Solidarität für LabourNet Germany

Tom 29.02.2008 21:06 Themen: Medien Netactivism
Am 29.02.08 fand im Hamburger Landgericht der Prozess über Ansichten zur Pressefreiheit gegen die Chefredakeurin von LabourNet Germany statt. Ergebnis bleibt noch offen.
Nachdem die Firma Ixion Rationallisierungen durchführte, dies auch mit Lohnverzicht der MitarbeiterInnen verbunden war, wurde das LabourNet Germany darüber annonym informiert und stellte dies auf ihren Internetseiten.

Daher es in diesem Prozess um Pressefreiheit geht trafen sich vor Beginn der Verhandlung nach und nach über 30 Leute, die den Prozess im Zuhörerbereich des Gerichtssaal mitverfolgen wollen. Als dann ein Transparennt auftauchte, kam ein Polizist hinzu, um zu prüfen, ob jemand eine Versammlung angemeldet hat. Nachdem sich kein verantwortlicher Veranstalter finden ließ, fordete er Verstärkung an.

Nun zu zwei Ordnungshütern gab es immer noch keinen Verantwortlichen einer Verammlung zu finden.
Trotz mehrmaliger Erwiderungen der Wartenden, auf einen Gerichtstermin zu warten, sahen sich die Polizei verpflichtet, die Menge als unangemeldete Versammlung zu sehen und Verantwortliche dafür auszumachen.
Dazu verlangten sie nach dem Zufallsprinzip von zwei Anwesenden den Personalausweiß und notierten ihre Personalien.

Als der Anwalt von LabourNet Germany dies bemerkte,kan er hinzu und bestätigte der Polizei, das die Leute tatsächlich auf einen Gerichtstermin warten und dies als unangemeldete Versammlung hinzustellen, nicht in Ordnung sei.

Kurz darauf bewegte sich die Menge, die auf ca. 40 angewachsen war Richtung Gerichtssaal.

Gleich zu Prozessbeginn verkündete der Richter, das die Klage keine Chance hat, da anonyme Informanten zum Fundament von Recherchen des Jornalismus gehören und anhand des Berufsgeheimis Informannten des Jornalisten nicht mit richtigem Namen genannt werden müssen.
Auch die Benutzung der Worte "Kapitalismus" und "Erpressung" in der Berichterstattung ist zulässig, da es sich hierbei um freie Meinungsäußerung handle und diese Worte nicht unter der Strafbarkeit gestellt werden könne.
Selbst die gesamte Berichterstattung kann nicht untersagt werden, da keine Verleumdung oder üble Nachrede erkennbar ist.
Auch die Verletzung von Betriebsgeheimnissen der Firma Ixion sind in der Berichterstattung erkennbar.
Die Kontaktaufnahme eines Informannten zu Presse kann auch nicht verboten werden.

Der Anwalt der Firma Ixion vertritt, das sich die Firma im Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil von "Halsabschneider" und "Blutsauger" zu lesen gab.
Auf Grund dieser Worte wurde die Klage eingereicht forderte 750.000 Euro Schadensersatz sowie betreffene Berichterstattung zu verbieten.

Wer wo die Worte "Halsabschneider" und "Blutsauger" in einer Berichterstattung erwähnte, ließ sich für den Zuhörer im Gerichtssaal nicht nachvollziehen.
Vom Klagebegin bis heute wurde die Berichterstattung zu Ixion bei LaburNet Germany geändert und veranlasste einen Tag vor dem Prozess einen Antrag der Klageänderung einzureichen.
Die Firma Ixion steht mittlerweile als alleiniger Kläger da, weil die Firma Maxion etc. bereits davon Abstand genommen haben.

Wie die Klage nun geändert wird und warum das Wort "Kapitalist" eine Beleidigung sein soll, dürfen wir noch gespannt sein.

Am 2. Mai soll über den Streitfall entschieden werden. Für die verantwortliche Redakteurin Mag Wompel vom Labournet Germany sieht es sehr gut aus und wenn der Kläger sein Antrag nicht eingereicht hätte, wäre die jetztige Klage nach Wunsch der Beklagten abgewiesen worden.

In dem vollbesetzten Zuhörerbereich näherte sich der Eindruck, das sich der Kläger lächerlich mache und mit dem Versuch die Pressefreiheit zu beschneiden nicht durchkommt.

LabourNet lässt es nun darauf ankommen und wird weiter darüber puplizieren, bis dieser Streitfall geklärt ist.

Weitere Informationen dazu unter :
 http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion.html
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Ergänzungen

Solidarität

roterhelfer 01.03.2008 - 06:20
das ist doch auch ein Fall für die Rote Hilfe. Wenn es für LabourNet wegen dieses Verfahrens finanzielle Probleme gibt, dann sollten die KollegInnen in jedem Fall einen Unterstützungsantrag stellen!

§2 Zweck der Roten Hilfe

(I) Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation.
(II) Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden.
(III) Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.

Apropos Hamburg....

....am 1. Mai 2008...... 01.03.2008 - 08:36
planen die Nazis von der NPD und die sog. “Freien Nationalisten” eine bundesweite Großdemonstration im hamburger Stadtteil Barmbek (Treffpunkt der Nazis um 12:00 Uhr zum U- und S-Bahnhof Barmbek, Ausgang Wiesendamm)Das muss auf jedenfall verhindert werden!!

Kommt also zur Gegendemonstration um 10 Uhr nach Barmbek!! Solidarität statt Volksgemeinschaft!! Heraus zum roten 1.Mai!!! (Weitere Infos folgen!)



Freude für Ixion

xxx 01.03.2008 - 12:36
IXION
Maschinenfabrik Otto Häfner GmbH & Co KG
Jenfelder Straße 30
22045 Hamburg
Tel.: (040)669809-0
Fax: (040)669809-91
WWW:  http://www.ixion.de

Die freuen sich bestimmt mitzukriegen, was wir von ihrer Klage halten...

Teils unverständlich und zweifelhaft

Joe 01.03.2008 - 22:40
Auch wenn jemand Gottfrieds Beitrag ausgeblendet hat, ich stimme ihm zu und rechne damit, dass Jemand auch meinen ausblendet.

Trotzdem: Das Deutsch des Berichts ist nicht nur gruselig; ich glaube, der Autor schreibt sogar inhaltlich Unzutreffendes; aus Mangel an Sprachbeherrschung.

In einer Reihe von Feststellungen zu Gunsten der Angeklagten, die das Gericht getroffen habe, schreibt der Autor unvermittelt ein Statement gegen die Angeklagte: "Auch die Verletzung von Betriebsgeheimnissen der Firma Ixion sind in der Berichterstattung erkennbar."

Mit dem Wort "Auch" am Satzanfang kündigt der Autor an, dass der Satz im selben Sinne wie die Sätze davor steht, nämlich zu Gunsten der Angeklagten. Aber nein, tatsächlich kommt jetzt etwas gegen sie.

Tom, hat das Gericht wirklich gesagt "... die Verletzung von Betriebsgeheimnissen der Firma Ixion sind in der Berichterstattung erkennbar."? Bitte schreibe deutlich, was Du denkst.

Ich finde auch, wichtige Themen sind wert, in korrekter Sprache verbreitet zu werden, so dass jeder versteht, was Sache ist. Sonst lesen das zu wenige. Man kann nicht neben jeden Leser einen Soldaten mit Gewehr stellen, der ihn zum Lesen zwingt. Der Text muss attraktiv sein.

Bitte den nächsten Text vor der Veröffentlichung redigieren lassen...

Joe


"Der Stil ist die Physiognomie des Geistes. Sie ist untrüglicher als die des Leibes. Affektation im Stil ist dem Gesichterschneiden zu vergleichen." Schopenhauer, "Über Schriftstellerei und Stil"

Ergänzung / Korrektur

Tom 08.03.2008 - 17:49
Hallo liebe LeserInnen.

Das Wort "nicht" ist mir einfach unter gegangen.

Zudem stehen zur Formulierung immer noch 250.000 Euronen
für "Halsabschneider" und Blutsauger" auf dem Spiel.
Mit den Schadensersatzforderungen der Ixion von 750.000
Euronen, was glatt 1 Millionen Euro für zwei Worte an
Strafgeld ausmacht, kann es ja mal vorkommen, das mir
das Wort " nicht " fleuchen geht. (sollte jedoch nicht..)

Sorry für dessen und die es nicht nachvollziehen wollen
wünsche ich viel Spaß daran, sich über mein schlechtestem
Deutsch weiter hochzukochen. Es ist ja auch einfacher, als
selber zu posten und dazu mit einem hohen Risiko.

Danke für Ihr Verständnis.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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ausdrucksschwach — Gottfried