KabelBW stoppt Empfang von RojTV

Ugur Alpay 28.01.2008 21:41 Themen: Medien
KabelBW (Hauptsitz Baden-Württemberg) hat, nach offiziellen Angaben, den Empfang vom kurdischen Sender RojTV, seit 3 Wochen, in Baden-Württemberg eingestellt. Die Kurden in Deutschland sind empört!
KabelBW (Hauptsitz Baden-Württemberg) hat, nach offiziellen Angaben, den Empfang von RojTV, seit 3 Wochen, in Baden-Württemberg gestoppt.

Im Grundgesetz ist ein Recht/Gesetz (Artikel 5 Absatz 1), dieser besagt:
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]

(1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Durch die Missachtung des Artikels 5 verletzt KabelBW das Informationsrecht des
kurdischen Volkes und missachtet das Grundgesetz und die in ihr verankerten Werte, zu
denen sich das Deutsche Volk nach Artikel 1 Absatz 2 bekennt und vollführt nichts
anderes als eine Zensur gegen das kurdische Volk und deren Angehörigen in der
Bundesrepublik Deutschland. Wir weisen KabelBw darauf hin, dass sie das Grundgesetz
verletzt und fordern unverzüglich die Einstellung der Zensur gegen den Kurdischen
Fernsehsender RojTV und wollen das KabelBw wieder RojTV ins Programm nimmt und
somit dem kurdischen Volk sein Informationsrecht zurück gibt.
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Ergänzungen

grundrechte gegen eingriffe des staates

phil lister 28.01.2008 - 22:30
So sehr ich die Empörung nachvollziehen kann, die Argumentation mit dem Grundgesetz ist hier nicht sehr sinnvoll. Das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ist (wie alle Grundrechte des Grundgesetzes) ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und greift nicht unmittelbar bei Konflikten zwischen jedermann oder wie hier bei Eingriffen eines (nichtstaatlichen) Senders. Handelte es sich hier um ARD/ZDF, also öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, dann wäre das schon was anderes.

Mittelbar kann das Grundrecht nur geltend gemacht werden, wenn Betroffene gegen den Kabelfernsehanbieter klagten und dann ein Gericht entsprechend ein Urteil im Sinne des Unternehmens ausspräche. (Das wäre dann die sog. "mittelbare Wirkungsmacht des Grundgesetzes".) Bei der Ausschöpfung des Rechtsweges könnte dann auch das BVerfG angerufen werden - ohne jetzt die Erfolgschancen einer solchen Klage hier prüfen zu wollen.

Aber jenseits von solchen letztlich juristischen Fragen: Der Kabelfernsehanbieter betreibt hier offen eine offen antikurdische Politik, die entsprechend angeprangert gehört. Gerade Roj TV ist für viele KurdInnen eines der wenigen Medien, die objektiv über die Lage in der Türkei berichten, u.a. zum Krieg im Nordirak und zu den Repressionsmaßnahmen gegen die linken türkischen und kurdischen Abgeordneten im Parlament.