Minden: Verfahren gegen Nazis eingestellt
13.09.2007. Das AG Minden stellte heute das Verfahren gegen drei Mitglieder der Nationalen Offensive Schaumburg ein. Diese sollen im Juli 2005 bei einem Schützenfest einen jungen Mann mit Bierkrügen zusammengeschlagen haben, ein Bekannter, der ihm zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls verprügelt. Der Richter sah in dem Übergriff kaum Unterschiede zu einer „Volksfestschlägerei von vielen“. Auch wenn das T-Shirt des Opfers mit der Aufschrift „Gegen Nazis“ Auslöser des Angriffs war.
Unter starken Sicherheitsmaßnahmen begann heute in Minden ein auf drei Tage anberaumter Prozess gegen Marcus Winter, Marco Siedbürger und Jan Neumann von der Nationalen Offensive Schaumburg wegen schwerer Körperverletzung – und endete nach der Mittagspause auch gleich wieder. Grund für die Verfahrenseinstellung war die Einschätzung von Richter Bröderhausen nach der Vernehmung der beiden Opfer, dass auch weitere Zeugen die Zweifel an Tathergang und der Tatbeteiligung der Angeklagten nicht restlos beseitigen würden. Außerdem laufen gegen die Angeklagten noch weitere Verfahren, aus Gründen der Prozessökonomie schlug er deshalb vor, das aktuelle einzustellen. Unter anderem hat Marcus Winter nach einer verworfenen Berufung Revison gegen ein Urteil von neun Monaten ohne Bewährung eingelegt, bei Jan Neumann fand gestern, wie im Gericht bekannt wurde, eine Hausdurchsuchung wegen eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Demold statt.
Dass es eine Tat gab, stand auch für Richter Bröderhausen nicht zur Debatte. Und die war brutal. Die Opfer besuchten am 2. Juli 2005 das Schützenfest in Porta-Westfalica. Schon früh wurde eines von ihnen wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift „Gegen Nazis“ aus einer Gruppe von Rechten angepöbelt. „Im Laufe des Abends hat mich Siedbürger immer wieder angesprochen, ob ich ein „Match“ mit ihm wolle“, erklärte der 23-jährige Christopher R. vor Gericht. Wollte er aber nicht. Als er jedoch am späten Abend das Festzelt verlassen hatte, traf er vor dem Eingang erneut auf die Gruppe von etwa einem Dutzend Rechten. Aus der wurde er mehrfach mit einem Bierkrug auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen, ging schließlich zu Boden. Inzwischen hatte eine Freundin den Bekannten Sebastian B. alarmiert. Als der R. schützen wollte, wurde er nach seinen Angaben von drei bis vier Männern umringt, mit Reizgas gesprüht, geschlagen und getreten. Die Folge war ein Cut über dem Auge, das mit acht Stichen genäht werden musste.
Der gestrige Prozess wurde in Ostwestfalen mit Spannung erwartet, Antifas der Region hofften, dass die Justiz die drei Angeklagten nun endlich für einige Zeit aus dem Verkehr zieht. Denn alle drei sind wegen Körperverletzung vorbestraft, sowohl Siedbürger, der bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Gefängnis saß, als auch Winter haben zudem noch Bewährungsstrafen. Ihre Nationale Offensive Schaumburg, hervorgegangen aus der Kameradschaft Weserbergland tritt seit einigen Jahren äußerst aggressiv auf. So fanden sich auch einige Prozessbeobachter aus der linken Szene im Mindener Amtsgericht ein, ihre Zahl wurde aber von der der eigens aus Bielefeld angereisten Polizisten übertroffen.
Nachdem die Nazis vor dem Gerichtsgebäude noch die Prozessbeobachter angepöbelt hatten, versuchten ihre Anwälte sie im Gerichtssaal als Opfer darzustellen. Der wegen Volksverhetzung verurteilte Stephan Böhmer, der Winter bereits in dem Prozess vertrat, in dem er zu neun Monaten ohne Bewährung wegen - genau – Volksverhetzung verurteilt wurde, Rechtsanwalt Kunze und der Stadthagener Anwalt Christoph Hessel beantragten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Angehörigen der Antifa im Gerichtssaal wollten Informationen über ihre Mandanten sammeln, so der Einwand der Anwälte. Hessel, der laut der Homepage seiner Kanzlei die Tätigkeitsschwerpunkte „Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht und Mietrecht“ hat, versuchte den Antrag damit zu untermauern, dass die Ehefrau Siedbürgers sich nicht mehr zur Arbeit gehen traue und seine Adresse im Internet stehe. Der Antrag der Verteidiger wurde trotz dieses harten Schicksals abgelehnt, die Öffentlichkeit konnte dem Prozess weiter beiwohnen.
Die erfuhr denn auch, dass Sebastian B. Siedbürger etwa eine Woche nach dem Angriff in Rinteln in einem Straßencafe gesehen und ihn wiedererkannt hatte. Um sicher zu gehen, dass es sich um einen der Angreifer handelte, rief er Christopher R. an. Gemeinsam sahen sie, wie Siedbürger und ein Begleiter ein Tätowierstudio aufsuchten und riefen die Polizei, um die Personalien feststellen zu lassen.
Im Januar 2006, also gut ein halbes Jahr später, teilte die Statsanwaltschaft Bielefeld den beiden den Namen des Verdächtigen mit, im August 2006 sollten sie die Angreifer bei der Polizei in Bückeburg anhand von Fotos identifizieren. Wie sich nun im Prozess in Minden herausstellte ging der Nienburger Staatsschutz dabei eher diletantisch vor: Die Bilder der Verdächtigen waren größer als die anderen. Und noch ein weiterer Ermittlungsfehler trat zu Tage: Am Tag nach dem Angriff erschienen die beiden Opfer mit drei weiteren Zeugen bei der Polizei in Porta-Westfalica um Anzeige zu erstatten. Die fünf Freunde wurden aber nicht getrennt sondern gemeinsam vernommen, was die juristische Glaubwürdigkeit – auch wenn Richter Bröderhausen betonte, dass er nicht glaube, dass die Zeugen lügen - der Aussagen einschränkt.
Eine weitere Hürde, die die Strafverfolger einer Aufklärung der Körperverletzungen in den Weg gestellt haben, war, wie es Richter Bröderhausen formulierte, der „Zeitfaktor, der uns zu schaffen macht“. „Es ist unüblich, dass es so lange dauert“, bemerkte er offensichtlich genervt. Über zwei Jahre dauerte es von der Tat bis zum Prozess. Dafür, dass die Erinnerung nach so langer Zeit nicht mehr minutiös ist, hatte auch Bröderhausen Verständnis. So widersprachen sich die Aussagen der Opfer vor Gericht und einen Tag nach der Tat, Christopher R. hatte in der ersten Vernehmung noch von einem Faustschlag gesprochen, konnte sich jetzt aber nicht mehr daran erinnern. Auch die Reihenfolge der Schläge, also ob der erste von hinten oder von vorne kam, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei aufklären. Richter Bröderhausen stellte mit Fragen etwa nach der Kleidung der Angeklagten an jenem Abend vor zwei Jahren oder danach, woran sie Siedbürger erkannt hatten, das Gedächtnis der Zeugen auf eine harte Probe.
Denen war anzumerken, dass sie bemüht waren die Wahrheit zu sagen, und nichts als die Wahrheit. Wenn sie eine Tatsache nicht mehr sicher wussten, räumten sie das ein. Auch der Vertreter des Nebenklägers Sebastian B. erklärte, dass die Zeugen gerade deshalb glaubwürdig seien, weil sie nicht gesagt hätten, „der hat das und das getan“. Vielleicht hätten sie doch lügen sollen. Denn so gingen die Angeklagten mit einem feisten Grinsen, kessen Sprüchen auf den Lippen und dem Gefühl, dass so ein Angriff nicht so schlimm sei, nach Hause. Sebastian B. bleibt eine sechs Zentimeter Narbe im Gesicht als Erinnerung an jenen Abend im Sommer 2005. Und an die Arbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden.
Dass es eine Tat gab, stand auch für Richter Bröderhausen nicht zur Debatte. Und die war brutal. Die Opfer besuchten am 2. Juli 2005 das Schützenfest in Porta-Westfalica. Schon früh wurde eines von ihnen wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift „Gegen Nazis“ aus einer Gruppe von Rechten angepöbelt. „Im Laufe des Abends hat mich Siedbürger immer wieder angesprochen, ob ich ein „Match“ mit ihm wolle“, erklärte der 23-jährige Christopher R. vor Gericht. Wollte er aber nicht. Als er jedoch am späten Abend das Festzelt verlassen hatte, traf er vor dem Eingang erneut auf die Gruppe von etwa einem Dutzend Rechten. Aus der wurde er mehrfach mit einem Bierkrug auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen, ging schließlich zu Boden. Inzwischen hatte eine Freundin den Bekannten Sebastian B. alarmiert. Als der R. schützen wollte, wurde er nach seinen Angaben von drei bis vier Männern umringt, mit Reizgas gesprüht, geschlagen und getreten. Die Folge war ein Cut über dem Auge, das mit acht Stichen genäht werden musste.
Der gestrige Prozess wurde in Ostwestfalen mit Spannung erwartet, Antifas der Region hofften, dass die Justiz die drei Angeklagten nun endlich für einige Zeit aus dem Verkehr zieht. Denn alle drei sind wegen Körperverletzung vorbestraft, sowohl Siedbürger, der bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Gefängnis saß, als auch Winter haben zudem noch Bewährungsstrafen. Ihre Nationale Offensive Schaumburg, hervorgegangen aus der Kameradschaft Weserbergland tritt seit einigen Jahren äußerst aggressiv auf. So fanden sich auch einige Prozessbeobachter aus der linken Szene im Mindener Amtsgericht ein, ihre Zahl wurde aber von der der eigens aus Bielefeld angereisten Polizisten übertroffen.
Nachdem die Nazis vor dem Gerichtsgebäude noch die Prozessbeobachter angepöbelt hatten, versuchten ihre Anwälte sie im Gerichtssaal als Opfer darzustellen. Der wegen Volksverhetzung verurteilte Stephan Böhmer, der Winter bereits in dem Prozess vertrat, in dem er zu neun Monaten ohne Bewährung wegen - genau – Volksverhetzung verurteilt wurde, Rechtsanwalt Kunze und der Stadthagener Anwalt Christoph Hessel beantragten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Angehörigen der Antifa im Gerichtssaal wollten Informationen über ihre Mandanten sammeln, so der Einwand der Anwälte. Hessel, der laut der Homepage seiner Kanzlei die Tätigkeitsschwerpunkte „Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht und Mietrecht“ hat, versuchte den Antrag damit zu untermauern, dass die Ehefrau Siedbürgers sich nicht mehr zur Arbeit gehen traue und seine Adresse im Internet stehe. Der Antrag der Verteidiger wurde trotz dieses harten Schicksals abgelehnt, die Öffentlichkeit konnte dem Prozess weiter beiwohnen.
Die erfuhr denn auch, dass Sebastian B. Siedbürger etwa eine Woche nach dem Angriff in Rinteln in einem Straßencafe gesehen und ihn wiedererkannt hatte. Um sicher zu gehen, dass es sich um einen der Angreifer handelte, rief er Christopher R. an. Gemeinsam sahen sie, wie Siedbürger und ein Begleiter ein Tätowierstudio aufsuchten und riefen die Polizei, um die Personalien feststellen zu lassen.
Im Januar 2006, also gut ein halbes Jahr später, teilte die Statsanwaltschaft Bielefeld den beiden den Namen des Verdächtigen mit, im August 2006 sollten sie die Angreifer bei der Polizei in Bückeburg anhand von Fotos identifizieren. Wie sich nun im Prozess in Minden herausstellte ging der Nienburger Staatsschutz dabei eher diletantisch vor: Die Bilder der Verdächtigen waren größer als die anderen. Und noch ein weiterer Ermittlungsfehler trat zu Tage: Am Tag nach dem Angriff erschienen die beiden Opfer mit drei weiteren Zeugen bei der Polizei in Porta-Westfalica um Anzeige zu erstatten. Die fünf Freunde wurden aber nicht getrennt sondern gemeinsam vernommen, was die juristische Glaubwürdigkeit – auch wenn Richter Bröderhausen betonte, dass er nicht glaube, dass die Zeugen lügen - der Aussagen einschränkt.
Eine weitere Hürde, die die Strafverfolger einer Aufklärung der Körperverletzungen in den Weg gestellt haben, war, wie es Richter Bröderhausen formulierte, der „Zeitfaktor, der uns zu schaffen macht“. „Es ist unüblich, dass es so lange dauert“, bemerkte er offensichtlich genervt. Über zwei Jahre dauerte es von der Tat bis zum Prozess. Dafür, dass die Erinnerung nach so langer Zeit nicht mehr minutiös ist, hatte auch Bröderhausen Verständnis. So widersprachen sich die Aussagen der Opfer vor Gericht und einen Tag nach der Tat, Christopher R. hatte in der ersten Vernehmung noch von einem Faustschlag gesprochen, konnte sich jetzt aber nicht mehr daran erinnern. Auch die Reihenfolge der Schläge, also ob der erste von hinten oder von vorne kam, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei aufklären. Richter Bröderhausen stellte mit Fragen etwa nach der Kleidung der Angeklagten an jenem Abend vor zwei Jahren oder danach, woran sie Siedbürger erkannt hatten, das Gedächtnis der Zeugen auf eine harte Probe.
Denen war anzumerken, dass sie bemüht waren die Wahrheit zu sagen, und nichts als die Wahrheit. Wenn sie eine Tatsache nicht mehr sicher wussten, räumten sie das ein. Auch der Vertreter des Nebenklägers Sebastian B. erklärte, dass die Zeugen gerade deshalb glaubwürdig seien, weil sie nicht gesagt hätten, „der hat das und das getan“. Vielleicht hätten sie doch lügen sollen. Denn so gingen die Angeklagten mit einem feisten Grinsen, kessen Sprüchen auf den Lippen und dem Gefühl, dass so ein Angriff nicht so schlimm sei, nach Hause. Sebastian B. bleibt eine sechs Zentimeter Narbe im Gesicht als Erinnerung an jenen Abend im Sommer 2005. Und an die Arbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden.
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Ergänzungen
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stay tuned- keep on rockin´!
WInter und Co.
Ich habe immer noch nicht verstanden, warum die Nazis nicht verurteilt werden können? Es steht doch offenbar fest, dass sie die Personen angegriffen haben. Auch nach einer "normalen" Schlägerei (dies war mit sicherheit keine normale Schlägerei, sondern ein Angriff durch rechtsextreme, gefährliche Neonazis) müsste doch normalerweise der Täter gefunden werden und bestraft werden -- oder nicht?
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