Fürth: 4 Tage Jugendarrest wegen Kreide

Fürther Antifa Zeitung [FAZ] 19.04.2008 19:41 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Gestern, am 18. April 2008 standen vier Antifaschisten aus Fürth wegen angeblicher Sachbeschädigung durch Verwendung von Straßenmalkreide vor Gericht. Nachdem sowohl Zeugenaussagen, als auch der Verteidiger eines Angeklagten belegten, dass es weder bewiesen ist, ob sie wirklich die „Täter“ waren, noch dass Schmierereien mit Kreide eine Straftat darstellen, verkündete Richter Gerd Engelhardt das Urteil. Für die drei nach Jugendstrafrecht zu Behandelnden je zwei Wochenenden (wahlweise vier Ferientage) Jugendarrest, für den zur „Tatzeit“ schon über 21-Jährigen 60 Tagessätze zu je zehn Euro.
Die Staatsanwältin forderte gar zwei Wochen Jugendarrest und 90 Tagessätze. Begründet wurde dies damit, dass die Beschuldigten „nicht sehr beeindruckt“ durch die Strafverfolgung seien und somit eine höhere Strafe nötig wäre, um ihnen ihr „Fehlverhalten“ vor Augen zu führen. Auch zeige die Akte der Angeklagten, wie wenig sie die Staatsmacht akzeptierten. Das nur einer von ihnen wegen eines geringfügigen Deliktes zu 20 Sozialstunden verurteilt wurde, die anderen bisher aber noch völlig unbehelligt sind, blieb außen vor. Stattdessen wurden Einträge aus der Polizeiakte vorgelesen und so indirekt die Schuld in den allesamt eingestellten Verfahren unterstellt. Da wurde dann auch schnell ein angeblicher Diebstahl (eingestellt wegen Geringfügigkeit) eines Infoflyers(!) der faschistischen NPD zum Ladendiebstahl uminterpretiert.
Die tatsächlichen Vorkommnisse in der Nacht der „Tat“ vom 1. auf den 2.11.2007 lesen sich dann nochmal ganz anders:
„Freitag, 2.11.2007, Fürth Südstadt
In den frühen Morgenstunden sieht ein Mann aus seinem Autofenster und entdeckt vier Personen, die mit Kreide an eine Hauswand malen. Später kann er sich nur noch daran erinnern, dass sie schwarz gekleidet waren. Er ruft die Polizei.
Minuten danach nimmt ein massives Polizeiaufgebot vier Jugendliche zwischen 17 und 21 Jahren fest und sperrt diese über acht Stunden ohne Trinken, Decken und Matratzen in Einzelzellen der Polizeiinspektion Fürth.
Niemand hat die Verdächtigten bei der angeblichen Tat beobachtet, es werden keine beweiskräftigen Spuren bei ihnen gefunden.“ (Aus einem Flugblatt der Antifaschistischen Linken Fürth [ALF])
Beim Prozess laufen dann ganze elf Zeugen auf, von denen nur einer die „Sachbeschädigung“ gesehen haben will. Dieser spricht allerdings von „sechs oder sieben (in der Tatnacht meldete die Polizei über Funk vier, Anmerkung der Redaktion) Personen mit schwarzen Mützen und Kapuzen“ („Erinnert einen ein bisschen an den KuKluxKlan, nicht?“ Kommentar Richter Engelhardt) die mit oranger Farbe „ACAB“ an einen Laternenmast und auf die Straße geschrieben haben sollen. Dazu hatten sie einen kleinen Eimer Kreide, „wie ich sie auch von meinen Kindern kenne“ (Staatsanwältin Silvia Körzdörfer, Mutter die Sachbeschädigung zulässt?!) bei sich. Der Zeuge kann weder sagen, ob der Eimer den Besitzer wechselte, noch ob die Festgenommenen bzw. Beschuldigten auch die Täter waren.
Die einzigen Spuren, die also auf eine „Schuld“ der vier Antifaschisten hinweisen, sind staubartige, weiße oder gelbe Partikelanhaftungen auf der Kleidung zweier. Wobei auch hier noch zweifelhaft ist, ob es sich dabei um Kreide handelt. (Könnten ja auch genauso gut einen Kuchen mit Mehl gebacken haben oder gekokst haben...) Trotzdem argumentiert die Staatsanwaltschaft damit und lässt die nicht erfolgte Untersuchung der Spuren außen vor. Auch der Kreideeimer ist außer in den Aussagen des Zeugen nie wieder aufgetaucht.
Nachdem dann auch noch die Hausbesitzer zugaben, nicht zu wissen, ob die Schriftzüge (unter anderem „Antifa“, „Nazis raus“ und „ACAB“) schon bevor die Polizei sie gegen Ende November darauf ansprach da waren, war für die 14 zugelassenen ZuschauerInnen eigentlich schon klar, dass das Urteil in einem Rechtsstaat nicht anders als „Freispruch“ lauten kann.
Der Verteidiger eines der Angeklagten bekräftigte dies dann auch noch, indem er einen Kommentar des Bundestages zur Änderung der §§303/304 vorlegte in dem eindeutig steht, dass eine nachhaltige („nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend“) Beschädigung bei Kreide nicht vorliegt.
Vom Gegenteil (oder davon, dass die BRD kein Rechtsstaat ist?) überzeugte die ZuschauerInnen dann aber recht schnell der Richter, der die Angeklagten für schuldig befand und den „Haupttäter“ zu 60 Tagessätzen plus die kompletten Gerichtskosten, die drei nach Jugendstrafrecht zu Behandelnden wegen Beihilfe zu je zwei „Freizeiten“(d.h. Wochenenden oder wahlweise vier Ferientage) verurteilte. Noch vor der Begründung des Urteils verließen nun die ersten ZuschauerInnen den Saal und machten ihrer Empörung lautstark Luft („Und das soll kein politischer Prozess sein?“). Doch Engelhardt setzte dem Ganzen noch die Kronen auf indem er die „Haupttäterschaft“ mit der Anmeldung einer Demonstration am Tag nach der „Tat“ begründete. Der Anmelder und Angeklagte habe -im Gegensatz zu den anderen Antifaschisten- ein Interesse daran gehabt, Parolen gegen Nazis an die Wand zu schreiben. Die Betroffenen dieser staatlichen Repression haben nicht vor dieses Urteil zu akzeptieren.
Die antifaschistischen Strukturen in Fürth stehen seit Monaten unter Beschuss. Von Nazis aus dem Umfeld der sogenannten „Anti-Antifa“ gab es bereits mehrere Veröffentlichungen und Anschläge auf Wohnungen und das Gewerkschaftshaus, aber auch Angriffe, bei denen Antifaschisten schon mit Flaschen niedergeschlagen wurden. Trotzdem sieht die Polizei keine Notwendigkeit die Straftaten zu verfolgen und leugnet sogar ein „Naziproblem“. Gleichzeitig werden an einem Infostand der NPD 13 antifaschistische Jugendliche festgenommen mit der Begründung, dass sie die Nazis „stören“ würden. Die Stadt Fürth schmückt sich immer wieder mit ihrer stark von den jüdischen MitbewohnerInnen geprägten Geschichte und ihrem multikulturellen Stadtbild. Doch das reicht nicht aus, um Faschismus präventiv zu begegnen. Dazu die Sprecherin der ALF Miriam Rüttler: „Dieser Staat hat kein Interesse daran die Nazis und ihr menschenverachtendes Weltbild zu bekämpfen. Deshalb liegt es an jeder und jedem Einzelnen den FaschistInnen die Stirn zu bieten und sich einzusetzen gegen Ausbeutung und Unterdrückung.“ Weiter solidarisiert sich die ALF mit den Verurteilten und den KreidekünstlerInnen und betont, dass es jetzt gilt, „sich nicht von den Repressionsorganen einschüchtern zu lassen, sondern weiter zu kämpfen gegen Faschismus. Auf allen Ebenen, mit allen Mitteln. Auch mit Kreide.“


Mehr Informationen zur Anti-Antifa findet ihr unter stopptantiantifa.blogsport.de

Nachfolgend eine Chronologie der Ereignisse in Fürth, die sich sowohl um die Übergriffe durch Nazis, als auch um die Repression durch Bullen dreht.

Chronologie der Ereignisse in Fürth
ohne Anspruch auf Vollständigkeit


April/Mai 2006: Die Neofaschistische „Anti-Antifa Nürnberg“ veröffentlicht mehrere Fürther AntifaschistInnen mit Bildern, Namen und Adressen im Internet und Flugblättern. Dabei werden die Betroffenen diffamiert und bedroht.
Die Fürther Polizei stellt die Anzeigen mangels Beweisen ein.

2006: Die neofaschistische „Anti-Antifa Nürnberg“ wird zum ersten Mal als Organisation im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, ihr werden zehn Personen zugerechnet. Trotz dessen behauptet die Polizei, dass sie nicht wisse, wer der „Anti-Antifa Nürnberg“ angehöre. Selbst als Fürther Neonazis in der Öffentlichkeit mit „Anti-Antifa Nürnberg“ T-Shirts und Transparenten auftreten, schreitet die Polizei nicht ein.

Mai 2007: In Fürth versuchen Neonazis am 1.Mai einen illegalen Aufmarsch durchzuführen. Dabei skandieren sie Parolen wie „Ausländer raus“ und „Hier marschiert der nationale Widerstand“. Sie werden erst nach einiger Zeit von der Polizei gestoppt.

Mai/Juni 2007: Nazis besprühen die Haustür eines Fürther Antifaschisten mit rechtsextremen Parolen. Später veröffentlicht die „Anti-Antifa Nürnberg“ den Antifaschisten im Internet und bekennt sich praktisch zu dem Angriff. Die Fürther Polizei stellt die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein.

Juli 2007: Bei einer Protestkundgebung zum Besuch von Merkel und Beckstein in Fürth nimmt die Polizei ohne Grund zwei Personen fest. Im Nachhinein wird den Betroffenen Beleidigung vorgeworfen und eine Person muss 600 Euro Strafe zahlen.

Juli 2007: Nazis greifen am Fürther Hauptbahnhof eine Gruppe MigrantInnen an. Dabei wird eine junge Frau von den FaschistInnen auf das U-Bahn Gleisbett geschmissen. Sie verletzt sich dabei schwer.

Herbst 2007: Nazis der NPD marschieren wöchentlich vor einer Kneipe, die sie als Treffpunkt nutzen, auf und ab. Dabei sind sie äußerst aggressiv und teils mit Schlagstöcken bewaffnet.

Oktober 2007: In der Innenstand greifen zehn Nazis zwei AntifaschistInnen an und werfen mit Flaschen nach diesen. Einer der Angegriffenen ist von der „Anti-Antifa Nürnberg“ im Internet veröffentlicht.

Oktober 2007: Bei einem Vorgespräch zu einer antifaschistischen Demonstration sagt der Einsatzleiter der Polizei, dass wir die Nazis mit unseren Aktionen nur aufwerten würden, da es in Fürth kein Naziproblem gebe. Außerdem sind für ihn AntifaschistInnen und Nazis wie Pest und Cholera handele.

November 2007: Die Fürther Polizei nimmt in einem Großeinsatz vier Antifaschisten fest. Der Vorwurf: Sachbeschädigung durch Kreideschmierereien. Drei der Festgenommenen werden über acht Stunden in Einzelzellen gesperrt. Decken, Matratzen und Wasser werden ihnen verweigert. Die vierte Person wird zu Erkennungsdienstlichenmaßnahme nach Nürnberg gebracht.

November 2007: Bei einem NPD-Infostand in Fürth werden dreizehn AntifaschistInnen verhaftet. Laut Polizei hatten sie durch „Nazis raus“ Rufe die Veranstaltung der NPD gestört. In einer Nebenstraße greifen mehrere Nazis vier Antifaschisten an. Während die Nazis flüchten, nimmt die Fürther Polizei die Opfer des Naziübergriffs fest und versucht nicht einmal die Angreifer zu verfolgen.

Dezember 2007: Zwei Antifaschisten werden in der Fürther Innenstadt von Nazis angegriffen. Dabei wird einer der beiden mit einer Flasche niedergeschlagen.

Januar 2008: Ein Antifaschist wird in der U-Bahn von Nazis mit Mord bedroht. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl sie die Personalien der Täter aufgenommen hat.

Januar 2008: Bei einer antifaschistischen Kundgebung am 19. Januar dürfen Nazis der NPD Flugblätter verteilen und werden dabei durch die Polizei geschützt.
Im Gegensatz dazu werden Nazi-Infostände, -Aufmärsche usw. durch die Polizei weiträumig abgesperrt, um jede Störung durch AntifaschistInnen zu verhindern.

Januar 2008: Nazis leeren mehrere Biomülltonnen bei einem von der „Anti-Antifa Nürnberg“ veröffentlichten Antifaschisten vor der Haustüre aus.
In der Nacht vom 21. auf 22. Januar zerstechen Neonazis die Autoreifen einer antifaschistisch engagierten Familie und besprühen deren Auto und Hausfassade mit rechtsextremen Parolen. Dabei wird ein Sachschaden von 4000 Euro verursacht. In der gleichen Nacht klauen Neonazis Transparente des Fürther Bündnisses gegen Rechtsextremismus und Rassismus vom Gewerkschaftshaus und zerstören das Eingangsschild des Hauses.
Wenige Tage nach dem Angriff veröffentlicht die „Anti-Antifa Nürnberg“ die betroffene Familie mit Bildern im Internet und ruft zur Wiederholung der Angriffe auf.
Die Fürther Polizei kann keine Ermittlungsergebnisse vorlegen. Sie sieht auch keinerlei Handlungsbedarf bei den Bildern, die illegal ins Internet gestellt wurden, obwohl der Polizei bekannt ist, wer mindestens eines der Bilder geschossen hat.

Januar 2008: Eine Antifaschistin wird vom bayerischen Verfassungsschutz (VS) angesprochen, ob sie für Geld Informationen in der linken Szene sammeln würde. Dies wird selbstverständlich abgelehnt und der Kontakt zu dem VS-Angestellten verweigert.

Februar 2008: Nazis zeigen einen Antifaschisten wegen Beleidigung an, nachdem dieser auf der Internetseite der „Anti-Antifa Nürnberg“ veröffentlicht wurde. Obwohl zwei Nazis, die auch noch miteinander verwandt sind, die Belastungszeugen sind, leitet die Fürther Polizei ein Ermittlungsverfahren ein.

Februar 2008: Zwei AntifaschistInnen werden während einer Nazikundgebung von zwei Nazis angegriffen.

März 2008: Erneut greifen Neonazis das Haus der antifaschistisch engagierten Familie an. Durch schwarze Farbe wird ein Sachschaden von ca. 5000 Euro verursacht. Auch hier berichtet die „Anti-Antifa Nürnberg“ wenige Tage später von dem Vorfall.
Die Fürther Polizei kann wieder keine Ergebnisse aufzeigen.

April 2008: Ein Antifaschist, dir auf der Internetseite der „Anti-Antifa Nürnberg“ mit Bild und Adresse veröffentlicht ist, wir in der U-Bahn von Neonazis aus den Reihen der NPD angegriffen.
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Ergänzungen

Einschüchterungen gehen weiter

rzj 19.04.2008 - 19:56
Auch im Gerichtsgebäude und -saal gingen die Versuche AntifaschistInnen einzuschüchtern weiter.
So drohte der Richter sowohl den Angeklagten als auch den ZuschauerInnen mehrmals sie rausschmeißen zu lassen, wenn sie nicht aufhören würden zu stören. Als Störung verstand er unter anderem Umdrehen, Flüstern, Kaugummi kauen und Mützen tragen. Von „Störenfrieden wurden die Personalien aufgenommen und mit Vermerk im Protokoll ermahnt.
Außerdem mussten alle ZuschauerInnen am Eingang Durchsuchungen über sich ergehen lassen und Handys, Stifte (wegen der Gefahr mitzuschreiben), etc. abgeben. Zudem wurde der Prozess extra in einen kleineren Saal verlegt, um nur 14 ZuschauerInnen in dem eigentlich öffentlichen Prozess zu zulassen.

Und schon bei der Anmeldung der Solidaritätskundgebung wurde alles versucht um die Öffentlichkeit vor Informationen zum Prozess zu verschonen.
Die Anmelderin wurde bei der Abholung des Anmeldebescheides über eine halbe Stunde lang bedrängt die Kundgebung nicht direkt vor dem Gericht abzuhalten, sogar ein Telefongespräch mit dem den Einsatz leitenden Bullen wurde erzwungen. Erst nachdem sie sich vehement weigerte auszuweichen auf einen abgelegenen Ort, gab das örtliche Ordnungsamt nach. Nur Lautsprecher durften nicht eingesetzt werden, auf die Nachfrage ob also das Gebiet um ein Gericht, und damit öffentliches Gebäude, eine demonstrationsfrei Zone sei, bejaht dies das Amt.

Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle...
Solidarität ist eine Waffe!

@boah

ein Antifaschist 20.04.2008 - 15:14

Kreide und Aufkleber

egal 20.04.2008 - 21:55
Kreide ist offenbar deutlich gefährlicher als Aufkleber, denn für Aufkleber gab's "nur" 15 Tagessätze.  http://de.indymedia.org/2008/04/213569.shtml Und da behaupten tatsächlich noch Leute, es handle sich nicht um politische Verfahren.

CSI Fürth

kreidezeitler r. schill 20.04.2008 - 23:10
Eine Zeugin, Beamtin der Kriminalpolizei Fürth, gab zu, dass ihre Kinder ebenfalls derartige Kreide gebrauchen. Leider hat die Staatsanwältin hierauf nicht reagiert, obwohl zu vermuten war, dass auch die Kinder der Zeugin die Kreide zur Begehung von Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum verwenden. Nur eben wohl eher zur Erstellung von Hüpfkästchen und nicht um gegen die Umtriebe der in Fürth gehätschelten Nazis zu protestieren. Zum sehr, sehr sonderbaren Richter E.: Da fällt mir nichts mehr ein... - außer: Fast könnte mensch ein wenig Mitleid mit solchen Typen entwickeln. Aber nur fast.

notwendikeit

scheissegal 21.04.2008 - 09:55
es ist notwendig, neben der politischen komponente, den juristischen skandal nicht zu vergessen. Dass der § 303 Abs. 2 überhaupt geschaffen wurde - mit dem klaren Ziel endlich wirksamer gegen Sprühen und Plakatieren (bis dato eine ordnungswidrigkeit) vorgehen zu können - ist schon sclimm genug. Wenn aber Kreidebeschriftung von Wänden unter Schbeschädigung gefasst wird, und dass obwohl genau diese Kreidemalereien in der Gesetzesbegründung des Bundestags als Gegenbeispiel wo keine Sachbeschädigung vorliegt genannt werden, grenzt das an Rechtsbeugung und muss genauso auf der juristischen Ebene skandalisiert werden. Ich habe keine Illusion vom Rechtsstaat, dennoch sollte man Versuche, die juristische Konstellation zu unseren Ungunsten zu verschieben, bekämpfen und abwehren.

Nötigung, Bedrohung und Beleidigung

alles klar? 23.04.2008 - 23:43
geben nur 30 Tagessätze, anstatt wie hier Kreidemalen 60.

Aber das liegt wahrscheinlich da dran, dass der in meinem Beispiel Verurteilte ein bundesweit bekannter Neonazi ist, dessen Anwalt schon mal wegen Körperverletzung (Faustschlag) zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde.

Weiteres siehe hier:  http://de.indymedia.org/2008/04/214368.shtml

Skandalprozess in Fürth –

egal 20.05.2008 - 00:41
Skandalprozess in Fürth – Kreidebeschriftung als Sachbeschädigung

Am 18.04. fand in Fürth bei Nürnberg ein Prozess statt, dessen Ergebnis und Verlauf wir hier zur Diskussion stellen wollen.
Angeklagt waren 4 Heranwachsende und ein junger Erwachsener 18-21 wegen Sachbeschädigung gem. § 303 II. Tathandlung soll das Beschriften von Hauswänden mit Straßenmalkreide gewesen sein. Geladen waren 11 Zeugen, wobei nur einer als Zeuge im eigentlichen Sinne aufgetreten war, da die andern (Hausbesitzer + Polizisten) nichts zur Tat aussagen konnten. Der Zeuge sagte aus, er hätte nachts eine Gruppe von 6-7 schwarz gekleidete Gestalten mit Mützen und/oder Kapuzen gesehen, von denen 2 einen Laternenpfahl und den Boden beschrifteten. Angeklagte Tatobjekte waren jedoch ein Privathaus, ein Chinarestaurant und ein Plus-Supermarkt. Wobei der Plus-Supermarkt noch während des Verfahrens herausgenommen wurde, da an diesem die Beschriftung bereits durch Regen und Witterung kaum noch sichtbar war. Die Hausbesitzer konnten alle nicht genau sagen zu welchem Zeitpunkt ihre Hauswand beschriftet wurde, es hätte auch vor der Tatnacht geschehen sein können. Einer hatte sich den Schaden bis dahin noch gar nicht selbst betrachtet. Zum Strafantrag, der ja bei Sachbeschädigung erforderlich ist, kam es, da die Polizei selbst die Hausbesitzer ermittelte und ihnen das Stellen eines Strafantrags „nahelegte“.

Hervorzuheben ist, dass für keinen der Angeklagten ein definitiver Tatbeitrag zuordenbar wäre, es für gemeinschaftliche Begehung oder auch für Beihilfe an den Tatbestandsmerkmalen fehlt, da bloßes anwesend-sein beim Tatgeschehen nicht ausreichend ist. Mindestens ein den Haupttäter bestärkendes aktives Tun oder ein garantenpflichtwidriges Unterlassen müsse gegeben sein. Bloßes Mitlaufen in einer Gruppe ist kein aktives Tun, das die Haupttat bestärkt, zumal der Zeuge aussagte, niemand hätte erkennbar Schmiere gestanden; ein garantenpflichtwidriges unterlassen kommt ebenso nicht in Frage, da die Täter gegenüber den Hausbesitzern keine Garantenstellung innehatten.
Weiter ist nicht beweissicher geklärt, dass die verhandelte Tat an den fraglichen Tatobjekten vorgenommen wurde.
Schließlich – und mit am schwerwiegendsten – wiegt der Fakt, das Kreidebeschriftungen an Hauswänden keine Sachbeschädigung i.S.d. § 303 II darstellen können. Siehe hierzu die Bundestagsdrucksache 15/5313, 3 – dort wird „Kreide- und Wasserfarbenauftrag“ explizit als Beispiel für „nur unerhebliche, nicht dauerhafte und daher nicht vom Tatbestand umfasste Fälle“ bezeichnet. Dieser Ansicht hat sich die Kommentarliteratur angeschlossen.

Der Anwalt der Angeklagten ging auf alle genannten Punkte ein und brachte diese vor. Er wies daraufhin, dass keine Straftat vorliege, dass nicht klar sei, ob die Angeklagten überhaupt eine Tathandlung begingen und wenn dann sei ungeklärt, ob an den fraglichen Tatobjekten und dass Mittäterschaft und Beihilfe ausgeschlossen seien.
Wer nun glaubt der Skandal liege lediglich in der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft – vertreten durch Silvia Körzdörfer, liegt falsch.
Richter Gerd Engelhardt stellte sich gegen den Willen des Gesetzgebers, sowie gegen die herrschende Meinung und sah eine Sachbeschädigung als gegeben. Er meinte, da die Hauswände aus Sandstein bestehen und ein Hausbesitzer vergeblich versucht habe, diese mit einem Schwamm zu reinigen, seien die Veränderung nicht nur unerheblich.
Hat jemand schon einmal versucht Sandstein mit einem Schwamm zu putzen (?!?) 2-minütiges Draufhalten mit einem Gartenschlauch dürfte wohl erfolgsversprechender sein!!!!

Aller weiteren Zweifel und Unsicherheiten bei der Beweisaufnahme zum Trotz verurteilte er die Angeklagten zu 2 Wochenenden Jugendarrest; den Erwachsenen zu 60 Tagessätzen. Wem dies krass erscheint, der höre und staune, dass er damit noch unter der aberwitzigen Forderung der Staatsanwältin nach 2 Wochen Dauerarrest, sowie 90 Tagessätzen (=Vorstrafe) blieb.

Bei anderen Sachbeschädigungsverfahren, in denen es allerdings um Graffiti mit Sprühlack geht, ist üblich bei jugendlichen Ersttätern Arbeitsstunden zu geben; und erst bei Wiederholung zu Jugendarrest überzugehen. Beispielsweise ein Verfahren in dem ein Grafitti-Sprüher mit 15 erwischt wurde (eine Wand großflächig besprüht); dann mit 19 noch einmal (Sprühen von Sprüchen an mehrere Wände); und schließlich mit 20 ½ noch einmal beim beschriften eines Strassenschilds mit einem Lackstift. Ergebnis: beim 1. Mal Arbeitsstunden, beim 2. Mal ein Wochenende und beim 3. Mal eine Woche Arrest.
Man vergleiche: Vorliegend Ersttäterschaft + „Sachbeschädigung“ mittels KREIDE! Zu fordern, einem Ersttäter eine Vorstrafe (90 Tagessätze) zu geben, grenzt an Rechtsmissbrauch.

Wenn man nach Gründen für das skandalöse Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Richter sucht, so ist auf jeden Fall zu nennen, dass die Angeklagten Antifaschisten sind, die Kreidebeschriftungen politische Parolen sind und die Tatnacht einer Demonstration gegen Nazizentren in Fürth vorausging.

Der Skandal geht sogar noch ein bisschen weiter: Richter Engelhardt, der leugnete, dass es sich um einen politischen Prozess handle, verurteilte die 3 Heranwachsenden wegen Beihilfe, beim 4. Angeklagten nahm er jedoch Haupt-Täterschaft an, mit der Begründung, dass dieser der Anmelder der tags drauf stattfindenden Demo sei und damit ein Interesse daran hätte, dass auf der Demoroute politische Botschaften zu lesen wären.

Aber nein dies war kein politischer Prozess – da der Richter ja auch beteuerte gegen Nazis zu sein - und politische Justiz, das gibt es schließlich in Deutschland nicht…Rechtsstaat quo vadis?

P.S. Selbstverständlich legen die Verurteilten gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Es ist nicht nur für diese persönlich (In ihrer Akte steht nun: verurteilt wegen Sachbeschädigung!!!!!) oder insgesamt politisch wichtig, diesen Prozess zu gewinnen sondern unsres Erachtens nach auch juristisch-dogmatisch relevant!

Kritische Juristen Nürnberg/Fürth/Erlangen

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boah — .

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