Marokko: Abgeschobene Jugendliche

diverse 05.09.2007 18:09 Themen: Antirassismus Weltweit
Entwicklungszusammenarbeit ist ein nettes Wort des strategischen Neusprech. Ein drastisches Beispiel dessen, was sie tatsächlich bewirkt, ist die Rückführung minderjähriger ImmigrantInnen ohne Begleitung nach Marokko und ihre dortige Lebenslage. Praktizierter Rassismus mit EU-Geldern finanziert: Die Schreiende Ungerechtigkeit der Realität....
DIE PERVERSION DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT:
DIE PROJEKTE DER REGRUPPIERUNG JUGENDLICHER IMMIGRANTEN IN MAROKKO
von: Mercedes Jiménez, Colectivo Al Jaima-Tanger
27. August 2007
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Doppelkonstitution, jugendlich und Ausländer zu sein, die Umgangsweise mit den Minderjährigen ohne Begleitung bestimmt. Die Widersprüchlichkeit die diese Jugendlichen und Pubertrierenden für unsere Rechtssysteme und Wohlstandsstaaten darstellen, erzeugt einen Druck, der zu einer nicht immer gebührenden Behandlung führt, so dass der Staat selbst Praktiken legitimiert, die im Widerspruch zu den Rechten stehen und sogar die fundamentalsten von ihnen verletzt.

Das Szenario schlechthin wo diesem Druck nachgegeben wird, sind die familiären Rückführungen und/oder Regruppierungen, die ohne Rechtsgarantien durchgeführt werden. In diesem Artikel soll analysieren werden wie diese sog. "familiären Regruppierungen" von Jugendlichen ohne Begleitung marokkanischer Herkunft vonstatten gehen und welche Mechanismen in Marokko seit 2006 hierzu in Gang gesetzt worden sind. Diese Mechanismen benutzt die Organisation für Entwicklungszusammenarbeit als Weg der Unterlassung von Rechtsmitteln. Damit aber, indem sie ein Ziel deckt, das dem Wohl der jugendlichen MigrantInnen entgegensteht, pervertiert sie den Sinne der Kooperation an sich.

Am 23. Dezember 2003 wurde in Madrid ein Memorandum des Einvernehmens zwischen Spanien und Marokko über die "unterstützende" Rückführung von allein immigrierten Jugendlichen unterzeichnet. 2005 kündigte das Staatliche Sekretariat für Immigration und Emmigration des Ministeriums für Arbeit und Soziale Belange (MTAS) zwei Maßnahmen an: Die Umwandlung des Memorandums in ein bilaterales Abkommen (das bislang noch nicht umgesetzt worden ist) und die Schaffung von Zentren in Marokko, um die Rückführungen entsprechend dem Dokument von 2003, vorzunehmen.

Im Januar 2007 richtete Human Rihgts Watch (HRW) eine Petition an den Regierungspräsidenten, "in einem künftigen Abkommen sämtliche fehlenden Rechtsgarantien, die gemäss der internationalen sowie spanischen Gesetzgebung angewandt werden müssen, festzuschreiben". Was die zweite Maßnahme anbelangt, verhält es sich so, dass das MTAS in Zusammenarbeit mit der Spanischen Agentur für Internationale Kooperation (AECI) im Rahmen des besagten Abkommens, für etwa 2 Millionen Euro zwei Rückführungszentren "für" Jugendliche eingerichtet hat, eines in Nador, das andere in Beni Mellal.
Überdies wird das Stadtratsamt für Immigration in der Stadt Madrid zwei weitere Zentren in Tanger und Marrakesch einrichten, deren Kosten von 3 Millionen Euro über das AENEAS-Programm finanziert werden. Das Zentrum in Tanger befindet sich in der Provinz Fahs-Anjra, in dem ländlichen Ort Tleta Tagram und besteht aus alten, spanischen Militärkasernen, die nach Ende des Protektorats verlassen wurden. Sie liegen in der Umgegend von Tleta Tagram gegenüber dem Gebirgshafen der nach Bel Younes führt. Das Zentrum ist ausserdem nahe an der Grenze von Tarajal und Ceuta und zu dem neuen Hafen Med, der in Ksar Seguir gebaut wird. Es handelt sich also um Durchgangszonen, in denen keine genügenden Möglichkeiten für eine Sozialisierung der Jugendlichen (durch Familie, Freunde, Schulen, grünen Zonen, Jugendorganisationen, etc.) gegeben sind. Diese geographische Lage - an einem Kreuz von Grenzen - lässt die Annahme zu, dass sie eher zu einen neuen Migration aufgefordert als aufgenommen werden.
Die autonome Regierung Kataloniens wiederrum hat für ebenfalls über das AENEAS-Programm finanzierte 2 Millionen Euro, vier Unterkünfte für die Rückfühung Jugendlicher nach Tanger errichtet.

Insgesamt wurden 7 Millionen Euro investiert, um die 4 Zentren (Tánger, Nador, Beni Mellal, Marrakesch) zu bauen oder zu renovieren und mit der Errichtung von vier Unterkünften in Tanger mit einer Kapazität für insgesamt ca. 200 Jungendliche begonnen. Bei der Entwicklungszusammenarbeit bemisst sich der entsprechende Effekt eines Projekts, indem der Kostenaufwand auf die Anzahl direkter Wohltaten verteilt wird. Wenn man diese 7 Millionen zwischen den möglichen zurückgeführten 200 Jugendlichen aufteilt, kommen auf jeden von ihnen nicht mehr als 35.000 Euro ( wohlbemerkt in der indirekten Form der Rückführungszentren). Eine Ziffer die den politischen Preis wiederspiegelt, die diese Projekte bereit sind zu zahlen. Berücksichtigt man ausserdem die Kriterien, die bei der Entwicklungszusammenarbeit gebräuchlich sind, wird ersichtlich dass diese Projekte in Bezug auf die Angemessenheit, nicht den Prioritäten der Politik zum Schutz der Bevölkerung Marokkos entsprechen. Tatsächlich ist die SEFEPH, die wichtigste marokkanische Einrichtung dieser Politik an keinem der Zentren beteiligt. Auch wenn man die Wirksamheit dieser Projekte überdenkt, entstehen Zweifel an der Rechtfertigbarkeit dieses Kostenaufwands im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

Ausserdem stellt sich die Frage, weshalb die Mehrheit dieser Jungendlichen gegen ihren freien Willen zugeschickt werden muss, wenn doch die vorgesehenen Aktivitäten angeblichen ihren tatsächlichen Bedürfnissen gerecht werden. Oder auch die Machbarkeit der Projekte muss hinterfragt werden, wenn der marokkanische Gegenpart, meist die Entraide National, über keine Mittel zur Garantie einer adäquaten Funtion verfügt. Bezüglich der Teilhabe der Jugendlichen am Nutzen, hat diese nicht nur nicht stattgefunden, sondern die Projekte sind gegen den freien Willen der Jugendlichen gerichtet, da sie gar nicht zurückgeführt werden wollen. Überdies müssen die Jugendlichen oder Kinder, wenn die Rückführung geltendem Recht und der vom spanischen Staat und Marokko ratifizierten Kinderrechtekonvention entsprechen soll, zunächst einmal angehört werden. Ferner muss ihnen die Rückführung vorher mitgeteilt werden und sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand, um ihre Rechte als Minderjährige effektiv wahrzunehmen und zu verteidigen.

Von alledem scheint jedoch nichts in den genannten Projekten beinhaltet. Ein weiterer gewichtiger Kritikpunkt an ihnen, ist das Nichtvorhandensein einer tatsächlichen Koordination was die Territorien anbelangt. Dadurch wird die Verantwortlichkeit für die Errichtung solcher Zentren in Marokko und das "Experimentieren" mit den Leben von Kindern und Jugendlichen in den Händen der CC.AA und ihrer politischen Interessen belassen.

Das einzige und vorrangige Ziel der Rückführungen muss sein, das überanstellte Interesse der Jugendlichen zu schützen. Im Verlauf des Jahres 2006 wurde jedoch nach den Beobachtungen des Kollektivs Al Jaima dieses Interesse bei keiner der Rückführungen geschützt. im Grossen und Ganzen können wir eine Reihe von Gemeinsamkeiten bei den familiären Regruppierungen bennen:
 Die familiäre Regruppierung wird nicht verzeichnet; es kommt zu keiner Anhörung der Jugendlichen und ihre Meinung bleibt unberücksichtigt
 Die Jugendlichen haben nicht das Recht auf einen effektiven anwaltlichen Beistand
 Die Regruppierungen finden ohne eine Information der Jugendlichen oder Familien statt
 Die Entscheidung wird in Form beliebigen Ermessens getroffen, da kein soziales engemessenes Info erstellt wird, um die Situation zu vermeiden
 In manchen der CC.AA werden die Rechte der Jugendlichen durch die Polizei verletzt, die in den frühen Morgenstunden in die Zentren eindringt, um sie direkt zum Flughafen zu bringen
 In ihren Herkunftsländern bleiben die Jugendlichen ohne jeglichen Schutz; manche versuchen zu emmigrieren und enden auf der Strasse
 Ihre familiäre Situation wird nicht gemäss dem Art. 92 des Real Decreto 2393/2004 dokumentiert
 Die Minderjährigen werden der Grenzschutzpolizei überstellt

Am 11. November 2003 wurde ausserdem das Gesetz Nr. 02.03 zur illegalen Migration in Kraft gesetzt. Der Artikel 50 dieses Gesetzes belegt (ohne Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen) jede Person, die marokkanisches Territorium klandestin verlässt oder betritt, mit einer Geldstrafe von zwischen 2000 und 10.000 Dirhams und Haft von 6 Monaten oder auch nur mit einer der beiden Strafen, ohne das diesbezüglich verfügbare Strafrecht einzubeziehen. Dieses Gesetz wurde auch auf die zurückgeführten Jugendlichen angewandt, obwohl sie auf königliche oder richterliche Anweisung zurückgeschickt und teilweise in die Schutzzentren (die Zentren der Reform sind) eingewiesen wurden. Manche wurden mit einer Geldstrafe belegt, die ihre Familien nicht zahlen konnten. Die Regruppierungen verursachen die Kriminalisierung der Jugendlichen in Marokko und führen dazu, dass sie als kleine Kriminelle behandelt werden.

Angesichts dieses komplexen Panoramas ist es mehr als offensichtlich, dass der politische Wille diese Rückführungen durchzuführen, das Risiko eines gescheiterten Vorschlags enthält. Wir verstehen die Regruppierungen als eine Art sozialer Einmischung, die im Kontext der Migration mehr der Logik der Kontrolle denn der des Schutzes der Kindheit und Jugend gehorcht und noch viel weniger einer Zusammenarbeit für eine positive Entwicklung entspricht. Die Schaffung von Zentren zur Regruppierung von Minderjährigen sind keine kontextualisierten Projekte, da sie keine Analyse über die strukturellen Ursachen der vielfach bedingten Migration dieser Minderjährigen oder frühreifen MigrantInnen beinhalten. Wie von Bargach 2005 hervorgehoben, muss ein kontextualisiertes Projekt als Requisit für jede Einmischung in beunruhigende, menschliche Prozesse, eine ausgearbeitete Methodik aufweisen, mit der basierend auf Studien und Verständnis in diese Kontexte eingegriffen werden kann. Intervenierende, die das Phänomen nicht in seiner Globalität und Gesamtheit erfassen, laufen Gefahr unangemessene oder sogar pervertierte "Lösungen" oder Antworten zu schaffen, die den eigentlichen Zielen zuwiderlaufen.

Bargach 2005: Die vorzeitige Migration, zeichnet ein Bild von Familien, die nicht über die Instrumente zur Sozialisierung der Minderjährigen verfügen und die von den Machthabern als "unstrukturiert" stigmatisiert werden; Jugendliche die des fundamentalen Rechts auf Schutz beraubt sind und einen Staat, der die grundlegenden Fragen in Bezug auf die soziale Einmischung an NGO´s oder Überregierungsorganisationen delegiert.

Die Gruppen der potentiell migrierenden Jugendlichen sind "unsichtbar". Die Auswanderung ist eine Form des "Protests" und gegen die Sutuation der Marginalisierung oder das erlittene Vergessensein zu "rebellieren". Die Schaffung dieser Zentren gerät zu einer Form, die sie in ihrer Vorstellung "du musst auswandern, um existieren zu können und um in deinem eigenen Land Rechte zu erhalten, die du vorher niemlas bekommen hast" bestätigt. Auch die Auswanderung von Jugendlichen anderer Herkunft in Marokko wird dadurch provoziert.

Diese Botschaft entspringt der Konsolidierung der kollektive Migration als eine Form sozialer Förderung, die bestätigt und gestärkt wird. Die Migration der Minderjährigen geschieht aus Hoffnungslosigkeit und kann daher nur aufgefangen werden durch die Schaffung realen Wohlstands und sozialer Stabilität für diese Jugendlichen und indem für ihre Familien eine präventive Intervention stattfindet. Alles andere ist ein beschränktes Eingreifen.
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unter diesen Text auf:  http://estrecho.indymedia.org/newswire/display/70140/index.php
wurde der folgende "Kommentar" gepostet...

MANIFEST ZUR RESPEKTIERUNG DER FUNDAMENTALEN RECHTE DER MÄNNLICHEN UND WEIBLICHEN JUGENDLICHEN AUSLÄNDER OHNE BEGLEITUNG ANGESICHTS DER IMMIGRATION

Die unterzeichnenden sozialen Organismen (Federación Andalucía Acoge/ Föderation Andalusien nimmt auf; Asociación Pro Derechos Humanos de Andalucía/Vereinigung Pro-Menschenrechte; SOS Racismo, Intercultura, PRODEIN und Apoyo (Unterstützung ) Indymedia Estrecho ), die in den Bereichen sozial, Bildung und Legalität mit den männlichen und weiblichen Jugendlichen ohne Begleitung arbeiten, bringen hiermit ihre tiefe Beunruhigung über die jüngsten Erklärungen zu den massiven Rückführungen dieser Jugendlichen nach Marokko, die von spanischen Territorium aus, ohne Garantie für die fundamentalsten Rechte der Betroffenen vorgesehen sind, zum Ausdruck.

Ende August trafen sich die Regierungen Spaniens und Marokkos ein weiteres Mal und schlossen wiederrum Abkommen zum angeblichen Wohl der marokkanischen Jugendlichen, die nach ihren Träumen von einer besseren Existenz, ihr Leben auf´s Spiel setzen.

Unsere Organisationen bedauern, dass die Regierungen neuerlich von "der Stärkung der Beobachtungsoperationen" vom Typ FRONTEX sprechen, anstatt ein Schutzsystem der Kindheit und Jugend in Marokko zu forcieren, das gegenwärtig auf allen Ebenen mangelhaft, wenn nicht gar völlig inexistent ist.
Ebenso bedauern wir die Rede der Regierungen von "einer Verbesserung der Präventivmaßnahmen" zum Abfangen der Boote und Holzboote (Cayucos) die von der marokkanischen Küste her kommen. Zuerst nämlich müssten die Regierungen von einer Verbesserung der Maßnahmen zum Schutz der Kindheit und Jugend in Marokko sprechen, damit diese nicht in Hoffnunglosigkeit versinken und in ein Projekt für das Leben in ihrem Land vertrauen können.
Unserem Empfinden nach wird über die jugendlichen MarokkanerInnen ohne Begleitung als ImmigrantInnen gesprochen, anstatt sie, wie das Gesetz es vorschreibt, zuerst als Minderjährige zu betrachten.
In Konsequenz hiervon erinnern wir die öffentlichen Autoritäten an ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Aufnahme dieser Kinder, d.h. an die Notwendigkeit von Schutz und die Unzulässigkeit jeder Art von Versuch, die nationale und internationale Gesetzgebung hinsichtlich der Respektierung der fundamentalen Rechte dieser Minderjährigen zu umgehen.

Im Vorfeld des spanisch-marokkanischen Treffens sind in den verschiedenen Kommunikationsmedien Erklärungen diverser politischer Klassen erschienen, die wir wie folgt beantworten wollen:

- CC und PP haben manifestiert, dass die Jugendlichen als "irreguläre AusländerInnen behandelt werden müssen und dass nicht ausschliesslich das Jugendgesetz auf sie angewandt wird". Angesichts dieser verantwortungslosen Erklärungen sehen wir uns gezwungen, daran zu erinnern, dass ein männlicher/weiblicher Minderjähriger ohne Begleitung genau dies ist und nichts anderes und in keinem Fall ein/eine irregulärer/re ImmigrantIn. Das Gesetz, das auf sie zutrifft, ist das Jugendgesetz, nicht das AusländerInnengesetz und das spanische Gesetz zur Regulierung seiner Einwanderungsstörme darf niemals über die fundamentalen Rechte des Kindes und seine übergeordneten Interessen gestellt werden. In diesem Sinne und gemäss der Gültigkeit der internationalen Normen ( Kinderrechtskonvention) sowie nach dem spanischen Gesetz, ist der/die Jungendliche ohne Begleitung ein Rechtssubjekt besonderer Schutzwürdigkeit. In Konsequenz hiervon kann der spanische Staat keine Rückführung oder familiäre Regruppierung dieser Kinder vornehmen, ohne die nationalen und internationalen Verpflichtungen zu verletzen, wenn er nicht die in den gültigen Regeln vorgeschriebenen Garantien umsetzt.

- Seitens des kommunalen Gemeinderatsamts für Gleichheit und Sozialen Wohlstand der Junta Andalusiens ist von einem Zusammenbruch des Schutzsystems die Rede, der von der "Lawine" jugendlicher AusländerInnen an unsere Küste verursacht wird, während gleichzeitig laut Daten der Administration selbst, deren Ankunft sich um 12% verringert hat.
Ausserdem müssen wir klarstellen, dass in jedem Fall die erste Aufnahme in pünktlicher Weise als satuiert beobachtet werden konnte, aber nie das Schutzsystem in seiner Gesamtheit. Deshalb halten wir eine detallierte Studie über dessen Rechtsmittel für dringend notwendig.


- Das Gemeinderatsamt versichert, dass die Merzahl der Jungendlichen "nicht das Profil der spanischen Gesetzmässigkeit aufweist", um sie in der Situation der Schutzlosigkeit zu belassen. In diesem Sinne erinnern wir die Gemeinderatsamts daran, dass jede/jeder Minderjährige, die/der sich ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen, der/die regelmässig für seine materiellen Bedürfnisse Sorge trägt, auf spanischem Territorium befindet, als Minderjährige/ger ohne Begleitung gilt, der/die in Schutz werden genommen muss und von daher vom spanischen Staat durch die Dienste zum Schutz des Kindes der autonomen Kommunen aufgenommen und beschützt zu werden hat und zwar ohne irgendeine Form von Diskriminierung wegen ihrer adminisitrativen Situation oder Nationalität.

- Die verschiedenen Administrationen stellen in den Raum, dass die grosse Anzahl der Jugendlichen, die fehlende Infrastruktur zu ihrer Unterstützung und die Unterhaltskosten dieser Situation die Regruppierungen erforderlich machen. Angesichts dieser rein ökonomischen Analyse sehen wir uns veranlasst daran zu erinnern und zu FORDERN, dass wirtschaftliche Motive niemals die Veranlassung für die Regruppierungen sein dürfen, sondern ausschliesslich das "übergeordnete Interesse der Minderjährigen" und dass die (unter Skrupeln) Erüllung der nationalen und internationalen Gesetzgebung das Kriterium für die Handhabung der Regruppierungen sein muss. In der selben Weise sehen wir es für gerecht an, dass sowohl die (spanische) Zentralregierung wie die EU selbst, die autonomen Kommunen bei der Betreuung der Minderjährigen finanziell unterstützen.

- Seitens der Zentralregierung und verschiedenen Kommunen wurde die Schaffung von Zentren in Marokko gemeinsam mit der Kontrolle der Grenzen, als prioritäre Linie präsentiert. Vor dieser Haltung erklären wir unsere grösste Ablehung gegenüber jeder Art von Maßnahme, welche die Externierung des spanischen Schutzsystemes voraussetzt und ersuchen die Administrationen darum, die für diese rezidenzialen Zentren veranschlagten Gelder dafür zu verwenden, ein System für sozialen Schutz in Marokko auf den Weg zu bringen, dass sich um die Kinder in Marokko insgesamt kümmert und nicht nur um diejenigen, die den Schritt in die Emmigration getan haben.

Bis jetzt kann man sagen, dass in Andalusien das Prinzip des Schutzes aller Minderjährigen, die auf andalusischem Territorium angekommen sind, repektiert worden ist und dass den allgemeinen Richtlinien entsprechend eine gute Arbeit geleistet wurde. Von daher glauiben wir, dass es SEITENS DER ANADALUSISCHEN JUNTA EIN GRAVIERENDER IRRTUM WÄRE, NICHT IN DIESER RICHTUNG WEITERZUMACHEN ( während des ersten Halbjahres 2007 hat sich die Zahl der angekommenen Minderjährigen im Vergleich zum Vorjahr um 12% verringert).

Mit alledem bekräftigen wir:
 Unsere Besorgnis über die Schaffung eines Diskurses sozialen Alarms seitens einiger Kommunikationsmedien, angetrieben von unglücklichen Erklärungen der politischen Parteien und der staatlichen,- und autonomen Adminstrationen, so wie es von dem andalusischen Ombudsmann dargestellt worden ist. Dieser Diskurs erscheint uns unnötig und übertrieben.
 Unsere Beunruhigung angesichts der Erklärungen der öffentlichen Autoritäten, die den Bedingungen von irregulären ImmigrantInnen gegenüber den Bedingungen der Minderjährigen als Rechtssubjekte mit besonderer Schutzwürdigkeit Priorität geben und sogar Botschaften aussenden, die dem eigenen rechtlichen Rahmen gültigen Schutzes wiedersprechen.
 Die Notwendigkeit einer individuellen Untersuchung der Lebensrealität jedes/jeder einzelnen Minderjährigen und ihrer Familien, da das Konzept "nur Kinder" kein ausreichendes juristisches Fundament bietet.
 Unsere konstante Anklage dieser Klassifizierung von illegitim, die zwischen "wirklichen" Minderjährigen ohne Begleitung, die tatsächlich schutzlos sind und den Schutz des Staates verdienen und solchen unterscheidet, die "falsch" sind und aus einer "hochgestellten Familie" stammen und nur betrügen und in illegaler Weise die spanischen Dienste zum Schutz der Kindheit benutzen wollen. Ebenso fordern wir, dass die genaue Anzahl der Minderjährigen die sich in dieser Situation befinden und von denen hierbei die Rede ist, genannt wird, da solche realitätsfernen Verallgemeinerungen nicht als Argument für die massiven Regruppierungen benutzt werden können.
 Unsere Überzeugung, dass diese Art von Erklärungen nicht die Integration der ausländischen Minderjährigen in die spanische Gesellschaft bewirken wird, sondern dass sie darüberhinaus die migrantischen Schiffsreisen dieser Kinder, die (immer jünger) ihr Leben riskieren, um bessere Überlebenschancen in unserem Land zu finden, trivialisieren und der Öffentlichkeit ausschliesslich eine Botschaft der Ablehnung und des Argwohns gegenüber den Minderjährigen vermitteln.
 Unsere konstante Ablehnung jeder Art von unfreiwilligen Rückführungen, welche die Menschenrechte und das übergeordnete Interesse der Minderjährigen ohne Begleitung verletzen..., um so mehr als sie kollektiv und diskriminierend sind... und wie sie von der andalusischen Junta vorgesehen sind, ohne wenigstens andere Wege der Integration dieser Menschen, die an unseren Küsten auf der Suche nach besseren Überlebensmöglichkeiten ankommen, in Betracht zu ziehen.
 Dass das Recht des Kindes auf Anhörung ein Schlüsselelement bei der Billigung und Ausübung jeder es betreffenden Entscheidung sein muss, so wie es unverkennbar bei der Rückführung der Fall ist. In diesem Sinne verweisen wir auf das vielfache Scheitern und die schweren Rechtsverletzungen, die durch die willkürlichen Entscheidungen in anderen Kommunen (Madrid, Katalonien) in diesem Bereich verursacht worden sind.
 Dass der Schutz der Minderjährigen von Seiten der Adminstrationen. als Garanten ihrer Sicherheit, auf demselben Niveau stattfinden muss, als ob sie einheimisch wären, ohne jede Art von Diskriminierung, um so die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der gültigen Gesetzgebung ergeben und die ihnen zustehen.
 Dass nur eine mit dem/der Minderjährigen, seiner/ihrer Familie und den sozialen Diensten vor Ort konsensuierte Rückkehr in Kombination mit realen Alternativen der Integration an ihrem Herkunftsort, einen tatsächlichen Schutz und die Sicherheit der schutzlosen Minderjährigen garantieren.
 Dass wir uns deshalb in Opposition zu den Zentren in Marokko für aus Spanien zurückgeführte Minderjährige stellen. Da diese überdies nicht dem freien Willen der Minderjährigen oder dem des marokkanischen Staats entsprechen, können wir legitimerweise die Effizienz und die Machbarkeit solcher Art von Projekt, das nicht dem übergeordneten Interesse des/der Minderjährigen entspricht, sondern einer Logik der Kontrolle der Migrationsströme, in Zweifel ziehen.

Aufgrund des Genannten fordern wir von der andalusischen,- und der Zentralregierung:

1. Ihre Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Aufnahme dieser Minderjährigen in Bezug auf den notwendigen Schutz gemäss den Gesetzesvorschriften und der Respektierung der Menschenrechte auf sich zu nehmen, da dies und nichts anderes die Basis für eine aktuelle, legale Handlungweise ist.
2. Eine tatsächliche Gleichbehandlung der einheimischen und ausländischen vom spanischen Staat als minderjährig Definierten; eine tatsächliche Respektierung des übergeordneten Interesses der Minderjährigen sowie die tatsächliche Respektierung ihrer fundamentalen Rechte, u.a.:
- Das Recht gegen jede Art von sie betreffenden Entscheidungen zu opponieren, da ihre Meinung Dokumentgewicht besitzt
- Das Recht auf Beanspruchung anwaltlichen Beistands und das Recht auf eine abwägende, gerechte Antwort
3. Ebenso fordern wir von der marokkanischen Regierung die Ergreifung von angemessenen Maßnahmen für eine hoffnungsvolle Zukunft der Kinder im eigenen Land
4. Sowie von der EU dass sie finanzielle Unterstützung für die Betreuung der Minderjährigen auf spanischen Territorium und für die Umsetzung von Entwicklungs,- und Präventionsprogrammen in den Herkunfstländern der KindermigrantInnen leistet.

Um die umfassende Wahrung ihrer fundamentalen Rechte zu kontrollieren, werden unsere Organisationen die Vorgehensweise beim Schutz und der ev. Rückkehr der Minderjährigen ohne Begleitung mit grosser Aufmerksamkeit beobachten.

Unterzeichnende:
Federación Andalucía Acoge, Asociación Pro Derechos Humanos de
Andalucía, SOS Racismo, Intercultura, PRODEIN y Apoyo Indymedia Estrecho

(Quelle:  http://estrecho.indymedia.org/newswire/display/70140/index.php )

Zum "Thema" siehe auch:
Human Rights Watch klagt sexuellen Missbrauch an migrantischen Jugendlichen in kanarischen Auffangzentren an - Andalusien, Initiative gegen die Ausweisung Minderjähriger:
 http://de.indymedia.org/2007/07/189427.shtml
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Ergänzungen