EU-Verfassungsvertrag im neuen Anstrich
MAYDAY - Bundestag ratifiziert Lissabonner Vertrag am 25. April
Am 25. April soll der „Lissabonner Vertrag“ oder auch „Reformvertrag“ im Bundestag ratifiziert werden. Der Lissabonner Vertrag stimmt in allen wesentlichen Punkten mit dem EU-Verfassungsvertrag überein, der als undemokratisch, neoliberal und militaristisch kritisiert wurde.
Am 25. April soll der „Lissabonner Vertrag“ oder auch „Reformvertrag“ im Bundestag ratifiziert werden. Der Lissabonner Vertrag stimmt in allen wesentlichen Punkten mit dem EU-Verfassungsvertrag überein, der als undemokratisch, neoliberal und militaristisch kritisiert wurde.
Am 29. Mai 2005 wurde der hochbrisante EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden in Referenden abgelehnt. In sieben weiteren Staaten wurde der Ratifizierungs- prozess daraufhin suspendiert.
Die Kritik am Lissabonner Vertrag (und seinem Vorgänger) ist vielfältig:
Undemokratisch:
Der Vertrag wurde nicht wesentlich geändert, allerdings umbenannt („kosmetische Änderungen“). Somit werden die Voten von 2005 in Frankreich und den Niederlanden ignoriert. Mit Ausnahme Irlands soll der Vertrag dieses Mal ohne Zustimmung der Bevölkerungen ratifiziert werden. Wir erinnern uns: Das hat ja schon das letzte Mal nicht geklappt.
Die Bundesregierung räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden ein:
"Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."
Die inhaltliche Auseinandersetzung wurde schon bei der vorläufigen Version zum Lissabonner Vertrag, dem EU-Verfassungsvertrag, erschwert: Der Text ist ungewöhnlich lang und komplex (es existieren Bücher, die vielen eine Erschließung erst ermöglichen).
Neoliberal:
Mit dem Lissabonner Vertrag wird die neoliberale Wirtschaftsform festgeschrieben.
„Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb.", heißt es in Artikel 98. Die weltweite Armut soll durch "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [und] den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse" (Artikel 10a) bekämpft werden.
Woher der Optimismus für diese Wirtschaftsform kommt, ist bisher unklar.
Militaristisch:
Der Vertrag bestimmt, dass Truppen von EU-Mitgliedstaaten für weltweite Militär- und Kampfeinsätze zur Verfügung stehen müssen. Er schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre Militärausgaben zu erhöhen und räumt dem Europäischen Parlament keine Mitentscheidungs- rechte in außen- und militärpolitischen Fragen ein. Über EU-Militäreinsätze entscheiden allein die Staats- und RegierungschefInnen der EU. Darüber hinaus eröffnet er die Option für Militäreinsätze innerhalb der Europäischen Union gegen so genannte Terrorgefahren ("Solidaritätsklausel").
(Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kritik an beiden Verträgen viel komplexer und interessanter ist. (Zu lange Texte werden oft nicht gelesen...))
Quellen und weiter Infos:
http://www.imi-online.de
http://www.reformvertrag.de
http://www.mehr-demokratie.de
http://de.wikipedia.org
Die Kritik am Lissabonner Vertrag (und seinem Vorgänger) ist vielfältig:
Undemokratisch:
Der Vertrag wurde nicht wesentlich geändert, allerdings umbenannt („kosmetische Änderungen“). Somit werden die Voten von 2005 in Frankreich und den Niederlanden ignoriert. Mit Ausnahme Irlands soll der Vertrag dieses Mal ohne Zustimmung der Bevölkerungen ratifiziert werden. Wir erinnern uns: Das hat ja schon das letzte Mal nicht geklappt.
Die Bundesregierung räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden ein:
"Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."
Die inhaltliche Auseinandersetzung wurde schon bei der vorläufigen Version zum Lissabonner Vertrag, dem EU-Verfassungsvertrag, erschwert: Der Text ist ungewöhnlich lang und komplex (es existieren Bücher, die vielen eine Erschließung erst ermöglichen).
Neoliberal:
Mit dem Lissabonner Vertrag wird die neoliberale Wirtschaftsform festgeschrieben.
„Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb.", heißt es in Artikel 98. Die weltweite Armut soll durch "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [und] den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse" (Artikel 10a) bekämpft werden.
Woher der Optimismus für diese Wirtschaftsform kommt, ist bisher unklar.
Militaristisch:
Der Vertrag bestimmt, dass Truppen von EU-Mitgliedstaaten für weltweite Militär- und Kampfeinsätze zur Verfügung stehen müssen. Er schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre Militärausgaben zu erhöhen und räumt dem Europäischen Parlament keine Mitentscheidungs- rechte in außen- und militärpolitischen Fragen ein. Über EU-Militäreinsätze entscheiden allein die Staats- und RegierungschefInnen der EU. Darüber hinaus eröffnet er die Option für Militäreinsätze innerhalb der Europäischen Union gegen so genannte Terrorgefahren ("Solidaritätsklausel").
(Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kritik an beiden Verträgen viel komplexer und interessanter ist. (Zu lange Texte werden oft nicht gelesen...))
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http://www.reformvertrag.de
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Ergänzungen
Haoffen auf Irland und BVG
Ich möchte auf ein paar informative Videos hinweisen:
Denn im EU-Parlament kam es zum Eklat, als einige Abgeordnete ein Referendum (Volksabstimmung) über den Vertrag forderten. Die SPD verglich unter Schulz die Forderer des Referendums mit den Nazis, der Grüne Bendit bezeichnete sie als geisteskrank.
Das kann man sich live über die Videos reinziehen.
hier auch noch was
Vertrag, aber nicht Verfassung
@ Dcshugan Rosenberg:
Wieso meinst du, der Lissabonner Vertrag läute die Verabschiedung von der parlamentarischen Demokratie der BRD ein?
Der Vertrag ersetzt nicht die Verfassung der BRD und führt auch nicht die Todesstrafe wieder ein. Im Gegenteil, ist die Grundrechtecharta zwar kein fester Bestandteil, aber sie wird durch einen Verweis für rechtsverbindlich erklärt.
Artikel II-62 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Allerdings hat Großbritannien für sich eine Ausnahme ausgehandelt. Die Grundrechtecharta wird nun vor britischen Gerichten keinen Schutz gewährleisten. Als Folge lässt nun auch die tschechische Regierungspartei die Vereinbarkeit von der Charta mit ihrer Verfassung prüfen. Irland und Polen wollen sich eine Prüfung vorbehalten.