BGH bestätigt CDU-Ausschluß von Hohmann

Sören 19.12.2007 04:52 Themen: Antifa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag (17. Dezember) den Ausschluß des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann (Fulda) aus der CDU endgültig und unanfechtbar bestätigt. Hohmann war wegen einer antisemitischen Rede zunächst aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und dann aus der CDU ausgeschlossen worden.
Über das Urteil des BGH berichteten am Dienstag die Internetnachrichtenplattformen www.mut-gegen-rechte-gewalt.de und www.fischer24.eu ausführlich.
Hohmann hatte im Oktober 2003 eine antisemitische Rede gehalten, die durch Recherchen des Internetmagazins www.hagalil.com öffentlich bekannt wurde und in der er jüdische Menschen faktisch als "Tätervolk" im Hinblick auf die Oktober-Revolution in Russland 1917 bezeichnete und sie damit faktisch mit den Nazis gleichzusetzen versuchte.

Die Veröffentlichungen des jüdischen Internetmagazins haGalil lösten bundesweit eine Welle der Empörung über Hohmanns antisemitische Ausfälle aus. Daraufhin erfolgten die Ausschlüsse von Hohmann aus Fraktion und Partei, die vom Bundesparteigericht der CDU bestätigt wurden.

Gegen den Beschluss des Bundesparteigerichts der CDU vom November 2004 klagte Hohmann vor den staatlichen Gerichten. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab; das Kammergericht wies seine Berufung dagegen zurück und ließ eine Revision nicht zu. Dagegen legte Hohmann Beschwerde zum Bundesgerichtshof ein - ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter wiesen sie als unzulässig zurück, weil der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro nicht erreicht worden sei.

Bei der Bundestagswahl 2005 scheiterte Hohmann mit dem Versuch, als parteiloser Kandidat in Fulda sein Direktmandat im Bundestag zu verteidigen.

Nähere Informationen zur Begründung der Klageabweisung Hohmanns u.a.:
 http://www.fischer24.eu/index.php?site=artikel1&id1=1198

Auch wenn es als sicher anzusehen ist, das ohne den öffentlichen Druck Hohmann nicht ausgeschlossen wäre und sich die CDU lediglich um Schadensbegrenzung bemühte, ist das Urteil dennoch durchaus bemerkenswert.
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