München: Hausbesetzer verurteilt

Münchner Gsindl/Bikepunk 089 02.02.2008 14:47 Themen: Freiräume Repression Soziale Kämpfe
Zu je fünf Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags sind drei HausbesetzerInnen von der Jugendstrafkammer des Landgerichtes München verurteilt worden. Die Jugendlichen hatten sich im Juni 2007 in einem leerstehenden Haus der Stadt München in der Westendstraße in München-Laim verbarrikadiert. Bei der Stürmung der Polizei, wurde ihnen vorgeworfen, dass sie mit Pflastersteinen geworfen hätten, auch dann noch, als ein Polizist bereits verletzt am Boden lag.
In dem Prozess selber ließ die Richterin Datzmann ihren Ressentiments gegen Punks und andere mit einem unsteten Lebenswandel freien Lauf, Bernd Kastner zitiert in der SZ (nicht online). “Wenn man, so Datzmann sein ‘Leben mit wohnsitzloser Herumtreiberei’ verbringe, müsse man auch die Konsequenzen tragen. Bei [einem der Angeklagten] sei ‘die innere Verwahrlosung besonders weit fortgeschritten’” - Damit sagt die Richterin, dass sie nicht “nur” die konkrete Tat bestraft, sondern auch den Lebensstil. Wichtig war der Richterin wohl auch, zu betonen dass wer arm ist auch selber schuld ist:”‘Wer sich jeden Tag die Birne zupfeift’ und ‘zugekifft’ in die Arbeit komme, dürfe sich über das Scheitern nicht wundern.”

Die Richterin behauptete, dass Jugendknast dazu beitrage dass die Angeklagten “morgens ‘in den Spiegel schauen’ könnten, ‘ohne dass [ihnen] gleich schlecht wird’“. Prozessbesucher, die sich über diese klare Beleidigung beschwerten, wurden des Saales verwiesen. Einer der Verteidiger kündigte eine Strafanzeige gegen die Richterin an. Der Staatsanwalt forderte für die beiden jungen Männer sechs Jahre Haft, für die junge Frau fünf Jahre.

Die Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie bei der Räumungsaktion in Panik geraten sind. Alle drei waren geständig gewesen, sie hatten zugegeben, Steine geworfen zu haben, sagten aber sie hätten nicht direkt auf die Polizisten gezielt. Die Jugendlichen hatten sich nach der Tat entschuldigt und angeboten, Schmerzensgeld zu zahlen.

Kritiker der Polizeiaktion, darunter ein Anwalt der Angeklagten, warfen der Polizei vor, sich nicht ausreichend um eine Deeskalation bemüht zu haben. Man habe vor der Aktion versäumt, mit den Jugendlichen über beispielsweise einen Streetworker Kontakt aufzunehmen. Außerdem habe es keine Warnung per Lautsprecher gegeben, sondern eine sofortige Stürmung.

Bei der Urteilsverkündung haben etwa ein duzend Menschen haben laute Parolen gerufen und wurden aus dem Gerichtssaal entfernt, hieß es in den Medien. “Ihr seid Spitze!“ rief eine Sympathisantin der Angeklagten. Eine andere schrie, die Justiz werde es “am Ende zurückkriegen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Angeklagten wurde eine Verbüßung von drei Jahren ihrer Strafen in Aussicht gestellt. Die Strafe sei so bemessen, dass die jungen Leute in der Jugendhaftanstalt eine Ausbildung absolvieren könnten. Das Mädchen könne seinen Schulabschluss nachholen, hieß es. Die Verurteilung sei für die drei eine Chance, befand das Gericht. Das Gericht verurteilte alle drei Täter zu fünf Jahre, wobei die letzten beiden Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.



Ein Rückblick...

MUC: Besetztes Haus geräumt
 http://de.indymedia.org/2007/06/186523.shtml?c=on

MUC: Freiheit für Steffi, Sven und Lukas!
 http://de.indymedia.org/2007/12/201532.shtml

Solikundgebung
 http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2008/01/09/32/

Steinwürfe als versuchter Totschlag
 http://bkpnk089.blogsport.de/2007/11/29/steinwuerfe-als-versuchter-totschlag/

Münchner Hausbesetzer vor Gericht
 http://de.indymedia.org/2008/01/205513.shtml
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Ergänzungen

Kritisch nachgedacht

stud.iur 02.02.2008 - 16:16
"Laut Anklagebehörde bewarfen die Jugendlichen einen Polizisten, der von einer Mauer gestürzt war und auf dem Boden lag, weiter mit Pflastersteinen und sollen dessen Tod billigend in Kauf genommen haben."

Weiter:

"Drei Beamte des Unterstützungskommandos werden laut erstem Polizeibericht verletzt, zwei durch Glasscherben, einer erleidet eine Wirbelsäulenprellung. Zahlreiche [...] Wochen später, als die Schmerzen des einen Polizisten nicht nachlassen, diagnostizieren die Ärzte einen Wirbelbruch. Dieser rühre wohl vom Sprung von einer Mauer. Der Beamte soll, laut Staatsanwalt jedoch bei einem „Sturz“ und durch die Steinwürfe den Bruch eines Brustwirbels erlitten haben." Quelle  http://de.indymedia.org/2008/01/205513.shtml

Wenn wir das Ganze jetzt Objektivieren und die Personen einfach A, B und C (also nicht mehr "Hausbesetzer") und O, P und R (also nicht mehr "Bullenschweine") und dann nochmal den Sachverhalt anschauen, dann fällt auf, dass Hinsicht zu nächst bedingter Tötungsvorsatz auf jeden Fall zu bejahen ist. (Wenn ein Mensch verletzt am Boden liegt und er dann noch mit schweren Pflastersteinen beworfen wird, was ja vermutlich nicht gerade über weite Distanz geschah, dann liegt es eben nahe, davon auszugehen, dass die Angeklagten die Möglichkeit einer Verletzung erkannt haben, die Folgen aber eben "billigend in kauf nahmen" bzw. sich mit dem Erfolg, dem Tod eines Menschen, abgefunden haben).
Insofern ist die Vermutung von wegen Änderung der Rechtsprechung bezüglich Pflastersteine auf Polizeibeamt_innen kompletter Blödsinn...Es ist eben ein Unterschied, ob ich einen am Boden liegenden, verletzen Menschen bewerfe oder aber über eine Distanz von 20 Metern.
Das Strafmaß ist natürlich schon relativ hoch, vor allem bei Jugendstrafe und einem bloßen Versuch..an dem Rad werdet ihr vermutlich noch drehen können (gerade wegen der Ausfälle der zuständigen Richterin).
Aber der Sachverhalt wurde auf jeden Fall korrekt unter den §212 subsumiert.

Trotz allen Sympathien für Hausbesetzer_innen, ist eine Solidarität außerhalb der Gewährung eines anständigen Prozesses (wofür ja die der bürgerliche Rechtsstaat eigentlich garantiert) nur schwer mit den Inhalten emanzipatorischer Politik zu vereinbaren; Leute, es handelt sich bei der Sache nicht um ein bisschen Müll auf der Straße anzünden oder Häuser an sich zu besetzen, sondern um etwas mehr, nämlich den beinahe Tod eines Menschen, der glücklicher Weise nicht eingetreten ist.
Was sich die Punks dabei gedacht haben, ist schwer zu sagen, aber mit n bisschen "Schmerzensgeld" (das müsst ihr vermutlich sowieso zahlen -> Zivilrecht) und vllt ein paar Sozialstunden in einem Altenheim kommt ihr da nicht wieder 'raus. Bevor ihr also große Pläne für eine Soli-Kampagne schmiedet, denk lieber mal nach, worum es eigentlich geht.

Artikel AZ

medien 02.02.2008 - 16:26
Steine auf Polizisten – das ist versuchter Totschlag!

Dieses Haus hatten die Punks im vergangenen Jahr besetzt.


Fünf Jahre Jugendstrafe wegen versuchtem Totschlag – das ist das harte Urteil für drei jugendliche Hausbesetzer, die am 28. Juni 2007 Polizisten mit Pflastersteinen bewarfen.
Trenner

MÜNCHEN Die Jugendstrafkammer des Landgerichts I sah es als erwiesen an, dass die damals 17 bis 19 Jahre alten jugendlichen Hausbesetzer Polizisten mit Steinen beworfen hatten. Die Punks hatten ein Haus in der Westendstraße besetzt und Barrikaden errichtet. Als die Polizei anrückte, warfen sie mit Pflastersteinen – insgesamt 30 Stück. Vier Beamte wurden verletzt. Einer von ihnen erlitt beim Sturz von einer Mauer einen Brustwirbelbruch. Als er am Boden kauerte, flogen weitere Steine. Einer traf ihn im Rücken.

Peter Hückmann, Anwalt der 17-jährigen Stephanie T., kündigte Revision an: „Hier sind alle drei über einen Kamm geschoren worden, ohne den jeweiligen Tatbeitrag zu prüfen.“ Außerdem bedeute eine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag einen „Dammbruch“, da so etwas bereits bei vielen Demos passiert sei, bislang aber lediglich als gefährliche Körperverletzung geahndet wurde. Auch Florian Schneider, Anwalt des 20-jährigen Sven M., spricht von einem „Pionier-Urteil“. „Das wird es jetzt öfters geben“, prophezeit er. Der Vorwurf des versuchten Totschlags wird dabei gestützt auf ein Münchner Gutachten, das Lebensgefahr für den Fall sieht, dass der oberste Halswirbel – auch bei gut gepanzerten Einsatzkräften ein neuralgischer Punkt – von einem Stein getroffen wird.
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Richterin Rosi Datzmann begründete gestern die Höhe der Strafe damit, dass im Jugendgefängnis auf die Drei erzieherisch eingewirkt werden soll: „Dieses Urteil ist ihre letzte Chance.“

So sollen sie in der Haft eine Lehre bzw. ihre Schulausbildung abschließen können. Lukas W. (Anwalt Jochen Uher) wusste nicht einmal, dass er bereits einen Hauptschulabschluss besitzt, hat daher auch nie etwas damit angefangen. Nach Meinung der Anwälte hätte für dieses Ausbildungsziel aber auch eine Bewährungsstrafe mit entsprechenden Auflagen ausgereicht.

Das sahen die Zuhörer, Freunde aus der Punk-Szene, die Eltern und andere Verwandte der Angeklagten, ganz ähnlich. Mit Zwischenrufen kritisierten sie die harte Entscheidung des Jugendgerichts, klatschten höhnisch Beifall für das „deutsche Justizsystem“.

Mit dem Urteil werde das Leben der drei zerstört, die Richterin sei in ihrer Urteilsbegründung „unsachlich“ gewesen. Richterin Datzmann ließ die Rufer aus dem Saal entfernen.

Münchner Merkur Online

medien 2 02.02.2008 - 16:27
Fünf Jahre Haft für Hausbesetzer nach Steinwürfen auf Polizisten
München – Drei Hausbesetzer sind am Donnerstag in München wegen versuchten Totschlags zu je fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts I sah es als erwiesen an, dass die 17 bis 19 Jahre alten Jugendlichen einen Polizisten mit Steinen beworfen hatten, obwohl er bereits verletzt am Boden kauerte.




Die Punks hatten im Juni 2007 ein Abbruchhaus besetzt und Barrikaden errichtet. Als die Polizei anrückte, warfen sie Pflastersteine. Vier Beamte wurden verletzt. Einer von ihnen erlitt einen Brustwirbelbruch. Die Jugendlichen hatten sich nach der Tat entschuldigt und angeboten, Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während der Urteilsbegründung kam es bei den Zuhörern zu einem Tumult. “Ihr seid Spitze!“ rief eine Sympathisantin der Angeklagten. Eine andere schrie, die Justiz werde es “am Ende zurückkriegen“. Etwa ein Dutzend junger Zuhörer wurden daraufhin aus dem Sitzungssaal entfernt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die jungen Männer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Bei dem Mädchen entsprach das Gericht den Forderungen der Anklage. Laut Urteil hatte das Trio innerhalb von 2 Minuten 29 Steine auf die Beamten geworfen. Ein Polizeibeamter wurde getroffen, als er nach einem Sprung von einer Mauer verletzt und wehrlos am Boden kauerte. “Das ist jedenfalls ein versuchter Totschlag“, sagte die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagten sich entschuldigt und im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs eine Entschädigung angeboten hatten. Auch habe die “Gruppendynamik“ bei der Tat eine Rolle gespielt, so Datzmann.

Den Angeklagten wurde eine Verbüßung von nur drei Jahren ihrer Strafen in Aussicht gestellt. Die Strafe sei so bemessen, dass die jungen Leute in der Jugendhaftanstalt eine Ausbildung absolvieren können. Das Mädchen könne seinen Schulabschluss nachholen. Die Verurteilung sei für die drei eine Chance, befand das Gericht.

dpa

Polizist mit schweren Granitsteinen beworfen

http://www.augsburger-allgemeine.de 02.02.2008 - 17:45
Drei jugendliche Hausbesetzer haben einen Polizisten mit bis zu zwei Kilogramm schweren Granitsteinen beworfen. Jetzt wurden sie wegen versuchten Totschlags vom Landgericht München zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt.


Die zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren sowie die 17-jährige junge Frau hatten im Juni vergangenen Jahres ein leerstehendes Gebäude mit rund zwei Meter hohen Barrikaden aus Müllcontainern, Einkaufswagen, Reifen und Brettern abgesichert und die zur Räumung angerückten Polizisten mit Pflastersteinen beworfen, so die Polizei.

Ein Polizist war bei dem Einsatz von einer Mauer gestürzt und am Boden liegen geblieben. Dennoch bewarfen ihn die Hausbesetzer weiter mit den bis zu zwei Kilogramm schweren Granitsteinen. Für die Angeklagten sei erkennbar gewesen, dass der Beamte ihnen nichts habe tun können, sagte die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann. Nach mehrmaligem Begutachten des Videomaterials sei der Tatbestand «nicht anders zu bewerten als versuchter Totschlag». Der Beamte erlitt durch den Sturz und die Steinwürfe einen Brustwirbelbruch. Drei weitere Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt.

Die Angeklagten hatten angegeben, bei der Räumungsaktion der Polizei selbst in Panik geraten zu sein. Alle drei hatten während des Verfahrens gestanden und sich bei dem schwer verletzten Ordnungshüter entschuldigt. Zudem haben die Jugendlichen dem Opfer Schmerzensgeld bezahlt. Nach Ansicht des Gerichts war es den Angeklagten um die Konfrontation mit den Beamten gegangen. Sie hätten sich vier Tage lang auf die Räumung vorbereitet. Ob der Einsatz der Polizei verhältnismäßig war, wollten die Richter nicht kommentieren.

Gegen Ende der Urteilsverkündung ließ die Vorsitzende den Saal räumen, nachdem es zu Tumulten im Zuschauerraum gekommen war. Die Zuhörer waren empört über Äußerungen von Datzmann bezüglich des Alkohol- und Drogenkonsums der Jugendlichen. Man müsse auch mal morgens in den Spiegel schauen können, ohne dass einem gleich schlecht werde, hatte die Richterin zuvor gesagt.

Während ihrer Haftstrafe sollen die beiden Männer eine Ausbildung machen und die junge Frau ihre Schulausbildung nachholen. Die Vorsitzende sagte zu den Jugendlichen: «Dieses Verfahren ist Eure letzte Chance.»

Artikel aus der JW

Claudia Wangerin 02.02.2008 - 22:03
Fünf Jahre Haft für Münchner Hausbesetzer

Bayerische Justiz schafft Präzedenzfall: Steinwürfe auf gepanzerte Polizisten als »versuchten Totschlag« gewertet.Verteidigung hat Revision angekündigt

Von Claudia Wangerin

Weil sie sich gegen behelmte und gepanzerte Polizeibeamte mit Steinwürfen wehrten, hat die Jugendkammer des Landgerichts München I am Donnerstag nachmittag drei jugendliche Hausbesetzer wegen versuchten Totschlags zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt.

Bei der unangekündigten Stürmung des besetzten Hauses waren am 28. Juni 2007 drei Polizisten leicht und einer schwer verletzt worden. Letzterer hatte sich offenbar beim Sprung von einer Mauer einen Brustwirbelbruch zugezogen und war anschließend von Steinen getroffen worden. Diese wurden nach Ansicht der Verteidigung von den Angeklagten aber nicht gezielt, sondern allenfalls in Panik geworfen.

Die damals 17- bis 19jährigen hatten im Juni vorigen Jahres ein leerstehendes Haus in der Münchner Westendstraße besetzt, Barrikaden errichtet und ein Transparent mit der Aufschrift »Art. 14: Eigentum verpflichtet. Wohnraum muß genutzt sein« aus dem Fenster gehängt. Der Eigentümer des Objekts, die Landeshauptstadt München, hatte noch keine Räumungsaufforderung erlassen, als die Polizei am Abend des 28. Juni ohne jede Vorwarnung das Haus stürmte. Während der vorherigen polizeilichen Observation hatten die Jugendlichen für Stunden das Haus verlassen. Statt das Gebäude zu versiegeln, warteten die Beamten auf die Rückkehr der Besetzer. Die Verteidigung sprach deshalb von einer Eskalationsstrategie. Die Polizei habe die Gelegenheit genutzt, um eine spektakuläre Räumung durchführen zu können, so Rechtsanwalt Florian Schneider. Der Anwalt stellte zu dem einen Zusammenhang zudem drei Wochen zuvor erfolgten Polizeieinsatz gegen die Rostocker Anti-G-8-Demonstration her. Vor dem Münchner »Pionierurteil«, so der Anwalt des 20jährigen Sven M., wurden Steinwürfe bei Hausbesetzungen und Demonstrationen bundesweit als gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch geahndet.

Der Vorwurf des versuchten Totschlags stützt sich auf ein Gutachten, das für den Fall, daß der oberste Halswirbel – auch bei guter Polizeiausrüstung – von einem Stein getroffen wird, Lebensgefahr annimmt. Richterin Rosi Datzmann erhofft sich von ihrem Urteil eine erzieherische Wirkung. Für die Verurteilten, die seit der Räumung des Hauses in Untersuchungshaft sitzen, sei es die »letzte Chance«, im Jugendgefängnis eine Lehre oder Schulausbildung abschließen zu können, begründete sie das Strafmaß. Peter Hückmann, Rechtsanwalt der 17jährigen Stephanie T., warf ihr vor, den individuellen Tatbeitrag nicht geprüft zu haben und kündigte Revision an.

2.2.2008, junge welt

Liegender Bulle?

Egal 03.02.2008 - 12:53
Der Bulle ist eben nicht liegen geblieben, sondern nach einem sprung von einer mauer 2-3 sekunden in der hocke geblieben, daraus hätten angeblich die hausbesetzer schließen müssen dass er verletzt ist

@stud. iur

Rotfront 04.02.2008 - 10:41
ich hab den prozess relativ nah mitgekriegt, auch wenn ich selber nicht drin saß. der joke bei der ganzen sache war folgender: der bulle springt von der mauer. danach bleibt er 2-3 sek in der hocke. in diesen zwei sekunden hätten die punks sehen müssen, dass er augenscheinlich verwundet ist und keine gefahr mehr darstellt. geht man von einer flugdauer des steines von min 1/2 sek aus, hatten die hausbesetzer zu einem zeitpunkt, in dem sie bis oben hin mit angst und adrealin voll waren, 1 1/2 sek zeit, die situation nücheten und reflexiert ein zu schätzen. das geht nicht. es mag bei der hausbesetzung fehler gegeben haben, auch bei der versuchten verteidigung. diese fehler sind aber menschlich und nachvollziehbar und es gibt keinen grund, den leuten nicht volle solidariät zukommen zu lassen.

Solidarität !

Michi Wolkenbruch 04.02.2008 - 10:46

@Münchner Gsindel/Autor_innen

bikepunk 089 04.02.2008 - 18:11
Hi, ich findes es gut dass ihr einen indyartikel über den Prozess geschrieben habt, und dass ihr dabei auch Textbausteine von mir verwendet habt. Sinnvoll wäre es nur gewesen, den entsprechenden Artikel mit zu verlinken.

Zweierlei Mass

1917 05.02.2008 - 15:00
Der blog "fight fire with fire" dazu, wie in diesem konkreten Fall klar mit einem anderem Mass gemessen wurde:
 http://rogue.blogsport.de/?p=92

Für alle, die stud.iur und seinen Kameraden Paroli geben wollen.

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