BZ: Prozess wegen versuchter Körperverletzung

antifaschistische ProzessbeobachterInnen 19.03.2008 15:00 Themen: Antifa
Am 19.März fand vor dem Gericht Bautzen ein Prozess gegen Bert S., geb. 23.09.87 wohnhaft in Bautzen, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung statt.
Der Prozess sollte 09 Uhr beginnen. Da der Staatsanwalt sowie der Angeklagte um diese Zeit noch nicht anwesend waren, musste eine Pause von 10 Minuten eingeschoben werden.
Im Prozessaal nahm eine Schulklasse sowie antifaschistische Beobachterinnen Platz. Da alle Plätze im Saal belegt waren, fand ein Nazis, welcher den Angeklagten begleitete, keinen Platz mehr.
Zu Beginn der Verhandlung fasst der Richter die Beschlüsse, dass ein Nebenkläger zugelassen wird, dass dieser durch einen Anwalt vertreten werden kann und das für die 1.Instanz Prozesskostenhilfe genehmigt wird.
Geladen waren 6 Zeugen incl. des Nebenklägers sowie 2 Polizeibeamte. Die Beamten erschienen jedoch nicht.
Der Angeklagte sagte zu Beginn aus, dass er nicht am Tatort gewesen sei und dies 3 Zeugen bestätigen können. Diese hatte er im Vorfeld benannt.
Als nächstes wurde der Geschädigte zum Tathergang befragt. Am 22.09.07 befanden sich gegen 0:15 Uhr die 3 Zeugen auf dem Theaterplatz in Bautzen als aus einer Parkanlage
( „Schilleranlagen“ ) eine vermummte Person auf sie zukam. Diese hatte Handschuhe an und sagte: „ Was habt ihr Spasten denn hier zu suchen?“. Nur Sekunden danach versuchte der Angeklagte den Geschädigten zu schlagen, dieser wehrte sich mit Reizgas. Daraufhin wich der Angeklagte kurz zurück, holte seinen Teleskopschlagstock hervor und versuchte den Geschädigten damit zu verletzen. Dieser flüchtete und rief die Polizei, was dem Täter veranlasste, zu fliehen.
Festgenommen wurde der Täter im Bautzner Kornmarktcenter als ein Zeuge des Vorfalles ihn in einem Café erkannte und die Polizei rief. Diese stellte die Personalien fest und lud ihn später vor.
Die 2 weiteren Zeugen, die dem Tathergang beiwohnten sagte in etwa das gleiche aus und gelten als glaubwürdig.
Scheinbar war die Strategie des Angeklagten Freunde als Alibi zu benutzen und so sagte er am Anfang er habe mit seiner Schwester und 2 Freunden DVD’s gesehen.
Seine Schwester ( 35 Jahre, gelernte Köchin, 4 Kinder, wohnhaft in Bautzen ) machte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Ihr Ex-Freund Jan L. ( 26 Jahre, arbeitssuchend, Vater der 4 Kinder ), welcher in besagter Nacht anwesend gewesen sein will, konnte sich nicht recht erinnern.
Auch der 3.Zeuge Robin S. ( 17 Jahre, wohnhaft in Bautzen ) konnte sich nicht erinnern, ob an diesem Tag DVD’s geschaut wurden.
Zum Abschluss wurde das Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen. 6 Eintragungen, davon 5 Vermögensdelikte ( Diebstahl in mehreren Fällen ) und eine fahrlässige Körperverletzung wurden vorgelesen. Der Angeklagte musste für diese Delikte 2 Wochen Jugendarrest absitzen und 2 mal je 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Die Vertreterin der Jugendgerichts erzählte ihre Erkenntnisse. Das übliche: kaputtes Elternhaus, war sich selbst überlassen und von Freunden negativ beeinflusst, in der Schule sitzengeblieben und kein Hauptschulabschluss. Wegen seiner positiven Entwicklung ( Hauptschulabschluss nachgeholt und nun überbetriebliche Ausbildung als Landschafts- und Gartenbauer beim FAW Löbau ) schlägt sie dennoch das Erwachsenenstrafrecht vor.
Die Staatsanwaltschaft forderte 90 Tagessätze zu 15 Euro, die Vertretung der Nebenklage 4 Monate Freiheitsstrafe und Geldstrafe.
Der Angeklagte Bert S. ( der Nachnahme ist nur zufällig wie der, des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard S. ) wurde letztendlich zu 70 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. Er muss die Verfahrenskosten und die Kosten des Nebenklägers zahlen. Insgesamt wird die gesamte Strafe auf 2.000 Euro beziffert werden können, bei einem monatlichen Einkommen von 436 Euro ist dies nicht unerheblich.
Der Geschädigte ist mit dem Urteil einverstanden, auch wenn er sich ein deutlicheres Zeichen gewünscht hätte.
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Ergänzungen

war politisch

egal 20.03.2008 - 13:27
Also, es verhält sich wohl so, dass der Angeklagte eindeutig dem Nazi-Spektrum zuzuordnen ist. Aufgrund dieses Sachverhalts wurde er von den angegriffenen Jugendlichen auch wieder erkannt werden. Die Opfer können wahrscheinlich dem linken/alternativen spektrum zugeordnet werden. Leider wollte die Justiz keine rechtsmotivierte Tat erkennen, da für sie das Motiv des Nazi-Schlägers unklar war. Es ist Gewohnheit in BZ, dass hier bewusst weitegehendst der rechte Hintergrund ausgeblendet wird, um das Stadtbild zu wahren. Es handelt sich aber definitiv um eine politische Tat mit rechtem Hintergrund!

juristische frage

dein name 20.03.2008 - 14:06
"Seine Schwester ( 35 Jahre, gelernte Köchin, 4 Kinder, wohnhaft in Bautzen ) machte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. "


zeugnisverweigerungsrecht ?

ich dachte als zeuge muß man aussagen, bzw. wenn man es verweigert, kann bis zu 6 monate beugehaft oder geldstrafe fällig werden.


lediglich angeklagte haben doch ein aussageverweigerungsrecht.


bitte um aufklärung, was die zeugin vor gericht gesagt hat ?



Verwandt

egal 20.03.2008 - 16:02
mensch kann die aussage vor gericht verweigern, wenn man mit dem angeklagten verwandt, verheiratet oder verlobt ist. Mensch muss also gegen familienangehörige nicht aussagen!

politischer hintergrund

muss ausgefüllt werden) 20.03.2008 - 17:07
naja, ob da die justiz unbedingt was vertuschen will? meiner erfahrung nach (vielleicht ist das ja auch regional unterschiedlich, bin aus nrw) wird gerade bei vermutetem rechten hintergrund zumindest von der staatsanwaltschaft sehr drauf rumgeritten. zum beispiel kommt es bei kleineren schlägereien, wo "normalerweise" das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt würde, bei vermutetem rechten hintergrund regelmäßig zur hauptverhandlung (staatsanwaltschaft ist, anders als der richter, weisungsgebunden, dh., wenn der inenministersagt, haut drauf, dann müssen dies machen). nur: es muessen natürlich schon irgendwelche anhaltspunkte geben. wenn der täter hier ohne aus dem geschehenn selbst ersichtlichen grund angreift, mit welcher begründung soll da die justiz eine politischen hintergrund annehmen? mit wem er sonst einen saufen geht, sagt ja erstmal nix über die konkrete tat aus. letztlich ist die ganze diskussion auch etwas müssig, da es für den tatbestand einer körperverletzung nunmal keine rolle spielt, wo sich der täter politisch verortet. das mag politisch oder moralisch interessant sein, juristisch ist es relativ wurscht.

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