"Zeugenbeweise sind großer Mist"

Prozeßbeobachterin 12.09.2007 12:09 Themen: Antifa Repression
Darüber ist sich der stellvertretende Vorsitzende des Landgerichts Lindemann mit den Angeklagten Christian und Leila in einem Verfahren wegen Landfriedensbruch einig. Wenn dazu der Belastungszeuge auch noch LKA-Beamter ist, sein Äußeres mit Perücke, Schminke und Mundschutz verändert und seinen bürgerlichen Namen verheimlicht, dann sollte noch viel weniger Wert auf dessen Aussage gegeben werden.
10.09.2007, 8. Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen die Berliner Antifas Christian und Leila wegen einer 0,3l Falsche, die am 13. Februar 2005 auf Polizeieinheiten geworfen worden sein will, um den Nazigroßaufmarsch in Dresden zu behindern. Außer zwei verdeckt ermittelnde LKA-Beamte aus Berlin hat die Flasche niemand gesehen.
Der Zeuge mit der Codiernummer 56766 hatte Schwierigkeiten mit seinem ausgestopften Mund laut und deutlich zu sprechen. Es war nunmehr der zweite Tag an dem er von den VerteidigerInnen Studzinsky und Herzog auseinander genommen wurde. Es ging um die Tatumstände, wann wer wo auf der Brühlschen Terrasse in Dresden am 13.02.2005 gestanden, sich hin und her bewegt oder irgendwas in welchem Bogen geworfen hat. Richter Lindemann half dem verdeckt ermittelnden und unter Gedächtnisschwund leidenden Demogänger, um "mit meiner Hilfe Widersprüche zu beseitigen" und legte ihm die Antworten meist nach Aktenlage quasi in den Mund. Passt schon, weil Zeugenbeweise sind tatsächlich großer Mist nach knapp drei Jahren. Dass sich der Zeuge aber nicht an den konkreten Wurf der Flasche – also die Tatsache die ihm damals spontan Freundestränen und Adrenalinstöße bescherte, erinnern konnte, war schon mehr als seltsam.
Er selbst gab an die Ermittlungsakte zum Selbststudium zu Hause zu haben, um den Prozess nervlich durchstehen zu könne. Klar, denn in den letzen zwei Jahren wurde viel daran gearbeitet die Praxis der verdeckt ermittelnden Polizeibeamten zu durchleuchten. Datenschutzbeauftragte wurden bemüht, das Verwaltungsgericht in Berlin angerufen ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/VG_Entscheidung_Codierungen.htm) und Abgeordnete mussten sich mit der Vergeheimdienstlichung des Berliner LKA beschäftigen ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/kandidatenwatch.htm). Der Justiziar der Berliner Polizei Tölle sieht sich daher genötigt die Polizeizeugen im aktuellen Verfahren wegen Landfriedensbruch auf die einzelnen Prozesstage vorzubereiten. Doch die Aussagegenehmigung zur Arbeitsweise und Identität der betroffenen Polizeizeugen muss das LKA 5 – Chef Stein immer weiter einschränken (nach §27 LandesBeamtenGesetz), damit die aufgedeckten Rechtsbrüche nicht zum Inhalt des Verfahrens und womöglich zum Freispruch von Leila und Christian führen.

Einige dieser Fragen, die in erster Instanz vor über einem Jahr noch ohne Probleme beantwortet wurden: Warum hat sich der Ermittler am 13.02.2005 gerade Christian als Observationsobjekt ausgesucht? Diesmal meinte er, es sei bloßer Zufall gewesen, weil ihm Christians Antlitz irgendwoher erinnerlich war. Aus seinen früheren Aussagen geht hervor, dass 30 LKA-Beamte aus Berlin gezielt nach Dresden gefahren sind, um bekannte Berliner Antifas zu observieren und gegebenenfalls festzunehmen. Dazu wurden vorher Videos von Demos angeschaut und die Namen der "einschlägig bekannten Demogänger" auswendig gelernt. Gegen diese willkürlich ausgesuchte Personen wird ein Generalverdacht erhoben, der Observationen auf Demos aus Sicht des LKA rechtfertigen.
Dass sein Kollege in Dresden verdeckt gefilmt hat ist unstrittig. Den Auftrag oder die Erlaubnis durch die sächsische Polizei (die sie ja angeblich unterstützen sollten) hatten sie dazu nicht (siehe:  http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/stuff/KA_Dresden.pdf). Damals wurde ausgesagt, dass gefilmt wurde, um Straftaten zu dokumentieren. Jetzt hieß es, dass Aufnahmen zu Schulungszwecken gemacht wurden.

Aufgrund noch anderer Widersprüche in den Aussagen monierten die Anwälte der Angeklagten die immer rigidere Aussagegenehmigung. Um diese vom Verwaltungsgericht prüfen zu lassen wurde Aussetzung des Verfahrens beantragt oder dass zumindest der Richter per Gegenvorstellung beim Dienstherrn der Polizeizeugen die Aussage erwirkt. Da die Zeugenaussagen hier der einzige Anhaltspunkt für eine begangene Straftat sind, haben die Angeklagten Recht auf Aufklärung der Tatumstände und z.B. Belastungswillen der Zeugen. Doch der Richter lehnte sämtliche Anträge in diese Richtung ab, weil er sich nach der Dauer des Verfahrens nunmehr die Argumentation der Polizeiführung zu eigen gemacht hat. Die Anträge würden auf die Identifizierung der Polizeibeamten im Gerichtssaal vor dem linken Publikum abzielen und damit ihrer Arbeitsgrundlage (auf Demos Leuten hinterher laufen und irgendwelcher Vergehen bezichtigen) und Sicherheit berauben. Die Verkleidung und Anonymisierung im Gerichtssaal sei "zwingend notwendig" da die Beamten sonst "nutzlos (...) einer kriminellen Szene (...) ausgeliefert" seien. Dass selbst ein Richter am Landgericht irgendwann die generelle Gefährdung der Gesundheit jedes einzelnen LKA-Beamten, der mit linken Demonstrationen zu tun hat, als gegeben ansieht ist neu und hoffentlich nur der Lustlosigkeit des Richters geschuldet das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen.
Tatsächlich muss es eine konkrete Gefährdung und Einzelfallprüfung geben, damit ein normaler Polizist anonym in Strafverfahren agieren kann. Obwohl Zeuge 56766 noch vor einem Jahr meinte, dass er sich nicht bedroht fühle, stand ihm scheinbar nun der Angstschweiß auf der Stirn. Offensichtlich wurde eine Gefährdung im Nachhinein konstruiert, um die Anonymisierung zu legitimieren. Die konkrete Gefährdung wollte der Zeuge deshalb komischerweise auch nicht nennen, weil auch das von der LKA-Führung untersagt sei. Das erst mal zum Inhalt des 8. Prozesstags.

Interessant war die Stellungnahme des Staatsanwalts Raupach (Chef der politischen Abteilung), die uns zu einem anderen Thema führt. Eine Aussetzung würde eine Entscheidung in diesem Verfahren unnötig verzögern. Dies würde wiederum dazu führen, dass Christian in einer anderen Sache (er sitzt gerade eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Landfriedensbruch am 1. Mai 2004 in der JVA-Tegel ab) keinen offenen Vollzug bekommt. Finden wir gut, dass der Chefankläger plötzlich bemüht ist, den Leute die er reinbringt gnädig Lockerungen verschaffen will. Dass Christian im Juli frecherweise aus dem offenen Vollzug in der JVA-Hakenfelde (Berlin-Spandau) in das größte Gefängnis Deutschlands, in die JVA-Tegel (geschlossener Vollzug) verlegt wurde (eigener Bericht:  http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/bericht_verlegung.htm), hat allerdings andere Gründe.
Wie der Leiter der JVA-Hakenfeld Dr. Meyer-Odenwald mit Schreiben vom 24.8. bekannt gab, hat Christian seinen Anspruch auf offenen Vollzug verbirgt, weil im Gefangenen Info vom Juli 2007 (www.political-prisoners.net/pdf/gi_326.pdf) ein Artikel über ihn "mit Insiderinformationen zum Tagesablauf in der JVA" erschienen sei. Meyer-Odenwald sei durch eigene Recherchen mehrfach auf Christian im Internet gestoßen und habe ihn als "ideologisch motiviert strafanfällig" kategorisiert. Dass auch einschlägig vorbestrafte Neonazis die Vorzüge seines offenen Vollzugs genießen, übersieht Odenwald dabei. Der JVA-Leiter hat sich persönlich um die außerplanmäßige Verlegung des ihm politisch unliebsamen Klienten gekümmert. Diese Sonderbehandlung bleibt natürlich nicht unkommentiert (siehe:  http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/pm110907.htm)

Wie gehts weiter in dem Landfriedensbruch-Verfahren? Gegen die Aussageverweigerung der Polizeizeugen wird das Verwaltungsgericht bemüht. Dazu passt, dass der Chef-Schreibtischtäter Tölle beim Briefing der Polizeizeugen meinte, dass die Berliner Polizei eine eigene Abteilung zur Vor- und Nachbereitung solcher Prozesse gegen linke AktivistInnen braucht, falls Konfliktverteidigung Mode wird.
Fortsetzungstermine sind 21., 25. und 28.9. jeweils ab 9 Uhr am Strafgericht Berlin im hässlichen Moabit (Turmstraße 91).

Sämtliche Informationen zu den vorangegangenen Prozesstag finden sich auf  http://freechristian.gulli.to
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Ergänzungen

Hier die Pressemitteilung

Tickerleser 12.09.2007 - 15:51
Solidaritätsgruppe Christian S. Berlin, den 12. September 2007
E-Mail:  soligruppe@no-log.org
Internet:  http://www.freechristian.gulli.to/


Zur sofortigen Vorlage in der Redaktion

Redaktionen: Politik / Polizei & Justiz / Inneres / Berlin

Betreff: Leiter der Justizvollzugsanstalt Berlin Hakenfelde sanktioniert unliebsame Berichterstattung mit Haftstrafe - Neonazis genießen Narrenfreiheit bis hin zum Totschlag.

Am 20. Juli 2007 wurde der inhaftierte Berliner Antifaschist Christian S. überraschend und trotz seiner schweren Erkrankung, einer laufenden Schulausbildung und der bekannten Überbelegung der JVA-Tegel von der JVA-Hakenfelde nach Tegel verlegt. Er befand sich seit Mitte Juni 2007 in der JVA-Hakenfelde, da er einen Neonazi Aufmarsch am 1. Mai in Berlin Friedrichshain mittels Barrikadenbau verhindert haben soll. Ein ihm zustehender Vollzugsplan wurde ihm verweigert. Zeitgleich mit der Verlegung formulierte der mit ihm dort inhaftierte Neonazi Christian Bentz eine konkrete Todesdrohung gegen ihn: Er werde in der JVA Tegel auf viele politische Gegner treffen. Er solle sich selber erhängen, das werde ihm viel Schmerz ersparen. Seine Angehörigen und Anwälte erfuhren erst durch diese Drohung von der Verlegung. Bentz ist mit einer Vielzahl von Gewalttaten gegen politische Gegner aufgefallen. Siehe

 http://www.jpberlin.de/antifahsh/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=33&Itemid=57

In der JVA-Hakenfelde nutzt Bentz seine Freiheiten um Christian S. mit dem Tode zu bedrohen und seine inhaftierten Freunde der Berliner Kameradschafts Szene gegen ihn zu mobilisieren.

Wie jetzt bekannt wurde hat Herr Dr. Meyer-Odewald am 20. Juli 2007 als Christian S. plötzlich vom offenen Vollzug in die JVA-Tegel verlegt wurde mit dem Vollzugsleiter Herrn Troike persönlich Rücksprache gehalten. Christians Ehefrau und seine Anwältin wurden hingegen nicht informiert. Christian S. wurden dann erst über einen Monat später die Gründe für die Verlegung mitgeteilt, in dem jetzt bekannt gewordenen Schreiben ( Geschäftszeichen: 343/07/3 ) wirft Herr Meyer-Odewald dem Inhaftierten vor er sei Mitschuldig an einer schlechten Berichterstattung über sein Gefängniss und habe daher kein Recht auf ein Vollzugsplan geschweige denn auf den offenen Vollzug.

Meyer-Odewald räumt dem Selbststeller zwar ein, dass keine Fluchtgefahr bestand, verweist aber in einer "weiteren Eignungsprüfung" auf dessen politischen Ansichten. Diese gehe - seiner Auffassung nach - automatisch mit weiteren Gesetzesverstößen einher.

Nachdem er Christians juristische Fehltrete (beginnend im Februar 1985 mit Trunkenheit am Steuer) auflistete gibt er an "im Rahmen einer Internetrecherche über die Seite www.political-prisoners.net/pdf/gi_326.pdf auf einen Artikel im Gafangenen-Info über Christian gestoßen zu sein. Dieser mißfiel ihn offenbar sehr. Er erklärt daher seinem Ex-Gefangenen, den er trotz Postkontrolle und schlicht unbewiesenermaßen für den Autoren hält: "Darüber hinaus enthält der o. g. Artikel unzutreffende Angaben zum Tagesablauf in der Anstalt, die sog. Insiderwissen voraussetzen".

Wir wissen nicht worin Herr Dr. Meyer-Odewald seinen Doktor gemacht hat, aber auch ohne Staatsrechtler zu sein oder studierte Juristen, sind uns doch die wenigen demokratischen Spielregeln des Strafsystems bekannt, wonach offiziell nicht politische Meinungen oder Ansichten sanktioniert werden, sondern Gesetzesverstöße. Diese sind dem vermeintlichen Übeltäter zunächst zu beweisen und er hat das Recht sich zu verteidigen.

Herr Meyer-Odenwald hat hingegen für seine Gefangenen eigene Gesetze: "die verfügbaren einschlägigen Informationsquellen zeugen von einer weiterhin bestehenden intensiven Eingebundenheit in das für Straffälligkeit mit ursächliche Milieu" - sprich wenn über einen politischen brisanten Fall von Dritten im Internet berichtet wird, fällt dies auf den Gefangenen zurück. Herr Meyer-Odewald wird noch deutlicher und fordert Christian auf: "sich aus Ihrer bisherigen ideologischen Grundeinstellung zu lösen, was es Ihnen ermöglichten würde, sich in das im wesentlichen auf der Selbstdisziplin und Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen beruhende System des offenen Vollzug einzufügen und zukünftig von der Begehung ideologisch geprägter Delikte abzusehen". Am Ende stellt er klar, dass: "die von Ihnen gezeigten positiven Ansätze, nämlich ihre nachgewiesene Drogenfreiheit und der von Ihnen begonnenen Ausbildungsmaßnahme nicht geeignet sind, die bestehenden Missbrauchsvorwürfe zu entkräften".

Mariken Kohlhaas von der Christian Soligruppe erklärt hierzu: "In der JVA Hakenfelde gehören rechte Symbole und Literatur zum Alltag. Neonazis genießen ihre Freiheiten zum totschlagen von Menschen oder um damit zu drohen. Antifaschisten hingegen werden psychisch und physisch unter Druck gesetzt und ihrer wenigen Rechte beraubt. Die brandenburgische Polizei hat am 9. August 2007 den Freigänger der JVA - Hakenfelde Andreas Schönbacher wegen Verdachts des Totschlages festgenommen. Der 35-jährige soll einen Bekannten getötet haben. Schönbacher gilt als rechter Gewalttäter und wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Herr Meyer-Odewalt störte das offenbar nicht"

Leiter der JVA-Hakenfelde

(muss ausgefüllt werden) 13.09.2007 - 13:28
Uwe Meyer-Odewald wurde 1959 in Bremen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach Ablegung der Großen Juristischen Staatsprüfung 1990 in Hamburg arbeitete er zunächst bei der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin und ist seit Beginn des Jahres 1993 in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz auf dem Gebiet des Strafvollzugs tätig.
1993 promovierte er zum Dr. jur. an der Universität Göttingen.

Der Autor Meyer-Odewald
In der "Peter Lang Verlagsgruppe" erscheint in der Reihe "Europäische Hochschulschriften" (Reihe 2: Rechtswissenschaft, Band 1436) sein Buch "Die Verhängung und Zumessung der Jugendstrafe gemäß § 17 Absatz 2, 2. Alt. JGG im Hinblick auf das ihm zugrundeliegende Antinomieproblem". (ISBN 978-3-631-46469-4). Es beschäftigt sich mit Grundproblem des Jugendgerichtsgesetzes, dem Widerspruch des Resozialisierungsgedankens zu anderen Strafzwecken. Noch stellt Meyer-Odewald den Resozialisierungsgedanken in den Vordergrund.

August 2002 - Karrieren in Berlin: Knastchef in Charlottenburg
Oberregierungsrat Dr. Uwe Meyer-Odewald ist neuer Leiter der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg, sein Vertreter ist Obersozialrat Volker Küster. Bislang war der damals 43-Jährige als Vollzugsleiter und Vertreter der bisherigen Anstaltsleiterin Karin Tilmann-Reinking tätig. Seine juristische Laufbahn begann Meyer-Odewald in Hamburg, in Berlin arbeitete er zunächst bei der Senatsverwaltung für Inneres. Im Bereich des Strafvollzugs ist er seit über zehn Jahren tätig. Bei der JVA Charlottenburg handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzugs.
 http://www.welt.de/print-wams/article606134/Karrieren_in_Berlin.html

Februar 2005 - Vom Knastchef zum Referatsleiter in der Senatsverwaltung
Neue Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg wird Frau Regierungsdirektorin Evelyn Benne. Sie war zuvor stellvertretenen Anstaltsleiterin in der JVA Tegel. Daneben war sie viele Jahre Ausbildungsleiterin für den mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst. Seit Juli 2002 war sie in der Senatsverwaltung für Justiz eingesetzt. Der bisherige Leiter der JVA Charlottenburg, der Regierungsdirektor Dr. Uwe Meyer-Odewald, übernimmt fortan die Aufgabe eines Referatsleiters in der Senatsverwaltung für Justiz.
 http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20050221.24040.html

Mai 2007 - Hakenfelde: Wilfried geht, Uwe kommt
Die Gartenfreunde Spandau und ihr "Bürgermeister" Herr Birkholz feiern am 3. Mai 2007 die Verabschiedung des Leiter der JVA-Hakenfelde dem Regierungsdirektor Wilfried Walter aus dem "aktiven Dienst". Der 65 jährige leitete die Justizvollzugsanstalt Hakenfelde seit 1999. Senatorin Gisela von der Aue findet selbstverständlich anerkennende Worte für die geleistete Arbeit und Wünsche für die Zeit des Ruhestandes. Sie beweist ihr Unwissen mit den Worten: "Der Behandlungsvollzug hat den Verwahrvollzug abgelöst." Der Senatsrat Dr. Meyer-Odewald, der neue Chef der JVA, wird offiziell in sein Amt eingeführt (Vertreter Justizverwaltungsoberamtsrat Stefan Seelig). Die Herren Justizschergen Jörg Troike (Vollzugsleiter, Obersozialrat), Böttcher und Rakowki ließen einige Episoden des Berufslebens von Herrn Walter (sprich die hauptberufliche Inhaftierung von Menschen) aufleben und verabschiedeten sich offiziell.

Man beachte die Fotos:  http://www.gartenfreunde-spandau.de/jvaabschied/jvaabschied07.htm
 http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20070503.1545.77199.html

Grotesk: "Tag der offenen Tür" in Hakenfelde
Die Wärter der JVA Hakenfelde feiern mit den Nachbarn in Freiheit einen "Tag der offenen Tür" der JVA-Hakenfelde in der Nebenanstalt Kisselnalle 19 in Berlin Spandau. Konkret sieht das so aus, dass die Gartenfreunde und die Abteilung Öffentlichkeit der Berliner Polizei an zehn Stände Produkte der Zwangsarbeit aus Berliner Gefängnissen erwerben können, dabei Grillen, Trinken und Kuchen essen.
 http://www.gartenfreunde-spandau.de/jvaabschied/aufrufjva.pdf und  http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20070508.1320.77452.html

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o man, seid ihr alle schlau

egal 12.09.2007 - 18:40
natürlich weiß ein zeuge nach einem jahr weniger als im verfahren zuvor, wo ist da das problem?
der angeklagte ist bei weitem kein unbeschriebenes blatt, also tut nicht so, als wenn er kein wässerchen trüben kann...
unprofesiionelle berichterstattung, tendenziös, nicht ernstzunehmender bericht, ende!

@egal

keine inhaltliche ergänzung 12.09.2007 - 23:21
Da wir hier zumindest offiziell noch in einem Rechtsstaat leben, ist es völlig egal, ob der Angeklagte "kein unbeschriebenes Blatt" mehr ist - es geht um die konkrete Tat.

da täuscht du dich, mein guter!

egal 13.09.2007 - 16:42
es ist nicht ganz so wie du schreibst, ein indiz ist es sehr wohl, aber kein beweis!