Anmerkung der Moderationsgruppe:
Trotz der Bitte, de.indymedia.org zum Veröffentlichen von eigenen Berichten und selbst recherchierten Reportagen zu nutzen, wurde hier ein Text aus einer anderen Quelle, ein Flugblatt, eine Presseerklärung oder eine Stellungnahme einer Gruppe reinkopiert.
Es ist nicht das Ziel von Indymedia ein umfassendes Infoportal mit Kopien möglichst vieler vermeintlich wichtiger und lesenswerter Texte anzubieten. Indymedia will eine Plattform für engagierte MedienmacherInnen und ihre eigenen Inhalte bieten. Die strategische Zweitveröffentlichung von Texten gehört nicht zu den Zielen dieses Projektes.
Bitte lest zu diesem Thema auch die Crossposting FAQ.
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inzestverbot besteht weiter
das bundesverfassungsgericht entscheid am 13.03.2008, dass der inzest-§ 173 stgb mit dem grundgesetz vereinbar ist.
damit ging ein langer rechtsstreit zu ende, der seit 2001 verschiedene istanzen und behörden beschäftigte und vor allem das leben der geschwister patrick und susan prägte. diese sind zwar leibliche geschwister, lernten sich aber erst kennen, als patrick nach heimaufenthalten und adaoptivfamilie, bei seiner leiblichen mutter einzog. die zwei waren also nicht zusammen aufgewachsen und auch das machtgefälle zwischen ihnen ist nicht größer, als es nunmal in dieser gesellschaft zwischen männern und frauen in heterosexuellen zweierbeziehungen ist. deshalb kann es hier nicht darum gehen die “unterlegene” partnerin einer inzestuösen beziehung zu schützen und dafür gibt es ohnehin andere strafgesetzbuchparagrafen. auch die weitere begründung der mehrheit der bverfg-richter_innen geht nicht nur am konkreten fall vorbei, sondern auch am allgemeinen gegenstand. das inzestverbot wird von ihnen als “verhältnismäßig” eingestuft, weil es die “familiäre ordnung” vor “schädigenden einflüssen” bewahren soll und “ein erhöhtes risiko von schwerwiegenden genetischen schäden” verhindert. keine besonders überraschende argumetation für einen staat, der mit der diagnose “behindert” schwangerschaftsabbrüche weitaus länger zuläßt, als im “normalfall”. der massive eingriff in das privateleben sei darüber hinaus “zulässig”, weil “der beischlaf zwischen geschwistern nicht ausschließlich diese selbst betrifft, sondern in die familie und die gesellschaft hinein wirken kann”. mit dieser abstrusen argumentation könnten dann auch “homosexuelle handlungen” wieder unter strafe gestellt werden.
nur einer widersetzte sich dem moralinsauren konsens - vizepräsident winfried hassemer ließ verlauten, der inzestparagraf sei unverhältnismäßig: “es spricht viel dafür, dass die vorschrift in der bestehenden fassung lediglich moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes rechtsgut im auge hat”. damit traf er den berühmten nagel auf den kopf. eine linke kritik müßte natürlich weiter gehen, aber für den anfang ist das besser als nichts. dem betroffenen pärchen bringt das freilich nichts: nachdem ihnen ihre kinder weggenommen wurden, muß patrick nun wahrscheinlich wieder in den knast, und das bundesverfassungsgericht kann sich als hüter der volksgesundheit feiern lassen…
“Chronik einer verbotenen Liebe
2000 - Patrick S., im Heim und bei Adoptiveltern aufgewachsen, zieht zu seiner leiblichen Mutter nach Groß-Dalzig zurück. Dort trifft er erstmals Susan K. Beide verlieben sich in einander.
Juni 2001 - Das Jugendamt zeigt Patrick und Susan bei der Leipziger Staatsanwaltschaft an. Grund: Verdacht einer Inzest-Beziehung und Missbrauch. Susan ist damals bereits mit dem ersten gemeinsamen Kind Eric schwanger.
2002 - Der erste Prozess startet. Patrick wird zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt. Er brachte den Richter gegen sich auf, weil er Inzest nicht für strafbar hält.
2003 - Das Jugendamt nimmt Susan das gemeinsame Kind Eric weg, angeblich soll die junge Mutter mit der Erziehung überfordert sein.
März 2003 - Susan und Patrick bekommen ihr zweites Kind, das ihnen direkt nach der Geburt weggenommen wird.
2004 - Patrick wird jetzt zum zweiten Mal verurteilt und muss ins Gefängnis. Dort entschließt er sich unter dem Druck der Behörden, sich sterilisieren zu lassen. Auch das dritte gemeinsame Kind Nancy wird Susan vom Jugendamt entzogen.
2006 - Nach der Entlassung Patricks aus dem Gefängnis, wird Susan unter Druck gesetzt, ihr jüngstes Kind Safira abzugeben. Die Tochter stammt aus einer Beziehung zu einem Nachbarn. Das Jugendamt sichert der Mutter dafür zu, dass sie das vierte Kind mit Patrick Sofia dafür behalten könne.
2008 - Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Beziehung Susan und Patrick gegen geltendes Recht verstößt.”
Gefunden bei
http://immomentvorbei.blogsport.de/ - dort gibt es auch noch weiterführende Links.
nur einer widersetzte sich dem moralinsauren konsens - vizepräsident winfried hassemer ließ verlauten, der inzestparagraf sei unverhältnismäßig: “es spricht viel dafür, dass die vorschrift in der bestehenden fassung lediglich moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes rechtsgut im auge hat”. damit traf er den berühmten nagel auf den kopf. eine linke kritik müßte natürlich weiter gehen, aber für den anfang ist das besser als nichts. dem betroffenen pärchen bringt das freilich nichts: nachdem ihnen ihre kinder weggenommen wurden, muß patrick nun wahrscheinlich wieder in den knast, und das bundesverfassungsgericht kann sich als hüter der volksgesundheit feiern lassen…
“Chronik einer verbotenen Liebe
2000 - Patrick S., im Heim und bei Adoptiveltern aufgewachsen, zieht zu seiner leiblichen Mutter nach Groß-Dalzig zurück. Dort trifft er erstmals Susan K. Beide verlieben sich in einander.
Juni 2001 - Das Jugendamt zeigt Patrick und Susan bei der Leipziger Staatsanwaltschaft an. Grund: Verdacht einer Inzest-Beziehung und Missbrauch. Susan ist damals bereits mit dem ersten gemeinsamen Kind Eric schwanger.
2002 - Der erste Prozess startet. Patrick wird zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt. Er brachte den Richter gegen sich auf, weil er Inzest nicht für strafbar hält.
2003 - Das Jugendamt nimmt Susan das gemeinsame Kind Eric weg, angeblich soll die junge Mutter mit der Erziehung überfordert sein.
März 2003 - Susan und Patrick bekommen ihr zweites Kind, das ihnen direkt nach der Geburt weggenommen wird.
2004 - Patrick wird jetzt zum zweiten Mal verurteilt und muss ins Gefängnis. Dort entschließt er sich unter dem Druck der Behörden, sich sterilisieren zu lassen. Auch das dritte gemeinsame Kind Nancy wird Susan vom Jugendamt entzogen.
2006 - Nach der Entlassung Patricks aus dem Gefängnis, wird Susan unter Druck gesetzt, ihr jüngstes Kind Safira abzugeben. Die Tochter stammt aus einer Beziehung zu einem Nachbarn. Das Jugendamt sichert der Mutter dafür zu, dass sie das vierte Kind mit Patrick Sofia dafür behalten könne.
2008 - Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Beziehung Susan und Patrick gegen geltendes Recht verstößt.”
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Ergänzungen
Verfassungshüter bestätigen Inzestverbot
KARLSRUHE - Der Inzest ist universell in nahezu allen Kulturen ein gesellschaftliches Tabu. Doch strafrechtlich verfolgt wird der Beischlaf unter Blutsverwandten in vielen Ländern nicht. Insofern haben Patrick S. und seine Schwester Susan K. das Pech, im falschen Land zu leben. Weil die Geschwister aus ärmlichen Verhältnissen vier Kinder zeugten, wurde S. schon mehrfach verurteilt und muss nun ein weiteres Mal hinter Gitter. Am Donnerstag verwarf der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Klage von S. und bestätigte das Inzestverbot laut Paragraph 173 des Strafrechts. Ganz einig waren sich die Verfassungshüter in der heiklen Angelegenheit allerdings nicht.
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfrid Hassemer, konnte die Entscheidung zwar nicht verhindern. Aber in einem Sondervotum machte er schneidend klar, dass Haftstrafen von bis zu zwei Jahren für verbotene Geschwisterliebe seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind. Denn solche Strafen dienten allein dem Schutz von "Moralvorstellungen" und nicht, wie die Senatsmehrheit meinte, dem grundgesetzlich verankerten "Schutz von Ehe und Familie".
Nur der Beischlaf bleibt verboten
Die Richtermehrheit hält es mit Blick auf dieses "Ordnungsgefüge" weiter für berechtigt, dass der Staat in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingreift und Geschwistern den Beischlaf verbietet. Allerdings nur den, mehr nicht: Denn Petting und alle anderen Sexualpraktiken bleiben erlaubt. Würden alle sexuellen Kontakte verboten, wäre das ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Geschwister, erklärten die Karlsruher Richter. Mit der Beschränkung des Verbots auf Beischlaf sei aber ihre "intime Kommunikation nur punktuell verkürzt". Die Geschwister würden sich sich mit ihren sexuellen Bedürfnissen deshalb auch in keiner "auswegslosen Lage" befinden, argumentierten die Richter.
Hassemer aber findet diese Argumente absurd. Wäre die Strafvorschrift wirklich auf den Schutz der Familie angelegt, müsse sie sich auf alle "familienstörenden sexuellen Handlungen" erstrecken, hieß es in seinem Sondervotum. Doch der Gesetzgeber bestrafe weder solche Intimitäten, noch verbiete er Sex zwischen nichtleiblichen oder gar gleichgeschlechtlichen Geschwistern.
Verneinung des Lebensrechts behinderter Kinder?
Auch das Argument des Senats, durch den Paragraphen solle genetische Schäden bei Kindern aus Inzestbeziehungen vorgebeugt werden, ließ Hassemer nicht gelten. Zu Ende gedacht, müsse der Staat dann auch allen Menschen mit unheilbaren Erbkrankheiten den Beischlaf verbieten: Die Wahrscheinlichkeit, behinderte Kinder zu bekommen, sei bei ihnen noch höher und die erwartbaren Behinderungen massiver als beim Inzest. Die Sicht seiner Kollegen laufe letztlich "auf die Verneinung des Lebensrechts behinderter Kinder hinaus".
Hassemers Fazit: Seine Kollegen haben das Problem "nur mit spitzen Fingern angefasst". Sie verteidigten eine kulturhistorisch begründete Moralvorstellung und seien überdies "zynisch", wenn sie argumentierten, dass ohnehin nur Wenige von der Strafnorm betroffen seien. "Wer vom Inzestverbot betroffen ist, wird in einem zentralen Bereich seiner Lebensführung berührt sein, und diese Berührung kann ihn tief und langfristig treffen", schreibt Hassemer.
Nicht nur Patrick S. und Susan K. sind solchermaßen Betroffene, sondern auch ihre Kinder: Eric, der Erstgeborene, verlor nach einem Jahr seine Eltern. Er wurde vom Jugendamt zu Pflegeltern gegeben. Seine später geborenen Schwestern Sarah und Nancy kam gleich nach der Geburt in staatliche Obhut. Sofia, die Jüngste, durfte nach dem Medienrummel bei den Eltern bleiben. Nun aber verliert die Dreijährige ihren Vater: Er muss zur "Bewahrung der familiären Ordnung" ins Gefängnis.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Fairerhalber... — sollte
@fairerhalber sollte.. — TXC
ich denke — ----
pro und contra in der taz — peter
aber mal zu diesem Fall — ...
Tränen vor Begeisterung — Muss doch nicht sein