42.Prozesstag zum Tod Oury Jallohs in Dessau
28. März 2008 // 9.00 - 13.00 Uhr
„Das ist ein flächendeckendes Negativbeispiel. Bei einigen wissen wir, dass das was die gesagt haben, völlig undenkbar ist. Einfach gruselig.“
Überraschende Entwicklung am 42. Prozesstag: Nebenklage beantragt Abtrennung des Verfahrens und Freispruch für den Angeklagten Hans-Ullrich M. // ehemaliger Dienstgruppenleiter wird befragt // öffentlicher Nachbrandversuch im Feuerwehrinstitut voraussichtlich am 25.April 2008
„Das ist ein flächendeckendes Negativbeispiel. Bei einigen wissen wir, dass das was die gesagt haben, völlig undenkbar ist. Einfach gruselig.“
Überraschende Entwicklung am 42. Prozesstag: Nebenklage beantragt Abtrennung des Verfahrens und Freispruch für den Angeklagten Hans-Ullrich M. // ehemaliger Dienstgruppenleiter wird befragt // öffentlicher Nachbrandversuch im Feuerwehrinstitut voraussichtlich am 25.April 2008
„Ein sehr mutiger Mensch, der sich hier einiges traut, auch auf die Gefahr hin, seine berufliche Laufbahn zu gefährden.“
Den 42. Verhandlungstag eröffnet die Nebenklagevertreterin Regina Götz zunächst mit einer Erklärung nach §257 der Strafprozessordnung. Die Anwältin gibt ein Statement zur Aussage des ehemaligen Dessauer Staatsschutzbeamten Swen E. ab (mehr dazu hier…). „Ein sehr mutiger Mensch, der sich hier einiges traut, auch auf die Gefahr hin, seine berufliche Laufbahn zu gefährden.“, sagt Götz zu den Einlassungen des Polizeibeamten. Seine Aussage sei für das Oury Jalloh –Verfahren zwar nicht relevant, aber seine Ausführungen wären von allgemeinem Interesse. Damit zielt Götz insbesondere auf den Korpsgeist in der Polizei ab. „Man scheißt den anderen nicht an.“, paraphrasiert sie E.´s Aussage. Sie könne die Funktion des Korpsgeistes nachvollziehen, schließlich sind Polizeibeamte „beruflich aufeinander angewiesen“. Hinzu komme, das Polizeibeamte häufig über wenig private Kontakte außerhalb des Polizeiapparates verfügen würden. „Er sagte, alle Türen gehen zu.“, erinnert sich die Anwältin an eine Aussage E.´s zum Korpsgeist in der Polizei. Außerdem habe die Zeugenvernehmung E.´s gezeigt, dass „der Fall Oury Jalloh in jedem Polizeirevier Sachsen-Anhalts Thema“ wäre. „Überall und auf jeder Schulung.“, ergänzt Götz. Darüber hinaus wären die Aussagen E.´s für die Bewertung der Zeugenvernehmungen von Beate H. (mehr dazu hier…) von Bedeutung. Götz schätzt ein, das es unwahrscheinlich sei, das der Beamtin wegen ihrer belastenden Aussage keine Nachteile im Polizeirevier Dessau entstanden wären: „Das kann so nicht gewesen sein.“
„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“
„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“, erwidert der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff. „Ansonsten war viel heiße Luft dabei.“, sagt Steinhoff zur Aussage des ehemaligen Staatsschützers. „Vielleicht wird das noch zu einem Verfahren führen“, meint Steinhoff bezüglich E.´s Auftritt. Der würde Gerüchte und Spekulationen aus Selbstdarstellungsgründen verbreiten, und diese weder belegen noch verifizieren. „Das macht das ganze tragisch.“, so Steinhoff.
„Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“
„Ich finde es jedenfalls erfrischend, das wir hier mal einen Polizeibeamten hatten, der als Staatsbürger aussagt.“, mischt sich Ullrich von Klinggräff in die Debatte ein. „Ich würde die These wagen, dass seine Karriere beendet sein wird.“, fährt der Nebenklagevertreter fort. Schließlich sei er mittlerweile bei der Autobahnpolizei gelandet, auch wenn ihm das noch niemand so richtig gesagt habe. Zu den Nachteilen, die dem Polizeibeamten E. aus seinen bisherigen Einlassungen bezüglich des Polizeiapparates entstanden seien, führt u.a. die „Bespitzelung“ des Beamten an und sagt weiter: „Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“ Außerdem sei die „spontane Erregung“ des Magdeburger Innenministeriums nach dem Bekanntwerden der Gesprächsnotiz aus der Polizeiakademie in Niedersachsen (mehr dazu hier…) bezeichnend. „Da gebe ich ihnen Recht“, kommentiert Oberstaatsanwalt Christian Preissner diese Interpretation.
weiter unter:
http://ouryjalloh.wordpress.com/category/42-prozesstag/
Den 42. Verhandlungstag eröffnet die Nebenklagevertreterin Regina Götz zunächst mit einer Erklärung nach §257 der Strafprozessordnung. Die Anwältin gibt ein Statement zur Aussage des ehemaligen Dessauer Staatsschutzbeamten Swen E. ab (mehr dazu hier…). „Ein sehr mutiger Mensch, der sich hier einiges traut, auch auf die Gefahr hin, seine berufliche Laufbahn zu gefährden.“, sagt Götz zu den Einlassungen des Polizeibeamten. Seine Aussage sei für das Oury Jalloh –Verfahren zwar nicht relevant, aber seine Ausführungen wären von allgemeinem Interesse. Damit zielt Götz insbesondere auf den Korpsgeist in der Polizei ab. „Man scheißt den anderen nicht an.“, paraphrasiert sie E.´s Aussage. Sie könne die Funktion des Korpsgeistes nachvollziehen, schließlich sind Polizeibeamte „beruflich aufeinander angewiesen“. Hinzu komme, das Polizeibeamte häufig über wenig private Kontakte außerhalb des Polizeiapparates verfügen würden. „Er sagte, alle Türen gehen zu.“, erinnert sich die Anwältin an eine Aussage E.´s zum Korpsgeist in der Polizei. Außerdem habe die Zeugenvernehmung E.´s gezeigt, dass „der Fall Oury Jalloh in jedem Polizeirevier Sachsen-Anhalts Thema“ wäre. „Überall und auf jeder Schulung.“, ergänzt Götz. Darüber hinaus wären die Aussagen E.´s für die Bewertung der Zeugenvernehmungen von Beate H. (mehr dazu hier…) von Bedeutung. Götz schätzt ein, das es unwahrscheinlich sei, das der Beamtin wegen ihrer belastenden Aussage keine Nachteile im Polizeirevier Dessau entstanden wären: „Das kann so nicht gewesen sein.“
„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“
„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“, erwidert der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff. „Ansonsten war viel heiße Luft dabei.“, sagt Steinhoff zur Aussage des ehemaligen Staatsschützers. „Vielleicht wird das noch zu einem Verfahren führen“, meint Steinhoff bezüglich E.´s Auftritt. Der würde Gerüchte und Spekulationen aus Selbstdarstellungsgründen verbreiten, und diese weder belegen noch verifizieren. „Das macht das ganze tragisch.“, so Steinhoff.
„Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“
„Ich finde es jedenfalls erfrischend, das wir hier mal einen Polizeibeamten hatten, der als Staatsbürger aussagt.“, mischt sich Ullrich von Klinggräff in die Debatte ein. „Ich würde die These wagen, dass seine Karriere beendet sein wird.“, fährt der Nebenklagevertreter fort. Schließlich sei er mittlerweile bei der Autobahnpolizei gelandet, auch wenn ihm das noch niemand so richtig gesagt habe. Zu den Nachteilen, die dem Polizeibeamten E. aus seinen bisherigen Einlassungen bezüglich des Polizeiapparates entstanden seien, führt u.a. die „Bespitzelung“ des Beamten an und sagt weiter: „Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“ Außerdem sei die „spontane Erregung“ des Magdeburger Innenministeriums nach dem Bekanntwerden der Gesprächsnotiz aus der Polizeiakademie in Niedersachsen (mehr dazu hier…) bezeichnend. „Da gebe ich ihnen Recht“, kommentiert Oberstaatsanwalt Christian Preissner diese Interpretation.
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Ergänzungen
@autor
-Die Affäre beschäftigt einen Untersuchungsausschuss, wo nun ein Bericht bekannt wurde, den zwei Kommilitonen Ennullats kürzlich verfasst haben. Sie berichten aus einem Privatgespräch, bei dem Ennullat gesagt haben soll, der Asylbewerber Oury Jalloh, der 2005 in der Polizeiwache Dessau umkam, sei "von der Polizei in der Zelle verbrannt worden".-
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
hä? ich blick nicht durch — unbenannt