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Von "Raucher-Mandelas" und "Raucher-Apartheid

Roberto J. De Lapuente 04.03.2008 14:07 Themen: Antirassismus Bildung Medien
Der neue Terminus "Raucher-Apartheid" scheint sich nach und nach zu konstituieren, zu einem Kampfbegriff der "Pro-Raucher-Bewegung" zu werden. Apartheid: aus dem Afrikaans stammend, von apart, "getrennt, einzeln" - soweit die begriffliche Definition.
Durch einen Blick in eine regionale Wochenzeitung, kam mir zum ersten Mal der Begriff "Raucher-Apartheid" unter die Augen. Dass damit das Rauchverbot in Gaststätten gemeint sein soll, dürfte durch die öffentlichen Diskussionen ersichtlich sein. Man kann an der aufgeblasenen, sich laut artikulierenden Zivilcourage nicht vorbeihören, mit der Menschen ihrem Recht auf Dunst Geltung verschaffen, während sie aber keinerlei Anstalten zur Kritik machen, wenn es sich um die Deinstallation des Sozialstaates handelt. Der Erwerbslose fügt sich dem Schicksal, wenn er aufgrund von Hartz-Reformen in gesellschaftliche Ausgrenzung verfällt, begehrt aber zeitgleich auf - sofern Raucher -, fabuliert von Apartheid, weil man ihm das Rauchen in bestimmten Räumlichkeiten untersagt. Diese verschobenen Relationen erlauben begriffliche Rückgriffe, die moralisch höchst angreifbar sind. Der neue Terminus "Raucher-Apartheid" scheint sich nach und nach zu konstituieren, zu einem Kampfbegriff der "Pro-Raucher-Bewegung" zu werden.

Apartheid: aus dem Afrikaans stammend, von apart, "getrennt, einzeln" - soweit die begriffliche Definition. Historisch betrachtet bedeutete sie strikte Rassentrennung und radikalisierte die traditionell südafrikanische Segrationspolitik beträchtlich. In einer wahren Gesetzesflut erhob sie sich zur allumfassenden Staatsdoktrin. Die Apartheidgesetze ließen sich in vier Funktionsbereiche unterordnen: a) die Absicht "Rasseneinheit" zu garantieren, b) die physische Trennung der vier gesetzlich festgeschriebenen Rassen (Weiße, Schwarze, Farbige und Asiaten) umzusetzen, c) eine effektive politische Vorherrschaft der Weißen zu sichern und d) eine umfassende Kontrolle vor allem der Schwarzen in nahezu jeden Lebensbereich zu erlauben.

Um die sogenannte "Rasseneinheit" zu garantieren und folglich auch zu wahren, waren Eheschließungen über die Rassengrenzen hinweg verboten (Prohibition of Mixed Marriages Act, 1949). Ein Jahr später wurde bereits der Geschlechtsverkehr von Weißen mit Angehörigen anderer Rassen unter Strafe gestellt (Immorality Amendment Act), der bereits seit 1927 verboten, aber nicht sanktioniert wurde. Grundpfeiler des Apartheidsystems war der Population Registration Act von 1950, der jeden Einwohner Südafrikas einer der vier Rassen zuordnete. Ausweispapiere dokumentierten die Rassenzugehörigkeit ihrer Besitzer. Die Hautfarbe war das dominierende Merkmal des südafrikanischen Herrschaftssystems.
Der Group Areas Act von 1950 erlaubte es der Regierung, die Angehörigen "niederer Rassen" zwangsweise umzusiedeln, wenn nötig auch mit Gewalt. Ziel war es, rassisch homogene Siedlungsstrukturen entstehen zu lassen. Spätere Gesetze engten die Aufenthaltsrechte von Schwarzen in weißen Siedlungsgebieten weiter ein. Durch die Schaffung sogenannter Bantustans - später Homelands - gelang es der Regierung in Pretoria, dem Ausland phasenweise eine "positive Apartheid" vorzugaukeln. Diese Reservate der Schwarzen sollten später in eine (kontrollierte) Unabhängigkeit entlassen werden und die Bewohner aus den südafrikanischen Staatenverband ausscheiden. Als Fremdarbeiter auf dem Gebiet des weißen Südafrika waren sie somit gänzlich rechtlos. Generell zielte Pretoria darauf ab, den Entwicklungsstand der Schwarzen niedrig zu halten und sie gleichermaßen politisch zu spalten.
Mit dem Suppression of Communism Act von 1950 schuf sich die Regierung eine Waffe, die vielseitig verwendbar war. Indem dieses Gesetz schwammig formuliert wurde, kaum konkrete Sachverhalte angab, konnten unangenehme (schwarze) Gruppierungen als kommunistische Vereinigungen aufgelöst und die Protagonisten verurteilt werden. (Bis 1976 wurde dieses Gesetz rund achtzigmal den politischen Gegebenheiten angepaßt.)
Das Gesetz zur Abschaffung der Ausweise (Abolition of Passes and Consolidation of Documents Act) offenbarte sich als euphemistische Wortspielerei, denn Ausweise wurden zwar abgeschafft, aber durch ein "Reference Book" ersetzt. Dieses Nachweisbuch mußte immer mit sich geführt werden und enthielt umfangreiche persönliche Daten, womit die ständige Kontrolle der Schwarzen (auch der Farbigen und Asiaten) gewährleistet wurde. Weitere Kontrollgesetze sorgten dafür, daß qualifizierte Arbeitsplätze nur an Weiße fielen und das Streikrecht für Schwarze beschränkt wurde. In die gleiche Kerbe schlug auch der Bantu Education Act von 1953, der ein getrenntes Schulsystem definierte und weißen Schülern ein Mehrfaches an Mitteln zu Verfügung stellte. Da durch den Bantu Education Act Erziehung unter die Regierungsaufsicht fiel, wurde den Missionsschulen eine apartheidkritische Erziehungsarbeit faktisch verboten.

Freilich meint die "Pro-Raucher-Bewegung", indem sie diesen Begriff heranzieht, lediglich den Zwangscharakter und das Ausgrenzungspotenzial, welche sich dahinter offenbaren. So gesehen meinen sie "eine Apartheid des Begriffes" und nicht die historische Grausamkeit, die sich im südafrikanischen Regime manifestierte und unter deren Auswirkungen die Menschen noch immer zu leiden haben. Aber man stelle sich vor, man würde vom "Raucher-Holocaust" sprechen oder vom "Holocaust der Freiheitsrechte". Man könnte dies begrifflich rechtfertigen: Vom griechischen holokáutoma - "vollständig Verbranntes". Oder: "Raucher-Shoa", abgeleitet vom hebräischen Shoa - "Zerstörung". Der Aufschrei der Öffentlichkeit bliebe nicht aus, weil man diese Termini nicht rein begrifflich benutzen kann, ohne aufzuwühlen, was sie im historischen Kontext wirklich bedeuteten. Selbst wenn die begriffliche Nutzung dieses Wortes möglich wäre, könnte niemand den Mord an der jüdischen Bevölkerung Europas ausklammern, der mit dem Wort in Verbindung steht. Es negiert die historische Betrachtung geprägter Termini, spottet jeder Menschenwürde, die Einschränkung des Rauchens mit den Opfern eines rassistischen Unrechtsregimes gleichsetzen zu wollen.

Dass das Rauchverbot gleichermaßen eine Schutzmaßnahme für Nichtraucher ist - dass dieses Verbot also de jure einen Schutz darstellt -, steht auf einem anderen Blatt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Grundsätzlich sei aber erwähnt, dass das Rauchverbot als eine Folge rücksichtslosen Qualmens einzelner Zeitgenossen zu betrachten ist. Und schlußendlich soll erwähnt sein, dass es zu den Absurditäten dieser kuriosen Freiheitsbewegung gehört, vom freien Willen zu sprechen, der einem die Suchtausübung immer und überall erlauben soll. Anders ausgedrückt: Man tritt mit dem Wert der Freiheit auf, um der eigenen, suchtbedingten Unfreiheit zu ihrem Recht zu verhelfen. Und selbst wenn man dieses eigenartige Gebräu paradoxer Werte ernst nimmt: Das Rauchverbot ist keine Apartheid, keine "Pigmentokratie" im historischen Sinne des Wortes. Dieser Kampfbegriff soll den Raucher in eine Opferrolle manövrieren, ihn zum bemitleidenswerten Unfreien stilisieren. Derweilen ist die "Raucher-Apartheid" eine peinliche Ausdrucksweise derer, die sich in ihrer Lebensart angegriffen fühlen, die nicht begreifen wollen, daß eigene Freiheit dort aufhören muß, wo sie den Nächsten molestiert. Und letztlich ist es wohl der Feigheit der "Freiheitskämpfer" zuzuschreiben, dass sie nicht gleich von Holocaust oder Shoa sprechen. Dererlei Begriffe hätten die in der Öffentlichkeit forcierte Opferrolle zunichte gemacht.
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