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Razzia gegen G-8-Gegner war rechtswidrig!!

Mimzy 04.01.2008 13:22
Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Die militanten G-8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen.

Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärte der 3. Strafsenat
Zur Erinnerung:
Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G-8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten.

Der BGH erklärte jetzt: „Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.“ Zugleich äußerte der 3. Strafsenat „nachhaltige Zweifel“ daran, dass sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben“.

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Ergänzungen

Bundesweite Großrazzia war rechtswidrig

http://www.mvregio.de/ 04.01.2008 - 13:47
Das hat der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion am 9. Mai 2007 "nicht zuständig" gewesen, weil die Betroffenen keine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe gab damit der Beschwerde eines Beschuldigten statt und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.

Bei den Durchsuchungen von 40 Objekten in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen waren vor allem Computer und schriftliche Unterlagen sichergestellt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Kläger und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Deren Ziel sei es gewesen, durch Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge und ein leerstehendes Gebäude sowie weitere Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren. Damit habe der Weltwirtschaftsgipfel vom Juni 2007 im Ostseebad Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich gestört werden oder verhindert werden sollen.

Die Bundesanwaltschaft rechnete der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von rund 2,6 Millionen Euro zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 begangen wurden. Laut BGH sind zur Verfolgung dieser Aktionen jedoch die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.

G-8-Durchsuchungsaktionen waren rechtswidrig

http://www.handelsblatt.com 04.01.2008 - 13:48
Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungsaktionen gegen Globalisierungsgegner vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Das stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest. Begründung: Die militanten G-8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen.

HB KARLSRUHE. Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärten der 3. Strafsenat. Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G-8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten.

Der BGH erklärte jetzt dazu: „Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.“ Zugleich äußerte der 3. Strafsenat „nachhaltige Zweifel“ daran, ob sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben“.

Bei den Aktionen handele es sich „um nicht zu verharmlosende Straftaten“. Aber zuständig dafür seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.

Nach BGH-Angaben haben die Betroffenen „eine Vielzahl“ von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde eines Beschuldigten und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sei, durch Brandanschläge auf Sachen wie Autos sowie ein leerstehendes Gebäude und durch Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den G-8-Gipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Der Generalbundesanwalt rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von rund 2,6 Mill. Euro zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 ausgeführt wurden.

BGH-Entscheidung zu Ermittlungen vor G8-Gipfe

http://www.ndrinfo.de/ 04.01.2008 - 13:49
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Auch sei keine besondere Bedeutung des Falles zu sehen. Beides sei aber Voraussetzung für eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.

Im Mai 2007 hatte der Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen mindestens 18 Globalisierungsgegner eingeleitet und umfangreiche Durchsuchungen angeordnet. Die Ermittler warfen den Verdächtigen vor, mit Anschlägen gewaltbereite Gesinnungsgenossen gegen das einen Monat später stattfindende Treffen der Staats- und Regierungschefs der acht wichtigsten Industrienationen in Heiligendamm mobilisiert haben zu wollen. Die Polizei hatte daher dutzende Wohnungen und Kulturzentren der linken Szene in mehreren Bundesländern durchsucht.
Kritik an Maßnahmen

Bundesanwaltschaft und Polizei standen wegen der Maßnahmen vor und während des G8-Gipfels bereits seit längerem in der Kritik. Unter anderem da von Verdächtigen auch Geruchsproben genommen worden waren. Am Rande des Gipfeltreffens selbst wurden rund 1500 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingeleitet, insgesamt aber nur wenige verurteilt. Gegen rund 1000 Beschuldigte wurden die Verfahren eingestellt, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kam - in rund der Hälfte dieser Fälle deshalb, weil den Beschuldigten nichts nachgewiesen werden konnte. In den übrigen Fällen handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten, oder die Staatsanwaltschaft ging nur von geringer Schuld aus.
Schwere Vorwürfe gegen die Polizei

Freigesprochen wurde beispielsweise ein 19-jähriger aus Göttingen: Der Freizeit-Rugbyspieler hatte einen Gummi-Zahnschutz bei sich getragen, weshalb er von der Polizei als potenzieller Gewalttäter mit "Schutzbewaffnung" eingestuft wurde. Ähnlich habe die Polizei in vielen Fällen gehandelt, so der Vorwurf der Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder, die mehrere G-8-Gegner vertritt und im Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereins aktiv ist.

Während des Gipfels kam es Kritikern wie Eder zufolge zu haltlosen Beschuldigungen und massenhaftem rechtswidrigen Verhalten der Polizei gegenüber Demonstranten: "Die Beamten machten erst einmal, was sie wollen, und sagen den Demonstranten: 'Sie können ja dagegen Beschwerde einlegen.'" Das haben etwa 14 Globalisierungskritiker mit Unterstützung durch Eder und den Republikanischen Anwaltsverein getan. Sie werfen der Polizei willkürliche und menschenunwürdige Inhaftierung in durchgehend beleuchteten und videoüberwachten Großkäfigen vor. Die Kläger gehören zu einer Gruppe von 193 Personen, die in einem Waldstück von der Polizei festgenommen wurden, nachdem in der Nähe eine brennende Barrikade errichtet worden war.

BGH liegt "eine Vielzahl" von Beschwerden vor

Nach BGH-Angaben haben Betroffene "eine Vielzahl" von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat hat nun lediglich über die erste derartige Beschwerde entschieden.

Razzia gegen G-8-Gegner war rechtswidrig

http://www.faz.net 04.01.2008 - 13:51
Zwölf gewalttätige Aktionen

Bei den Aktionen handele es sich „um nicht zu verharmlosende Straftaten“. Aber dafür seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig. Nach Angaben des BGH haben die Betroffenen „eine Vielzahl“ von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde eines Beschuldigten und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.

 http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E95D1540D40C24D6E83CEB5A4B4E44B36~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Rückblick: G8 Durchsuchungen

Schlimmer Finger 04.01.2008 - 13:55
Hunderte Polizisten hatten Wohnungen und Büros von Gegnern des G-8-Gipfels gefilzt, die sich aus Sicht der Fahnder zu terroristischen Banden zusammengeschlossen hatten. Die Aktion zeigt: Die Behörden nehmen die Gewalt-Drohungen ernst.

Artikel zu den Durchsuchungen auf Spiegel-Online:
 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,481976,00.html

BGH-Entscheidung zuErmittlungen vor G8-Gipfel

Medienkompetenz 05.01.2008 - 19:33

Razzien gegen Globalisierungskritiker waren rechtswidrig
 http://www.tagesschau.de/inland/bgh6.html

Razzia gegen G-8-Gegner rechtswidrig

Verlinker 05.01.2008 - 19:54

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was

bringts? 04.01.2008 - 13:41
Ist zwar schön, dass dies nun festgestellt wird, aber die Razzien haben stattgefunden, die Betroffenen hatten den Stress (ist überhaupt schon was zurückgegeben worden?) und sind -auch mit Geruch- katalogisiert...was bringt die Feststellung, dass die BAW rechtswidrig gehandelt hat?
Nehmen wir das Beispiel Wanderkessel, nach der ASEM-Demo in HH wurde gerichtlich festgestellt, dass es illegal ist einen Wanderkessel um eine Demo zu gruppieren, bei der "out-of-control"-Demo wurde dieser schon im Vorfeld als Auflage angekündigt ("einschließende Begleitung")...
Ohne Folgen für die Handelnden sind diese Urteile schön zu lesen, aber real unwichtig. Nur wenn Frau Harms oder Herr Nagel bzw deren EinsatzleiterInnen bestraft würden oder die Betroffenen (hohe) Entschädigungen bekämen, könnten diese Urteile was für die Zukunft bringen...
Peinlich, peinlich, ein Rechtsstaat, der ständig bescheinigt kriegt, dass er gegen seine Verfassung/ seine Gesetze verstösst...

@brings

viel 04.01.2008 - 13:58
doch es bringt was da nun die betroffenen schadenersatz fordern können bzw rückgabe ihres beschlagnamten eigentums.
du kanst aber auch dem bgh schreiben das du mit dem urteil nicht einverstanden bist.
ob diese urteile von den executiven respektiert werden sei einmal dahingestellt.

Großer Irrtum

NoNameFred 04.01.2008 - 14:12
derartige Feststellungen haben etwa den Wert von Toilettenpapier. Sofern die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, läuft das Spiel genau sooooo weiter.
Verantwortung in diesen Kreisen heißt - eben keine Verantwortung tragen zu müssen. Das ist ein Grundübel welches dieses Land regelrecht durchseucht.
Die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, diese Verantwortlichkeit einzufordern, muß jede/r selbst für sich beantworten.
Für mich gehören die Beschreitung des Rechtsweges und Engagement in politischen Parteien sicherlich nicht dazu-das sind nämlich die Standardvorschläge der Verantwortlichen.

mehr infos zum umgang mit den protesten

antifa-blogger 04.01.2008 - 15:52
mehr infos über die ereignisse vor und nach dem g8 gipfel erhaltet ihr über  http://antifa-aktionen.blogspot.com/search?q=unsere+militanten .

stay tuned - keep on rockin ´!

konsequenzen

tagmata 04.01.2008 - 18:51
"Sofern die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, läuft das Spiel genau sooooo weiter."

deswegen ist jetzt die zeit für alle betroffnene, ein bißchen die daumenschrauben anzuziehen. schadensersatz und datenlöschung stehen einzufordern. muß mensch etwas aufpassen, denn nur in dieser härte und in diesem ausmaß wurde die kriminalisierung als rechtswidrig verurteilt. also mit wem die ba direkt mano a mano gegangen ist ist hier angesprochen.