Protest gegen NPD in Wiesbaden

solid-sek 31.03.2008 14:20 Themen: Antifa
Am 29.03.08 wollte die NPD Wiesbaden eine Saalveranstaltung in Wiesbaden durchführen die die Untragbarkeit von einem multikulturellen Staat aufzeigen sollte, dies zu verhindern kamen zu mehr als 250 linken GegendemonstrantInnen nach Wiesbaden.
Nach einer kurzen Inhaltlichen Aufklärung über die NPD durch das Bündnis "Wiesbaden gegen rechts" versammelten sich viele Demostranten vor dem Tagungsort der NPD, der genau im selben Gebäude wie die Gegenveranstaltung stattfand.

Es waren ca. 50 Nazis anwesend die unter lautstarkem Protest der Gegendemonstranten, geschützt von der Polizei, mit Hitlergrüßen ihren Tagungsort erreichten.

Die Polizei sah es nicht für notwendig an gegen die teils bewaffenten Nazis die Hitlergrüße machten vorzugehn, nein... die Polizei versuchte sogar die Antifaschisten an dem lautstarkem Protest gegen den braunen Wanderzirkus zu hindern indem sie in die Saalveranstaltung des Bündnisses gegen Rechts mit behelmten PolizistInnen hineinging.

Nachdem sich die GegendemonstrantInnen von dieser Maßnahme jedoch nicht abschrecken ließen und weiterhin krach machten, wurde den Nazis der Weg in einen anderen Tagungsort freigemacht, wo es den GegendemonstrantInnen nichtmehr ohne weiteres möglich wahr die NPD Veranstaltung zu stören. So konnten die Faschisten wiedereinmal unter dem Schutz der Polizei ihre menschenfeindliche Veranstaltung durchführen.

Die Polizei hätte, nachdem die Nazis Hitlergrüße durchgeführt haben, die Veranstaltung ohne weiteres auflösen können, dies geschah jedoch nicht. Wieso die Ordnungskräfte dies nicht machten, bleibt für uns als junge AntifaschistInnen ein großes Rätsel.

Nach der NPD Veranstaltung wurde den Nazis sogar ein eigener Bus von der Stadt zur Verfügung gestellt.

Durch die "wegschauen" Politik der Stadt Wiesbaden und das ignorante Verhalten der Polizei bestärkt, meldeten die Nazis gleich eine weitere Veranstaltung für den 31.05.08 in Wiesbaden an, diese gilt es nun entschlossener und noch kreativer zu verhindern!

Heute ist nicht alletage, wir kommen wieder keine Frage!
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Ergänzungen

Fast hätts geklappt

Dr. Hammer 31.03.2008 - 15:53
Wären die Wände noch ein wenig weiter bearbeitet und ein Durchgang geschaffen worden, hätte die Polizei womöglich beide Veranstaltungen abbrechen müssen, weil die Sicherheit nicht mehr garantiert gewesen wäre (die Nazis hatten sich schon bereitgemacht usw.) - schätze ich jedenfalls. Wäre das etwa kein gutes Ergebnis gewesen? Natürlich macht man sich mit sowas nicht überall Freunde, aber warum muss ein Bündnis denn für Dinge verantwortlich gemacht werden bzw. sich für Dinge verantwortlich fühlen, die irgendwelche Gegendemonstranten individuell und selbstverantwortlich anstellen (ich denke an die Trennwände)? Aber nein, die Bündnisleute rufen dazu auf, nur Krach und nix kaputt zu machen. Das soll nicht heißen, dass ich von so einem Bündnis Gewaltaufrufe hören möchte - ganz und gar nicht. Aber in dieser Situation hätte man mit einer Prise (tolerierter) Sachbeschädigung das Ganze NPD-Ding sprengen können... Das bloße Lärmen hatte dann immerhin zur Folge, dass das Pack in das kroatische Restaurant umziehen musste - letzlich waren sie da dann aber vollkommen unantastbar und wir stehen draußen rum und werden mürbe.

Nichtsdestotrotz halte ich das Bündnis für eine gute Sache mit Potential, weiter so!

Ergänzung für

nicht Anwesende 31.03.2008 - 16:42
Wer nicht da war versteht das so nicht.
Die Veranstaltung der NPD fand im "Clubraum" des Bürgerhauses Mainz-Kostheim statt. Der direkt angrenzende "Große Saal" stand den Teilnehmern der Gegendemo zur Verfügung.
Deshalb war es zwischenzeitlich möglich sehr sehr nahe an die Nazis zu kommen. Nur eine feste, aber nicht wirklich sehr massive Holz-Trennwand lag zwischen den absolut ohrenbetäubend lauten Demonstranten und den Nazis direkt dahinter. Durch massives "Trommeln" an den Wänden fingen diese bereits stellenweise an sich zu lösen. Wenig mehr Entschlossenheit und es wäre zu einer sicher heftigen Auseinandersetzung gekommen, denn viel Polizei war zunächst nicht direkt vor Ort bzw. entfernte sich sogar (bis auf drei, die wurden vergessen...) nach Verhandlungen des Bündnisses wieder aus dem Saal. Das finde ich schon bemerkenswert. Aus Sicht der Polizei absolut unverantwortlich, da ein Durchbruch nach meinem Empfinden eigentlich kurz bevor stand. Was es gebracht hätte steht woanders geschrieben. Behelmte Polizei habe ich direkt im Saal nicht bemerkt.

Leider wurde es den Nazis ermöglicht in das angrenzende Restaurant (kroatische Spezialitäten und bürgerliche Küche...) umzuziehen. Wäre das nicht möglich gewesen, hätten die dort sicherlich keinen Vortrag verstanden äähh hören können.

Die Hitlergrüße bei Ankunft haben viele nicht mitbekommen, da zu dieser Zeit viele am "Hintereingang" warteten. Die Polizei hat angeblich davon nichts gesehen oder gefilmt.
Irgend ein halbwegs brauchbares Foto davon und es könnte wenigstens im Nachhinein Anzeige erstattet werden.

Wichtig für die zukünftige Arbeit des Bündnisse fände ich auch die Thematisierung der Bereitstellung der Busse durch die Stadtwerke Wiesbaden(?). Es wurde bebachtet, wie die Polizei dem Busfahrer, der vorher nichts ahnte, klare Anweisungen gab hinter der Polizei herzufahren, nicht anzuhalten usw. Zeil wusste der selbst nicht. Den Vorschlag jetzt Feierabend zu machen, nahm er leider nicht wahr. Aber ihm war sichtlich unwohl bei der Sache.

Emblem des "Saalschutzes"

OttO_AAWiesbaden 31.03.2008 - 18:42
Wie man am Enblem auf der Jacke erkennen kann, ist der "Saalschutz"
von der "Schwarzen Division Germania" übernommen worden die überwiegend
im Raum Idstein ihr Unwesen treiben.
In Wiesbaden selbst trifft man sie sonst "leider" nie an, die Muckibuden Neandertaler!

Kein Fussbreit den Faschisten
OttO

nochmal

info 01.04.2008 - 19:26
Am 31.5 genau derselbe Zirkus, diesmal im Bürgerhaus Kastel. Nachzulesen beim Aktionsbüro Rhein Main Nahe.

NPD-Verbot

http://www.endstation-rechts.de 01.04.2008 - 20:16
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Vorraussetzungen gegeben

Das Kabinett unter Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) hat heute eine Beschlussvorlage aus dem Innenministerium verabschiedet. Der Titel lautet: „Prüfung der Vorraussetzung für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die „Nationaldemokratische Partei Deutschland" (NPD) auf Grund der im Land Mecklenburg-Vorpommern gewonnenen Erkenntnisse". Der Bericht der Arbeitsgruppe „NPD-Verbotsverfahren", kommt zu dem Schluss, dass die nötigen Vorraussetzungen gegeben sind.

Die Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren hat endgültig die Landespolitik im Schweriner Schloss erreicht. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) soll jetzt die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe an das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) weiterleiten. Damit kommt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern der Forderung nach, Materialsammlungen für ein zweites NPD-Verbotsverfahren auf Bundesebene bereitzustellen.

Der Bericht der Arbeitsgruppe „NPD-Verbot" kommt zu dem Schluss, dass die Vorrausetzungen für ein Verbot der Partei gegeben sind. Die NPD erteile den „Basiselementen einer jeden Demokratie eine radikale Absage", heißt es in dem Bericht. Es wird eine „Wesensverwandtschaft" mit der NSDAP festgestellt. Der Ideologie der NPD liege ein „rassistisches Menschenbild" zu Grunde und sie berufe sich auf einen „völkischen Kollektivismus", den auch die Nationalsozialisten vertreten hätten: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz." Die NPD hege eine „aktiv-kämpferische, aggressive Haltung" gegen die Ordnung des Grundgesetzes. Auch die enge Verbindung zur Neonazi-Szene wird der nationaldemokratischen Partei zur Last gelegt.

Der Bericht der Arbeitsgruppe verzichtet auf die Informationen von V-Leuten aus dem Umfeld der NPD. Zu Grunde liegen nur Äußerungen von NPD-Funktionären und Publikationen der Partei, die öffentlich zugänglich sind. Bereits gestern hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker Schlotmann darauf hingewiesen, dass genügend Indizien vorlägen, um die Voraussetzungen für ein NPD-Verbot zu schaffen - auch ohne die Informationen von V-Leuten. Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Schweriner Schloss, hatte bis dato geglaubt, dass solche Beweise nicht vorliegen würden.

bilder

Mannemer 07.04.2008 - 16:04
ey leute hat nicht irgendwer noch mehr fotos gemacht. es waren schließlich über 200 leute da

smash fascism

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vermummung

egal 31.03.2008 - 22:27
leider hat der verfasser wenig ahnung von rechtlichen dingen. erstens gilt das vermummungsverbot nur für versammlungen unter freiem himmel. bei einer saalveranstaltung bzw. auf dem weg dahin kann man sich vermummen, wie man lustig ist. und zweitens handelt es sich ja auf dem bild um genau die situation, bei der ja in verfahren gegen antifaschisten festgestellt worden ist, dass die vermummung gerechtfertigt ist, nämlich wenn man sich dadurch vor rechtswidrigem fotografieren schützt. also gibts für die bullen überhaupt nichts zu tolerieren, weil hier nichts verbotenes stattfindet.

bitte löschen

Old School AFA 01.04.2008 - 09:48
Kann mensch endlich mal die Nazi-Postings löschen - danke!

Des Weiteren wurden AntifaschistInnen, welche sich vermummt hatten, direkt von den Bullen angegangen - im Gegensatz zu den vermummten Nazis, welche sich gemütlich unter Polizeischutz bewegen konnten.

Schade war an dem Tag, das nachdem die Nazis im Saal waren und das Bündniss eine direkte Eskalation verhinderte viele AntifaschistInnen schon früher abgereist waren (was wohl auch daran lag, das die Nazis erst sehr spät mit ihrem pseudo-öffentlichen Vortrag aufhörten).... ansonsten wäre mit etwas mehr Entschlossenheit sicherlich das Eine oder Andere mehr möglich gewesen.

Unter den Nazis waren auch ein/zwei bekannte Gesichter aus der Vorderpfalz bzw. vom ABRN... nichts Neues hier also.

Erstaunlich fand/en ich/wir, das der Frauenanteil mit fünf-sechs Frauen extrem niedrig war - selbst für die rechtsradikale Szene...

@old school

egal 01.04.2008 - 17:17
"Des Weiteren wurden AntifaschistInnen, welche sich vermummt hatten, direkt von den Bullen angegangen - im Gegensatz zu den vermummten Nazis, welche sich gemütlich unter Polizeischutz bewegen konnten."
richtig, denn wie ich bereits gesagt hatte, waren die nazis auf dem weg zu einer saalveranstaltung und durften sich daher vermummen. die antifas hingegen befanden sich auf einer versammlung unter freiem himmel und haben sich daher durch die vermummung strafbar gemacht und wurden daher von den bullen angegangen. man mag nun von dem vermummungsverbot halten, was man will aber mit willkür hat das zumindest in diesem fall nichts zu tun.

@DIE WAHRHEIT

TUT WEH 02.04.2008 - 12:19
Ja, muss sie. Besonders die Stelle der Nazi-Berichterstattung wo von einer "ca. 20 cm dicke Holztrennwand" die Rede ist. Miiiiiiiindestens! Wahrheit: max. 4-5cm.
"Nur das beherzte Eingreifen der NPD Ordner und weiterer Kameraden konnte eine offene Saalschlacht verhindern, in dem diese die Trennwände festhielten."
Wahre Helden. Das erklärt allerdings wieso sich die Trennwand zwischenzeitlich zur Seite der Gegenkundgebungsteilnehmer neigte. Der Klügere gibt nach.
"Der bestellte Bus holte einen großen Teil der Veranstaltungsteilnehmer ab."
Der ist sogar mehrmals täglich bestellt. Deswegen heißt der auch Linienbus.
Auf die Teilnehmerzahlen geh ich nicht näher ein. Nur soviel: Wir hatten Bewegungsfreiheit. Übrigens: Eingepfercht im Bus kann selbst dieses Pack fast Mitleid erregen. Aber nur fast. Nazis stinken.

@ Hector

egal 02.04.2008 - 14:32
Das mit den Waffen die am Eingang abgenommen wurden, kam von Bündnis gegen Rechts

...

... 02.04.2008 - 19:13
"dadurch vor rechtswidrigem fotografieren schützt"

>> es gibt kein "rechtswidriges fotografieren"...

"rechtswidriges fotografieren´"

... 03.04.2008 - 16:46
rechtswidriges fotografieren gibt es sehr wohl. aufnahmen gegen den willen des betroffenen verstoßen gegen das recht am eigenen bild. das ist zwar nicht strafbar es kann aber auf unterlassung und ggf. schadensersatz geklagt werden. ausserdem ist das recht am eigenen bild notwehrfähig, d.h. der betroffene kann die erforderlichen maßnahmen treffen, den fotografen am weitermachen zu hindern und die bereits entstandenen bilder zu vernichten. das veröffentlichen der bilder ist, sofern es sich um bilder einzelner personen handelt und nicht nur um bilder eines demozuges in seiner gesamtheit, ist sogar strafbar! ein blick ins kunsturhebergestz hilft!

"rechtswidriges fotografieren´"

... 03.04.2008 - 20:50
Scherzkeks, ich rede davon im Zusammenhang zu der gefallenen Aussage. Und da kann ich keinen Grund für ein "rechtswidriges fotografieren" erkennen, zumal es sich bei Demos, Kundgebungen etc. um Ereignisse der Zeitgeschichte handelt, und somit jeder Teilnehmer eine relative Person der Zeitgeschichte ist. Da kann ich fotografieren und veröffentlichen, wie ich lustig bin, solange es keine Portrais von Einzelpersonen sind und der Bezug zum Ereignis verloren geht, wie du richtig sagst. Da kannst du dir Tonnen an Gerichtsurteilen ergoogeln.

Ansonsten: rechtswidriges fotografieren wäre nur, was unter § 201a StGB fällt. Sonst kann ich fotografieren wen und wo ich will (und solang das UrhG es nicht einschränkt), denn das fotografieren selbst ist nicht strafbar. Hättest du das KUG richtig gelesen, wüßtest du, daß es lediglich "öffentlich zur Schau stellen", also die Veröffentlichung und Verbreitung verbietet.

Das Recht am eigenen Bild ist notwehrfähig? So ein Schmarrn. Nimm dir erst mal deinen Tipp selbst zu Herzen und lies das KUG und alles weitere relevante... Fotografieren kann ich alles und jeden (nur nicht öffentlich zur Schau stellen), solange ich nicht einen anderen Straftatbestand erfülle, wie z. B. Nötigung (also, wenn ich dir zu eng auf die Pelle rücken würde). Dann muß ich mich "lediglich" wegen der Nötigung verantworten, nicht aber wegen des fotografierens. Und zu verlangen, meine Bilder zu vernichten, ist zwar auch lustig, aber genauso ein Schmarrn. Das kann nicht mal die Polizei, außer ich hätte z. B. ein Portrait gemacht, und sie können mir eine Veröffentlichungsabsicht nachweisen.

oh man, oh man

........ 03.04.2008 - 22:24
fotografier doch was du willst. nur beklag dich dann nachher nicht über "überreaktionen", "repression" und wie das ganze vokabular heisst, das auf indymedia abgespult wird, wenn die genossen aus eigener blödheit mal wieder ärger mit team green kriegen.
für alle, dies interessiert und die sich nicht für brilliante argumentationen wie "nazis haben keine persönlichkeitsrechte, weil sie keine persönlichkeit haben" (den schwachsinn hab ich allen ernstes hier auf indy gelesen)begeistern können, folgendes zu deiner darstellung:
eines vorweg: natürlich kann ich mir "tonnen von gerichtsurteilen ergoogeln". nur muss man die auch zu lesen verstehen. und das ist für den laien häufig nicht so einfach.

1. "demoteilnehmer sind relative personen der Zeitgeschichte": schlicht und einfach unrichtig und entspricht in keiner weise der ständigen rechtsprechung. relative personen der zeitgeschichte sind solche, die durch ein bestimmtes ereignis vorübergehend im interesse der öffentlichkeit stehen aber eben als konkrete person und nicht nur als x- beliebiger teilnehmer an irgendetwas. also zum beispiel eine ansonsten unbekannte person, die angeklagter in einem besonders spektakulären strafprozess ist oder deren verteidiger ein entführungsopfer, das befreit wurde o.ä. insbesondere ist festgestellt worden, das "der nnazi als solcher" keine relative person der zeitgeschichte ist (in dem der entscheidung zugrunde liegenden fall ging es sogar um ein mitglied irgendeiner skinband)

2. "rechtswidriges fotografieren wäre nur, was unter § 201a StGB fällt": falsch: du kennst offenbar den unterschied zwischen rechtswidrig und strafbar nicht. im falle des §201a ist bereits das fotografieren strafbar, ansonsten nur das veröffentlichen rechtswidrig angefertigter bilder. das fotografieren gegen den willen des betroffenen verstösst gegen das recht am eigenen bild, ein subjektives recht (sofern diese nicht unter bestimmten umständen eingeschränkt ist). diese rechtsgutverletzung ist als solche zum einen notwehrfähig und begründet zum anderen als gefahr für die öffentliche sicherheit auch maßnahmen der polizei oder ordnungsbehörde. wenn jura einfach wäre, würde es sozialpädagogig heisen.

3."Und zu verlangen, meine Bilder zu vernichten, ist zwar auch lustig, aber genauso ein Schmarrn. Das kann nicht mal die Polizei, außer ich hätte z. B. ein Portrait gemacht, und sie können mir eine Veröffentlichungsabsicht nachweisen." aha, schmarrn, du kommst aus dem süden. leider kappes, wie wir hier sagen. wenns nicht anders geht, darf der betroffene dir sogar die kamera abnehmen und selbst die vernichtung der bilder sorgen. (anschließend muss er dier die kameraa natürlich zurückgeben). und die bullen können so einiges unternehmen, zum beispiel die kamera sicherstellen, um dich vom weiteren fotografieren abzuhalten.

also, noch mal besser informieren, broschüren gibts im www ja genug. ist nur für den laien nicht ganz einfach. ist nicht böse gemeint aber ist nunmal so.