Berlin: Freispruch für den Antifa Christian S

Mariken Kohlhaas 21.09.2007 17:02 Themen: Antifa Repression
Freispruch für den Berliner Antifaschisten Christian S. - codierte Staatsschutz-Polizeizeugen unglaubwürdig.

Die codierten Staatsschutz-Polizeizeugen seien unglaubwürdig und die Videobeweise nicht zu gebrauchen um nachzuweisen, dass Christian am 13. Februar 2005 eine Flasche in Richtung Polizeiketten geworfen habe. Diesbezüglich sind sich die Verteidigung und Richter Lindemann am Landgericht Berlin einig. Christian wurde heute freigesprochen. Leila ist wegen Waffenbesitz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Christian hat demnach 11 Monate umsonst in Untersuchungshaft gesessen.
Das Verfahren gegen die in Berlin wegen Landfriedensbruch angeklagten AntifaschistInnen Christian S. und Leila endete heute in zweiter Instanz mit einem Freispruch für Christian S. und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro für Leila. Christian S. saß somit unschuldig und schwer erkrankt 11 Monate lang in der JVA-Moabit ein.

Es war der nun mehr 9. Prozesstag der Berufungsverhandlung wegen einer 0,3 Liter Flasche, die am 13. Februar 2005 auf Polizeieinheiten geworfen worden sein soll, um einen Neonaziaufmarsch in Dresden zu behindern. Außer zwei verdeckt ermittelnden Staatsschutz-Beamten aus Berlin hat diese Flasche niemand gesehen. Die extra präparierten einzigen Belastungszeugen des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) seien schlichtweg zu unglaubwürdig, um jemanden deswegen zu verurteilen. Darüber waren sich die VerteidigerInnen und der stellvertretende Vorsitzende des Landgerichts Lindemann einig. Die anderen "Videobeweise" - teils illegal aufgenommen - seien zu nichts zu gebrauchen.

Der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach - Chef der politischen Abteilung - gab sich unsportlich. Er forderte unbeirrt 1,6 Jahre Haft für Christian und 10 Monate Haft auf Bewährung für Leila. Er betonte es habe sich in keinster Weise um einen politischen Prozess gehandelt. Er verteidigte die codierten, verkleideten und mit eingeschränkter Aussagegenehmigung versehenen Zeugen des Berliner Landeskriminalamtes. Diese seien keinesfalls extra nach Dresden gefahren, um dort ihnen bekannte Antifaschisten festzunehmen. Er steht damit im Widerspruch zum sächsischen Staatsministerium des Innern, wonach 36 Berliner LKA-Beamte in Dresden zur "Aufklärung, Raumschutz und Zugriff" eingesetzt waren.[ http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/stuff/KA_Dresden.pdf (Seite 3. ff.)]

Wenn das Gericht zu der Auffassung käme, die Beamten hätten das Geschehen wissentlich falsch wiedergegeben, müsse er ja im Umkehrschluss gegen die Beamten ermitteln. Die Aussagegenehmigung zur Arbeitsweise und Identität der betroffenen Polizeizeugen musste der LKA 5 – Chef Stein immer weiter einschränken (nach §27 LandesBeamtenGesetz), damit die aufgedeckten Rechtsbrüche nicht zum Inhalt des Verfahrens und somit zum Freispruch von Leila und Christian führen. Ein Vorgehen das nunmehr das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt.

Das Phänomen der "verschwundenen entlastenden Videos" erklärte der Staatsanwalt - unter Verdrehung der zeitlichen Abläufe - damit, dass durch "Kleine Anfragen" im Berliner Abgeordnetenhaus der LINKSPARTEI, durch den Petitionsausschuß und den Datenschutzbeauftragten die Polizei schließlich durcheinander käme, welche Beweismittel denn nun zu löschen und welche zu speichern seien. Hätten die Beamten es darauf angelegt Christian "etwas anzuhängen" - soviel könne er mit seiner Berufserfahrung sagen - hätten sie sich nämlich weitaus "schlauer anstellen" können. Die codierten Polizeizeugen verglich er mit Opfern rechtsextremer Gewalt, die ja auch immer bei ihm beantragen würden, dass ihre Adressen in den Verfahrensakten geschwärzt würden. Zudem wisse man ja aus anderen Verfahren, wegen zum Beispiel Vergewaltigung, dass Zeugen auch so lange befragt werden könnten, bis sie nicht mehr in der Lage seien wahrheitsgemäß zu berichten. Eine Versuch der Revision des Freispruchs von Seiten der Staatsanwaltschaft ist somit wahrscheinlich.

Spannend ist nunmehr wie die Justiz sich aus dem Dilemma befreit, mit diesem Verfahren Christians Freigang torpediert zu haben, wobei der Leiter der JVA-Hakenfelde Uwe Meyer-Odewald und deren Vollzugsleiter Jörg Troike [ http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/story_meyer_odenwald.htm] vorsichtshalber noch eine ihnen unliebsame Berichterstattung über denn Fall als Haftbegründung einführten. [Siehe:  http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/pm110907.htm]
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