München: Soziale Kämpfe und Repression

no name 28.11.2007 18:46 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Im vergangen Jahr rief der DGB zu vier zentralen Großdemonstrationen auf. An fast allen vier Demos gab es antikapitalistische Blöcke. In München gab es mittlerweile 2 Prozesse gegen Beteiligte an einer anschließenden Spontandemo. Über das damalige Geschehen und die statgefundenen Prozesse berichtet der folgende Artikel.
In den letzten Monaten fanden in München zwei Prozesse in Zusammenhang mit einem Aktionstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gegen Sozialabbau am 21.10.2006 in München statt. Ein Aktivist wurde am 31.07. diesen Jahres wegen angeblicher Beleidigung zu 20 Tagessätzen · 25 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wurde seitens der Staatanwaltschaft und von der betroffenen Person Berufung eingelegt. Interessant ist die Identifizierung der Person über Videoaufnahmen, obwohl kein konkreter Anfangsverdacht für Datenerhebungen bestand. Dieser muss aber nach Bayerischen Polizeiaufgabengesetz gegeben sein. Die Kriminalpolizei gibt in ihren Akten als Begründung für die Datenerhebung Straftaten an, die an einem völlig anderen Ort zu einer anderen Zeit begangen worden sein sollen. In dieser Sache wiederum wurde eine Gewerkschafterin am 21.11.07 trotz widersprüchlicher Aussagen seitens der geladenen Polizeizeuginnen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt.
Zur Erinnerung was am 21.10.2006 war: Am 21.10.2006 veranstaltete die Initiative „Gegen Ausbeutung und Sozialkahlschlag“ zur bundesweiten Aktionswoche des DGB unter dem Motto „Gegen Sozialabbau und Sozialkahlschlag“ eine angemeldete Kundgebung vor der Siemens-Zentrale am Wittelsbacher Platz in München. Die Kundgebung sollte speziell auf Siemens und deren Praxis im Bezug auf die Beschäftigten bei der Siemens Handy-Sparte und deren Verkauf an BenQ aufmerksam machen, sowie den Kampf zum Erhalt der Arbeitsplätze bei Bosch Siemens Haushaltsgerätewerk Berlin unterstützen. Die Siemens Zentrale wurde dann 14 Tage später wegen krimineller Machenschaften durch die Exekutive durchsucht.
In Richtung der Kundgebung fand im Anschluss an den DGB-Aktionstag eine Spontandemonstration mit ca. 70 TeilnehmerInnen statt. Diese versuchten eine Handvoll Bullen kurz vor einem Stück Fußgängerzone zu stoppen. Dazu muss mensch wissen, dass das Demonstrationsrecht in München derart eingeschränkt ist, dass keine Demonstrationen durch die Innenstadt-Fußgängerzonen gehen dürfen. Diese Demonstration ließ sich aber nicht aufhalten und lief weiter bis zum Wittelsbacher Platz. Vor Beginn der Kundgebung stellte sich eine Menge Bullen von der bayerischen Sondereinheit Unterstützungskommando (USK) an den Rand des Platzes. Eine Person wurde mit dem Vorwurf der Körperverletzung gegen eine der eingesetzten Bulletten unweit des Kundgebungsortes festgenommen. Ihr wurden noch vor Ort die Schuhe ausgezogen und beschlagnahmt.
Nachdem die Kundgebung friedlich und ohne Zwischenfälle ablief und am Schluss ordnungsgemäß für beendet erklärt wurde, hat das USK ohne Bekanntgabe von Gründen die VeranstaltungsteilnehmerInnen, umstehenden ZuhörerInnen und PassantenInnen gefilmt, gejagt, eingekesselt und festgehalten. Nach dem Bayerischen Polizei-Aufgabengesetz muss allerdings ein konkreter Anfangsverdacht bestehen, um Daten zu erheben bzw. um zu filmen. Dieser Anfangsverdacht war bei der Veranstaltung weder konkret noch abstrakt gegeben. Mit dem Kessel und der Datensammlungswut wurde das Versammlungsrecht einmal mehr mit den Füssen getreten. Hier hat die Polizei mal wieder ein Szenario geschaffen, das Menschen davon abbringen soll ihre Rechte wahrzunehmen und ihren Protest auf die Straße zu bringen.
Nachdem das USK die Leute eingekesselt hatte, erfolgte die Feststellung aller Personalien. Auch eine Mutter mit neugeborenem Kind wurde festgehalten. Das Verhalten der Polizei stellt deutlich einen eklatanten Verstoß gegen elementare Grundrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit usw. dar. Gegen dieses Vorgehen sprach sich mindestens ein Betroffener deutlich gegenüber den agierenden Polizeibeamten aus. Der Aktivist zeigte mit zwei Fingern auf die noch immer sich im Kessel befindliche Mutter mit dem neugeborenem Kind und forderte einen der Bullen auf zumindest die Mutter mit Kind gehen zu lassen. Daraufhin reagierte dieser mit dem Ergreifen und schmerzhaften Verdrehen der ausgestreckten Finger. Der Betroffene äußerte nach diesem Verhalten und dem vorangegangenen Geschehen gegenüber dem Bullen: "Das sich die USK-Polizei hier wie die Faschisten verhält und Grundrechte ignoriert!" Dafür bekam er später einen Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung.
Die folgenden Prozesse zeigen mal wieder eindrucksvoll, dass es den Gerichten in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Bullen darum geht, mit solchen Verfahren den Protest von sozialen Bewegungen, ihre Kämpfe gegen soziale Ungleichheiten, sowie ihre AktivistInnen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Zu den beiden Prozessen siehe Presseerklärungen im Folgenden.

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Anhang:

Presseerklärung Nr. 1:

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe München

Schwanthalerstr. 139 – 80339 München
 muenchen@rote-hilfe.de


Pressemitteilung

München: Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung trotz fehlender Beweise

Am Mittwoch den 21.11.07 wurde eine Gewerkschafterin trotz widersprüchlicher Aussagen seitens der geladenen Polizeizeuginnen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt. Die Aktivistin wird beschuldigt im Anschluss an den bundesweiten Aktionstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes „Gegen Sozialbbau und Sozialkahlschlag“ am 21.10.2006 während einer spontanen Demonstration eine Polizistin getreten zu haben. Sie verlas im überfüllten Gerichtssaal eine Prozesserklärung hierzu (siehe Anhang).

Die betroffene Polizeibeamtin behauptete im Prozess, entgegen ihrer ursprünglichen Zeugenaussage, in der von 60 Demonstrantinnen und Demonstranten die Rede war, vor 10, 20 oder vielleicht 30 Personen gestanden zu haben. Sie sei rückwärts ca. 1/2 Meter vor der zügig laufenden Demo gegangen, um die Kundgebungsmittel zu sehen. In den Prozessunterlagen ist allerdings von eben jener Polizistin ausgesagt worden, sie und ihre Kollegen hätten sich vor die Demonstration gestellt um zu verhindern, dass die Demo in die Fußgängerzone geht. So hätte auch der Befehl gelautet, gab eine zweite Polizistin an.

Tatsächlich griff eine handvoll Polizisten die 60 Demonstrationsteilnehmerinnen und Teilnehmer körperlich an, ohne die Demonstration, wie es das Versammlungsrecht vorsieht, anzusprechen. In dieser Situation kam es zu einem Gemenge, in dessen Verlauf, nach Aussage der zweiten Polizistin, mehrere Personen getreten hätten. Die betroffene Polizeizeugin will die Gewerkschaftsaktivistin an ihren Schuhen erkannt haben, die sie im Anschluss des Gemenges zu Gesicht bekommen haben mag. Die Person, welche die Schuhe trug sah der Beschuldigten lt. Aussage der Polizistin „ähnlich“.

Trotz dieser äußerst dürftigen Beweislage forderte die Staatsanwältin wegen „generalpräventiven Gründen“ eine Erhöhung des Strafmaßes. Außerdem gehe zu Lasten der Beschuldigten, dass sie keine Aussage gemacht habe. Eine merkwürdige Einstellung für eine Staatsanwältin, die der Angeklagten ankreidet, dass sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerte Gebrauch macht.

Der Richter seinerseits meinte in seiner Urteilsverkündung, was gegen die Beschuldigte spräche sei, dass sie auf eine Frau losgegangen sei und damit gegen eine schwächere Person. Diese Aussage ist nicht nur zutiefst diskriminierend, sie entspricht ebenso wenig den Tatsachen. Erstens konnten die Polizei-Zeuginnen nicht glaubhaft darlegen, dass die Angeklagte getreten hätte und zweitens ist kaum nachvollziehbar, dass eine unbewaffnete DemonstrantIN gegenüber der Polizistin die Stärkere gewesen sein soll.

Paula Schreiber, Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V. (OG München) erklärt hierzu: “Der Fall steht beispielhaft für den von der Roten Hilfe häufig festgestellten Verurteilungswillen der Gerichte gegen politisch engagierte Menschen. Es handelt sich um eine Gesinnungsjustiz, die politische Gegnerinnen und Gegner einschüchtern und bekämpfen will.“

Paula Schreiber

Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V.
Ortsgruppe München


Anhang - Prozesserklärung

Ein paar Worte zu den Umständen dieser Geschichte:
Am 21.10. letzten Jahres bildete sich im Anschluss an den Aktionstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes „Gegen Sozialabbau und Sozialkahlschlag“ spontan ein Demonstrationszug in Richtung einer weiteren angemeldeten Kundgebung. Diese fand am Wittelsbacher Platz vor der Siemenszentrale statt und sollte die kämpfenden Kolleginnen und Kollegen bei Siemens/benQ München und beim Bosch Siemens Haushaltsgerätewerk Berlin unterstützen. Der Spontandemonstration zum Kundgebungsort versuchte sich eine Handvoll Polizisten ohne ersichtlichen Grund und ohne Ankündigung in den Weg zu stellen. Vor Beginn der Kundgebung, nach der Ankunft der Demonstrantinnen und Demonstranten wurde ich festgenommen. Der Kundgebungsort selbst wurde, wie ich später erfuhr, nach offizieller Beendigung der angemeldeten Kundgebung von USK-Beamten eingekesselt, abgefilmt und die Personalien der anwesenden Kundgebungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden kontrolliert. Bei dem gesamten Vorgehen der Polizei stellen sich mir zwei Fragen: 1. Warum die Polizei statt dem Versuch die Demonstration anzusprechen, wie es das Versammlungsrecht vorsieht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitt, indem körperliche Angriffe seitens der Polizei gegen die Demonstrationsteilnehmerinnen und –teilnehmer getätigt wurden und 2. im weiteren Verlauf eine massive Machtdemonstration des Staates stattfand, wobei wie so oft das Recht auf Versammlungsfreiheit derart mit den Füssen getreten wurde, dass das ganze in einem Riesenkessel bestehend aus einer hochgerüsteten Sondereinheit und einer enormen Datensammlungswut endet. Mir scheint, es wurde hier von der Polizei ein Szenario geschaffen, das einmal mehr Menschen davon abbringen soll ihre Rechte wahrzunehmen und ihren Protest auf die Straße zu bringen.


Pressemitteilung Nr. 2:

Verurteilung wegen Beleidigung eines USK Polizisten nach illegaler Polizeiaktion und illegaler Datenerhebung!

X wurde am 31. Juli 07 wegen Beleidigung einer "Privatperson" (USK-Polizisten) zu 20 Tagessätzen zu je 25.- Euro verurteilt. Der Strafbefehl lautete auf 30 Tagessätzen zu je 40.- Euro.

Historie:
Am 21.10.06 fand eine bundesweite DGB-Veranstaltungsreihe "Gegen Sozialabbau und Sozialkahlschlag" statt. Im Zuge dessen veranstaltete eine Initiative "Gegen Ausbeutung und Sozialkahlschlag" eine angemeldete und genehmigte Veranstaltung vor der Siemens-Zentrale am Wittelsbacherplatz in München. An der Veranstaltung vor der Siemenszentrale nahmen ca. 60 Personen, bestehend aus Gewerkschaftlern und aus anderen Sozialen Bewegungen, teil. Die Veranstaltung wurde mit Transparenten und einer Rede eingerahmt. Nachdem die Veranstaltung friedlich und ohne Zwischenfälle ca. zwei Stunden ablief und am Schluss ordnungsgemäß für beendet erklärt wurde, hat die Polizeitruppe USK (Unterstützungskommando) ohne Bekanntgabe von Gründen die VeranstaltungsteilnehmerInnen und umstehende ZuhörerInnen/PassantInnen eingekesselt, abgefilmt, gejagt und festgehalten. Auch eine Mutter mit neugeborenen Kind wurde festgehalten. Danach erfolgte die Feststellung der Personalien der so festgehaltenen.
Dieser ganze Vorgang stellte deutlich einen eklatanten Bruch elementarer Grundrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit usw. dar. Gegen dieses Vorgehen hat sich X gegenüber einem der agierenden USK-Polizeibeamten deutlich ausgesprochen.
Dies beantwortete der Beamte mit der Aussage "Wir machen was wir für richtig halten"
Danach hat X mit zwei Fingern auf die Mutter mit Kind gezeigt und den Polizeibeamten des USK aufgefordert zumindest diese Mutter mit Kind gehen zu lassen. Daraufhin reagierte dieser mit dem Ergreifen und schmerzhaften Verdrehen seiner ausgestreckten Finger.

Zu der Polizeitruppe USK möchte ich kurz Ausschnitte eines Süddeutschen Zeitungsartikels von Susi Wimmer, vom 01.12.2006 zitieren: Titel: ƒrger im Elitetrupp – „Während der Fahrt im Einsatzbus sprühten sich die Polizisten gegenseitig Pfefferspray ins Gesicht - als Wettbewerb, wer es länger aushält. Einen USK-Kollegen fesselten die Männer mit Kabelbindern an ein Treppengeländer, die zogen ihn aus und malten ihm unter dem Gejohle der Gruppe eine weibliche Brust auf den Oberkörper. Die Opfer wurden aus der Einheit genommen, "aus Fürsorgepflicht", so Peter Reichl (Polizeisprecher). Hätte man die Täter herausgezogen, heißt es intern, wäre vom USK nicht mehr viel übrig geblieben.“

Zu dem geschilderten Verhalten des USK-Polizeibeamten und dem vorangegangenen Geschehen, äußerte X sich gegenüber dem Polizisten mit den Worten: "Das sich die USK-Polizei hier wie die Faschisten verhält und Grundrechte ignoriert!", sich also außerhalb des bürgerlichen Rechtsrahmens bewegt, wie der Führer der selbsternannten Faschisten Italiens, Mussolini 1926 ihre eigene Politik und Praxis selbst definierte.
Interessant bei diesen Vorgängen ist auch die Identifizierung des Betroffenen, da seine Personalien nicht vor Ort festgestellt werden konnten. Nach dem Bayerischen Polizei-Aufgabengesetz muss ein konkreter Anfangsverdacht bestehen um Daten zu erheben bzw. um zu filmen. Dieser Anfangsverdacht war weder konkret noch abstrakt gegeben.
Der letzte ehemalige Datenschutzbeauftragte Hr. Vetter hat die illegale Datenerhebungspraxis der Polizei diverse Male öffentlich kritisiert. Die Polizei bestätigt selbst z.B. in der Widersprüchlichkeit der Strafanzeige des USK-Polizisten, sowie in der Identifizierungsakte und dem Schlussvermerk der Kriminalpolizei, dass der Polizeieinsatz und die Datenerhebung illegal waren. Durch einen weiteren Strafbefehl und dessen Begründung, dass eine Körperverletzung an einer Polizistin weit vor den Ereignissen am Wittelsbacher Platz stattgefunden haben soll, wird die Illegalität der Polizeiaktion, sowie der Datenerhebung und der Anklage desweiteren belegt. Daraus ergibt sich, dass die Anklage und Verurteilung illegal waren, da in Deutschland nicht mit illegal erworbenen Daten eine Anklage erhoben werden darf.
Das es jedoch anscheinend der politischen Staatsanwaltschaft, in Zusammenarbeit mit der Aufstandsbekämpfungstruppe USK , hauptsächlich darum geht, mit solchen Verfahren den Protest von sozialen Bewegungen, ihre Kämpfe gegen soziale Ungerechtigkeiten und den Sozialabbau, sowie ihre AktivistInnen einzuschüchtern und zu kriminalisieren, dürfte dann einiges nicht verwundern.

Gegen das Urteil wurde Berufung von der Staatsanwaltschaft und vom Beklagten eingelegt.

Aus gegegeben Anlass und der Tatsache, dass die Büttel auf sozialen Widerstand, der den vorgegeben Rahmen verlässt, immer mit massiver Repression reagieren möchten wir auf die Knastkundgebung am 8.12.07 um 11:00h hinweisen: Direkt vor dem Knast Stadelheim (gegenüberliegende Seite). Für die sofortige Freilassung der HausbesetzerInnen Westrendstr.! Ihnen wird versuchter Totschlag vorgeworfen, da sie angeblich Steine auf hochgerüste Bullensondereinheiten geworfen haben sollen.
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Ergänzungen

Alternative Termine in München

News 28.11.2007 - 20:43
fr. 30.11.
freitagskafe
antira soli fest

sa. 01.12.
kafe kult
post-hardcore mit daïtro + heaven in her arms + hiro + mr. willis of ohio

do. 06.12
antifa kafe im kafe marat
Thema: “Wahlkampf der Nazis und antifaschistische Gegenkonzepte” + offener Antifa-Stammtisch

so. 09.12
kafe kult
“kafe kunst fest” kunst, performances und musik.
mehr erfahren unter www.kafekult.de

Nächste Termine in München

Info 28.11.2007 - 20:52
Fortlaufender Termin

Mahnwache "Für eine Welt ohne Terror und Krieg"
Donnerstags von 17:00 - 18:30 Uhr am Richard-Strauß-Brunnen (Fußgängerzone)
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Eine Welt goes Tollwood

Kunst und Handwerk aus Selbsthilfeprojekten in Asien, Afrika und Lateinamerika. Infos aus der Arbeit des Nord Süd Forums und den Mitgliedsgruppen sowie über die gemeinnützigen Projektpartner, zu deren Gunsten der Verkauf stattfindet.
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Tel. 089 - 85637523


Heiße Zeiten - wie der Klimawandel gestoppt werden kann

Ökologische Notwendigkeiten und Marktmechanismen - wie geht das zusammen? Warum der Klimaschutz auch eine Systemfrage ist.
Ort: EineWeltHaus, Weltraum U09
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Junge Welt Leserinitiative München, Wahlkreisbüro Eva Bulling-Schröter, Die Linke
Infos
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Wann: Do 29.11.07, 19:30 Uhr - 22:30 Uhr



Mexiko zwischen Volksaufstand und Wirtschaftsmacht

Nach einer Studie der Weltbank hat das Wirtschaftsabkommen zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten (NAFTA) die Kluft zwischen den sozialen Schichten in Mexiko vertieft. Aus dieser Polarisierung ergeben sich auf der einen Seite starke Industriemonopole, auf der anderen Seite Volksbewegungen.
Gemeinsam wollen wir über die Rolle Mexikos als Sprungbrett zu den USA sowohl für Migranten als auch für Drogenkartelle und eine wachsende Industrie diskutieren. Auch die Haltung der mexikanischen Regierung in Bezug auf die aktuellen Strömungen im lateinamerikanischen Kontext wird beleuchtet.
Als Einstieg ins Thema: Performance aus dem mexikanischen Alltag mit Teresa Avila und Cecilia Bolano
Ort EineWeltHaus, Großer Saal E01
Veranstalter
Lateinamerika-AK des Nord Süd Forums München
Infos
Tel. 089 - 85637523
Wann: Do 29.11.07, 19:30 Uhr




Hinaus in die Welt

Besuchen Sie unsere Infobörse "Hinaus in die Welt" und finden Ihren persönlichen Weg ins Ausland!
Bei der Veranstaltung bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Organisationen, die Freiwillige, PraktikantInnen, Studierende, WorkcamperInnen, Fachkräfte etc. in den Süden vermitteln.
Sie bekommen Grundinformationen von ReferentInnen, die Ihnen im weiteren Verlauf der Veranstaltung für ausführliche, persönliche Gespräche zur Verfügung stehen.
Ort: EineWeltHaus, Großer Saal E01 + Foyer
Veranstalter
Nord-Süd-Forum München e.V. in Kooperation mit der FH München, Fakultät 11 Angewandte Sozialwissenschaften
Infos
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Wann: Fr 30.11.07, 14:00 Uhr





Demos in München

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