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Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Tuwas 24.10.2007 12:21
Haftbefehl gegen Andrej aufgehoben, da Beweise nicht ausreichend für eine Mitgliedschaft - Keine Beschäftigung damit, ob es sich bei der mg um eine "terroristische Vereinigung handelt"
Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.

Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift "radikal" und auch seine - konspirativ angelegten - Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der "militanten gruppe" am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe", sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der "militanten gruppe" nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07

Karlsruhe, den 24. Oktober 2007
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Ergänzungen

Erste Einschätzung der BGH-Entscheiudung

delete129a 24.10.2007 - 13:22

Eine erste Einschätzung gibt es bei

 http://delete129a.blogsport.de/2007/10/24/erste-einschaetzung/

(wird im Laufe des Tages aktualisiert).


Kurzmeldung von ddp im Tagesspiegel zur Entscheidung:

 http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Bundesgerichtshof-Andrej-H-;art122,2405934

(steht weniger drin als in der BGH-Presseerklärung).

Schuld und unschuld

Freiheit für alle politischen Gefangenen! 24.10.2007 - 13:24
Mich hat es erstaunt zu hören, dass es weitere Vorwürfe gegen Andrej H. gibt. Er soll für die Zeitung "radikal" gearbeitet haben. Warum macht die Soli-Gruppe diese Vorwürfe gegen die Beschuldigten nicht öffentlich? Die Vorwürfe werden doch spätestens im Prozess alle öffentlich werden. So überlässt man es den Staatsorganen, wann und wie die Tatsachen bekannt werden. Das ist nicht klug.

Ich erinnere mich noch sehr gut an die Soli-Kampagne zur Kriminalisierung der "radikal". Es gab dort eine breite Solidarität auch aus journalistischen Kreisen. Diese Chance hat man in dem laufenden Verfahren bisher nicht genutzt. Warum?

Als damals ein Beschuldigter im radikal-Verfahren aus dem Knast entlassen wurde, ist er offensiv damit umgegangen, war auf allen Plena und hat sich zu seiner journalistischen Tätigkeit bekannt. Das hat der Solidaritätsarbeit sehr geholfen. Wir brauchen keine Unschuldskampange. Das Soli-Umfeld fühlt sich schnell verarscht, wenn Informationen zurückgehalten werden.



Das BKA gewinnt immer!

Thema der Ergänzung 24.10.2007 - 14:55

Das BKA hat aus Verzweiflung erst mal Drei RAF Terroristen Bombenleger der Dritten RAF Generation Gen Technisch ermittelt.

Freiheit auch für die Nicht-Wissenschaftler!

Gabor Benedek 24.10.2007 - 15:22
Der Weg für die Freiheit der drei verbliebenen Gefangenen ist ein steiniger Weg. Hier meine Zeichnung dazu.

Audio: Radio Beiträge

hörensehenverstehen 24.10.2007 - 17:05

Text des BGH-Beschlusses veröffentlicht

delete129a 25.10.2007 - 10:51

Nach der Presseerklärung des BGH von gestern gibt es nun auch den Text des Beschlusses:

 http://delete129a.blogsport.de/2007/10/25/text-des-bgh-beschlusses-veroeffenlicht-2/

Analyse folgt im Laufe des Tages.

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