Harte Urteile im Catweazel-Fall

Grüne Hilfe Netzwerk e.V. 22.03.2008 20:48 Themen: Freiräume Repression
Wie die Grüne Hilfe mitteilt, wurde das erste Urteil in Zusammenhang mit den Catweazel-Hausdurchsuchungen gefällt. Diese gäben auch die zukünftige Stossrichtung des LKA an.
Albstadt. Ein erstes Urteil im Zusammenhang mit bundesweiten Durchsuchungen wg. Bestellungen beim Head-Shop „Catweazel“/ Aachen bestätigt die negative Stoßrichtung der entsprechenden polizeilichen Aktion des LKA Düsseldorf.
(www.gruene-hilfe.de; siehe Archiv/ Januar 2008)

Aufgrund von 8 Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde ein Betroffener nun zu 3000 Eur (125 Tagessätze á 24 Eur) verurteilt. Ein hartes Urteil wg. Eigenbedarf, was dazu führen dürfte, dass sich Hanf-FreundInnen eher wieder auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, statt sich zum Eigenbadarf sicherlich sauberes Cannabis selbst zu züchten.

Über seinen Anwalt Christian Niederhöfer aus Tübingen hatte der Betroffene Akteneinsicht angefordert, doch das Urteil des Amtsgericht Albstadt erging, noch ehe die angeforderten Akten eintrafen. RA Christian Niederhöfer hat im
Namen des Verurteilten Widerspruch eingelegt. Die GH wird weiter zu diesem Fall berichten und zur Teilnahme an der Widerspruchs-Verhandlung aufrufen So wird Kriminalisierung und Schwarzmarkt befördert und notwendiger VerbraucherInnen-Schutz verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., in der zur Beteiligung am Protestmailer des „Deutschen Hanfverband“ an Bundes-Justizministerin Zypries unter
 http://hanfverband.de/protestmailer/mitmachen_13.html aufgerufen wird.


** Pressekontakt **

PressesprecherIn

Jo Biermanski

* Adresse: Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld
* Fon: 06631 - 708 224
* Sprechzeiten: Dienstags und Donnerstags: 15.30 bis 17:30 Uhr
* eMail: presse at gruene-hilfe.de

** Über das Grüne Hilfe Netzwerk e.V. **
Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf
Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz
entstanden ist. Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse
sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis
als Medizin und Gefangenenbetreuung.

Wir

* führen eine deutschlandweite Liste von AnwältInnen mit BtmG
und/oder Verwaltungsrechterfahrung (Führerscheinproblematik), von denen
sich Betroffene in ihrer Nähe vertreten lassen können
* betreuen kriminalisierte HanffreundInnen
* kümmern uns um Gefangene und deren Probleme
* helfen bei Schriftwechsel mit den Behörden
* geben Infoblätter zur Drogenproblematik heraus (z.B. Cannabis und
Führerschein)
* sind auf politischer Ebene aktiv
* und veranstalten Events oder sprechen dort

Und fordern natürlich die Wiederfreigabe der Pflanze Hanf/Cannabis,
Legalisierung aller Drogen sowie die Entkriminalisierung aller
DrogenkonsumentInnen!

Die Grüne Hilfe MitarbeiterInnen arbeiten ehrenamtlich und sind auf
Spenden und Mithilfe angewiesen. Das Projekt kann nur weiter
funktionieren, wenn uns viele Menschen Informationen zukommen lassen,
beispielsweise:

* Adressen von AnwältInnen, mit denen Ihr gute Erfahrungen gemacht
habt und die Ihr an andere Opfer der Prohibition weiter empfehlen könnt.
* Erfahrungen, die Ihr (oder FreundInnen von Euch) mit den
Strafverfolgungs- (Polizei, Justiz, Vollzug) und/oder
Verwaltungsbehörden gemacht habt.
* Erfahrungen zur medizinischen Nutzung von Cannabis.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. kümmert sich auch um kriminalisierte
HanffreundInnen in den Gefängnissen, beispielsweise mit Briefen oder
Weihnachtspaketen.

Spenden

Diese Informations-, Kontakt- und Betreuungsarbeit kostet neben einer
Menge Arbeit und Zeit auch viel Geld. Da wir uns ausschließlich über
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sie doch für einen guten Zweck, wir freuen uns über jeden Cent.

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* Postbank Frankfurt
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Oder schickt einfach mal ein paar Briefmarken an Euer nächstgelegenes
Regionalbüro. Denn vielleicht seid Ihr ja schon selbst das nächste Opfer
der Prohibition, was wir natürlich nicht hoffen und es auch niemanden
wünschen.

Die Inanspruchnahme der Grünen Hilfe steht selbstverständlich
jeder/jedem offen und ist kostenlos, bei Fragen wendet Euch bitte an
eines der Regionalbüros im Adressteil.
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Ergänzungen

Urteil?

Laie 25.03.2008 - 00:27
Das dürfte doch wohl erst der Strafbefehl gewesen sein und kein "Urteil des Amtsgerichts", oder?

"Urteil" = Ergebnis eines Prozesses mit Vorladung, Beweisaufnahme, Plädoyers beider Seiten, Urteilsfindung durch RichterIn(nen), Urteilsverkündung, schriftlicher Urteilsbegründung

"Strafbefehl" = mehr oder weniger (meistens weniger) gut begründete Forderung der Staatsanwaltschaft. Wenn Du rechtzeitig zahlst, ist das Verfahren beendet, ansonsten muß im oben beschriebenen Verfahren ein Urteil gefunden werden.

Der Strafbefehl ist also nix weiter als ein Wunsch der Staatsanwaltschaft. Wenn Du nicht zahlst, muß ein Urteil gefunden werden, und das fällt fast immer günstiger aus als der Strafbefehl. Hab auch schon erlebt, daß dann das Verfahren einfach eingestellt wurde, weil z. B. die Beweislage doch nicht so eindeutig war, wie das der Staatsanwalt gern gehabt hätte.