NPD darf nicht die Todesstrafe fordern
In Krefeld durfte die NPD jetzt zum ersten Mal nicht unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder" bzw. "Todesstrafe für Kindermörder" demonstrieren.
Zuvor hatten die NPD und andere Neofaschisten schon wiederholt öffentlich mit der obengenannten Forderung demonstriert - einer Forderung der sich wahrscheinlich viele Leute anschließen würden, wenn sie nicht gerade von der NPD vorgetragen würde. Menschlich verständlich, aber sicher nicht richtig.
Als in Aachen im November 2003 der Prozeß wegen der besonders grausamen Morde an Tom und Sonja begann, demonstrierte die NPD mit ca. 200 Meter vom Prozeßort unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder"( ca. 30 Demomonstranten) . U.a die Aachener Grünen hatten gefordert die NPD-Kundgebung zu verbieten, weil sie eine grundgesetzwidrige Forderung zum Inhalt hätte.
Die Aachener Polizei sah sich damals aber nicht dazu in der Lage, die Kundgebung zu verbieten - im Unterschied zur Krefelder Polizei vor wenigen Tagen.
Stattdessen wurde den ca. 170 Gegendemonstranten von der Polizei nicht erlaubt, sich der NPD-Kundgebung mehr als 400 Meter zu nähern (Protest in "Hör- und Sichtweite"). Ein einzelner - völlig friedlicher - Demonstrant wurde laut Augenzeugenberichten von der Polizei brutal zu Boden gerissen und mit Gewalt daran gehindert sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.
Weitere Berichte zum Verbot in Krefeld:
http://klarmann.myblog.de/klarmann/art/218765852/Rechts_Todesstrafe_fur_Kinderschander_in_Krefeld_nun_verfassungsfeindlich_
Als in Aachen im November 2003 der Prozeß wegen der besonders grausamen Morde an Tom und Sonja begann, demonstrierte die NPD mit ca. 200 Meter vom Prozeßort unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder"( ca. 30 Demomonstranten) . U.a die Aachener Grünen hatten gefordert die NPD-Kundgebung zu verbieten, weil sie eine grundgesetzwidrige Forderung zum Inhalt hätte.
Die Aachener Polizei sah sich damals aber nicht dazu in der Lage, die Kundgebung zu verbieten - im Unterschied zur Krefelder Polizei vor wenigen Tagen.
Stattdessen wurde den ca. 170 Gegendemonstranten von der Polizei nicht erlaubt, sich der NPD-Kundgebung mehr als 400 Meter zu nähern (Protest in "Hör- und Sichtweite"). Ein einzelner - völlig friedlicher - Demonstrant wurde laut Augenzeugenberichten von der Polizei brutal zu Boden gerissen und mit Gewalt daran gehindert sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.
Weitere Berichte zum Verbot in Krefeld:
http://klarmann.myblog.de/klarmann/art/218765852/Rechts_Todesstrafe_fur_Kinderschander_in_Krefeld_nun_verfassungsfeindlich_
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Ergänzungen
durcheinander
1.) wurde die mahnwache der npd am samstag, 3.11., verboten
2.) fand vor wenigen wochen samstags eine andere npd-mahnwache statt, bei denen es zu den gegenprotesten mit polizeiausschreitungen kam
NPD-Mahnwache in Düren am 3.11.
Schauen 'wer mal, was uns DAZU noch ALLES einfällt...
Bringe nichts durcheinander
Bringe gar nichts durcheinander. Die Demo gegen die NPD-Kundgebung "Todesstrafe für Kinderschänder" im Jahre 2003 (!) in Aachen zu Beginn des Prozesses gegen die Mörder der Kinder Tom und Sonja habe ich selbst mitorganisiert, ich weiß also wovon ich rede.
Damals sah die Polizei keine Möglichkeit, die NPD-Kundgebung zu verbieten, obwohl die Aachener Grünen dies forderten, weil die Forderung nach der Todesstrafe gegen das Grundgesetz verstoße.
In Krefeld wurde nun eine Mahnwache - also auch eine Kundgebung - der NPD unter genau diesem Motto verboten, weil die Forderung nach der Todesstrafe gegen die Art. 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar.") verstoße. Dieses Verbot wurde auch vom Gericht bestätigt. Die NPD legte keine Rechtsmittel ein, um die Mahnwache
durchzusetzen.
D.h. die Polizei hätte die NPD-Kundgebung im Jahre 2003 in Aachen sehr wohl verbieten können. Es fehlte aber der Wille dazu.
2. Strikte Ablehnung der Todesstrafe
Selbstverständlich ist die Todesstrafe absolut indiskutabel. Außer in Notwehr hat niemand das Recht einen anderen Menschen zu töten.
Wenn ich mir allerdings vorstelle, jemand brächte meine eigenen Kinder um, würden mich die Menschenrechte der Mörder wahrscheinlich nicht besonders interessieren.
Und der Mord an den beiden Kindern Tom und Sonja wurde von den meisten Menschen als besonders schlimm empfunden. Da ist es in der Tat menschlich verständlich, daß viele Menschen - ohne groß darüber zu reflektieren - der Meinung sind, daß die Täter den Tod verdient hätten.
Und genau das war ja das Erschreckende für mich, das viele Menschen, die wie wir gegen die Nazis waren, sehr wohl die Forderung der Nazis gut fanden - darunter auch eine Reihe von Migranten.
Link zum Aufruf gegen NPD-Demo 05.11.2003
Link zum Kurzbericht zur NPD-Demo 05.11.2003
Weitere Links NPD-Demo 05.11.2003
@AntifaschistAusAachen
nämlich zwei mahnwachen in krefeld, wovon eine verboten wurde und zuvor eine andere stattfand, bei der es die bulleprovo gab. von beiden mahnwachen schreibst du so, als wenn es eine gewesen wäre - und DAS ist falsch.
dein durcheinander bringen hat mit aachen nichts zu tun, nur etwas mit krefeld.
weiß auch nicht warum aachen dir so am herzen liegt. die nasen führten bundesweit seit jahren todesstrafe-demos durch.
also, mal locker werden und denken, bevor du richtigstellungen falsch verstehst und dann korrigieren willst.
So wars in Krefeld wirklich
Für den 27.10. hatte die NPD wieder eine Mahnwache angemeldet, diesmal direkt unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder". Nachdem das letzten Donnerstag bekannt wurde, meldeten Antifaschisten eine Gegendemo an. Nun reagierte auch die Polizei und verbot die NPD-Kundgebung. Die Gegendemo wurde dann auch abgesagt, da hinfällig.
@Richtiger und @DKP Niederrhein
Mit ging es in meinem Beitrag ausschließlich um die verbotene Mahnwache in Krefeld(Motto: "Todesstrafe für Kinderschänder", nicht um die erlaubte Mahnwache in Krefeld (Motto: "Härtere Bestrafung von Kinderschändern").
Wichtig war für mich, daß das Motto der verbotenen Mahnwache "Todesstrafe für Kinderschänder" (das von der NPD in der Tat seit Jahren benutzt wird) meines Wissens vorher noch nicht zum Verbot einer Versammlung geführt hat - z.B. bei der von mir beschriebenen NPD-Kundgebung damals in Aachen.
Aachen liegt mit deshalb so am Herzen, weil es
1. die Stadt ist, aus der ich stamme und in der ich auch lebe und
2. weil ich die Gegendemo damals - maßgeblich - mitorganisiert hatte.
Und das jetzt in Krefeld erfolgte Verbot zeigt, daß die NPD-Demo in Aachen (und überall wo das "Todesstrafen"-Motto als das bestimmende Motto einer Versammlung sonst noch verwandt wird) auch verboten werden kann, wenn bei der Polizei der Wille dazu da ist.
Die erste Mahnwache in Krefeld stand unter dem Motto "Härtere Bestrafung" und nicht unter dem Motto "Todesstrafe". Damit wäre sie nicht so leicht zu verbieten gewesen.
Ob Verbote von Versammlungen überhaupt sinnvoll sind, sei mal dahingestellt.
Richtig ist auf jeden Fall massiver friedlicher Protest gegen Versammlungen von Nazis. Das brutale Vorgehen der Polizei gegen friedliche Nazigegner bei der erlaubten NPD-Mahnwache ist natürlich eine Riesensauerei.
Ohne den massiven Protest gegen die 1. Mahnwache, den brutalen Polizeieinsatz und die entsprechenden Negativschhlagzeilen für die Polizei wäre die 2. Mahnwache wahrscheinlich gar nicht verboten worden.
Es geht der Krefelder Polizei meiner Meinung nach weniger um das Verbot grundgesetzwidriger Forderungen als vielmehr darum, den bereits eingetretenen Imageschaden möglichst klein zu halten.
1. Mahnwache
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
NPD forderte Todesstrafe für eigene Mitgliede — r?
Ja, ja, die vermeintlichen Saubermänner... — ART LNR
Was nicht alles "menschlich verständlich" ist — schronk
@schronk — ...