Freiheitsentziehung von Anwälten rechtswidrig

Francis Althoff 25.01.2008 13:45 Themen: Atom Ökologie
Castortransport: Rechtswidrige Freiheitsentziehung von Rechtsanwälten


Das Amtsgericht Dannenberg hat in einem Beschluss festgestellt, dass die
polizeiliche Freiheitsentziehung von zwei Hamburger Rechtsanwälten bei
einem Castortransport nach Gorleben rechtswidrig war. Die betroffenen
Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin Lemke hatten am 12. November
2006 im Rahmen eines anwaltlichen Notdienstes ihren Mandanten, die
Demonstrantions- und Blockadeteilnehmer waren, anwaltlichen Beistand
geleistet.
Als der Atommüllzug den Dannenberger Verladebahnhof erreichte, ketteten sich einige Kilometer weiter in Langendorf Atomkraftgegner mitten auf der Straßentransportstrecke an eine Betonpyramide an. Die Anwälte begaben sich mit weiteren Kollegen zum Blockadepunkt, um dort angeketteten Mandanten anwaltlichen Beistand zu leisten. Während die Polizei mit einem Schlagbohrhammer die Pyramide bearbeitete, wurden die benannten Anwälte mit der Begründung "gefahrenabwehrtechnische Ingewahrsamnahme" gegen 22.30 Uhr unter Einsatz von Zwang von ihren Mandanten getrennt und zwanzig Minuten an einem Gefangenentransporter
festgesetzt. Sie sollten in die Gefangenensammelstelle verbracht werden. Die Polizei behauptete vor Gericht, dieses Vorgehen sei lediglich als Vollziehung eines Platzverweises geschehen.


Nach Sichtung von Filmsequenzen, welche die Aussagen der Anwälte untermauern, hält
Amtsrichter Saffran in dem Beschluss fest: "Das Verhalten der Polizei wäre nur dann als bloße Vollziehung eines Platzverweises durch unmittelbaren Zwang bzw. Androhung desselben zu werten gewesen, wenn der Betroffene lediglich hinter die vorhandene Absperrung einige Meter von der Betonpyramide geführt worden wäre. Dies war aber nicht der Fall". Weiter heißt es in dem Beschluss, "mit der Begehung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten seitens des Betroffenen war nicht zu rechnen".


Der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg wertet den Beschluss "als Lichtblick im rechtlichen Dunkel um die regelmäßigen rechtlichen Beschneidungen tausender Atomkraftgegner bei Castortransporten". Die betroffenen Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin Lemke fassen zusammen: "Es ist bedauerlich, dass einmal wieder erst ein Gericht der Polizei erklären muss, dass sie gesetzeswidrig gehandelt hat. Gleichzeitig bedeutet diese Gerichtsentscheidung aber auch eine Bestätigung und Verstärkung der anwaltlichen Berufsrechte, insbesondere zum Schutz von Mandanten. Wir Anwälte werden auch künftig jeden Verstoß gegen unsere Berufsrechte ahnden."


Mit dem Vorfall ist derzeit noch ein weiteres Gerichtsverfahren befasst. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg haben die betroffenen Anwälte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des - neben der Freiheitsentziehung - weiteren polizeilichen Handelns gegen die Rechtsanwälte anhängig gemacht.

Aktenzeichen 39 XIV 58/06 L


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RA Thomas Hauswaldt 040-37 37 47-0
RA Martin Lemke 040-480 96 10


Atomkraftgegner wegen "Brandstiftung" vor Gericht


Zwei Kieler Atomkraftgegner, denen die Staatsanwaltschaft bei einem Castortransport nach Gorleben Brandstiftung unterstellt, stehen am Donnerstag (31.1.08) vor dem Dannenberger Schöffengericht. Der Vorwurf lautet, im November 2005 an der Transportstrecke bei Harlingen Strohballen angezündet zu haben.


Die Angeklagten wollen sich nicht einschüchtern lassen, haben vor der Verhandlung um 9.30 Uhr eine Kundgebung am Parkplatz vor dem Amtsgericht angemeldet und hoffen auch anschließend auf eine rege Prozessteilnahme. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr im Raum 107 des Amtsgerichts Dannenberg.


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