Es ist Dein Prozess, also führe ihn!

LIgA 22.10.2007 17:16 Themen: Atom Repression
Polizei-Stalking gegen Atomkraftgegnerin
Kreative politische Prozessführung und 2 Verhandlungstage für ein lächerliches bußgeld!


Lüneburger Behörde lassen sich einiges einfallen, wenn es darum geht politisch engagierte Menschen zu kriminalisieren. Und am besten wird eine besonders engagierte Aktivistin als „Opfer“ ausgewählt. Das kann als Polizei-Stalking bezeichnet werden.
Eine französische Aktivistin bekommt dies in Lüneburg immer wieder zu spüren. Doch sie lässt sich nicht einschüchtern. Im Gegenteil.
Nach dem skandalösen „Baumkletter-Urteil“ (2) von vergangenem September in Lüneburg, musste die junge Atomkraftgegnerin dieses Mal nach Hannover vor Gericht. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, die Bahnanlage am 06. Oktober 2006 betreten zu haben – was sie vehement zurückweist. Am 6. Oktober fand nämlich keine Demonstration statt, die Aktivistin wurde lediglich von Bundespolizisten im Wald angetroffen und anderthalb Stunde festgehalten, weil sie der EG-Castor – Ermittlungsgruppe der Polizei gegen Atomkraftgegner- bekannt ist. 2 Staatsschutz-Beamte kamen anschließend vorbei, um „mit ihr zu reden.“

Gegen den Bußgeldbescheid von der Bundespolizei (25 Euro + 25 Euro Auflagen) hatte die Betroffene Widerspruch eingelegt, so dass es zur Verhandlung kam. Die Verhandlung wurde am 25. Juni 07 pünktlich um 14:30 eröffnet. Die Staatsanwaltschaft war nicht vertreten. Dafür saß ein Vertreter der Verwaltungsbehörde -also der Bundespolizei- der Angeklagten gegenüber. Richter Klinkenborg hatte es eilig. Das war ja die letzte Verhandlung des Tages und sollte -wie alle anderen Verhandlungen- ja nur wenige Minuten andauern, so seine Vorstellung. Gerichte sind ja ohnehin „Urteilswerkstatt“: Die Polizei hat -fast- immer recht, Angeklagte werden in Minutentakt verurteilt.


Chaos im Gerichtssaal

So glatt lief es doch nicht an diesem Montag. „Ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich weiß wofür ich stehe. Das werde ich vor Gericht ausführlich erklären.“ hatte die Betroffene im Vorfeld angekündigt. Der Richter ließ sie jedoch ihre politische Einlassung nicht mal vorlesen, der Zeuge wurde gleich rein gelassen. An der Erforschung der Wahrheit zeigte der Richter vom Anfang an wenig Interesse. Beinahe alle Fragen wurden von der Angeklagten selbst gestellt. Der Richter hielt – wie zu erwarten- den Zeugen trotz klaren Widersprüchen und Unklarheiten für glaubwürdig. Und als der „Vertreter der Verwaltungsbehörde“ zu Wort kam, fing dieser gleich an, die Angeklagte zu befragen, worauf sie sich nicht einließ.

Die Angeklagte ging stattdessen in die Offensiv und fing an, sämtliche Beweisanträge (Vorladung eines zweiten Zeuge, Ortsbegehung, ...) zu stellen. Sie beantragte mehrere Pausen, um ihre Anträge zu formulieren und sich von FreundInnen beraten zu lassen – solche Pausen sind wichtig, wenn Mensch ohne Anwalt vor Gericht steht. Der Richter wollte Druck aufbauen und genehmigte zunächst jeweils nur 3 knappe Minuten Pause. Die Anträge wurden alle abgewiesen, unter der Begründung, sie dienen der Erforschung der Wahrheit nicht. Als der Richter merkte, wie sich das alles in die Länge zog, verbot ( !!!) er sogar jegliche Pause. Der Richter wollte somit Druck aufbauen und die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten einschränken. Was sie sich nicht gefallen ließ. Sie stellte schließlich einen Befangenheitsantrag gegen Richter Klinkenborg. Was dazu führte, dass die Verhandlung -nach 2 Stunden- vertagt wurde.


„Die Amtssprache ist Deutsch“

Ein weiterer Punkt trug zur Verwirrung bei. Die Angeklagte hatte auf einen Dolmetscher bestanden, weil sie sich in ihrer Muttersprache besser äußern kann. Der Richter nahm aber vom Anfang an keinen Rücksicht auf die Übersetzung. Er sprach zu schnell und ließ keine Zeit zum Dolmetschen. Dazu kam, dass die eingesetzte Dolmetscherin keinen politischen Hintergrund hatte und viel missverstand, was zu einer katastrophalen Übersetzung führte. Als darauf hingewiesen wurde, antwortete Richter Klinkenborg prompt: „die Amtssprache ist Deutsch.“

„Diese Aussage vom Richter habe ich als rassistisch empfunden. Die Sprache wurde als Mittel der Ausgrenzung, als Herrschaftsinstrument genutzt. Gerichte sind sowieso Herrschaftsstrukturen in sich“, erzählt die Aktivistin. Und sie fährt fort:

„Wie kann ich mich verteidigen, wenn ich nicht richtig verstehe? Ich habe das Glück, dass ich doch ziemlich gut Deutsch kann. Aber gegen Ende der Verhandlung herrschte trotzdem große Verwirrung und ich habe kaum mitgekriegt, dass ich die erste Etappe „gewonnen“ hatte, dass die Verhandlung vertagt wurde. Mir ist ganz Bewusst geworden, dass Menschen die der Sprache nicht mächtig sind, keine Chance auf gerechte Verteidigung haben.“


Kreative politische Prozessführung

„Es ist Dein Prozess also führe ihn!“ erklärte schon 1967 Fritz Teufel. Und es macht tatsächlich Sinn, dem Richter das Verfahren aus der Hand zu nehmen. Richter und Staatsanwaltschaft müssen sich an einer bestimmten Form halten, dies kann man als angeklagteR ausnutzen und die Justiz mit ihren eigenen Regeln bekämpfen: Anträge ohne Ende stellen, zahlreiche Pausen beantragen, alles protokollieren lassen, unruhige Zuschauer, die mal weggetragen werden, ewig langer Plädoyer (hier darf der Richter nicht unterbrechen), etc... Die Anwesenheit von UnterstützerInnen im Gerichtssaal ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Punkt. (an dieser Stelle, vielen Dank an alle Anwesenden!)

Der 2. Verhandlungstermin

Der Befangenheitsantrag wurde -wie zu erwarten- abgelehnt. Aber die Verhandlung wurde so lange unterbrochen, dass von vorne rein neu verhandelt werden musste. Der Termin wurde für den 15. oktober angesetzt, dem Antrag der Betroffenen auf Fahrtkostenübernahme wurde stattgegeben. Der Staatsanwalt hielt es dieses mal für nötig zu kommen; der Staatsschutz setzte sich hin im Publikum. Der Tag fing mit Kreidemalerei gegen Law und Odner vorm Amtsgericht an, was den Ordnungshüttern schon gar nicht gefiel. Konfetis mit anti-atom und anti-autoritären Sprüchen flogen überall rum. Die Polizei stellte Personalien fest und beschwerte sich direkt beim Richter.

Beim betreten des Gerichtssaals zeigte sich Richter Klinkenborg vollkommen anders als zuvor. Ihm war inzwischen klar geworden, dass die Verhandlung nicht durchführbar war, ohne auf die diversen Anträgen und Äußerungen der Betroffene einzugehen. Er wollte scheinbar ein zweites Fiasko und Befangenheitsantrag verhindern. Die Angeklagte durfte ihre politische Einlassung zum Thema Atomkraft und Kriminalisierung vortragen, beliebig viele Anträge stellen und Pause machen. Sämltiche Anträge -wie eine Ortsbegehung, die Ladung von EG-Castor-Verantwortlichen - wurden wie zu erwarten als unbegründet zurückgewiesen. Die Zeugen erwiesen sich als schlechte Schauspieler. Die zwei (ja, zwei Zeugen dieses mal!) Polizisten hatten ihre Aussage auswendig gelernt und erzählten beinahe Wortgenau das selbe - wie kleine Kinder, die vor der Klasse rezitieren. An Einzelheiten konnten sie sich nicht mehr erinnern: "Es ist so lange her" Natürlich zeigte der Richter Verständnis dafür.

In ihrem Plädoyer fasste die Aktivistin die Lügen und Widersprüche der Polizei zusammen. Sie plädierte auf Freispruch, ohne viel vom Gericht zu erwarten. Ihr war von vorne rein klar, wie der Richter urteilen würde - was sie auch noch mit einer Herrschaft- und Justizkritik deutlich machte. Sie amüsierte sich über so einen Aufwand für nichts!

Urteil

"Im Name des Volkes" Der Spruch kam nach beinahle 4 Stunden Verhandlung. Richter Klinkenborg sparte sich die Pause nach den Plädoyers und verlaß sein Urteil aus einem Zettel. Das Urteil hatte er tätsächlich noch vor Ende der Beweisaufnahme gefertigt... 25 Euro Bußgeld und Verfahrenskosten (ob diese jemals bezahlt werden...). Die Betroffene hat einen Antrag auf Zulassung von der Rechtbeschwerde eingereicht - weil der Richter vor Verlesung des Urteils keine Pause gemacht hat (Verfahrensfehler können Gegenstand einer Beschwerde sein). Wenn Rechtsmittel eingelegt wird, muss der richter eine schriftliche Urteilsbegründung schreiben.

Die Aktivistin fasst zusammen: " Für mich war das eine richtige entscheidung, dass Verfahren politisch und offensiv durchzuführen. ich habe mich dabei wohl gefühlt. Wenn der Staat was von mir haben will, dann nicht ohne diesen politischen Theater! Das ist für mich wichtig, weil ich eben immer wieder von Ordnungshüttern schickaniert und angeklagt werde. Da will ich ja nicht passiv bleiben."


Hintergrund – Polizei-Stalking

Diese Verhandlung ist aber nur der obere Teil vom Eisberg der Repression. Die Aktivistin wird nämlich immer wieder von der Polizei schikaniert: Anzeige wegen Baumklettern (2), Einradfahren... Neulich wurde sie wegen Kreidemalerei festgesetzt:

„Mir wurden zum Beispiel Kreidestifte beschlagnahmt, unter der Begründung, es sei im Zusammenhang mit politischem Inhalt strafbar (Sachbeschädigung). Da ermittelt wahrscheinlich wieder die „EG-Castor“, erzählt die Aktivistin.

Vorwürfe werden ständig konstruiert und dienen der Rechtfertigung weiterer willkürlichen polizeilichen Maßnahmen. So diente u.a. der Gegenstand des jetzigen Verfahrens, der Begründung von Maßnahmen „zu Gefahrenabwehr“ gegen die Betroffene vor dem letzen Castortransport nach Gorleben: Sie wurde von der Polizei zwei Wochen lang rund um die Uhr überwacht und am Tag X vom Fahrrad weggerissen und präventiv in Gewahrsam genommen. (4)

Weitere Verfahren gegen die Aktivistin sind noch anhängig. Aber sie lässt sich nicht klein kriegen: „ Angeklagt ist der Widerstand. Solidarität und Phantasie sind unsere Waffen“.

1. Zitat von Fritz Teufel, 1967

2. Siehe Bericht über die Verhandlung:  http://de.indymedia.org/2006/09/157341.shtml

3. Siehe Bericht Meinungsäußerung verboten:  http://germany.indymedia.org/2007/04/173938.shtml

4. 15.12.06: Eine Aktivistin bekam folgende Mitteilung seitens des zentralen Kriminaldienst der Polizei FK4 (politische Abteilung):

"Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass über Sie in der Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene Daten mit besonderen Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds. SOG (längerfristige Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG (Verdeckter Einsatz technischer Mittel) erhoben wurden. Anlass für die Maßnahme waren die zu erwartenden Aktionen zur Ver-/Behinderung der Fahrt des Castor-Transportzuges zum Zwischenlager Gorleben. Die Datenerhebung erfolgt auf Grund einer Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...)“
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Weitere Prozesse gegen AkivistInnen aus LG

Aktivistin 22.10.2007 - 17:47
Folgende Prozeßtermine sind uns bekannt

30. Oktober 2007 - 14 Uhr - Amtgericht Hannover Raum 3112
Verhandlung über Bußgeld in Höhe von 270 Euro.
Weg. Castor Aktion 2005 der Gruppe Linda.
Bei der Aktion wurde 1 Aktivist schwer verletzt. Das Verfahren gegen die Bullen wurde eingestellt, die gezielte Tritte ins Gesicht waren ja nicht Absicht...

31. Oktober - 12 Uhr - Amtsgericht Hannover
Verhandlung über Bußgeld in Höhe von 125 Euro. Auch weg. Castor 2005

14. November - 12 Uhr - Amtsgericht Hannover Raum 2241
Verhandlung über Bußgeld. Weg. Castor 2006 (Rolle-Ball-Aktion im Vorfeld)

wer so vor gericht auftritt

egal 22.10.2007 - 19:08
wird regelmäßig den kürzeren ziehen!
spricht zu wenig deutsch? warum hat sie das vorher nicht gewusst?
prozessverschleppung heißt das auch im juristendeutsch.
naja, mal schauen, wie die anderen die verfahren um die ohren gehauen bekommen!

Mehr Tipps zur Selbstverteidigung

k.o.b.r.a. 22.10.2007 - 19:26
Mehr Tipps unter  http://www.prozesstipps.de.vu

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 5 Kommentare an

Bekloppte Hippies! — antifa

@egal — k.o.b.r.a.

Dümmer gehts nimmer — Kalle Karlson