Dresden 16. Februar: Handy her oder Knast
Stellen Sie sich vor, Sie wollen auf eine Demonstration gehen. Stellen Sie sich weiter vor, Sie kommen in eine Polizeikontrolle. Und nun stellen Sie sich vor, Sie werden aufgefordert, ihr Handy der Polizei zu übergeben. Mehr noch, für den Fall, dass Sie ihr Handy ausgeschaltet hatten, sollen Sie es wieder einschalten. Andernfalls wird Ihnen mit Polizeigewahrsam gedroht.
Wenn ihnen bei dem Gedanken daran warm ums Herz wird, weil Sie sich in einer Bananenrepublik wähnen, muss ich Sie entäuschen. So etwas geschieht tatsächlich auch in Deutschland. Genauer in Dresden bei den Protesten zum Naziaufmarsch vom 16. Februar.
Wenn ihnen bei dem Gedanken daran warm ums Herz wird, weil Sie sich in einer Bananenrepublik wähnen, muss ich Sie entäuschen. So etwas geschieht tatsächlich auch in Deutschland. Genauer in Dresden bei den Protesten zum Naziaufmarsch vom 16. Februar.
Dresden 16. Februar kurz nach Mittag. In der Nähe des Wiener Platzes hat die Polizei, es ist die 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin, eine Kontrollstelle aufgebaut. Nicht ungewöhnlich, schließlich hatten sich bereits mehrere Hundert Antifaschisten auf dem Platz versammelt. Viele von ihnen sind der so genannten autonomen Szene zuzurechen.
Warum sollte die Polizei nicht kontrollieren ob gefährliche Gegenstände, die nach dem Versammlungsgesetz verboten sind, mit sich geführt werden. Bei einem Großteil der Demonstranten hatte man dies versäumt, weil man anscheinend nicht in der Lage war, die Ankündigungen die bereits Tage vorher im Internet kursierten, richtig zu deuten. Dort hieß es nämlich, dass allen Antifaschisten die Teilnahme an der Verdi-Kundgebung empfohlen wird. Stattdessen wartet die Polizei zunächst vor dem Neustädter Bahnhof mit einem Großaufgebot.
Und während hunderte Schwarzgekleidete, nach Polizeiangaben darunter auch 200 Gewaltbereite, sich bereits auf der Kundgebung befinden, hat die Berliner Einheit es nun auf Einzelpersonen abgesehen.
Sie beschlagnahmen 11 Handys und 5 Handfunkgeräte. Begründung - Zur Gefahrenabwehr nach dem sächsischen Polizeigesetz. Jemand hatte sein Handy bereits ausgeschaltet. Unter Zwang soll es eingeschaltet werden, damit die IMEI-Nummer (Eine eindeutige Identifikationnummer mit dem beispielsweise gestohlende Handies gesperrt werden können) ausgelesen werden kann.
Nicht nur dass man sich fragt, welche Gefahr denn durch diese Maßnahme abgewehrt werden soll oder kann - es kommt noch besser.
Als am Sonntag bei der Polizei höflich nachgefragt wird, ob man denn sein Handy wiederhaben könne, erklärt diese, dass die Handies inzwischen beim Staatsschutz liegen. Aus diesem Grund können die Handies erst ab dem 25.02.07 abgeholt werden.
Nachdem ein Anwalt eingeschaltet wird, bestreitet die Polizei nun plötzlich die Auskunft und behauptet stattdessen, die Handies hätten bereits am 17.02. abgeholt werden können.
Unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr scheint inzwischen alles möglich zu sein. Dass sich Beamte offen der Nötigung bedienen um persönliche Gegenstände zu entwenden und dabei anscheinend glauben sie könnten sich auf eine Rechtsgrundlage berufen, ist mehr als bemerkenswert. Interessant dürfte werden, ob die Beamten entweder wissentlich rechtswidrig handelten oder was noch schlimmer wäre, dass diese Gumminparagraphen tatsächlich eine solche Interpretation zulassen. Sollte sich beweisen lassen, dass die Handies tatsächlich dem Staatschutz überlassen worden sind, hätte dieser Vorfall das Zeug für einen handfesten Skandal. So oder so beschäftigt sich der Landtag notgedrungen mit dem Vorgang. Die SPD will eine kleine Anfrage einreichen.
Warum sollte die Polizei nicht kontrollieren ob gefährliche Gegenstände, die nach dem Versammlungsgesetz verboten sind, mit sich geführt werden. Bei einem Großteil der Demonstranten hatte man dies versäumt, weil man anscheinend nicht in der Lage war, die Ankündigungen die bereits Tage vorher im Internet kursierten, richtig zu deuten. Dort hieß es nämlich, dass allen Antifaschisten die Teilnahme an der Verdi-Kundgebung empfohlen wird. Stattdessen wartet die Polizei zunächst vor dem Neustädter Bahnhof mit einem Großaufgebot.
Und während hunderte Schwarzgekleidete, nach Polizeiangaben darunter auch 200 Gewaltbereite, sich bereits auf der Kundgebung befinden, hat die Berliner Einheit es nun auf Einzelpersonen abgesehen.
Sie beschlagnahmen 11 Handys und 5 Handfunkgeräte. Begründung - Zur Gefahrenabwehr nach dem sächsischen Polizeigesetz. Jemand hatte sein Handy bereits ausgeschaltet. Unter Zwang soll es eingeschaltet werden, damit die IMEI-Nummer (Eine eindeutige Identifikationnummer mit dem beispielsweise gestohlende Handies gesperrt werden können) ausgelesen werden kann.
Nicht nur dass man sich fragt, welche Gefahr denn durch diese Maßnahme abgewehrt werden soll oder kann - es kommt noch besser.
Als am Sonntag bei der Polizei höflich nachgefragt wird, ob man denn sein Handy wiederhaben könne, erklärt diese, dass die Handies inzwischen beim Staatsschutz liegen. Aus diesem Grund können die Handies erst ab dem 25.02.07 abgeholt werden.
Nachdem ein Anwalt eingeschaltet wird, bestreitet die Polizei nun plötzlich die Auskunft und behauptet stattdessen, die Handies hätten bereits am 17.02. abgeholt werden können.
Unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr scheint inzwischen alles möglich zu sein. Dass sich Beamte offen der Nötigung bedienen um persönliche Gegenstände zu entwenden und dabei anscheinend glauben sie könnten sich auf eine Rechtsgrundlage berufen, ist mehr als bemerkenswert. Interessant dürfte werden, ob die Beamten entweder wissentlich rechtswidrig handelten oder was noch schlimmer wäre, dass diese Gumminparagraphen tatsächlich eine solche Interpretation zulassen. Sollte sich beweisen lassen, dass die Handies tatsächlich dem Staatschutz überlassen worden sind, hätte dieser Vorfall das Zeug für einen handfesten Skandal. So oder so beschäftigt sich der Landtag notgedrungen mit dem Vorgang. Die SPD will eine kleine Anfrage einreichen.
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@X
Im übrigen hätten die Betroffenen, wenn der Staatsschutz seiner vorgesehenen Arbeit nachginge unter Umstände als Beschuldigte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Insofern sollte man hier m.E. durchaus darüber nachdenken, die Beteiligten Polizisten anzuzeigen, neben Nötigung könnte man hier vielleicht auch darüber nachdenken, ob das nicht schon in die Richtung einer Aussageerpressung im Sinne des Folterparagraphen §343 StGB geht!
Ermittler wollen Immunität aufheben lassen
Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft will den sächsischen Landtag in den kommenden Wochen bitten, die Immunität des NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel aufzuheben. Dann könnte Gansel für den Vertrieb der NPD-Schülerzeitung „perplex“ angeklagt werden, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Montag. Die Ermittler sehen den Jugendschutz besonders in einem Artikel verletzt, der die Alliierten im Zweiten Weltkrieg als Kriegstreiber und Hitler als „Friedensfreund“ darstellt. Die Zeitung soll insgesamt rund 70 000 Mal verteilt worden sein. Etwa 2400 Exemplare wurden laut Staatsanwaltschaft inzwischen beschlagnahmt.
Vor einer Woche war bereits ein 18-Jähriger für das Verteilen der NPD-Schülerzeitung verurteilt worden. Die Jugendkammer des Amtsgerichts Aue sah es als erwiesen an, dass der Vorsitzende der rechtsextremen NPD-Jugendorganisation im Kreis Aue-Schwarzenberg das Blatt an Minderjährige verteilte, obwohl er um den jugendgefährdenden Inhalt gewusst hätte.
Die Schülerzeitung steht seit Ende 2007 offiziell auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Das Blatt darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weder angeboten noch überlassen werden.
Eine Anklage gegen Gansel ist laut Staatsanwaltschaft Dresden derzeit noch nicht möglich, weil er als Landtagsmitglied Immunität genießt. Abgeordnete in deutschen Landtagen sowie im Bundestag genießen Schutz vor Strafverfolgung, damit sie ihr Amt unbeeinflusst ausüben können. Das Parlament kann die Immunität für einzelne Abgeordnete allerdings aufheben.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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Mehr Informationen — Aufklärung gegen Repression
Kein Handy auf Demos? — ra0105
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juristische Spekulationen — von mir
SIM Karten — 129a
handy — handy
SIM-Karten2 — 129a
1984 was NOT meant as an instruction manual — (muss ausgefüllt werden)
berlin und überall — alerta antifascista
Mann sollte mal... — Dresdener
IMEI-Nummer — Experte
Neonazi-Gruppe wollte im Untergrund agieren — http://www.volksstimme.de