Ermittlungen wegen "Amoklauf" - TEIL II
In Teil I dieses Artikels wurde über den bisherigen Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen Mono für Alle! wegen Anleitung zu Straftaten gem. $130a StGB berichtet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: "Die Band 'Mono für Alle' hat ein Lied mit dem Titel 'Amoklauf' produziert, das derzeit Anlass von sogenannten School Shootings ist und war (Erfurt!)". In diesem Teil versuche ich nun die Hintergründe darzustellen: Wer sind die ermittelnden Personen? Was ist ihre Motivation? Was sind die Konsequenzen des Verfahrens?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von durchgestrichenen Hakenkreuzen eingeleitet, einige dieser Verfahren sind bis heute nicht eingestellt. Der Vorwurf dabei lautet: Führen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86 StGB. Von Anfang an berichteten die alternativen Medien über den Fall. Erst als das Landgericht Stuttgart der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgend einen Online-Händlers zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilte, begann eine breite Berichterstattung in den Mainstream-Medien. Das Urteil wurde im März 2007 vom BGH gekippt.
Bereits zwei Jahre zuvor hatte der für das aktuelle Amoklauf-Verfahren verantwortliche Staatsanwalt Apostolos Milionis einen Kommunikations-Designer und Online-Künstler wegen Volksverhetzung nach §130 StGB angeklagt, weil dieser auf seiner offensichtlich satirischen Webseite Links auf eine Nazi-Seite gesetzt hatte. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Künstler zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Im einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde der Künstler freigesprochen. Daraufhin ging Milionis mit einem bemerkenswerten Aktionismus in Revision - und scheiterte vor dem Oberlandesgericht erneut.
Bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mono für Alle! setzt sich Milionis wiederholt über einige Grundsätze der juristischen Lehre hinweg, genauso wie über die Tatsache, das es bereits einen bestehenden Bescheid der LFK (Landesanstalt für Kommunikation) gab, welcher das Lied nach einer Radioprogrammbeschwerde im Jahre 2005 als Verfassungskonform bewertete: "Es entspricht den Gattungsanforderungen der Dichtung und Komposition und betrifft, durch seine Verbreitung während einer Rundfunksendung, den Wirkbereich eines Kunstwerkes."
Aus seiner persönlichen politischen Einstellung macht Staatsanwalt Milionis keinen Hehl: Er ist Mitglied der Baden Württembergischen CDU und dort engagiert im EAK (Evangelischer Arbeitskreis der CDU/CSU). Innerhalb des EAK war Milionis beispielsweise verantwortlich für die Erarbeitung eines Perspektivpapiers zur Menschenwürde als Leitbild für eine Politik aus christlicher Verantwortung. Diese Schrift ist geprägt von einem werteorientierten und religiös-konservativen Weltbild und es sind unterschiedliche, religiös begründete Forderungen zu finden, wie z.B. eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes, eine Überprüfung der "Gesinnung" bei Migranten oder eine stärkere Kontrolle der Medien durch den Staat. Zitat: "(...) in der allgemeinen Medienkultur sind Tendenzen zu beobachten, die dem bewährten Wertegefüge unserer Gesellschaft entgegen stehen. Normal ist, dass Menschen sich lieben und füreinander einstehen. Nicht normal ist, dass Menschen sich scheiden lassen und einander ermorden."
In Gießen beschäftigt sich Staatsanwalt Martin Vaupel mit dem Verfahren gegen Mono für Alle!. Vaupel wird bereits seit längerem von verschiedenen Polizei- und Justiz-kritischen Initiativen der "Gesinnungsjustiz" verdächtigt, weil er Verfahren gegen prügelnde Polizisten einstellt und mit besonderem Engagement gegen "Linke" vorgeht. Erst kürzlich hat er die Einstellung eines Verfahrens gegen die Neonazi-Band Gegenschlag erwirkt, mit der Begründung, die Bandmitglieder hätten in einem "Verbotsirrtum" gehandelt. Verblüffend, denn: Der Frontman wird vom Verfassungsschutz als "Rädelsführer" der lokalen Nazi-Szene eingestuft.
Im Fall Mono für Alle! hingegen lehnt Vaupel das Übernahmeersuchen aus Stuttgart nicht etwa ab, sondern beauftragt umgehend die Staatsschutz-Agentin "Cofsky" mit den Ermittlungen. Die Staatsschützerin hat ebenfalls einen zweifelhaften Ruf als politisch motivierte Ermittlerin, die Beweismittel fälscht oder zurück hält, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsanordnungen per "Gefahr im Verzug" erwirkt oder DNA-Entnahmen nach belieben anordnet. 2006 ermittelte sie gegen einen jugendlichen Punk wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, nachdem bei einer Hausdurchsuchung eine CD von Schleimkeim gefunden wurde. Das Cover der Punkband zeigt Adolf Hitler neben einer Hakenkreuzfahne, darunter steht "Drecksau".
Am 18.6.2007 erklärte das OLG Frankfurt/Main eine Ingewahrsamnahme durch die Gießener Polizei - gemeint ist der Staatsschutz unter Mitwirkung von Frau Cofsky - für rechtswidrig und zieht Parallelen zum Nationalsozialismus: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale „unerlässlich" und „unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird."
Der Streit um die Aufdeckung der "Gesinnungsjustiz" in Mittelhessen zieht inzwischen immer weitere Kreise. Wie jetzt bekannt wurde, kam es vor einigen Tagen zu einer Durchsuchung der mit dem Amoklauf-Fall beauftragten Anwaltskanzlei in Gießen auf Anordnung von Staatsanwalt und CDU-Aktivist Zmyj-Köbel. Dabei soll es laut Staatsanwaltschaft um die Beweisaufnahme in einem anderen Fall gegangen sein, der betroffene Rechtsanwalt schließt allerdings Zusammenhänge mit aktuellen politischen Verfahren nicht aus. Besonders brisant: Auch die Privaträume des Anwaltes wurden während seiner Abwesenheit durchsucht, dabei sollen auch Manipulationen am privaten Computer vorgenommen worden sein. Ob überhaupt eine rechtskräftige Durchsuchungsanordnung vorlag, ist derzeit noch unklar.
Mono für Alle! sehen in den Ermittlungen zum einen rechtswidrige Eingriffe in diverse Persönlichkeitsrechte sowie in das Recht auf Freiheit der Berufswahl. Zum anderen stellt nach Auffassung der Band bereits die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens einen schwerwiegenden Eingriff in die Kunstfreiheit dar, da es zu Verunsicherungen in der Musikszene komme: "Bisher sind wir und auch viele befreundete Musiker davon ausgegangen, daß Themen wie Gewalt oder andere Straftaten in der Musik bearbeitet werden können, solange nicht zur Begehung solcher Taten aufgerufen wird. Diese Ansicht ist nun durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaften in Frage gestellt. (...) Wir gehen davon aus, daß sich die Musiker und auch andere Künstler in Folge solcher Ermittlungen einer unfreiwilligen unfreiwilligen Selbst-Zensur unterziehen werden." Tatsächlich hat es bereits eine erste Löschung des Liedes durch eine verunsicherte Youtube-Userin gegeben, die über Ängste vor Ermittlungen gegen ihre Person im Zusammenhang mit einem selbstgemachten Video zu dem Lied Amoklauf berichtet.
Insgesamt zeigt sich, daß die Versuche der Einschränkung von Freiheitsrechten durch die Stuttgarter und Gießener Justiz keine einmaligen Ausrutscher irgendwelcher verrückter Staatsanwälte sind, sondern daß es sich hierbei um ein systematisches, über einen langen Zeitraum kontinuierlich fortgesetztes Vorgehen handelt, welches das Ziel trägt, die eigenen Weltanschauung in einen gesamtgesellschaftlichen, politischen Diskurs zu übertragen. Die Teilnahme eines politisch gleichsam motivierten Staatsschutzes wirkt dabei unterstützend.
Weitere Informationen:
Berichterstattung bei Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99256
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99105
Die "Anleitung zu Straftaten" bei Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=sb25aGP9nm8
Einige Webseite(n) der Band:
http://www.monofueralle.de
http://www.monofeuralle.net
http://www.sanpedrokonzert.de.vu
Bereits zwei Jahre zuvor hatte der für das aktuelle Amoklauf-Verfahren verantwortliche Staatsanwalt Apostolos Milionis einen Kommunikations-Designer und Online-Künstler wegen Volksverhetzung nach §130 StGB angeklagt, weil dieser auf seiner offensichtlich satirischen Webseite Links auf eine Nazi-Seite gesetzt hatte. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Künstler zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Im einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde der Künstler freigesprochen. Daraufhin ging Milionis mit einem bemerkenswerten Aktionismus in Revision - und scheiterte vor dem Oberlandesgericht erneut.
Bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mono für Alle! setzt sich Milionis wiederholt über einige Grundsätze der juristischen Lehre hinweg, genauso wie über die Tatsache, das es bereits einen bestehenden Bescheid der LFK (Landesanstalt für Kommunikation) gab, welcher das Lied nach einer Radioprogrammbeschwerde im Jahre 2005 als Verfassungskonform bewertete: "Es entspricht den Gattungsanforderungen der Dichtung und Komposition und betrifft, durch seine Verbreitung während einer Rundfunksendung, den Wirkbereich eines Kunstwerkes."
Aus seiner persönlichen politischen Einstellung macht Staatsanwalt Milionis keinen Hehl: Er ist Mitglied der Baden Württembergischen CDU und dort engagiert im EAK (Evangelischer Arbeitskreis der CDU/CSU). Innerhalb des EAK war Milionis beispielsweise verantwortlich für die Erarbeitung eines Perspektivpapiers zur Menschenwürde als Leitbild für eine Politik aus christlicher Verantwortung. Diese Schrift ist geprägt von einem werteorientierten und religiös-konservativen Weltbild und es sind unterschiedliche, religiös begründete Forderungen zu finden, wie z.B. eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes, eine Überprüfung der "Gesinnung" bei Migranten oder eine stärkere Kontrolle der Medien durch den Staat. Zitat: "(...) in der allgemeinen Medienkultur sind Tendenzen zu beobachten, die dem bewährten Wertegefüge unserer Gesellschaft entgegen stehen. Normal ist, dass Menschen sich lieben und füreinander einstehen. Nicht normal ist, dass Menschen sich scheiden lassen und einander ermorden."
In Gießen beschäftigt sich Staatsanwalt Martin Vaupel mit dem Verfahren gegen Mono für Alle!. Vaupel wird bereits seit längerem von verschiedenen Polizei- und Justiz-kritischen Initiativen der "Gesinnungsjustiz" verdächtigt, weil er Verfahren gegen prügelnde Polizisten einstellt und mit besonderem Engagement gegen "Linke" vorgeht. Erst kürzlich hat er die Einstellung eines Verfahrens gegen die Neonazi-Band Gegenschlag erwirkt, mit der Begründung, die Bandmitglieder hätten in einem "Verbotsirrtum" gehandelt. Verblüffend, denn: Der Frontman wird vom Verfassungsschutz als "Rädelsführer" der lokalen Nazi-Szene eingestuft.
Im Fall Mono für Alle! hingegen lehnt Vaupel das Übernahmeersuchen aus Stuttgart nicht etwa ab, sondern beauftragt umgehend die Staatsschutz-Agentin "Cofsky" mit den Ermittlungen. Die Staatsschützerin hat ebenfalls einen zweifelhaften Ruf als politisch motivierte Ermittlerin, die Beweismittel fälscht oder zurück hält, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsanordnungen per "Gefahr im Verzug" erwirkt oder DNA-Entnahmen nach belieben anordnet. 2006 ermittelte sie gegen einen jugendlichen Punk wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, nachdem bei einer Hausdurchsuchung eine CD von Schleimkeim gefunden wurde. Das Cover der Punkband zeigt Adolf Hitler neben einer Hakenkreuzfahne, darunter steht "Drecksau".
Am 18.6.2007 erklärte das OLG Frankfurt/Main eine Ingewahrsamnahme durch die Gießener Polizei - gemeint ist der Staatsschutz unter Mitwirkung von Frau Cofsky - für rechtswidrig und zieht Parallelen zum Nationalsozialismus: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale „unerlässlich" und „unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird."
Der Streit um die Aufdeckung der "Gesinnungsjustiz" in Mittelhessen zieht inzwischen immer weitere Kreise. Wie jetzt bekannt wurde, kam es vor einigen Tagen zu einer Durchsuchung der mit dem Amoklauf-Fall beauftragten Anwaltskanzlei in Gießen auf Anordnung von Staatsanwalt und CDU-Aktivist Zmyj-Köbel. Dabei soll es laut Staatsanwaltschaft um die Beweisaufnahme in einem anderen Fall gegangen sein, der betroffene Rechtsanwalt schließt allerdings Zusammenhänge mit aktuellen politischen Verfahren nicht aus. Besonders brisant: Auch die Privaträume des Anwaltes wurden während seiner Abwesenheit durchsucht, dabei sollen auch Manipulationen am privaten Computer vorgenommen worden sein. Ob überhaupt eine rechtskräftige Durchsuchungsanordnung vorlag, ist derzeit noch unklar.
Mono für Alle! sehen in den Ermittlungen zum einen rechtswidrige Eingriffe in diverse Persönlichkeitsrechte sowie in das Recht auf Freiheit der Berufswahl. Zum anderen stellt nach Auffassung der Band bereits die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens einen schwerwiegenden Eingriff in die Kunstfreiheit dar, da es zu Verunsicherungen in der Musikszene komme: "Bisher sind wir und auch viele befreundete Musiker davon ausgegangen, daß Themen wie Gewalt oder andere Straftaten in der Musik bearbeitet werden können, solange nicht zur Begehung solcher Taten aufgerufen wird. Diese Ansicht ist nun durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaften in Frage gestellt. (...) Wir gehen davon aus, daß sich die Musiker und auch andere Künstler in Folge solcher Ermittlungen einer unfreiwilligen unfreiwilligen Selbst-Zensur unterziehen werden." Tatsächlich hat es bereits eine erste Löschung des Liedes durch eine verunsicherte Youtube-Userin gegeben, die über Ängste vor Ermittlungen gegen ihre Person im Zusammenhang mit einem selbstgemachten Video zu dem Lied Amoklauf berichtet.
Insgesamt zeigt sich, daß die Versuche der Einschränkung von Freiheitsrechten durch die Stuttgarter und Gießener Justiz keine einmaligen Ausrutscher irgendwelcher verrückter Staatsanwälte sind, sondern daß es sich hierbei um ein systematisches, über einen langen Zeitraum kontinuierlich fortgesetztes Vorgehen handelt, welches das Ziel trägt, die eigenen Weltanschauung in einen gesamtgesellschaftlichen, politischen Diskurs zu übertragen. Die Teilnahme eines politisch gleichsam motivierten Staatsschutzes wirkt dabei unterstützend.
Weitere Informationen:
Berichterstattung bei Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99256
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99105
Die "Anleitung zu Straftaten" bei Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=sb25aGP9nm8
Einige Webseite(n) der Band:
http://www.monofueralle.de
http://www.monofeuralle.net
http://www.sanpedrokonzert.de.vu
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
OLG-Entscheid vom 18.6.2007
Das OLG-Urteil ist auf den Seiten zur umfangreichsten Polizeiaktion gegen die Polizei- und JustizkritikerInnen in Gießen (14.5.2006) zu finden: http://www.projektwerkstatt.de/14_5_06. Innenminister Bouffier ( http://www.im-namen-des-volkers.de.vu) hatte deutlich seine Finder im Spiel. Die ganzen Ekligkeiten der vergangenen Jahre sind im Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" zu sehen ( http://www.seitenhieb.info/akteneinsicht.html).
Tipps zu kreativer Antirepression (statt Wegducken): http://www.projektwerkstatt.de/antirepression. Und jede Menge Rechtstipps unter http://www.recht-extremismus.de.vu.
Zwei Termine zum Angucken der AkteurInnen
Sonntag, 25. November, ab 15 Uhr
Beratung und Training im mesopotamischen kurdischen Kulturzentrum (Ederstr. 14-16, Gießen, Hinterhaus rechts vom Supermarkt Türhan) Umgang mit der Polizei - Kontrolle, Festnahme, Verhör, Hausdurchsuchung
Informationsveranstaltung und Training zu "Umgang mit Polizei" - offen für alle, besonders eingeladen sind alle, die von Polizei drangsaliert sind oder Kontrollen, Durchsuchungen, Verhöre und mehr zu befürchten haben und sich darauf vorbereiten wollen. Geplant sind: Informationen zu Polizeirecht, Verhörtraining, Austausch über Aktionsmöglichkeiten usw. ++ Rechtstipps im Internet ++ Infoseite zum Polizeirecht
Do, 29.11.2007, 9 Uhr im Landgericht Gießen, Raum E 15
Wiederholungsverhandlung in dem Bundesverfassungsgericht gekippten Prozess gegen einen Projektwerkstättler. Mehr ... ++ Terminplakat zum Aufhängen (PDF)
Internetgrundkurs
hier machen Hauptschueler der Klasse 6 den Internetfuehrerschein online. Wenn die den nach zwei Stunden bestanden haben, finden die innerhalb von einer minute den inhaber einer domain, die brauchen fuer die idee keine 8 monate. wie waers mal mit ner fortbildung. http://www.surfcheck-online.de
das kann ja wohl nicht ihr ernst sein, was sie da machen. bei heise.de steht weiter, dass mono fuer alle so konspirativ vorgehen. ich hab die letztes jahr auf dem force attack vor 15.000 zuschauern gesehen. das war vielleicht konspirativ. konspirativer gehts doch nicht.
umschulen ist mein vorschlag.
Verdienste der Staatsanwaltschaft Marburg
http://www.google.de/ nach "Staatsanwalt Zmyj"
zu suchen. Zmyj-Köbel war vor ein paar Jahren Staatsanwalt in Frankfurt a.M.. Er soll sich nun in der Provinz zu bewähren. Vielen Dank, verehrtes Justizministerium!
Die einheimische Justiz im Landkreis Marburg-Biedenkopf findet Morddrohungen und schwere Gewalttaten nicht verfolgenswert, wenn sie von den 'richtigen' Leuten begangen wurden.
http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=117
http://www.althand.de/opifran.html
http://www.althand.de/beil.html
Der dabei immer wieder auftauchende Staatsanwalt Franosch, zugleich Major der Bundeswehr, arbeitet eng mit Zmyj-Köbel zusammen.
Weitere Details über die Durchsuchungen von Kanzlei und Wohnung des Verteidigers Döhmer sind
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/11/13/presseerklaerung-zur-hausdurchsuchung-bei-ra-tronje-doehmer/
zu entnehmen.
Repression in BW
In 2005 gab es eine Programbeschwerde bei einem Stuttgarter Radiosender woraufhin sich die LFK mit dem Song auseinandersetzte. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, das dass Lied nicht vor 22 uhr im Radio gespielt werden dürfe, da es auf Kinder und Jugendliche entwicklungsgefährdend wirke. Von einer Indizierung oder strafrechtlichen Relevanz war dort allerdings nicht die Rede, im Gegenteil: die LFK unterstrich, dass das Lied unter den Wirkungsbereich der Kunstfreiheit falle.
2007 kam es zu einer weiteren Aufsichtsbescherde durch die LFK gegen das Freiburger Radio Dreyeckland wegen dem Lied Amoklauf, die Medien berichteten darüber, u.a.:
http://www.jungewelt.de/2007/11-23/015.php
express
http://www.marbuch-verlag.de/thema.htm
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
projektwerkstatt und kein ende — egal
spontandemo — ku
Demo — #
RDL — antiLFK
Das Eis wird dünn... — Eisbär