NPD und Holger Apfel wurde ausgeladen

D. aus B. 21.10.2007 20:05 Themen: Antifa
Holger Apfel hat versucht in Dresden eine Hotelreservierung abzugeben!
Die Reaktion des betreffenden Hotels ist hier zu lesen!
das sollte im Gastätten und Hotelgewerbe zur Regel werden!
Dokumentation des Schreibens:

NPD Fraktion im Sächsischen Landtag Herren H. Apfel und A. Delle Bernhard- von- Lindenau- Platz 1 01067 Dresden Frankfurt, 18. Oktober 2007

Ihre Zimmerreservierung im Holiday Inn Dresden

Sehr geehrter Herr Apfel,
sehr geehrter Herr Delle,

wir erhielten heute Ihre über www.hotel.de getätigte Reservierung für den 7.November 2007 und sind einigermaßen erstaunt, dass Sie ausgerechnet ein amerikanisches Hotelunternehmen mit ausländisch klingendem Namen bevorzugen.
Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüßen und zu bedienen, haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren.
Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde.
Betrachten Sie dies als kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung für die Schäden, die Ihre damaligen Gesinnungsgenossen der Synagoge und vor allem ihren früheren Besuchern zugefügt haben.

Eine Kopie dieses Schreibens leiten wir an die Dresdner Presse weiter. In der Hoffung, daß Sie eine zu Ihnen passende Unterkunft finden und uns Ihr Besuch erspart bleibt verbleiben wir
mit freundlichen Grüssen

MACRANDER HOTELS GmbH & Co. KG

Johannes H. Lohmeyer
Geschäftsführer

Dokumentation Ende:
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Ergänzungen

Hotel-Reservierung in Offenbach am Main

Anna 21.10.2007 - 20:37
Aktuelle Meldungen aus dem Regionalstudio Rhein-Main Radio FFH
Offenbach: Hotelier gibt NPD-Mitglieder Hausverbot

Ein Offenbacher Hotel hat den für morgen im Rhein-Main-Gebiet erwarteten NPD-Demonstranten Hausverbot erteilt. Anhänger der Partei hatten bereits per Internet Zimmer gebucht und bezahlt - erst später stellte sich heraus, um wen es sich handelt. Der Hotelier kündigte an, die Einnahmen der Dresdner Synagoge zu stiften, sollten die Demonstranten darauf bestehen, in dem Hotel zu übernachten. Die NPD hat für morgen in Frankfurt-Hausen eine Demo gegen den Bau einer Moschee in Hausen angekündigt.

Schreiben an das Hotel "Holiday Inn Dresden"

Martin KUOLT 21.10.2007 - 21:22
Hier ist das Schreiben, das wir an das Hotel "Holiday Inn Dresden" gesandt haben:

Dr. Martin KUOLT
XX XXXXXXX XXXXXXXXXXX
F-69110 SAINTE-FOY-LES-LYON
Frankreich


Hotel “Holiday Inn Dresden”
z. H. Herrn Johannes H. Lohmeyer
Stauffenbergallee 25a

D-01099 Dresden
Allemagne

Ihr Schreiben an die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag vom 18.10.2007

Sehr geehrter Herr Lohmeyer,

wie ich zufällig aus dem Internet erfahren habe, bitten Sie die beiden NPD-Landtagsabgeordneten Delle und Apfel, ihre für den 7. November in Ihrem Hotel getätigte Reservierung zu stornieren. Sofern dies vertraglich nicht möglich sein sollte, wollen Sie die diesbezüglich in ihrem Hause getätigten Umsätze an die Dresdner Synagoge weiterleiten. Ihre Begründung: die beiden Herren der NPD seien in Ihrem Hause nicht willkommen und Sie könnten deshalb auch Ihrem Personal nicht zumuten, sie zu bedienen, zumal deren Gesinnungsgenossen der NSDAP für den damaligen Schaden an der Dresdner Synagoge und an deren Besuchern verantwortlich sein sollen.

Ich selber hatte mit mehreren Personen aus Frankreich beabsichtigt, im Frühjahr kommenden Jahres in Ihrem Hotel für mehrere Nächte abzusteigen. Davon werden wir aber nach Ihrem Schreiben ablassen und uns lieber ein anderes Hotel suchen, das mit der MACRANDER GmbH & Co. KG nicht in Verbindung steht. Des Weiteren werden wir auch Ihr Hotel nicht mehr weiterempfehlen. Unsere Begründung: Ihr Schreiben an die gewählten Vertreter einer zugelassenen und vom deutschen Staat mitfinanzierten Partei spricht jedweder demokratischen Kultur Hohn. Ein Geschäftsführer, der seine Gäste nach deren politischer Gesinnung sortiert, oder was er als solche zu erkennen glaubt, handelt nicht nur entgegen Artikel 3, Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes, sondern führt eine Geschäftspolitik der Intoleranz, die genau das umsetzt, was er zu bekämpfen vorgibt. Ein solches Geschäftsverhalten wäre anderswo, wie hier in Frankreich, unmöglich!

Eine Kopie dieses Schreibens leiten wir an die Dresdner Presse und an den Sitz der MACRANDER GmbH & Co. KG in Bocholt weiter.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Martin KUOLT

Sehr geehrter Herr Dr. Martin Kuolt

Hotel-Antifa 21.10.2007 - 22:26
Sehr geehrter Herr Dr. Martin Kuolt,

für Sie und ihr Anliegen interessiert sich, mit Verlaub, kein Mensch.
Steigen sie doch mit ihren Kameraden im nächsten muffigen "Germanenhof" oder "Preußen-Krug" ab, damit Sie unter Ihresgleichen sind, um bei Bier und Leberwurstschnittchen - lauthals den Holocaust zu leugnen.

Hotelketten mit einem Hauch von Demokratie-Verständnis lassen sich durch Neo-Nazis wie Sie jedenfalls nicht beschmutzen.

MfG,

Ihr Hotel Antifa

google

Nichtsnutz 21.10.2007 - 23:08
wenn man nach dem Namen Martin KUOLT bei google schaut, kommt man ab und zu auf den Seiten der front national Frankreich raus, hmmmmm

Art der Ausgrenzung und Grund der Ausgrenzung

Mr. Logic 21.10.2007 - 23:43
Is' ja echt lol. Da werden Hotteliers, die Nazis nicht in ihren Hotels aufnehmen mit Nazis verglichen. Ich glaub mir wird schlecht. Klar grenzen die Nazis aus. Zurecht. Nazis grenzten damals aus aufgrund von Merkmalen, die schwachsinnig waren, keinerlei Begründung hatten und VOR ALLEM: für die die Betroffenen ÜBERHAUPT NICHTS konnten.

Nazis "entscheiden" sich bewusst für ihre Ideologie, zumindest diese beiden haben das sicher getan, sind ja keine 14 Jahre alt, sollten also wissen was sie tun.

Wenn nun ein Hotellier sagt, er nimmt solche Leute nicht auf, dann ist das Ausgrenzung, doch sobald sie ihre Ideologie verwerfen, würden sie sicher wieder willkommen sein. Im dritten Reich hatte niemand, der von Nazis ausgegrenzt wurde, diese Chance!!!

Who the fuck is Martin Kuolt?

Dein Name 21.10.2007 - 23:52

Wes Geistes Kind

Um kurz festzustellen, um wen es sich bei Herrn Dr. Martin Kuolt handelt - er schreibt für die Deutsche Stimme und hat für diese im September diesen Jahres offenbar Jean-Marie Le Pen interviewt und wird im französischen Orignalbeitrag im blog de Maya, einem FN-Blog als notre cadre bezeichnet. Man schaue sich zum weiteren Brückenbau nach Frankreich noch folgende Seiten an: http://lyon.altermedia.info/date/2007/05/08 , dort unten am Ende des Textes die Verbindung zur Front National und http://lyon.altermedia.info/blogroll/communique-de-presse-de-front-national-du-rhone_251.html . In einem Pamphlet der FN taucht er an verschiedenen Stellen auf. Auch diejenigen, die nur schlecht Französisch verstehen, sollten inzwischen eine Ahnung haben, in welches Lager der Mann gehört, oder? Da möchte man dem Herren doch zurufen: Eine außerordentliche Drohung, Herr Kuolt! Sie können lesen, oder? Ob Front Nationale oder NPD, ob deutsche oder französische Nazis, ihre rechtsradikalen Fraktionen sind unerwünscht! Da macht es natürlich sehr viel Sinn damit zu drohen, nicht mehr in dem besagten Hotel zu buchen - da will Euch doch eh keiner haben!!

Art. 3 Abs. 3 GG-Gefasel

Von der Juristerei hat er offenbar überhaupt keine Ahnung, der Herr Kuolt, denn nur der deutsche Staat kann durch Verwaltungshandeln, Gerichtsurteil oder ggf. Gesetzgebung gegen das deutsche Grundgesetz (GG) verstoßen. Dieses hat hier die Funktion, dem Bürger unmittelbare Freiheits-, Abwehr- und Gleichbehandlungsrechte gegenüber dem Staat zu garantieren. Aus den Grundrechten wie Art. 3 III können Privatpersonen gegenüber einer anderen Privatperson - anders als bspw. aus dem deutschen BGB - keine unmittelbaren Rechtsansprüche abgeleitet werden, so dass der Hotelier Herr Johannes Lohmeyer (der Mann lebe hoch!!) auch nicht gegen das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG oder ein anderes Grundrecht verstoßen haben kann, da es sich bei ihm offensichtlich nicht um den deutschen Staat handelt. Ob seine Ausladung die Grenze der Privatautonomie und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verletzt, wage ich zu bezweifeln. Andererseits, bei Weigerung trotz rechtlicher Bindung an den geschlossenen Vertrag möchte ich sehen, wie die NPD-Fleischmützen ein Nachtlager erzwingen wollen. Das Schlimmste, was dem Hotelier passieren könnte, wäre die Erstattung von unabwendbaren(!) Mehrkosten, die bei der Suche nach einem gleichwertigen Hotel anfallen, wohl kaum werden sie eine gerichtliche Anordnung erreichen, in bestimmten Bettchen schnarchen zu dürfen...ist ja lächerlich...

Die ewige Leier der angeblichen Intoleranz

Immer wieder hört man vergleichbares, so auch von Herrn Kuolt:
Ihr Schreiben an die gewählten Vertreter einer zugelassenen und vom deutschen Staat mitfinanzierten Partei spricht jedweder demokratischen Kultur Hohn. Ein Geschäftsführer, der seine Gäste nach deren politischer Gesinnung sortiert, oder was er als solche zu erkennen glaubt, handelt nicht nur entgegen Artikel 3, Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes, sondern führt eine Geschäftspolitik der Intoleranz, die genau das umsetzt, was er zu bekämpfen vorgibt.
Jedem vernunftbegabten Menschen muss sich aufdrängen, dass irgendetwas nicht ganz richtig sein kann, wenn die eigentlichen Apologeten der Intoleranz und der Menschenfeindlichkeit für ihre eigenen Angelegenheiten stets Toleranz einfordern und sich laut beklagen. Sich gegen menschenfeindliche und verachtenswerte Ideologien wie der der NPD zu wehren, ist natürlich kein Ausdruck von Intoleranz, so auch nicht das Verhalten von Herrn Lohmeyer. Alles andere wäre schlicht eine unzulässige Aushöhlung des Begriffs der Toleranz, der es entgegenzuwirken gilt. So würde bedingungslose und uferlose Toleranz dazu führen, nicht-tolerante Ansichten dadurch zu fördern, dass man sie toleriert. Tolerant wäre nach diesem Toleranzbegriff, wer undifferenziert alles um sich herum im Namen der Toleranz so hinnimmt wie es ist. Ich nenne das blind und weltfremd und finde, gegen die NPD darf und muss man sich wehren. So bleibt der oben zitierte Einwurf von Herr Kuolt der sich ewig wiederholende, lahme Vorwurf gegen die eigentlicher Hüter der Toleranz, die man schon nicht mehr weggähnen kann...

@Markus

Dein Name 22.10.2007 - 18:40
Verfassungswidrige Parteien
Ich versuch es gern weiter zu erklären, da es sich um eine wiederkehrende Argumentation der Nazis handelt.
Markus schreibt:Einer meiner Vorredner meint [moi?], dass nur der Staat gegen das Grundgesetz verstossen könne. Hätte er recht, dann könnte keiner der NPD vorwerfen, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, wenigstens solange sie nicht an der Macht ist.
Anders als er zu glauben scheint, ist die Behauptung, dass der Staat allein gegen die Grundrechte(!!) verstößt, ne klare Tatsache: die Grundrechte schützen den Bürger vor'm Staat und nicht Bürger vor anderem Bürger - so ist das eben! Vgl. dazu § 90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz(...durch öffentliche Gewalt...) Der angehende Jurist lernt das im zweiten Semester seines Studium in der sog. "Grundrechte-Vorlesung". Wer dort diesen Grundsatz, der nur im Wege der sog. Drittwirkung der Grundrechte in Einzelfällen quasi-durchbrochen werden kann, nicht verstanden hat, kann eigentlich seinen Stift hinlegen und nach Hause gehen.

Andere hingegen können das natürlich nicht wissen - woher auch? Darum erkläre ich das gern, aus den am Anfang angeführten Gründen.

Nach dem Parteiengesetz (ParteiG) sind die Parteien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ihnen obliegen verschiedene im Parteien- und im Grundgesetz niedergelegte öffentliche Aufgaben und Pflichten. Die klassische ist die "öffentliche" Willensbildung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ParteiG; Art. 21 Abs. I Satz 1 GG). Hierfür - so hat es Herr Kuolt ja auch angeführt - werden den Parteien bestimmte Geldmittel zu Verfügung gestellt, damit sie die Ihnen übertragenden Aufgaben erfüllen können- so eben auch der NPD. Die Parteien unterliegen aber natürlich gewissen Einschränkungen.

Entscheidender ist Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG, in dem solche Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihren Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, ist verfassungswidrig. Darüber kann nach Satz 2 nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden und davon bisher nur sehr selten Gebrauch gemacht; bspw. zu ungunsten der SRP und der DKP. Anders ist das ganze im Vereinsrecht, wo vergleichsweise schnell ein Verbot ergehen kann; so zB die Skinheads Sächsische Schweiz(SSS), von deren Mitglieder übrigens einige in der JN-Sachsen untergekommen zu sein scheinen.

Das heißt also, dass auch eine Partei nicht explizit gegen Grundrechte verstoßen kann (siehe dazu oben). Sie ist dagegen vom Verbot bedroht, wenn sie selbst oder ihre Anhänger Ziele verfolgen, die zur einer schweren Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Grundordnung oder deren Beseitigung führen sollen. Dann ist sie verfassungswidrig und das BVerfG kann - soweit es nicht wegen formaler(!) Hindernisse wie im ersten Verbotsantrag gegen die NPD daran gehindert ist - eine solche Partei dann verbieten. Die Ursachenwaren ja tatsächlich haarsträubend.

Das Parteienverbotsverfahren
...beruht auf dem Grundgedanken der wehrhaften Demokratie, die Parteien, die die Demokratie selbst abschaffen wollen, beseitigen können muss. Ich halte dies persönlich für eine ausgesprochen sinnvolle Regelung; besonders wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass solche Parteien Gelder nach ParteiG vom Staat erhebliche Finanzmittel erhalten, die sie dann einsetzen, um anti-demokratische Strukturen aufzubauen.
Nochmal zu Markus: Allgemein gesprochen gäbe es dann ja überhaupt keine eventuellen Verfassungsfeinde ausser dem Staat.
Doch sehr wohl. Diejenigen Parteien, die unter zuvor beschriebene Voraussetzungen fallen und aber Privatspersonen, die bspw. gegen Strafgesetze verstossen haben, die dem Schutze der verfassungsmäßigen Ordnung. Zu nennen wäre da alle Delikte der (sog.) Gefährdung des demokratischen Rechtsstaat, zB das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen aus § 86 StGB oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB.

Und täglich grüßt das Murmeltier
Markus says: Kann man wirklich für die demokratischen Grundsätze einstehen, wenn man wie dieser Geschäftsführer Lohmeyer selber demokratische Grundsätze verletzt?

Da ich mich schon oben zur Karnevalisierung des Toleranzbegriff geäußert habe, verweise ich diesbezüglich nach oben. Es ist wirklich immer dieselbe Leier: ihr Demokraten und Antifas lasst uns Nazis einfach nicht mitspielen!! NEIN, tun wir auch nicht! Trotzdem ist grundsätzlich nicht klar, worin hier die verfassungsfeindliche oder antidemokratische Handlung des Hoteliers zu sehen sein soll. Hier vielleicht: Wenn ich zudem den Brief von diesen Dr. Kuolt richtig lese, dann sagt dieser übrigens nicht, dass Lohmeyer im staatsrechtlichen Sinne gegen das Grundgesetz verstosse, sondern dass er nicht danach handele, d.h. selber nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.
Hmmm, demnach würde unterstellt, dass Herr Lohmeyer (der an dieser Stelle ein weiteres Mal gefeiert sein soll!!) mit seinem Verhalten nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Art. 3 III GG entsprechend gehandelt habe. Hiernach darf niemand wegen seines Geschlecht, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen von Staat benachteiligt werden darf, indem er bspw. Lehrer mit einer bestimmten politischen Auffassung nicht in den Staatsdienst einstellt etc. Und nun soll Herr Lohmeyer sich wegen seiner Differenzierung nach politischen Auffassungen nicht mehr auf diesen Grundgedanken bewegen?

Nochmal: Ungleichbehandlung
Zunächst einmal ist in Deutschland grundsätzlich - es gibt also auch Ausnahmen - niemand gezwungen, mit jedem dahergelaufenen Fraggle einen Vertrag zu schließen (kein Kontraktionszwang). Das kann tatsächlich diskriminierenden Charakter haben, wenn ein Vermieter ggf. grundsätzlich nicht an gleichgeschlechtliche Paare, Muslime oder niemanden vermieten möchte, der ... meinetwegen ... aus Tuvalu kommt. Dagegen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz(AGG) die Möglichkeit vor dem zuständigen Gericht zu klagen, nicht dagegen aus dem Grundgesetz!!

Nochmal kurz Markus: Bei einem Antidiskriminierungsgesetz könnte der Geschäftsführer vom Holiday Inn da zumindest einige Probleme bekommen.
Im AGG ist allerdings meines Wissen nach gerade von der Differenzierung nach politischen Anschauungen verzichtet worden, damit sich nicht allenthalben irgendwelche Fleischmützen in Konzerträume, Gastronomien etc einklagen können, von denen der Vermieter/Gastwirt irgendwelche Nachteile hat. Dumm wäre es nämlich, wenn der nette Nazi von nebenan sich mit seiner White-Noise-Band in deine Stammkneipe einklagen kann, und zwar nur, weil er weiß, dass du mit deinen Antifa-KollegInnen da so gerne Bier trinkst. So ist das Gesetz schlicht nicht gedacht gewesen und wäre ohnehin schon an sich rechtsmissbräuchlich!

So wird sicherlich der Hotelier Lohmeyer aus Dresden vorher mit vollem Recht sagen dürfen, dass er keine bundesweit bekannten Nazis in seinem Hotel haben möchte, allein schon, weil er ggf. auch an die an anderer Stelle von anderem Ergänzer ins Spiel gebrachte aktionsorientierte Antifa-Sportgruppe zu bedenken hat, mit denen sich die Nazis Gefechte im Entrée seines Hotels liefern oder schlicht (viele) andere Gäste sich distanzieren und dadurch geschäftsschädigende Wirkungen zu erwarten sind. Ebenso wenig, verließe ein Gastronom die demokratische Grundordnung, wenn er einer NPD-Glatze in seiner Kneipe verbietet, Parteilieder zu singen und ihn deswegen oder aus anderen Gründen rausschmeisst. Schließlich muss der Gastwirt nicht einfach alles ertragen, nur weil er zufällig in der Eckkneipe im Ambiente Gelsenkirchener Barocks Bier und Schäpse an Onkel Ernst und Tante Ruth verkaufen will.

keine echte Diskriminierung
Dementsprechend kann ich immer noch nirgends eine undemokratische Diskriminierung erkennen. Der Grundgedanke des Art. 3 III GG ist sowieso darin zu sehen, dass der Staat mit seinen umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten nicht bestimmte Gruppen nach den oben angeführten, auch politischen Merkmalen systematisch und im großen Stile ausschließen darf. Eine Übertragung auf den normalen Bürger ist insofern nicht möglich. Überdies gibt es für diese Fälle eben normale (einfach-)gesetzliche Regelungen. Von der Gefahr des grundsätzlichen Ausschlusses einer gesellschaftlichen Teilhabe wird man bei einem Hotelier, der keine Nazis in seine Betten furzen lassen will, wohl kaum ausgehen können.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Kein Bett für Nazis! — amüsiert

Im Nebenzimmer... — D. aus B.

klasse sache! — thumbs up

@Frank — sdfgksg

bekannt — ikke

Ich liebe es — arnonym

blablabla — harry

Haaaa — tut nix zur sache

Kinderkram — Jens

Super Sache!!! — .....

Ach Herr Kuolt.... — Borkenarrow