Berlin - Freispruch für York59-Aktivisten
Heute, am 9. November 2007, wurde ein Aktivist, der bei der Räumung der Yorckstrasse 59 am 6. Juni 2005 dabei gewesen war, freigesprochen.
Der Angeklagte musste sich wegen Hausfriedensbruch im Gericht verantworten. Sein Anwalt machte den Richter aber klar, dass es gar keinen Strafantrag gab. Der neue Eigentümer der Yorckstrasse 59, Marc Walter, hatte zwar einen Strafantrag gestellt, allerdings schon dann als er noch gar kein Hausrecht hatte.
Der Angeklagte wurde daher wegen einem unmittelbaren Verfahrenshindernis freigesprochen. In einem Verfahren zuvor hatte es einen ähnlichen Ausgang gegeben.
Es war schade, dass neben dem Autor nur ein Prozessbeobachter anwesend war. Der Freispruch war zwar zu erwarten, aber ich nehme an, dass der Angeklagte ungern alleine im Gericht sein wollte.
Der Angeklagte wurde daher wegen einem unmittelbaren Verfahrenshindernis freigesprochen. In einem Verfahren zuvor hatte es einen ähnlichen Ausgang gegeben.
Es war schade, dass neben dem Autor nur ein Prozessbeobachter anwesend war. Der Freispruch war zwar zu erwarten, aber ich nehme an, dass der Angeklagte ungern alleine im Gericht sein wollte.
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