Oberhausen: Freiheitsberaubung, Körperverletzung

Alfred Bomanns 16.12.2007 18:33 Themen: Repression
Ein Polizeimeister vom Polizeipräsidium Oberhausen, der außer Dienst war, griff mich an und warf mich zu Boden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf versuchten diesen Angriff in eine Jedermann-Festnahme umzumünzen.
Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich

Polizeipräsidium Oberhausen

Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bleibt gleichgültig

Staatsanwaltschaft Duisburg bleibt gleichgültig

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bleibt gleichgültig

Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. ist Polizeimeister in Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.

Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite ihres Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und machten dort prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort angebracht haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung sollte also meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.

Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und deutlich sagte: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige."

Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto, fanden aber nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen Platzverweis. Gegen all diese Repressalien legte ich später bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein. Sie entschied aber nicht über meinen Widerspruch, sondern verwies mich auf eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für meine Fortsetzungsfeststellungsklage abgelaufen war.

H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar. H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas "beschädigt oder manipuliert".

H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. später wegen Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Duisburg hat H. schon des öfteren Sachbeschädigungen an seinem PKW zur Anzeige gebracht. Wenn das so ist, müßte er den Zustand seiner Karosserie ganz genau kennen. Man darf sich fragen, warum H. bei den Polizeibeamten angab, die Beule sei frisch, wenn sie doch nachweislich nicht von mir angebracht wurde (Zeugnis der Bäckerin) und schon vorher vorhanden gewesen sein muß.

Und obwohl H. weder verletzt noch als Amtsperson im Dienst war, zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. wegen "Körperverletzung" und Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" an. Wohlgemerkt: H. und G. hielten mich fest, obwohl ich keine Straftat begangen hatte. Das gibt heute sogar die Staatsanwaltschaft Duisburg zu.

Der Polizist, Dein Freund und Helfer?

Oder eher: der Polizist, der Helfer seiner Freunde?

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).

Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollen die Sache nicht aus ihrem Macht- und Einflußbereich herausgeben. Wenn gegen mich Anklage erhoben würde, dann würde ich freigesprochen, und daraus würde folgen, daß der Polizeimeister H. und sein Nachbar G. mich zu Unrecht festgehalten haben. Das darf auf keinen Fall geschehen, und deshalb weigern sich die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft, gegen mich Anklage zu erheben.

Polizeimeister Patrick H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter

Der Polizeimeister H. gab gegenüber den uniformierten Beamten an, ich hätte ihm mit dem rechten Arm einen schmerzhaften Schlag gegen seine linke Schulter versetzt. Aufgrund dieser Angabe ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei gegen mich wegen Körperverletzung. Diesen Schlag habe ich allerdings niemals ausgeführt. Ich zeigte H. wegen falscher Verdächtigung an. Daraufhin wurde der Zeuge G. vernommen. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007 steht:

"Der Zeuge G. hat angegeben, daß er gesehen habe, wie zwei Personen auf der Motorhaube eines roten Vans rangelten, als er hinzugekommen sei. Er habe aber nicht mitbekommen, ob Sie den Beschuldigten eventuell zuvor im Schulterbereich geschlagen hätten."

G. weiß absolut nichts von einem Schlag gegen die Schulter des Polizeimeisters H. und kann sich offenbar nur vorstellen, daß dieser Schlag vor seinem Eintreffen erfolgt sein könnte.

Im Einsatzbericht der Polizei, den der Polizeikommissar O. noch am selben Tag aufgrund der Angaben des Polizeimeisters H. verfaßt hat, steht dagegen ein ganz anderer Ablauf. H. wird in dem nachfolgenden Textauszug als der Geschädigte bezeichnet, ich spiele die Rolle des Beschuldigten:

"Der Zeuge G. wurde auf den Sachverhalt aufmerksam und eilte dem Geschädigten zur Hilfe. Beide versuchten den Beschuldigten in Höhe der ...straße 10 festzuhalten. Hierbei gab der Geschädigte erneut an, daß er Polizeibeamter sei. Der Beschuldigte könne auch seinen Dienstausweis sehen. Dieser erwiderte mit den Worten: 'Ich weiß, daß du ein Polizist bist. Du hast ja mehr als 20 Verfahren anhängig.' BEI DIESEN WORTEN schlug der Beschuldigte dem Geschädigten mit dem rechten Arm auf die linke Schulter. Dies war nach Angaben des Geschädigten schmerzhaft."

Der Polizeimeister H. hat hier sehr genaue Angaben über die zeitliche Abfolge gemacht: Zunächst eilte ihm der Zeuge G. "zur Hilfe", dann folgte ein Wortwechsel, und schließlich ("bei diesen Worten") soll ich ihm mit dem rechten Arm auf die linke Schulter geschlagen haben. Danach wäre der Schlag also im Beisein des Zeugen G. erfolgt, während dieser dem Polizeimeister half, mich festzuhalten.

Dies steht im Widerspruch zur oben angeführten Aussage des Zeugen G., der von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt hat. Damit ist erwiesen, daß der Polizeimeister Patrick H. den Schlag gegen seine Schulter frei erfunden hat. H. wollte mich für etwas bestrafen lassen, was ich nicht getan habe.

Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe hier, S. 6) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf!

Verzeichnis der Beteiligten

Oberstaatsanwalt Bronny, Klaus, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Bronny vereitelte eine gerichtliche Klärung.

Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann, Heide, Polizeipräsidium Oberhausen: Sie ist die Dienstherrin des Polizeimeisters Patrick H. und hat sich bisher (wie üblich) überhaupt nicht geäußert.

Oberstaatsanwalt Harden, Staatsanwaltschaft Duisburg: Er stellte die Verfahren gegen Polizeimeister Patrick H. und seinen Nachbarn Martin G. ein. Er behauptet, Patrick H. und Martin G. hätten mich festhalten und auf den Boden schmettern dürfen, obwohl ich keine Straftat begangen hatte.

Staatsanwältin Herber-Mittler, Staatsanwaltschaft Duisburg: Sie behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte.

Oberstaatsanwalt Ludwig, Jürgen, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Ludwig vereitelte eine gerichtliche Klärung.

Oberstaatsanwalt Seither, Wolfgang, Staatsanwaltschaft Duisburg: Er eröffnete gegen mich ein Strafverfahren wegen angeblicher Falscher Verdächtigung und stellte mir einen Strafbefehl in Aussicht.

Oberstaatsanwalt Stahl, Axel, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er stellte das Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Polizeikommissar O. ein. Polizeikommissar O. hatte meine mündliche Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. nicht weitergeleitet. Oberstaatsanwalt Stahl weigert sich, die Zeugen zu vernehmen. Er will die Wahrheit nicht ans Licht bringen.

Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich
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Ergänzungen

polizeigewalt

berliner 17.12.2007 - 11:32
ich kenne dieses verhalten der polizei aus eigener erfahrung ... bei mir war es so, dass ich zeuge von gewalt durch die polizei geworden bin und den verantwortlichen schlägern deutlich gemacht habe, dass ich sie wiedererkannt habe und das ganze verfolgen werde ... nämlich sag ich mir im nachhinein ... das resultat, eine quetschung der hand, verbale bedrohung und erniedrigung und eine strafe wegen angeblicher versuchter körperverletzung ...die klageschrift war so widersprüchlich ... der rechtsanwalt (danke an dieser stelle an den ermittlungsausschuss !!!) hat mir aber geraten, wegen der "pseudostrafe" nicht zu reagieren, sondern die bewährung abzuwarten, pseudostrafe meint eine geldstrafe auf bewährung, das was normalerweise polizisten bei straftaten von gerichten zugebilligt bekommen ... im übrigen war es der einsatzleiter, den ich da bei seinen gewaltausbrüchen beobachtet habe und das lässt einen tiefen einblick in die vorhandenen strukturen zu, ich habe gelernt, solidariät, nie allein irgendwas versuchen, ermittlungsausschuss und demobeobachter ... guck mal hier  http://www.amnesty-polizei.de/, der bericht von ai von 2004 zur polizeigewalt in deutschland und noch etwas zum lachen  http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/1BF0E71103E11BC3C1256E1B0038F598?Open&ccm=500020000&L=DE&markedcolor=%23003399
die reaktion der gewerkschaft der polizei !

nachtrag

runstop 18.12.2007 - 15:59
 http://home.arcor.de/spielplatzob/
bemerkenswert: aktuelles
zeichnet wirklich ein sehr interessantes bild.

wirklich zum lachen

Verbrecher aus Pflichtgefühl

Pater Rolf Hermann Lingen 18.12.2007 - 19:36
Jungle World veröffentlichte in 52/2002 einen Artikel: "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie"
 http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2002/52/11a.htm

Ich selbst habe exemplarisch in mehreren Artikeln konkret über die illegale, absurde Willkür berichtet, die sich die Polizei Recklinghausen gegenüber ihren Opfern herausnimmt. Und keineswegs war nur ich deren Opfer: In einem Fall schikanierte die Polizei Recklinghausen eine Zahnarztpraxis wegen "Körperverletzung durch unterlassene Hilfeleistung". Diese Delikt gibt es nicht nur nicht, es ist auch noch eine Zusammenstellung einander ausschließender Delikte. Und als wäre diese Absurdität noch nicht genug, hier der Grund für dieses Strafverfahren: Ein Praxisbesucher war wütend geworden, weil sein Sohn sich nicht hatte behandeln lassen, hat dann randaliert und dann tobend die Praxis verlassen! Statt nun zu einem anderen Zahnarzt zu gehen (wo er sich dann ordentlich hätte benehmen müssen), ging er zur Polizei, die das Strafverfahren gegen die Zahnarztpraxis eröffnete.
 http://www.kirchenlehre.com/pflicht2.htm

Die Absurdität der Justiz wird von dieser übrigens vollkommen dreist und selbstherrlich zugegeben, z.B. Wolfgang Neskovic (BGH): "Die Rechtsprechung ist schon lange konkursreif!" Und die selbst die hochoffiziell gleichgeschaltete Presse (Rolf Lamprecht, Art. "Querulanten in Richterrobe") gibt zu: "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!" Die Bürger von Dummland lassen es ja mit sich machen.

@ Pater Rolf Hermann Lingen

runstop 18.12.2007 - 22:42
verbrechen definition

§ 12 stgb
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
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zu dem lustigen recklinghausen-fall

-§ 163 stpo ermittlungsgrundsatz f. polizei (antragsdelikt, zeugenvernehmung, beschuldigtenvernehmung)

-aktenabgabe an sta hamm (sta = staatsanwaltschaft)

-sta stellt ermittlungsverfahren gem § 170 stpo ein

wo liegt das problem??


das wird ja immer lustiger hier :)

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