Aus der Altenpsychiatrie

Thomas Meyer-Falk 30.03.2008 17:30
Aus der Altenpsychiatrie
Aus der Altenpsychiatrie

Wer sich mit der Thematik „Freiheitsentziehung“ beschäftigt, sollte nicht nur auf die Situation in den Gefängnissen schauen, sondern darf all jene nicht vergessen, die in den Psychiatrien aller Herren Länder sitzen.
Auch in Deutschland verliert man recht zügig seine Freiheit, wenn man als psychisch krank gilt (vgl. beispielsweise meinen Beitrag
 http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/sozia/wZ908x.shtml).

Im Folgenden möchte ich über die Vorgehensweise der (bayrischen) Justiz gegen Frau S. aus Sonthofen berichten: Geboren 1930, arbeitete sie ihr ganzes Leben. Seit Jahrzehnten bewohnt sie ihr eigenes kleines Häuschen, lange alleine, wenn ihr Ehemann auf Hoher See war, mit ihm zusammen, wenn er Urlaub hatte. Und seit einer Trennung von ihm wieder alleine. Vielfältig und vielsprachig interessiert lebte sie in Sonthofen, der südlichsten Stadt Deutschlands.

Durch Schicksalsschläge geriet im Verlaufe der Jahre etwas aus den Fugen und sie wurde kurzfristig in die Gerontopsychiatrie verbracht und medikamentös behandelt. Nach der Entlassung 2007 aus der Psychiatrie waren ihr nur wenige Wochen in Freiheit vergönnt, bevor man sie von drei Polizisten erneut ins Bezirkskrankenhaus eskortieren ließ.
Der dies billigende Beschluss des Vormundschaftsgerichts Sonthofen umfasst genau drei Seiten, davon eine Seite „Rechtsmittelbelehrung“ und eine Seite Präliminarien. Sprich, die die Freiheitsentziehung begründenden Ausführungen umfassen eine einzige Seite.
Und diese „Ausführungen“ bestehen auch noch aus bloßen Textbausteinen, dem zitieren von Paragrafen. Die einzige individuelle Bemerkung der Richterin Gramatte-Dresse besteht in dem Hinweis, Frau S. leide an „einer bipolaren affektiven Störung“ und sei „deshalb“ eine Gefahr für sich selbst.

Intellektuell wie juristisch stellt eine solche Begründung, man kann es nicht anders sagen, eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes dar. Schon der gedankliche Schluss, weil Frau S. an dieser Störung leide, stelle sie für sich selbst eine Gefahr dar, geht fehl.
Bipolare Störungen (auch Manisch-Depressiv genannt) sind bei ca. 1 % der Bevölkerung zu beobachten (vgl. Fiedler, „Persönlichkeitsstörungen“), 3. Auflage, S. 331). Will man nun 800.000 Menschen wegschließen?

Es wird nicht überraschen, zu erfahren, dass eine Begutachtung vor Anordnung der Einweisung nicht erfolgte; selbst die obligatorische Anhörung vor Gericht wurde unterlassen – schließlich bestand, so die Richterin, „Eilbedürftigkeit“. Weshalb man Frau S. zwar in eine andere Stadt in die Psychiatrie eskortieren konnte, nicht aber (zuvor) zur Richterin, deren Gerichtsgebäude wenige Minuten entfernt vom Haus von Frau S. zu finden ist, wird nicht erläutert.

Nachdem sich Frau S. weigerte, die ärztlicherseits angeordneten Psychopharmaka einzunehmen, wurde sie ans Bett geschnallt, so lange, bis sie „freiwillig“ ihre Pillen schluckte. Sie berichtete mir in bewegenden Briefen, dass sie vor Schmerzen geschrieen habe, während sie ans Bett gefesselt war. Ihre Beingelenke und Handgelenke seien noch Tage später geschwollen gewesen. Als Folge könne sie mittlerweile nur noch im Gehwagen laufen.

Der Demütigung nicht genug, sie wurde faktisch, wie der Volksmund so sagt, „entmündigt“. Sie, die seit Jahrzehnten Atheistin ist, bekam nun eine gesetzliche Betreuerin von der evangelischen Diakonie bestellt. Diese beeilte sich an „Frau Ilse S.“ (nur nebenbei: Sie heißt Inge S., aber selbst diese Sorgfalt überforderte offenbar die Betreuerin) zu schreiben, sie – Frau S. - dürfe sich von ihrem eigenen Geld weder Kleidung, noch Hygieneartikel kaufen, denn sie sei „nicht geschäftsfähig“ und werde schließlich in der Psychiatrie rundum versorgt. Sollte einmal dringender Bedarf bestehen, den „das Pflegepersonal (...) überprüfen und mir rückmelden“ werde, könne vielleicht anders entschieden werden.

Da hat also eine Frau über 45 Jahre gearbeitet und darf sich nun von ihrer Rente nicht einmal mehr etwas kaufen.
Sie ist der Gnade des Pflegepersonals und einer Betreuerin ausgeliefert.

Da sie geistig sehr rege ist, leidet Frau S. besonders unter dem Umstand, dass auf der Station viele demente PatientInnen sind. Eine Patientin habe sie auch schon in ihrem eigenen Bett vorgefunden und als Frau S. sie bat zu gehen, habe diese auf Frau S. eingeschlagen.
Grippe und Noro-Virus suchten die Station in den letzten Wochen heim, so dass „Quarantäne“ angesagt war.

Zwischenzeitlich befasst sich auch der Landtag in München mit den möglicherweise vorhandenen Missständen auf der Gerontopsychiatrischen Station des BKH Kaufbeuren (die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren hat übrigens eine traurige Vergangenheit im 3. Reich).

Für die zwangsweise Unterbringung stellt das BKH der Krankenkasse von Frau S. täglich 229,01 Euro, im Monat mithin 7.099,31 Euro in Rechnung.

Ihren letzten Brief beendete Frau S. mit dem Satz: „Ich bin zwar krumm und bucklig, aber mein Charakter ist aufrecht“.

Vergessen wir nicht jene, die in den Psychiatrien sitzen.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Ergänzungen

Danke für den Beitrag!

Du ergänzt und versuche, präzise zu sein. 30.03.2008 - 18:48

Wer in Deutschland (auch nur Kurzfristig für Stunden) strauchelt, wird von Deutschland abgewickelt und ausgeweidet!!!

Dieser Beitrag ist nur ein Promille, Promille Großer Einblick in Deutschland Repertoire mit dem (wenn auch nur Kurzfristig für Stunden währenden Straucheln) Leid seiner Bürger Hinterhältige Lukrative Deutsche Geschäfte zu machen.

Eine Beliebte Hinterhältige Standard Methode in Altenpflegeheimen ist auch, das Älteren Menschen, die wegen Kurzfristiger Gesundheitlicher Unpässlichkeiten im Krankenhaus waren, sofort einen Urin Katheder zu legen, wenn Irgendein Mensch über 2 oder 3 Monate einen Urin Katheder hatte, kann man davon ausgehen, das sein Blasen Schliesmuskel derart Dauerhaft Geschädigt ist, das er über Längere Zeit, ohne Besonderes Langwiriges Blasen Training Dauerhaft Inkontinent ist, und somit ein Aufwändiger Fall in Eigenverantwortlicher Versorgung, sowie ein Unbeliebter Fall in Familierer Versorgung ist.

@ schwür ""Eigen Gefährdung!""

Du ergänzt und versuche, präzise zu sein. 30.03.2008 - 20:47

"Eigen Gefährdung" ist ein Deutsches Zauberwort!

Mit mit dem Zauberwort "Eigen Gefährdung" kann Deutschlands Repression und Deutschlands Psychatrie zaubern, und jeden "Vermögenden" oder Unbequemen Menschen Dauerhaft in den Mauern der Deutschen Repression oder Psychatrie einlagern, eine "Fachärztlich Bescheinigte "Eigen Gefährdung"" kannst du ganz Leicht bekommen, wenn dich derjenige der dich aus dem Verkehr ziehen will, bei Rot über die Fußgänger Ampel gehen, dich Unsicher oder Freihändig auf deinem Fahrrad fahren sieht!

Wenn du dem die Feindlich Gesinnten Psychoklemptner Arbeit ersparen willst, dann bist du so Blöd, und erzählst im Selbst, das du aus Irgendeinem Grund eine Neigung zu so etwas, oder Anderem hast!

Wände mit Edding oder Kot zu verschmutzen, spricht nicht gerade für die Eigenverantwortliche Integrität der Psyche des Verursachers!

Katheter?

Brummi 30.03.2008 - 21:15
Sorry, dass ich hier nur auf den einen Punkt eingehe aber gerade die "Katheter-Frage" ist eine Sache, die ich persönlich nur aus Krankenhäusern kenne. Zur Erklärung: ich arbeite selbst auf einem gerontopsychiatrischen Wohnbereich eines "Pflegeheimes"... Wenn einer unserer BewohnerInnen ins KH muss, kommen sie zu 90% mit 'nem DK (Dauerkatheter) zurück... wir selbst legen die Dinger nicht. Im Gegenteil, wir stacheln sogar die Angehörigen an, in den KH's dieses zu hinterfragen. Antwort: Keine Zeit zum "Windelwechsel".
Das Fixierungen den tatbestand der Freiheitsberaubung darstellen, braucht hier nicht extra erwähnt zu werden. Und zwangsweise Medikamentengabe kann auch nur auf richterlichen Beschluß nach eingehender neurologischer Untersuchung inklusive offiziellem Gutachten erfolgen. Und ich als examinierte Pflegekraft lehne Zwangsmaßnahmen ohne Wenn und Aber ab. Auch wenn ein Beschluß vorliegt. Solche Beschlüsse sind meines Wissens nach allesamt "Kann-" und nicht "Muss-"beschlüsse... Und auch ein dementer, schizoider, manisch-depressiver oder was auch immer MENSCH hat das RECHT dazu, seine "Behandlung" zu verweigern! Wenn ich mit einer Grippe nicht zum Arzt gehe, werde ich auch nicht weggesperrt und fixiert?
Ok: Es gibt viele schwarze Schafe in der Pflegebranche. Aber zu sagen: "Gängige Üraxis in den Altenheimen..." (Hab net gequotet aber den Sinn trifft es doch?) ist in meinen Augen überflüssig und beleidigend. Vor Allem den Kollegen gegenüber.
Gruß,
Brummi

@ Brummi ""Eigengefährdung""

Du ergänzt und versuche, präzise zu sein. 30.03.2008 - 22:03

Da hast du Recht, das du auch als Mutmaslich Kranker Mensch deine Medikamente verweigern kannst, wäre da nicht das Deutsche Zauberwort "Eigengefährdung" was dir als Zwangs Medikamentös Versorgter bei der Verweigerung der Einnahme der Medikamente "Eigengefährdende" wenn nicht sogar "Suicidale"(3 Monate LKH Ferien) Absichten unterstellen würde, was Richter Ärzte und Pflegekräfte sofort mit Deutscher Gründlichkeit dazu verpflichtet, dem "Eigengefährder" oder sogar "Suicidalen" Medikamenten Verweigerer diese mit aller Medizinischer, Psychischer, Physischer Gewalt bei zu bringen!

Der Deutsche Begriff "Eigengefährdung" kann für Alles stehen, bei Schlanken Patienten, für eine vom Patienten verursachte "Eigengefährdende Mangel oder Unter Ernährung" bei Älteren Raucher mit Brandlöcher in den Möbelpolstern für einen "Eigengefährdenden Umgang mit Brandmitteln" bei einem Älteren Patienten mit Häufigen Blauen Flecken oder Knochenbrüchen, für eine "Eigengefährdende Fortbewegung" für Ältere Menschen die sich Weit aus dem Fenster lehnen für "Mutmasliche Eigengefährdene Suicidale Neigungen" der Begriff "Eigengefährdung" ist bei Vorsätzlicher Anwendung durch die Deutsche Repression und Psychatrie, Dehnbarer als ein Kaugummi bei 90Grad Celsius!

Das mit den Kathedern war etwas Unglücklich ausgedrückt, natürlich bekommen diese Älteren Menschen diese Katheder in den Krankenhäusern und Intensiv Stationen als Erstes, aber wenn sie anschließend an ihren Krankenhaus Aufenthalt noch ein Paar Monate zur "Rehabilitation" in ein Altenheim eingewiesen werden, wird an Zahlreichen Fällen (je Alleinstehender und Vermögender der Betroffene) nachweislich die Medizinisch Eindeutig Nicht Indizierte Katheder Versorgung der Patienten weiter geführt.



Vielen Dank!

aaabbbccc 30.03.2008 - 22:36
Vielen Dank für deinen Beitrag, Thomas. Ich habe schon öfter mal an dein Schicksaal gedacht und an das derer, die in anschliessender "Sicherheitsverwahrung" oder sonst irgend sowas landen. Eine Leistungsgesellschaft will alle Leute, die nicht funktionieren wegsperren. Hmmm, irgendwie läuft das doch recht konform mit der ach so verabscheuten Rassenlehre von vor 70 Jahren. Ein schöner Artikel über vergessene Menschen. Ich selbst konnte diesen Samstag Zeuge von psychischer Krankheit werden. Ich traf einen Freund aus meiner Klasse, der sich auf grund psychichischer Probleme ein Jahr Auszeit nahm. Er berichtete mir davon, wie aggresiv ihn der ganze psycho-kram vom Arzt machte. "Ich weiß auch nicht, was der Arzt sich dabei gedacht hat. Irgendwann flüchtest du dich in deine eigene Gewalt-Welt" Am selben Abend geriet er dann wegen einer Nichtigkeit fast in eine Schlägerei, konnte jedoch von Freunden beruhigt werden. Ein schlauer Mensch. Nun scheint er ein bisschen kaputt. Wenn er jetzt noch wegen anderen Geschichten im Knast landen würde, dann wird es echt schwer werden für Freunde und Familie, ihn wieder "grade zu biegen"

Isolation; wo bleiben da Freunde und andere Menschen. Wie soll so eine (Re-)Sozialisierung gewährt werden??? Für das System sind diese Abweichler möglichst klang und sanglos zu entsorgen. Lieber die Angst vor einem durchgeknallten Menschen in einem Jahr schüren, anstatt mal auf den Straßenverkeht oder Arbeitsunfälle zu schauen. Ich denke, die "Behinderten" betrachtet, kann man klar sehen, wie sich das System selbst am Leben erhalten will.

Betreuungsverfahren wg Verzicht auf Profit

fg 31.03.2008 - 11:32
In Osnabrück wurde gegen die Landbesitzerin Agnes Entrup das Betreuungsverfahren eingeleitet. Grund war, dass sie jahrelang nicht die Möglichkeit zur regelmässigen Erbpachterhöhung (Grundstücksmiete, die die Hausbesitzer zahlen für das Land zahlen müssen, auf dem ihre Häuser stehen) für die ihr gehörenden Grundstücke wahrgenommen hat.

Ihre zukünftigen Erben - also ihre Verwandschaft - verursachten die Einleitung des Betreuungsverfahren und warfen dem von Agnes Entrup mit dem Einzug der Erbpacht beauftragten Immobiliendienst Jäger Untreue vor, da dieses nicht bei Frau Entrup auf eine Erhöhung der Erbpacht gedrängt hatte. Bei Anhörung des Gerichtes redete sich Frau Entrup "um Kopf und Kragen": "Ich benötige keine erhöhte Erbpacht, ich habe bereits genug Geld."

Dass eine Millionärin auf ihr Profitinteresse verzichtet, ist wohl in Deutschland ein Grund eine Betreuung einzuleiten. Die damit beauftragte Rechtsanwältin und bekannte Berufsbetreuerin Maria Sunder (betreut derzeit ca. 400 Fälle, zumeist vermögende ältere Bürger) schritt auch gleich zur Tat und erhöhte die Erbpacht. Was ihr ermöglicht eine satte Kostenrechnung zu erstellen, die aus dem Vermögen der Großgrundbesitzerin bezahlt wird.

Betreuer

Meier 31.03.2008 - 21:14
Berufsbetreuermafia
Anti-Meier 31.03.2008 - 11:14
Der vorliegende Fall ist einer von vielen, wo sich zeigt, dass auch das neue überarbeitete Betreuunggesetz - im Gegensatz zu seiner Intention -zur sozialen Kontrolle mißbraucht wird. Interessant auch die vielen Fälle von Migranten, die "betreut" werden. Das ist billiger als sie in den Knast zu stecken.

De facto beinhaltet auch das neue Betreuungsgesetzt ein Entmündigungsverfahren, da ja der Betroffene einen Vormund erhält, der für ihn - angeblich in seinem Interesse handelt: nämlich der Staat. Und der Staat ernennt einen Stellvertreter: der Betreuer. Das können Angehörige, Ehrenamtliche oder Berufbetreuer sein.

Betreuer sind nicht die Stellvertreter des Staates, sondern arbeiten ausschließlich für den Klienten, um z.B. Gelder vom Staat locker zu machen, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen usw. Sie sollen dafür sorgen, daß Strom, Heizung, Essen, eine Wohnungseinrichtung, Kleidung und Geld für den Klienten zur Verfügung steht. Bezahlt wird der Betreuer vom Staat, wenn der Klient nicht vermögend ist, sonst muß der Klient selber zahlen. Berufsbetreuer werden pauschal bezahlt, also pro Fall, egal ob sie viel oder wenig Arbeit mit einem Klienten haben. Deshalb hat kein Betreuer ein Interesse an Zwangsunterbringungen oder größeren Vermögensangelegenheiten, das macht nur Arbeit, bringt aber nicht mehr Geld ein.

Die Einrichtung einer Betreuung ist immer freiwillig, vorrangig werden ehrenamtliche Betreuer genommen (z.B. Familienangehörige), die nur eine Aufwandsentschädigung bekommen. Eine Betreuung kann nur eingerichtet werden, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Nur weil jemand auf seinen Profit verzichtet kann kein Richter eine Betreuung einrichten!

Der Staat möchte die Betreuung am liebsten möglichst billig haben, deshalb wurde vor einigen Jahren die pauschale Vergütung eingeführt, die Betreuer dazu veranlaßt, möglichst wenig zu arbeiten und möglichst viele Fälle zu übernehmen. Ehrenamtliche Betreuer haben meistens keine Ahnung von der Sozialgesetzgebung und zocken ihre Klienten häufig ab, werden auch von den Gerichten lange nicht so scharf kontrolliert wie die selbständigen Berufsbetreuer.

Der Staat hat lange Zeit in den Medien eine Kampagne betrieben, um Berufsbetreuer als raffgierige Mafiosi darzustellen, mit dem Ziel, neue Betreuungen möglichst an Ehrenamtliche zu vergeben, weil das billiger ist. Manche ehrenamtlichen Betreuer aus der Familie finden es ganz verlockend, Omas Sparbuch zu verwalten, und regen sich dann auf, wenn das Gericht eine ordentliche Schlußrechnung über die Verwaltung des Vermögens einfordert! So ca. 90% aller Betreuungen werden in Deutschland von Ehrenamtlichen geführt. Nicht selten wird dem ehrenamtlichen Betreuer die Betreuung wieder entzogen und einem Berufsbetreuer übergeben mit der Bitte, die finanziellen Aktionen des Vorbetreuers zu prüfen und ggf. Klage einzureichen. Wie gesagt: es sind meistens die "lieben" Familienangehörigen, die mal eben ihre Versicherungen über das Konto der lieben Oma laufen lassen, aber davon ist in den Medien nie die Rede.

Am liebsten wäre der Staat die Betreuungen ganz los, weil er kein Interesse daran hat, z.B. altgewordene Alkoholiker aus der Wohnung nehmen zu lassen, sie in ein Heim zu bringen, wo sie noch ein paar Jahre leben. Für den Staat wäre es billiger, wenn die in ihrer Wohnung abnippeln würden. Deshalb werden Betreuungen häufig viel zu spät eingerichtet, nämlich dann, wenn der Mensch schon fast tot ist.

Die Kritik, die hier geäußert wird, bedient genau das, was der Staat will: Liebe Kranke, nehmt bloß nicht eure Rechte auf medizinische Versorgung wahr, geht nicht in die Psychiatrie, denn das ist die Hölle und die teuren Betreuer sind der Teufel...für unseren Fiskus.

Wenns klappt, hier ein paar Photos aus der Wohnung eines Alkoholikers, aus der ihn der böse Betreuer herausgeholt hat und in ein Betreutes Wohnen gebracht hat. Da hatte der Mann medizinische Versorgung, Fußnagelpflege, Einkaufsboys, ne Putzfrau, Telefon...und das alles für ihn zum Nulltarif.




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in solidarity with outsider — Anarchism means another society

Patienten-Fixierung — schwürg

@ Brummi Es gibt einen Etablierten Begriff! — Du ergänzt und versuche, präzise zu sein.

Berufsbetreuermafia — Anti-Meier

Zitat — Meier