat habe in der Hauptverhandlung nicht ausreichend belegt werden können (was sonst zu einer Verschärfung der Strafe geführt hätte).
Somit beantragte er:

Für den Angeklagten Markus N.: Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, in Tateinheit mit Landfriedensbruch; unter Berücksichtigung der Mehrzahl von Geschädigten, den Vorstrafen des Angeklagten und seines Teilgeständnisses; eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, welche aufgrund der “schlechten Sozialprognose” nicht zur Bewährung auszusetzen sei.

Für den Angeklagten “Diddi” S.: Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, in Tateinheit mit Landfriedensbruch; unter Berücksichtigung der Mehrzahl von Geschädigten, den Vorstrafen des Angeklagten und seines Teilgeständnisses; eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, welche in seinem Fall (da er das 1. Mal eine Haftstrafe erhält) zur Bewährung auszusetzen ist und eine Geldbuße von 1000€.

Der vom Gesetz vorgesehene Strafrahmen für LFB + KV beträgt: 6 Monate bis 10 Jahre Haft!


RechtsAnwalt Picker:
Der RechtsAnwalt holte weit aus und begann sein Plädoyer mit einer Beschreibung der voran gegangenen Nazi-Demo. So wäre die Demo unter dem Motto “Antikriegstag 07” permanent; “sowohl im Vorfeld, als auch im Verlauf, als auch im Abspann”; massiven Störungen “der anderen Seite” ausgesetzt gewesen und sein Mandant und dessen “Kameraden” seien hierdurch umfangreich in ihren Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt worden. Hierbei handele es sich auch nicht um einen Einzelfall, so ließe es sich ständig beobachten, dass es sich “linke Aktivisten” zum Ziel gemacht hätten, keine Demonstration “nationaler Kräfte” ungestört über die Bühne gehen zu lassen. Darüber hinaus sei sein Mandant, in der Vergangenheit “vielfältigsten Angriffen” durch “Linke” ausgesetzt gewesen. So würde er namentlich und mit Lichtbild in einer Broschüre über Neonazis in Hamm als “rechter Schläger” erwähnt. Und dies (hier war er sichtlich empört) obwohl zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Broschüre kein Strafverfahren bzgl. KV gegen seinen Mandanten vorlag. Des weiteren habe sein Mandant von einem “Sit-In” dutzender “linker Aktivisten” in seinem Wohnhaus, über ständig wiederkehrende “Anti-Nazi-Schmierereien” an dessen Fassade, bis hin zu “terrorartigen Überfällen” vermummter Links-Autonomer alles erleiden müssen...
(Wo sind denn die Strafanzeigen, die jeder “guter Deutscher” nach solchen Zwischenfällen erstattet?!?!)
Der RechtsAnwalt führte weiter aus, die Demo sei dann zu Ende gewesen und man habe sich eben in der Innenstadt mit Freunden getroffen... Und er könne sich das bildlich vorstellen, wie der “gute Freund” seines Mandanten sich verabschiedet, und dann kurze Zeit später “nicht mit einem Döner, sondern blutverschmiert, zitternd, völlig verstört und blutüberströmt” wiederkommt. Das wäre dann “der berühmte Tropfen gewesen, der das Fass zum überlaufen” brachte und diese spontane und nicht geplante “Reaktion provozierte”. Sein Mandant habe sich; wie gestanden; “der Nachhut angeschlossen” und sei vor das “Wirtshaus” gegangen. Dort sei er “wie gestanden tätig geworden; nicht mehr und nicht weniger!”. Aufgrund des “blitzartigen” Ablaufes der Aktion könne er die einzelnen Taten einfach nicht konkret einzelnen Personen zuordnen. Es sei auch zu beachten, dass sein Mandant in “keiner Weise gegen Menschen tätig geworden” sei, eine Sachbeschädigung habe er “freilich” begangen aber kein KV-Delikt. Darüber hinaus sei ihm keine “Mittäterschaft” eine KV-Deliktes zu unterstellen, da diese juristisch nur dann vorliegt, wenn ein gemeinsames Handeln auch aus einem gemeinsamen Willen heraus geschieht, was in diesem Fall nicht zweifelsfrei belegt worden wäre. Hinzu käme, dass sein Mandant weder Pfefferspray mitführte noch einsetzte, was er dadurch bewiesen sah, dass die Polizei später keines bei ihm fand. Im allgemeinen habe sein Mandant “seine gesamte Wut und sein gesamtes Engagement lediglich gegen die Fensterscheibe gerichtet”, wobei es sich hierbei nicht (dies unterstrich er) nicht um eine Exzesshandlung gehandelt habe.
Als nächstes wartete RechtsAnwalt Picker mit einer Dreistigkeit sonder gleichen auf... Er behauptete der massiv verletzte Zeuge habe die Schläge ja nicht zwangsläufig von seinem Mandanten oder dessen “Kameraden” “erhalten”. Der Täter könne “irgendwer” sein. Völlig unabhängig vom Fall.
Damit würde auch der Vorwurf der gefährlichen KV bzw. überhaupt der KV wegfallen. Was bliebe wäre Landfriedensbruch, was sein Mandant ja auch gestanden habe und wofür er auch zu bestrafen sei.
Bei der Bemessung des Strafmaßes dürfe man aber die allgemeine Lebenssituation seines Mandanten nicht außer Acht lassen. So würde dieser bereits seit 2-3 Jahren permanent durch Linke “terrorisiert”. Es gäbe keine einzige Demo ohne Störungen durch “Linke” und “Autonome”. Und dann sei auch noch der gute persönliche Freund Dep(p?)t. Aus der “Hirsch-Q” angegriffen worden... “Das Fass lief über...”
Er ließ es sich auch nicht nehmen die “Hirsch-Q” als “autonomen Treff” darzustellen und die Tatsache, dass dort 1 Baseballschläger und 1 Dutzend Steine vorhanden sind, zum Anlass zu nehmen die Kneipe in die militante Ecke zu stellen.
So sagte er wörtlich: “Die Hirsch-Q war vielleicht mal ein ganz normales Wirtshaus, mag sein. Aber die Baseballschläger und Steine verdeutlichen, dass es sich hierbei nicht um einen Hort der Friedfertigkeit handelt!”
Zuletzt heuchelte er noch “Verständnis für den Wirt und dessen Situation” und verurteile per forma Selbstjustiz als “falsch”. Er räumte ein sein Mandant wäre zu bestrafen, er beantrage aber eine Freiheitsstrafe nicht höher als 5 Monate.
Mit sich zufrieden, nahm er Platz.


RechtsAnwältin Zimmermann:
Die RechtsAnwältin verdeutlichte zunächst, dass ihr Mandant “voll geständig” sei. Sie würde sich darüber hinaus dem Plädoyer ihres Kollegen anschließen, um Wiederholungen zu vermeiden. Folgendes wollte sie aber um jeden Preis loswerden: Zum einen habe die Tat “spontan” und “planlos” stattgefunden, wobei die Täter “nicht versuchten ihre Absichten zu verdecken” (= “Hinterlist“). Darüber hinaus bewege sich ihr Mandant “Diddi” S. am “unteren Rand der Tatbeteiligung”, da er weder Pfefferspray eingesetzt habe, noch Menschen angegriffen habe, sondern sich lediglich “passiv verhalten” habe. Den Biergartenstuhl habe er am Platz am Apfelbrunnen “nur zum (Selbst)Schutz” hoch gerissen.
Er würde durch seine alleinige Anwesenheit während der Tat natürlich “Verantwortung tragen”, für KV-Delikte könne man ihn aber keinesfalls verantwortlich machen. Sie sprach davon, dass in allen Fällen höchstens “minder schwere Fälle einer KV” vor lägen.
Auch ihr Mandant sei zu bestrafen, wobei das Gericht berücksichtigen müssen, dass “er sich von der rechten Szene gelöst habe” und jetzt gemeinsam mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Baby “eine bürgerliche Existenz” anstrebe. Er sei somit sowohl beruflich als auch familiär gefestigt. Daher beantrage sie eine “milde Bestrafung” z.B.: “unter 5 Monaten Haft, auf Bewährung”.

Nun durften die Angeklagten ihre Schlussworte zum Besten geben:

Markus N.:
Er beschrieb die Tat erneut als “Kurschlussreaktion”, die falsch gewesen sei und ihm jetzt leid tue. Ansonsten schließe er sich seinem RechtsAnwalt an.

“Diddi” S.:
Er schloß sich ebenfalls seiner RechtsAnwältin an und entschuldigte sich für die Tat. Darüber hinaus gab er an “beim nächsten mal die Polizei zu informieren” wenn eine “ähnliche Situation” auftritt... (Wohl doch nicht so “bürgerlich”, he?)


Es folgten 40 Minuten Pause zur “Urteilsfindung”...


Im Namen des Volkes erging dann folgendes Urteil:

Beide Angeklagten wurden im Vorwurf des gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gem. Körperverletzung für schuldig befunden.

Markus N. erhielt 1 Jahr Haft, ohne Bewährung
“Diddi" S. erhielt 10 Monate Haft, auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000€

Die Begründung:
Das Gericht sah die Tat als erwiesen an, wobei es in der Frage des Motivs der dünnen Argumentation der Angeklagten und deren RechtsAnwälten Glauben schenkte. So sah Richter Esken die Tat in dem voran gegangenen “Angriff” auf den “Freund” der Angeklagten “begründet”. So seien die Angeklagten spontan “dahin gelaufen” um “sich zu rächen”. Der Angriff habe dann, wie beschrieben, stattgefunden, wobei die Täter mit der Tat “dort auf die linke Szene einwirken” wollten.
Dass die Strafe von Markus N. nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete der Richter damit, dass er sich als “nicht bewährungswillig” erwiesen hätte und somit eine Bewährung nicht in Frage kommt. Des weiteren stellte er ihm in Aussicht, dass jetzt auch die noch offene Haftstrafe abzusitzen sei. D.H.: Ca. 2 Jahre “Gitterland” für N..

Dass S. noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon kommt begründete der Richter damit, dass in seinem Fall das 1. Mal eine Haftstrafe verhängt werde und seine “Sozialprognose” (aufgrund der “Familie”) “besser” sei.


(Richter Esken sah hier also eine Form der Rache und Selbstjustiz, und nicht einen hinterlistigen und heimtückischen Überfall auf völlig unvorbereitete Opfer... Er folgte einer widersprüchlichen, ideologisch verklärten Argumentation zweier Nazis und deren Nazi-Anwälten und stellte keinerlei Zusammenhang zwischen dieser Attacke und den davor bzw. danach erfolgten... Wir haben (wie viele andere auch) noch nie Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz gesetzt, aber uns verwundert schon, dass sie sich von den Nazis mit “Tricks” verarschen lässt, die diese Brut schon vor 70 Jahren gebrauchte.
Die Nazis wurden immer nur angegriffen (von Juden (heute ZOG  http://de.wikipedia.org/wiki/Zionist_Occupied_Government ), Linken, Gewerkschaftlern usw. usf.) und sie haben sich immer nur gewehrt...”Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen!”... Das ist doch nicht neu! Sich als “wahres Opfer” der Umstände, welches sich lediglich wehrt darzustellen, ist seit mehr als 90 Jahren fester Bestandteil faschistischer Rhetorik und Politik. Dieser Lüge Glauben zu schenken (im Kleinen, wie im Großen), ist ein Faustschlag gegen die Würde aller Opfer faschistischer Gewalt(herrschaft) (damals wie heute). Denn es impliziert eine Schuld, für die Tat in die Opfer und genau das zu erreichen war und ist das Ziel dieser perfiden Taktik der Faschisten weltweit!
Des weiteren verhandelte Richter Esken hier nach dem “Schemata F” es wurde in keiner Weise auf die Szene eingegangen, in der die beiden Angeklagten aktiv sind. Es wurde nicht erwähnt, dass der “Kamerad” S. in diesen Strukturen eine “Führungsrolle” einnimmt. Die Angeklagten wurden in keiner Weise unter Druck gesetzt, die Namen ihrer Mittäter zu nennen. Dass sie diese deckten, wurde auch nicht straf verschärfend gewertet. Das “Phänomen” der sog. “autonomen Nationalisten” wurde noch nicht einmal grob umrissen... Es fand keine Erwähnung, dass es sich bei diesen Gruppierungen um erlebnisorientierte, gewaltbereite Nazis handelt, die solche Überfälle als festen Bestandteil ihres “politischen Repertoires” ansehen. Vielleicht sollte sich Richter Esken für zukünftige Verfahren mal vom Verfassungsschutz (dessen Augen und Ohren ja auch im Gerichtssaal saßen) “briefen” lassen, um sich dann vielleicht nicht ganz so offensichtlich von 2 pseudo-autonomen Nazis und ihren schmierigen Nazi-Advokaten auf der Nase rumtanzen zu lassen...

Der “Kamerad” N. und der “Aussteiger” S. wurden nach der Verhandlung von 3 Bier trinkenden “Kameraden” in einem Kleinwagen abgeholt.

Fazit:
Eine Niederlage für die Angeklagten, ABER:

Kein Schlag gegen die organisierte Naziszene Dortmunds
Wenn überhaupt, minimal abschreckende Wirkung
Ein erneutes Armutszeugnis der Dortmunder Justiz im Umgang mit Nazis
Miserabele und grob falsche (WR & WAZ) bis gar keine (Ruhr Nachrichten, WDR usw.) Berichterstattung in den lokalen Medien.
Kein “Grund zur Freude” für Antifaschisten


Mehr zum Thema:

Schlechter und fehlerhafter WR/WAZ-Artikel:
 http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dortmund/2008/4/15/news-38326581/detail.html

Chronik der Naziüberfälle auf die Gaststätte “Hirsch-Q”:
 http://de.indymedia.org/2008/02/207744.shtml

Guter Jungle-World Artikel über Naziaktivitäten in Do.:
 http://jungle-world.com/artikel/2008/13/21446.html


Anmerkungen der Verfasser:
1.Der Text ist sehr lang, das wissen wir... Wir wollten aber die Möglichkeit nicht versäumen, das Auftreten der lokalen “autonomen Nationalisten” vor Gericht und den Umgang der Justiz mit ihnen detailliert darzulegen. Zumal fast kein Publikum da war und die Berichte der WR und WAZ erhebliche Fehler aufweisen (Bspw. Strafmaß von S.).
2.Die in “ ” gesetzten Passagen sind zu 100% sinngemäß zitiert... wörtlich zitierte Stellen sind als “wörtlich” oder “O-Ton” gekennzeichnet. Stehen einzelne Worte in “ ” sind sie i.d.R. auch wörtlich zitiert.
3.Kommentare und Anmerkungen der Verfasser sind in ( ) gesetzt
4.Eine letzte Bitte noch: Indymedia ist kein Forum für den Meinungsaustausch... Inhaltliche oder Grundlegende Differenzen sollten intern und nicht vor den Augen des Verfassungsschutzes und den Nasen diskutiert werden. „Ergänzungen“ sollten Ergänzungen sein und nichts anderes... Danke!



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Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass in der jüngsten Vergangenheit Klarnamen und Adressen auf Indymedia, durch die Moderatoren zensiert worden sind... Wir stehen dem mehr als kritisch gegenüber, auch wenn wir wissen, dass Indy sich an Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen halten muss...
Da unser Beitrag sehr lang ist haben wir selbst alle Nachnamen zensiert, so dass die Mods nicht den ganzen Text nach Klarnamen durchforsten und diese ändern müssen... Wir haben nur “Personen des öffentlichen Lebens” sprich: Richter und Rechtsanwälte mit Klarnamen erwähnt. Dies stellt im Allgemeinen keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar!
Da es sich hier aber, unserer Meinung nach, um Fakten aus einem öffentlichen Strafprozess handelt und das Amtsgericht Dortmund (Tel.: 02 31/ 9 26-0 ) sicher gerne bestätigt, dass der Prozess stattfand; werden wir jetzt alle zensierten Namen aufschlüsseln... Sollten die Moderatoren anderer Meinung sein und sich gezwungen sehen doch zu zensieren, so bitten wir um eine kurze Begründung an  no.fascsim@yahoo.de und eine deutliche Markierung, dass zensiert wurde.

Markus N. = Markus Nikolaus, 25 Jahre alt, Hartz-4-Empfänger und 1€-Müllsammler in der Dortmunder Innenstadt

“Diddi” S. = Dietrich Heinrich Alfred Surmann, 24 Jahre alt, Gas, Wasser, Scheiße-Installateur, 1100€ netto

Alexander Dep(p?)t. = Alexander Dep(p?)tolla

“Kamerad K. (3. Täter) = Kirchhoff


RechtsAnwälte: André Picker & Susanne Zimmermann (gleiche Kanzlei)
Königswall 1 (“alte Post”)
44137 Dortmund
(02 31) 14 63 35
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Mit antifaschistischen Grüßen
aAD
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Ergänzungen

noch n Link

aAD 21.04.2008 - 07:35

Nikolaus im Bilde

Wirsing 23.04.2008 - 18:58
Hier ist ein Foto von Markus "Wirsing" N. ist am 28.1.2006 auf dem Naziaufmarsch in Dortmund entstanden. (Ist auch noch auf Indy zu finden, mit mehr Qualitativ guten Bildern!)
Neben ihm sein "Mitbewohner" Peter G. Ex-Borussenfront. Mittlerweile hat Nikolaus dem "Metaller"-Aussehen abgeschworen und bedient sich H&M Outfits mit Glatze und tätowiertem Schädel.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 5 Kommentare an

klasse — illro

Vielen Dank an diese Antifas — Nachbarstadt

Bilder! — Wissenshunger

Guter Artikel — Antifa

Markus Nikolaus — Egal