Mumia Abu-Jamal: legal update seines Anwalts

Robert R. Bryan 11.09.2007 10:51 Themen: Antirassismus Medien Repression
Robert R. Bryan ist seit mehreren Jahren Hauptanwalt des seit 25 Jahren in den USA inhaftierten schwarzen Journalisten und Aktivisten Mumia Abu-Jamal. Im Mai diesen Jahres gab es eine juristische Anhörung über Mumias Forderung nach einem neuen und diesmal hoffentlich "fairen" Prozeß. Über die bald zu erwartende Entscheidung und deren mögliche Konsequenzen berichtet hier Robert R Bryan in einer Übersetzung des Berliner Mumia Bündnisses.
Robert R. Bryan
Law Offices of Robert R. Bryan
2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117

Lead counsel for Mumia Abu-Jamal



Liebe Freunde:



Wir warten immer noch auf eine Entscheidung des Dritten Bundesberufungsgerichts in Philadelphia zum Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal. Zu diesem komplexen Fall fand am 17. Mai 2007 vor einem dreiköpfigen Richtergremium eine Anhörung statt. Vorausgegangen waren zahlreiche Verfahrensschritte, in deren Rahmen umfangreiche Anträge gestellt wurden. Aufgrund meiner Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigungsarbeit in einer großen Zahl von Todesstrafenfällen kann ich sagen, dass dies ein großer Tag war.



Es ist unmöglich zu sagen, wie die Entscheidung des Bundesgerichts aussehen wird. Wenn die Richter sich an Recht und Gesetz halten und die US-Verfassung fair und korrekt anwenden, werden wir gewinnen. Was den Zeitpunkt betrifft, habe ich schon vor langer Zeit gesagt, die Entscheidung werde vermutlich im Herbst fallen; sie kann nun jeden Tag kommen. Eines ist allerdings sicher: Ganz gleich, welche Seite verliert – die unterlegene Seite wird eine weitere Anhörung verlangen und beim U.S. Supreme Court einen entsprechenden Antrag stellen.



Ich habe die verschiedenen Entscheidungen, die das Bundesgericht treffen könnte, bereits mehrmals beschrieben. Dennoch haben jetzt einige Leute E-Mails verschickt, die falsche Informationen enthalten. Im Gegensatz zu ihren Behauptungen kann das Bundesgericht kein Urteil auf „Lebenslänglich ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung“ verhängen. Dies kann nur Ergebnis der Entscheidung eines Geschworenengerichts sein, es sei denn, dass sich die Anklage im Fall einer Aufhebung des Strafmaßes entschließt, nicht erneut die Todesstrafe zu beantragen. Ebenso kann das Gericht leider nicht die Freilassung Mumias anordnen, das dies ein neues Geschworenenverfahren zur Feststellung von Schuld oder Unschuld und eine Entscheidung auf „Nicht schuldig“ erfordert, was natürlich unser Ziel ist. Um die rechtliche Situation ein weiteres Mal klarzustellen: Das Bundesberufungsgericht kann ein völlig neues Geschworenenverfahren einschließlich Schuldphase gewähren;

* ein auf das Strafmaß beschränktes neues Geschworenenverfahren beschließen;

* den Fall zwecks weiterer Verhandlungen and das Bundesbezirksgericht zurückverweisen;
oder aber alle unsere Anträge ablehnen.



Rassismus, gefälschte Beweise und Politik ziehen sich seit Mumias Verhaftung 1981 wie ein roter Faden durch diesen Fall. Es geht hier um das Recht auf ein faires Verfahren, den Kampf gegen die Todesstrafe und die politische Repression gegen einen kritischen Journalisten.



Mumias Ziel ist die Aufhebung seiner Mordverurteilung und seines Todesurteils sowie die Gewährung eines gänzlich neuen Verfahrens. Ich gehe davon aus, dass dieses Geschworenenverfahren mit unserem Sieg und der Freilassung meines Mandanten endet, so dass er endlich nach Hause und zu seiner Familie zurückkehren kann.



Ich danke euch für euer Interesse an diesem Kampf für die Menschenrechte.



Mit verbindlichsten Grüßen,



Robert R. Bryan

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Hauptanwalt für Mumia Abu-Jamal

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