Europäischer Gerichtshof: KONGRA-GEL & PKK
Am 31. Januar wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Frage verhandeln, ob es rechtens ist, dass die kurdischen Organisationen PKK und KONGRA-GEL in der EU-Terrorliste geführt werden. Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, hatte gegen die Listung Beschwerde eingereicht.
Am 31. Januar wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Frage verhandeln, ob es rechtens ist, dass die kurdischen Organisationen PKK und KONGRA-GEL in der EU-Terrorliste geführt werden. Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, hatte gegen die Listung Beschwerde eingereicht.
Die deutschen Behörden nutzen seit Jahren die Existenz dieser EU-Liste für ihr verschärftes strafrechtliches Vorgehen gegen Kurdinnen und Kurden aus. Mit dem Verweis darauf, dass PKK/KONGRA-GEL dort als „Terrororganisationen“ eingestuft sind, werden nicht nur härtere Strafen gegen Aktivist(inn)en verhängt, sondern auch Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Festnahmen oder erkennungsdienstliche Behandlungen begründet. Negative Auswirkungen hat die Listung außerdem auf Asylverfahren von Kurdinnen und Kurden und in Fällen, in denen sie sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen. Mit dem seit 1993 bestehenden Betätigungsverbot von PKK und den aus ihr hervorgegangenen Organisationen wie KADEK oder KONGRA-GEL sowie der strafrechtlichen Verfolgung nach dem Vereinsgesetz, dient die EU-Liste den Behörden als ein willkommenes zusätzliches Repressionsinstrument zur Einschüchterung und Zerschlagung kurdischer Strukturen.
Vor wenigen Tagen erst hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats nahezu einstimmig gefordert, dass sowohl die UNO als auch die EU die Praxis der „Schwarzen Listen“ überprüfen müssten. Die Parlamentarier warfen ihnen Willkür bei der Eintragung von verdächtigen Personen und Organisationen vor und trafen die Feststellung, dass hierbei gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen werde. Der Berichterstatter des Europarats, Dick Marty, vertrat die Auffassung, dass diese Listen internationales Recht wie die Europäische Menschenrechtskonvention verletze.
Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, bezeichnet die Listung der Organisation als rechtswidrig. Diese Entscheidung sei weniger aus juristischen, sondern primär aus politischen Interessen der EU-Mitgliedsländer zur Unterstützung der Türkei, getroffen worden. Er vertraue darauf, dass der EU-Gerichtshof die Aufnahme der kurdischen Befreiungsbewegung als falsch bewerte. KONGRA-GEL werde für eine Streichung von der Liste mit allen juristischen Mitteln kämpfen.
Seit Jahren fordert AZADî nicht nur die Aufhebung des PKK/KADEK/KONGRA-GEL-Verbots, sondern auch die Annullierung dieser Willkürlisten sowie die Abschaffung des Terrorismusparagrafen 129 a/b Strafgesetzbuch. Sie alle lösen nicht ein einziges Problem, sondern befördern im Gegenteil nur neue Konflikte.
Adresse:
RECHTHILFEFONDS AZADI e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf; Tel: 0211-8302908
e-mail:
Azadi@t-online.de; internet:
http://www.nadir.org/azadi/
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank mit Ökobank Frankfurt/Main (BLZ 430 609 67) Kontonr. 803 578 2600
AZADI e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.
Die deutschen Behörden nutzen seit Jahren die Existenz dieser EU-Liste für ihr verschärftes strafrechtliches Vorgehen gegen Kurdinnen und Kurden aus. Mit dem Verweis darauf, dass PKK/KONGRA-GEL dort als „Terrororganisationen“ eingestuft sind, werden nicht nur härtere Strafen gegen Aktivist(inn)en verhängt, sondern auch Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Festnahmen oder erkennungsdienstliche Behandlungen begründet. Negative Auswirkungen hat die Listung außerdem auf Asylverfahren von Kurdinnen und Kurden und in Fällen, in denen sie sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen. Mit dem seit 1993 bestehenden Betätigungsverbot von PKK und den aus ihr hervorgegangenen Organisationen wie KADEK oder KONGRA-GEL sowie der strafrechtlichen Verfolgung nach dem Vereinsgesetz, dient die EU-Liste den Behörden als ein willkommenes zusätzliches Repressionsinstrument zur Einschüchterung und Zerschlagung kurdischer Strukturen.
Vor wenigen Tagen erst hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats nahezu einstimmig gefordert, dass sowohl die UNO als auch die EU die Praxis der „Schwarzen Listen“ überprüfen müssten. Die Parlamentarier warfen ihnen Willkür bei der Eintragung von verdächtigen Personen und Organisationen vor und trafen die Feststellung, dass hierbei gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen werde. Der Berichterstatter des Europarats, Dick Marty, vertrat die Auffassung, dass diese Listen internationales Recht wie die Europäische Menschenrechtskonvention verletze.
Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, bezeichnet die Listung der Organisation als rechtswidrig. Diese Entscheidung sei weniger aus juristischen, sondern primär aus politischen Interessen der EU-Mitgliedsländer zur Unterstützung der Türkei, getroffen worden. Er vertraue darauf, dass der EU-Gerichtshof die Aufnahme der kurdischen Befreiungsbewegung als falsch bewerte. KONGRA-GEL werde für eine Streichung von der Liste mit allen juristischen Mitteln kämpfen.
Seit Jahren fordert AZADî nicht nur die Aufhebung des PKK/KADEK/KONGRA-GEL-Verbots, sondern auch die Annullierung dieser Willkürlisten sowie die Abschaffung des Terrorismusparagrafen 129 a/b Strafgesetzbuch. Sie alle lösen nicht ein einziges Problem, sondern befördern im Gegenteil nur neue Konflikte.
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also wenn man das ermorden — hier kommt die sonne