Freispruch für Atomkraftgegnerin

Francis Althoff 30.11.2007 12:14 Themen: Atom Repression
Freispruch für Atomkraftgegnerin
Durcheinander bei der Beweisaufnahme


Das Amtsgericht Hannover hat am Mittwoch eine 45jährige Atomkraftgegnerin aus
Blütlingen in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit der letztjährigen
"Nikolausaktion" am Hannoverschen Landtag freigesprochen. Als Nikoläuse und
Clowns verkleidet, hatten rund 40 Atomkraftgegner am 6. Dezember 2006
Landtagspolitiker u.a. dazu aufgefordert, die Schließung des Atommüllstandorts
Gorleben auf die politische Tagesordnung zu setzen.
Bereits ihr erstes Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen unerlaubter
Versammlung in der Bannmeile am Landtag wurde gegen die damals als
Landtagsbesucherin angemeldete Frau eingestellt. Die Blütlingerin erhielt dann
jedoch die schriftliche Nachricht, dass Ihr Verfahren in ein Strafverfahren
übergehe. Begründet mit "einer Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
in Tateinheit mit Hausfriedensbruch", indem Sie "im Landtag auf der Tribüne eine
Demonstration abhielt, ein Transparent enthüllte und eine Rede hielt, wodurch die
Sitzung des Landtags - sie musste unterbrochen werden - gestört wurde".


Nachdem bereits beim ersten Prozess der Versuch mit Videos aufgezeichnetes
Beweismaterial zu liefern aus technischen Gründen fehlschlug, waren diesmal
DVDs vorbereitet, die von einer Justizangestellten auf einem Laptop vorgeführt
werden sollten. Mit dem peinlichen Ergebnis, dass wieder einmal vorbereitete
Ausschnitte nicht gezeigt werden konnten. "Ich kam mir vor wie einem
surrealistischen Film, jedenfalls nicht wie in einer ernstzunehmenden
Gerichtsverhandlung", erinnert sich die Freigesprochene.


Das merkte der Staatsanwalt dann wohl auch und zog seinen Strafantrag zum
Schluss zurück. Nun wollte er aber die Atomkraftgegnerin zumindest nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt sehen. Anwalt Dieter Magsam hielt in
seinem Verteidigungsplädoyer entgegen, dass "nichts - nichts - nichts", wie er
mehrmals wiederholte, nachgewiesen werden konnte. Weder eine Störung im
Landtag, noch die Teilnahme an der Versammlung draußen. Wie sollte man sich
auch gleichzeitig an zwei Orten aufhalten können. Magsam verurteilte aufs
Schärfste, dass eine Aufnahme der Personalien durch die Polizei bereits einem
Urteil gleich kommen solle.


Da auch Polizisten und Landtagsverwaltungsangestellte als Zeugen nicht in der
Lage waren Erhellendes vortragen zu können, wurde Amtsrichter Neebuhr das
Durcheinander offensichtlich zuviel und er sprach die Atomkraftgegnerin frei. Die
nächsten Prozesse wegen der Nikolausaktion finden am 5. Dezember um 9 Uhr im
Altbau-Saal 2241 des Amtsgerichts Hannover im Volgersweg 1 statt.


Francis Althoff 05843 986789

Aktz.: NZS 262 OWI 1161 JS 23275/07 (36/07)
- Das schriftliche Urteil soll laut Amtsgericht voraussichtlich in 10 Tagen vorliegen
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Ergänzungen

nun ist der richter krank

uta müller 02.12.2007 - 10:02
der nächste termin wegen der landtagsaktion war 2 tage später! der fiel aber kurzfristig aus, weil der richter krank ist. nun geht meine vehandlung weben Terminüberschreitung in die dritte runde.