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§ 129a + § 129b

Robert 14.03.2008 05:36 Themen: Globalisierung Repression Soziale Kämpfe
§ 129 - WER a SAGT, MUSS AUCH b SAGEN!?
WIEVIEL GEMEINSAMKEIT BRAUCHT SOLIDARITÄT?
Als im letzten Jahr kurz hintereinander vier Verfahren nach § 129a öffentlich wurden, da war die Empörung von deutschen Linken in Deutschland groß. Als Anfang Dezember 2007 türkische Linke in Deutschland mit einem Verfahren nach § 129b angegriffen wurden schwiegen die deutschen Linken. Warum?
Gleich vier Mal in nur drei Monaten setzte die Bundesanwaltschaft im letzten Jahr den Schnüffelparagraphen § 129a StGB gegen politisch missliebige AktivistInnen ein. Jedes Mal solidarisierten sich Tausende mit den Betroffenen.
Im Gegensatz hierzu sind die bundesweiten Razzien nach § 129b gegen türkische Linke nahezu untergegangen. Bis auf einzelne Solidaritätsbekundungen hüllte sich die deutsche Linke im Wesentlichen in Schweigen.
Auf der Veranstaltung soll zunächst ein kurzer Überblick über die juristischen Unterschiede der §§ 129 a/b gegeben und der aktuelle Stand der verschiedenen Verfahren skizziert werden.
Anschließend wollen wir mit VertreterInnen der Soligruppen zu den § 129a-Verfahren aus Hamburg und Berlin, von ATIF und dem Bundesvorstand der Roten Hilfe die Frage nach dem "warum" diskutieren.

Montag, 17.03.2008, 19.30 Uhr in Hamburg
im Hafenklang Exil (Große Bergstr. 178)
VERANSTALTER: ROTE HILFE - OG HAMBURG UND S.Y.L.T.

Am 5. Dezember 2007 führte das BKA Razzien in ATIF-Verein und bei einigen Vereinsmitgliedern durch. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen, Dokumente, Computer u.s.w. beschlagnahmt. Diese Angriffe wurden unter dem Vorwand der "Bildung einer terroristischen Vereinigung innerhalb der TKP/ML" nach dem geltenden StGB § 129 a und b durchgeführt. Die 10 Betroffenen sind zwar wieder auf freiem Fuß, die Ermittlungsverfahren laufen jedoch weiter.

Zu dem Verfahren gegen die TKP/ML gibt es Infos aus erster Hand auf
 http://www.atik-online.net/de/
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