Polizeigewalt auf Demo in HH am 15.12.07

Teilnehmerin 21.12.2007 09:45 Themen: Repression
Teilnehmer der bundesweiten Antirepressionsdemo in HH am 15.12.2007 zeigt bisher unbekannten Berliner Polizisten wegen Verdachts des versuchten Totschlags an!
Nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Hamburger Tageszeitungen hat ein Teilnehmer der Antirepsressionsdemo in Hamburg Anzeige wegen versuchten Totschlags gegen einen bisher unbekannten Berliner Polizisten über einen Rechtsanwalt gestellt. Der 38-jährige hatte nach einem der zahlreichen polizeilich provozierten Stopps am Rande der Demo in Höhe Budapester Str. gestanden. Obwohl die Sitation an dieser Stelle gerade relativ ruhig war, hat plötzlich und unvermittelt ein bisher noch nicht identifizierter Polizist einer Berliner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit im Vorbeigehen ohne jeden Grund und Anlass mit seinem Tonfa "mal eben so" in Richtung des Kopfs des Mannes geschlagen. Nur einer reflexartigen Ausweichbewegung ist es zu verdanken, dass der Schlag nicht den Kopf des Mannes traf - stattdessen wurde durch die Wucht des Schlages das linke Ohr nahezu vollständig abgetrennt - lediglich 2 mm haben gefehlt und das Ohr wäre oberhalb des Gehörgangs komplett abgetrennt worden Der Verletzte musste sich noch am Samstagabend einer Not-OP unterziehen, in deren Verlauf das Ohr mit fast 50 Stichen wieder angenäht wurde. Es ist nach Aussagen der behandelnden Ärzte noch ungewiss, ob das Ohr wieder anwächst. Der Anwalt des Verletzten erklärte gegenüber der Presse, dass der Polizist mit dem Einsatz des Tonfa gegen den Kopf des Mannes schwerste Verletzungen mit Todesfolge billigend in Kauf genommen habe. Nicht ohne Grund würden die "einschlägigen" Ausbildungsanweisungen der Polizei Schläge mit einem Tonfa gegen den Kopf ausdrücklich untersagen.
Die taz berichtet darüber hinaus, dass eine Frau, der am Neuen Pferdemarkt durch Polizisten bei der Festnahme das Nasenbein durch einen gezielten Faustschlag wahrscheinlich gebrochen wurde, ebenfalls Anzeige erstattet hat.
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Ergänzungen

Berliner Einheiten

Egal 21.12.2007 - 11:02
Am vergangenen Sonnabend war u.a. die 24er im Einsatz gewesen (Kennung 2411/2412). In Berlin existieren zwei Abteilungen der geschlossenen Einheiten.

Anbei noch eine kleine Erläuterung, was diese Zahl bedeutet:

2. Abteilung
4. Hundertschaft
1. Zug
1. Angehörige des Zuges

Demnach wäre die Person mit der 241 der jeweilige Zugführer. Auch wenn es immer noch keine individuelle Kennzeichnungspflicht, so sind die Berliner Bullen durch die Gruppenkennung (halt diese o.g. Zahl) leichter zu identifizieren. Auch wenn sie bisher noch nicht viel zur Aufklärung beigetragen hat - siehe Vorfälle aus dem 1. Mai 2007 in Berlin (in dem Fall die 1121):

 http://www.tagesspiegel.de/berlin/Myfest-Polizeiattacke;art270,2436041
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-1-Mai-Polizeigewalt-Kreuzberg;art126,2436664

Also, solltet Ihr die geschlossenen Berliner Einheiten wieder in voller Härte erleben, dann merkt Euch die Gruppenkennung und tragt dies an die Öffentlichkeit!!! Nur so kann mensch den bisherigen Druck auf den Berliner Innensenat aufrecht erhalten.

Bilder:
Dank geht an das ADF!

Ergänzung

antifa-blogger 21.12.2007 - 12:03
einen kleinen pressespiegel findet ihr über folgendne link:  http://antifa-aktionen.blogspot.com/2007/12/demonstrationssplitter-dezember-07.html .

stay tuned- keep on rockin´!

BFE

Oi!-freeyouth 21.12.2007 - 13:03
Es ist nur ein wenig bescheuert, wenn einige Einheiten überhaupt nicht erkenntlich sind. Soll heißen, dass es im Hamburg auch durchaus BFEinheiten gab, die keine Numemrn trugen, weder auf Helmen, noch auf dem Rücken. Dabei handelte es sich um Mecklenburg-Vorpommersche Einheiten.

Nur die Spitze des Übergriff-Eisbergs

TAZ HH 21.12.2007 - 14:11
Nur die Spitze des Übergriff-Eisbergs
Ein Fausthieb ins Gesicht, ein Tonfa-Schlag, dem ein Ohr zum Opfer fiel: Die Anti-Repressions-Demo in Hamburg bekommt ein juristisches Nachspiel. Strafanträge wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung im Amt gegen Berliner Polizisten

VON KAI VON APPEN

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Die polizeilichen Übergriffe auf Teilnehmer der Demonstration gegen staatliche Repression und den Paragrafen 129 a in Hamburg werden für einige Berliner Beamte ein juristisches Nachspiel haben. Der Hamburger Rechtsanwalt Marc Meyer hat gegen Angehörige einer Berliner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt: einmal wegen versuchten Totschlags, in einem anderen Fall wegen Körperverletzung in Amt.

Jacob Papst (Name geändert) aus Hannover, Teilnehmer des Protestmarsches am vergangenen Sonnabend, ahnte nichts Böses: Nach den diversen Stopps befand sich der Demonstrationszug zum fraglichen Zeitpunkt gerade auf der Höhe des Hallenbads im Stadtteil St. Pauli. "Es war eine total ruhige Situation", erinnert sich der 36-Jährige, "da war nichts." Dann seien sechs bis acht Polizisten in "hellgrünen Uniformen" und in "lockerer Formation" auf ihn zu gekommen und ein Beamter habe plötzlich mit dem Kampfstock Tonfa auf ihn eingeschlagen. Papst spricht von einem "gezielten Schlag gegen den Kopf". Er habe sich reflexhaft noch ein wenig wegdrehen können und sei daher am Ohr getroffen worden. Die prügelnden Polizisten seien dann weiter gezogen.

Ihm sein zunächst gar nicht klar gewesen, "wie schlimm das war", sagt Papst. Dass ihn die Attacke sein linkes Ohr gekostet habe, bemerkte er erst dadurch, dass "Leute und Sanitäter begannen, in der Umgebung nach dem Ohr zu suchen". Die Prellungen vom Schlag auf den Kopfes seien schmerzhafter gewesen, als das Abtrennen des Ohrs, bei dem es sich ja um Knorpelgewebe handele. Erst langsam sei ihm und den Helfern aufgegangen, dass das Ohr gerade noch an zwei Millimetern "körpereigener Substanz" hing.

In einer Notoperation wurde das Ohr mit 50 Stichen wieder angenäht. Die Ärzte sind zuversichtlich, dass es wieder anwächst. "Ich hatte unverschämtes Glück, dass nur das Ohr getroffen worden ist und nicht der Gehörgang", sagt Papst.

Weil ein direkter Tonfa-Treffer auf den Schädel auch tödlich sein könne, hält Papst Anwalt Marc Meyer den Strafantrag wegen versuchten Totschlags für nicht überzogen. Wer mit einem solchen Gerät "gegen den Kopf schlägt, nimmt zumindest eine Tötung billigend in Kauf", sagt Meyer. Er hält es juristisch sogar für vertretbar gewesen, einen Mordversuch zu unterstellen: Mordmerkmale wie "niedere Beweggründe" seien durchaus vorhanden, sagt der Anwalt. In den Polizei-Vorschriften zur Benutzung des Kampfstocks ist der Einsatz gegen den Kopf ausdrücklich untersagt und allenfalls zur Notwehr in lebensbedrohlicher Situation gestattet. Seinem Mandanten werde weder strafrechtlich etwas vorgeworfen noch ordnungswidriges Verhalten unterstellt, sagt Meyer: "Er hat da einfach nur gestanden."

Am falschen Ort zur falschen Zeit war bei der Demo in Hamburg offenbar auch Sabine F.: Sie soll von einem Polizisten einer anderen Berliner Einheit geschlagen worden sein. Als sie hinter sich im Demonstrationszug Unruhe gespürt habe, sagt die 30-Jährige, habe sie sich umgedreht und "einen Faustschlag mitten ins Gesicht" bekommen. Vermutlich habe sie zu nahe bei einer Person gestanden, die wegen Vermummung aus dem Protestzug herausgeholt werden sollte. Dann hätten die Polizisten ihr die Hände umgedreht, "obwohl ich keinen Widerstand geleistet habe", sagt Sabine F. Mit blutender Nase habe sie danach fast eine Stunde auf den Abtransport ins Krankenhaus warten müssen: Der Rettungswagen habe nicht ohne Begleitung eines Polizisten abfahren dürfen. "Das war reine Schikane", sagt F.

Anwalt Meyer geht davon aus, dass die beiden Fälle nur "die Spitze des Eisberges sind" sind und sogar vom Einsatzkonzept der Polizei einkalkuliert waren. "Es galt Überreaktionen zu provozieren", sagt Meyer, "um eine spätere Auflösung zu rechtfertigen". Davon geht auch der Demo-Anmelder Andreas Blechschmidt aus. Hatte die Hamburger Polizeiführung noch bei der Demonstration gegen den Asem-Gipfel im vergangenen Juni keine auswärtigen Polizeikräfte direkt am Protestmarsch eingesetzt, seien diesmal bewusst BFE-Einheiten aus Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein dorthin geschickt worden, "um diese mal ein bischen von der Kette zu lassen", sagt Blechschmidt.

Das schreibt das Hamburger Abendblatt

Zeitungsleser 21.12.2007 - 14:25
Ohr abgetrennt - Demonstrant zeigt Polizisten an

Nach der Demo gegen "staatliche Repression" und die Maßnahmen gegen Linksautonome im Vorfeld des G8-Gipfels haben drei Teilnehmer Strafanzeigen gegen beteiligte Polizeibeamte eingereicht. Der Anwalt eines 38-Jährigen, dem offenbar durch einen Schlagstockhieb ein Teil des rechten Ohres abgetrennt worden war (wir berichteten), wirft dem Beamten versuchten Totschlag vor.

Frank D.s Ohr war am Sonnabend nach der Demonstration mit 48 Stichen wieder angenäht worden. Ob es vollständig verheilt, ist nach seinen Angaben noch ungewiss. Der Hannoveraner sagt, er sei vollkommen grundlos niedergeschlagen worden. Bei dem Polizisten soll es sich um den Beamten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Berlin handeln. Frank D.: "Er ging gemeinsam mit anderen Polizisten an mir vorbei, schlug mir unvermittelt gegen den Kopf. Ich habe nach Aussage der Ärzte Glück gehabt, dass mir nicht noch mehr passiert ist." Gestern hat D.s Anwalt Marc Meyer Strafanzeige wegen versuchten Totschlags eingereicht. Meyer: "Wer einem Menschen mit einem solchen Schlagstock gegen den Kopf prügelt, nimmt dessen Tod billigend in Kauf." Polizeisprecher Andreas Schöpflin sagt zu dem Fall: " Wenn eine Anzeige vorliegt, wird die Dienststelle Interne Ermittlungen den Fall prüfen." Auch für seine Mandantin Sabine F. (30) hat Meyer Strafanzeige gestellt. Ihr war die Nase gebrochen worden. "Grundlos", wie die 30-Jährige sagt. Die Polizei wirft ihr indes versuchte Gefangenenbefreiung vor, weil sie eine Bekannte aus dem Griff der Polizei zu befreien versucht habe. Bei der dritten Strafanzeige handelt es sich um den Fall eines 70-jährigen Journalisten, der in der City mit Beamten aneinandergeriet.
jel

erschienen am 21. Dezember 2007

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

schall und rauch 21.12.2007 - 19:02
Liebe Leute lest doch mal! Das mit dem abben Ohr ist in der Budapesterstr. beim Schwimmbad passiert. Und die Sache mit dem tauben Ohr in der Mönckebergstr. auf dem Platz mit der Schnellfressbude. Letzteres war der iranische Journalist.

Tritte gegen Demonstranten durch Polizei

gefunden 22.12.2007 - 14:17
Auf dem Video (Hamburg) kann gesehen werden, wie Polizeibeamte gegen Demoteilnehmer treten.

 http://adf-berlin.de/video.php

fotos

fotograf 22.12.2007 - 19:38
habe mehrere aktionen der berliner einheiten verfolgt, unter anderem die ingewahrsamnahme zweier jugendlicher gegen die offensichtlich überzogene gewalt angewendet wurde, siehe nase und blutspuren auf kleidung. einheit2412, bin mir nicht sicher aber höchstwahrscheinlich die situation in der es zu versuchtem übergriff auf fsk-reporter kam. schlechte quali, da abfotografiert - jedoch große abzüge vorhanden.

verschiedene Betroffene

info-team 22.12.2007 - 20:03
Der iranische Journalist wurde in der Mönckebergstraße am Kopf/Ohr verletzt. Der Schlag mit dem Tonfa, der fast ein Ohr gekostet hat, fand in der Budapester Straße statt. Es handelt sich also um verschiedene Betroffene von Polizeiübergriffen.

Bilder des Fotographen

The Pirat 24.12.2007 - 08:56
Die Festgenomme auf den Fotos des "Fotographen" ist offensichtlich dieselbe Person wie im Video des Spiegel-TV-Teams. Dort sieht man, wie sie über mehrere hundert meter geschleppt wird und auch dann noch im Polizeigriff verbleibt ohne ersichtlichen Grund bei einem ganze Trupp an Beamten, während ihre Nase blutet.
Auch hier wäre eine Anzeige angebracht, es scheint ja auch genügend Material vorzuliegen.

Tonfa-Wirkung Eigeneinschätzung der Polizei

eman nied 25.12.2007 - 11:57
Möchte den Kläger auf folgende Zitate aus einem Polizeibuch hinweisen:

"Aus Gründen der Verhältnimäßigkeit sollten Schläge mit eine Side-Handle-Baton grundsätzlich nur gegen die Extremitäten - Arme und Beine - geführt werden." (Seite 148)

"Stöße oder Schläge zum Kopf oder zu vielen der o.g. Punkten des menschlichen Körpers können tödlich wirken." (Seite 148)

aus : Schacht, Arnold / Bopp, Wolfgang / Frese, Herber : Praktische Eigensicherung - Grundlagen für Ausbildung und Praxis ; VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GmbH; 4. Auflage 2003

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 9 Kommentare an

Weiter so! — XXX

Kennzeichnung — Roland Ionas Bialke

Selbes Opfer ? — XYZ

Out of Control — OoC

Iranischer Journalist? — Richtig?

weiterdenken — nixda

was solls — egal