Berlin - Bußgeld durch codierte Polizisten

Roland Ionas Bialke 15.02.2008 04:40 Themen: Antifa Repression
Gestern, am 14. Februar 2008, wurde im Amtsgericht Tiergarten eine Antifaschistin zu einem Bußgeld von über 150 Euro, zuzüglich Verfahrenskosten, abgeurteilt. Der Antifaschistin wurde vorgeworfen sich vor Polizisten nicht ausgewiesen zu haben.
Am 8. Mai 2007 fand in Berlin-Neukölln eine Veranstaltung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) statt. Einige Meter weiter fand eine antifaschistische Demonstration statt. Im Umfeld dieser beiden Demonstrationen wurden drei Antifaschistinnen durch Polizisten aufgehalten und kontrolliert. Da sich in unmittelbarer Nähe Neo-Nazis aufhielten, zudem die Kontrolle als Schikane und Ausspähversuch empfunden wurde, weigerten sich die Antifaschistinnen sich zu identifizieren.

Dass es sich nicht um eine Allgemeine Personenkontrolle handelte, sondern um eine Katalogisierung und Ausspähung des Berliner Staatsschutzes wurde nun, am zweiten Prozesstag, klar.

Am Gerichtsprozess nahmen, neben Richter, Anwalt, Protokollführerin, Justizangestellten den (codierten) Polizeizeugen und der betroffenen Antifaschistin des Bußgeldbescheides, acht ProzessbeobachterInnen teil. Ausserdem waren vier Polizisten einer speziellen Einheit für "Politisch motivierte Strassengewalt" (PMS) des Staatsschutzes anwesend, auch um die betroffene Antifaschistin und die ProzessbeobachterInnen weiter einzuschüchtern.

Ausserdem waren die beiden Anti-Antifas (Neo-Nazis) Lars Wünsche und Phillip Bornemann anwesend, um Daten von AntifaschistInnen zu sammeln und um ebenso wie die anwesenden Polizisten antifaschistisches Engagement einzuschüchtern. Als die zwei Neo-Nazis durch die anwesenden AntifaschistInnen gebeten wurden zu gehen, schritt sofort ein Zivilpolizist des LKA 63 (PMS) ein. Auch schon vorher wies ein Zivilpolizist einen Justizangestellten ein um auf bestimmte Personen aufmerksam zu machen.

Als erster Zeuge trat der uniformierte Polizist Richter (42) auf, der, so seine Aussage, durch Polizeibeamte in Zivil auf die drei Antifaschistinnen aufmerksam gemacht wurde. Daraufhin kontrollierte er die Antifaschistinnen. Nach seiner Aussage wollten diese sich aber nicht ausweisen.

Der zweite Zeuge war der Polizist Uwe Rühl. Der Polizist Uwe Rühl arbeitet für das LKA 6, wobei er an der "Aufklärung und Intervention von politisch motivierter Strassengewalt" hauptsächlich aus dem "linken Spektrum" mitarbeitet.

Er arbeitet unter anderen mit Rouven K. zusammen, ein Polizist der auf einer Demonstration am 26. Oktover 2005 sehr motiviert Strassengewalt zelebrierte. Rouven K. prügelte, durch Kameras belegt, grundlos, psychopathisch und unverhältnismässig auf DemonstrantInnen mit einen Teleskopschlagstock ein und wurde dafür weder bestraft noch versetzt. Denn Rouven K. durfte unter anderen am 11. Februar 2006 in Dresden und am 15.12.2007 in Hamburg wieder mit Schlagstock auf DemonstrantInnen losgehen.

Der Zeuge Uwe Rühl sagte aus, dass er bei der durch den Bußgeldbescheid betroffenen Antifaschistin die prominente Antifaschistin Andrea N. gesehen hätte. Dies sei der Grund gewesen die drei Antifaschistinnen zu kontrollieren beziehungsweise kontrollieren zu lassen.

Andrea N. wurde am 1. Dezember 2007 auf einer Demonstration in Berlin-Rudow von der Polizistin Claudia Bauch (LKA 534 PMS links) verhaftet. Claudia Bauch ist verheiratet mit Andreas Bauch, der ebenfalls beim LKA 63 PMS arbeitet und die rechte Hand von Uwe Rühl ist. Bei der Demonstration am 1. Dezember 2007, genau wie bei einer Demonstration am 22. September 2007 in Berlin, wurden AktivistInnen gezielt durch PolizistInnen verfolgt und angegriffen. Dabei wurden, durch das LKA 63 und das LKA 534 koordiniert, PolizistInnen angeleitet Straftaten wie Körperverletzungen und Diebstahl zu begehen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Lebe sagte Uwe Rühl aus, dass er dafür zuständig war "die Rechten von den Linken zu trennen." Dass jeder Mensch dazu berechtigt ist an jeder legalen Demonstration teilzunehmen sah Rühl somit nicht ein. Auch das Menschen mit verschiedenen Meinungen ihre Meinungen auch in einer Demonstration äussern dürfen, das wusste oder aktzeptierte der Polizist Uwe Rühl nicht! Dabei sind diese Rechte im Versammlungsgesetz und sogar im Grundgesetz niedergeschrieben.

Wir wissen jedoch, dass PolizistInnen des LKA 63 und des LKA 534 Gesetze bewusst brechen. So verstossen die PolizistInnen der beiden Einheiten häufig gegen § 12 des Versammlungsgesetzes. Durch Beweisfotos wurde dies belegt. Nach § 21 des Versammlungsgesetzes kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Nach Uwe Rühl trat die Codiernummer 330 (?) als Zeuge auf. Diesmal aber ohne Maskierung. Da ich in einer Verhandlung gegen mich nicht codiert auftreten durfte, meldete ich mich zu Wort. Der Richter Lebe schien etwas verunsichert zu sein, als ich ihn zuwinkte. Darum bat ich ihn um die Feststellung von der Identität zweier Zivilpolizisten die neben mir sassen, da, so sagte ich, gegen sie Ermittlungsverfahren existieren in denen bis jetzt aber nur "gegen unbekannt" ermittelt wird. Obwohl ich Straftaten als Grund für die Ermittlungsverfahren nannte, ging der Richter Lebe nicht auf meine Bitte der Personalienfeststellung ein. Er fragte nur, warum er das machen sollte. Danach wollte er wohl besonders offensiv vorgehen und fragte mich nach meinen Namen. Den konnte er haben, aber seinen wollte er mir erst nicht nennen.

Nun ging es weiter mit den codierten Polizisten, den ich schon mal im Formenkreis des LKA 6 wahrgenommen hatte. Er wurde zuerst von dem Rechtsanwalt der Antifaschistin aufgefordert seinen Namen zu nennen. Dies tat Codiernummer 330 aber nicht! Daraufhin begründete der Richter Lebe eigenständig, ohne gefragt zu werden, diese Maßnahme mit § 68 Absatz 2 StPO.

"Besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß durch die Angabe des Wohnortes der Zeuge oder eine andere Person gefährdet wird, so kann dem Zeugen gestattet werden, statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben. Unter der in Satz 1 genannten Voraussetzung kann der Vorsitzende in der Hauptverhandlung dem Zeugen gestatten, seinen Wohnort nicht anzugeben."

Übrigens auch die perfekte Formulierung für einen Freispruch der Antifaschistin. Aber so meinte es Richter Lebe dann auch nicht. Er meinte mit Zeuge nämlich die Codiernummer 303. Daraufhin fragte der Rechtsanwalt der Antifaschistin warum denn der Polizist Uwe Rühl oder der Polizist Richter nicht gefährdet seien. Darauf antwortete der Vorsitzende Richter Lebe: "Es wird sicher einen Grund geben warum der Herr mit einer Codiernummer auftritt."

Danach brachte Richter Lebe noch folgende Schote, als er nach der Codierung des Polizisten gefragt wurde: "Ich verstehe den Prozess nicht!" Nach dem Plaidoye des Anwaltes verstand er es aber gut die Antifaschistin abzuurteilen. Sie muss nun 150 Euro Bußgeld zuzüglich den Gerichts- und Anwaltkosten bezahlen.

Die Antifaschistin soll übrigens konsequent die Aussage gegenüber Repressionsorganen verweigert haben. Aber eventuell können meinen Artikel Menschen ergänzen, die an beiden Prozesstagen anwesend waren.

 http://de.indymedia.org/2008/02/207737.shtml - Artikel über den ersten Prozesstag

 http://sondereinheit.fateback.com/0010.html - Uwe Rühl, LKA 6

 http://media.de.indymedia.org/media/2008/02//206921.pdf - Broschüre in der einige Anti-Antifas in Berlin abgebildet sind

 http://www.freechristian.gulli.to - Soligruppe Christian S.

 http://sondereinheit.fateback.com - Fotos zur Ermittlung von straffälligen Zivilpolizisten. Auf dieser Seite sind auch Beweisfotos zu finden auf denen Zivilpolizisten zum Beispiel gegen § 12 VersammlG verstossen.

 http://de.indymedia.org/2007/11/200961.shtml - Ein Artikel über das Verfahren gegen mich


Und nicht vergessen:

Freiheit für Andrea
Demonstration in Berlin
Am 8. März 2008 ab 14 Uhr
U-Bahnhof Eberswalderstrasse

Wer nicht kommt, wird aufgefressen!
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Ergänzungen

Nachtrag

Roland Ionas Bialke 15.02.2008 - 15:34
Ich habe vergessen, dass die zwei Anti-Antifas durch die vier Zivilpolizisten bis zum S-Bahnhof Bellevue begleitet wurden. Was der Zweck dieser Aktion war, dass war nicht offensichtlich. Allerdings sahen die beiden dabei nicht sehr glücklich aus.

Einige Fehler beziehungsweise einige Unklarheiten sind auch daraus enstanden, dass die Zivilpolizisten die Prozessbeobachtung durch Ihre Anwesenheit gestört haben. Das ist auch genau ein Zweck ihrer Arbeit: Ein Klima zu erschaffen in der sich potenzielle AktivistInnen unwohl fühlen. Wenn Zivilpolizisten neben Dir sitzen, über das Geschehen oder über Dich Witze machen, Dich provokant begrüssen, dann behalte mal die Nerven und führe Deine Beobachtungen geziehlt durch! Mir fällt das extrem schwer oder ich versage. Bleibt nur die Frage, ob ein Staat solche Menschen haben will - Menschen die eingeschüchtert das tun was ihnen gesagt wird.

Ein anderer Aspekt ist, dass ziemlich oft RichterInnen und AnwältInnen mit zur Sache falschen Gesetzestexten um sich werfen. Als Laie fällt es da schwer den Überblick zu halten. Auch das ist ein gewollter Effekt des Repressionsapperats: Die BürgerInnen sollen an Prozessen gegen sich nicht ausreichend, nicht emanzipatorisch, teilnehmen können.

Um Missverständnisse vorzubeugen will ich noch etwas anmerken: DemonstrantInnen mit unterschiedlichen Meinungen dürfen auch auf einer Demonstration ihre (unterschiedlichen) Meinungen kundtun. Die Polizei bricht da eindeutig recht. Ich erinnere mich da an eine Demonstration die sich "gegen den rassistischen Protest gegen einen Moscheebau" in Pankow-Heinersdorf gerichtet hatte. Dort demonstrierten Menschen miteinander gegen den rassistischen Protest gegen den Moscheebau, die einerseits der Meinung wahren, dass dort eine Moschee gebaut werden sollte, da eine Moschee neben einer christlichen Kirche die Religionsfreiheit bestätigte. Andere DemonstrationsteilnehmerInnen taten dort auch ihre Meinung gegen den rassistischen Protest gegen den Moscheebau kund, allerdings mit den Hintergrund, dass sie hiererchiche Religionen oder Religion an sich, und somit einen Moscheebau an sich, ablehnen. Was für ein Geschrei, wenn die Polizei diese Demonstration in "links" und "rechts" geteilt hätte, und keine/r hätte von der einen Demonstration zu der anderen gehen dürfen. Warum verbietet und unterbindet es dann die Polizei, dass AntifaschistInnen auf "faschistoiden" Demonstrationen demonstrieren dürfen. Eigentlich müssen alle Demonstrationen demokratisch sein, meint zumindest das Versammlungsgesetz. Auch die NPD muss demokratisch handeln! Darum darf die NPD-Demonstrationsleitung keine DemonstrantInnen von Ihrer Demonstration verweisen nur weil sie "Nazis raus" rufen und gegen die NPD, Rassismus oder Nationalismus demonstrieren! Ebenso darf die Polizei diese DemonstrantInnen nicht der Demo verweisen, und schon garnicht ohne Verweisung der Demonstrationsleitung. Da wird Recht gebrochen! Die Trennung von "links" und "rechts" ist nach meiner Auffassung nicht gestattet. Eine andere Frage ist natürlich, ob ein Mensch sich das geben will direkt neben Neo-Nazis gegen Neo-Nazis zu demonstrieren. Da gibt es verschiedene Schmerzgrenzen.



ergänzungen

. 15.02.2008 - 16:40
die codiernummern waren 99100330 und in der verhandlung davor 99100310, beides eher jüngere beamte des lka 644. zumindest einer gab an, für "die anderen" zuständig zu sein. beide legten nicht einmal eine sperrerklärung des innensenators vor, sondern meinten, auch so die angabe ihrer personalien verweigern zu dürfen. der richter meinte, sie hätten schon ihre gründe und verwies auf § 68 stpo, hier der dritte absatz:

(3) Besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird, so kann ihm gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen. ....

äußerst lächerlich. irgendwelche racheakte gegen polizeibeamte sind mir aus der geschichte der linken der brd nicht bekannt. natürlich erst recht nicht aufgrund solcher lapalien. inwieweit die aussagen solch anonymer zeugen verwertetet werden kann, ist ziemlich umstritten.

inhaltlich wäre es einerseits um die frage gegangen, ob eine personalienfeststellung überhaupt zulässig war, zu welchem zweck sie erfolgte (laut polizei zur durchsetzung eines "qualifizierten platzverweises"), ob sie dazu geeignet war, ob die beamten die ausweise verlangt oder nur nach den personalien gefragt haben, wo und wann das war und ob die beschuldigte antifaschistin ihrer auskunftspflicht rechtzeitig nachgekommen ist. dem richter waren diese feinheiten ziemlich egal, er setzte sich mmit ihnen nicht auseinander sondern stellte fest, die antifaschistin habe den zivis ihre personalien nicht rausgeben wollen sondern das erst 2-3 minuten später gegenüber uniformierten beamten getan, dass reiche für ein bußgeld aus. da sie nicht ausgesagt habe, müsse er sich halt auf die aussagen der polizisten stützen. dass diese erheblich voneinander abwichen - egal.

der nazi bornemann (wenn bialkes angabe stimmt - ich kenn ihn nicht) laberte beim warten auf die urteilsverkündung noch etwas von seiner sehnsucht nach freiheit & selbstbestimmung für alle völker blablub, die er für das armen unterdrückte deutsche volk wohl nicht gewährt sieht, was von seiten einiger der anwesenden lka-beamten freudig begrüßt wurde. die verteilung der sympathien bei der abteilung pms für ihre beobachtungsobjekte scheint doch recht einseitig zu sein.

die beiden nazis machten vor dem gerichtsgebäude unter aufsicht des lkas fotos von den antifaschisten.

Verwechslung

Roland Ionas Bialke 10.03.2008 - 15:18
Nachdem ich folgende Seite besucht hatte, musste ich feststellen, dass es sich bei dem einen Anti-Antifa NICHT um Phillip Bornemann handelte. Es war eine andere Person.

 http://freeweb.dnet.it/antifhain/dokumente/ig_kiezfreunde.pdf

Lars Wünsche war bei dieser Verhandlung aber eindeutig anwesend.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 3 Kommentare

Danke

ausgefüllt 15.02.2008 - 10:53
Netter Artikel. Danke dafür. Sind zwar kleinere Fehler drin, aber diese führen nicht zu Missverständnissen.

Zu den Neo-Nazis

Roland Ionas Bialke 15.02.2008 - 17:10
Die Angabe habe ich aus der o.g. Broschüre. Im ersten Bild nach der Überschrift "Die Nachrücker" ist dieser Neo-Nazi ganz links zu sehen. Er wird dort als Phillip Bornemann bezeichnet. Diese Person (blonde Haare, blonder Kinnbart, meist mit Pali-Tuch) war auch schon bei anderen Verhandlungen anwesent u.a. mit Alexander Basil. Für die zweite Person, Lars Wünsche, gibt es verschiedene Quellen.

Fremdenfeindlich motivierter Angriff

presse-fahndung 16.02.2008 - 17:21
Eingabe: 16.02.2008 - 14:50 Uhr
Fremdenfeindlich motivierter Angriff - 36-Jährige beschimpft und geschlagen
Marzahn - Hellersdorf
# 483

Drei unbekannte Täter überfielen heute Morgen zunächst einen Blumenladen in Marzahn und griffen danach eine Vietnamesin an einer Haltestelle an.

Die Männer zerschlugen gegen 7 Uhr 40 die Fensterscheibe eines Blumenladens einer 50-jährigen vietnamesischen Blumenhändlerin in der Flämingstraße. Als die Frau die Tür öffnete, stießen die Männer sie zurück, woraufhin sie gegen ein Regal prallte und dieses dabei umstürzte. Anschließend griffen die Räuber in die Kasse und flüchteten mit Bargeld in unbekannte Richtung. Die leicht verletzte 50-Jährige wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt.

Vermutlich dieselben Täter beschimpften und schlugen wenige Minuten später eine Vietnamesin an einer Straßenbahnhaltestelle. Die 36-Jährige wartete zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter, die in einem Kinderwagen saß, auf die Straßenbahn, als sich gegen 7 Uhr 45 drei Unbekannte näherten. Sie wurde fremdenfeindlich beleidigt und erhielt mehrere Faustschläge ins Gesicht. Als die Frau mit dem Kinderwagen wegrannte, warfen die Männer auch noch Steine aus dem Gleisbett nach ihr. Die 36-Jährige ließ ihre aufgeplatzte Oberlippe und eine Verletzung im Nacken ambulant in einer Klinik behandeln, die Zweijährige blieb unverletzt. Die Täter entkamen in unbekannte Richtung.
Wegen des fremdenfeindlichen Hintergrunds hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen.