CCC veröffentlicht Schäuble-Katalog

Demo 22. Sept Berlin 14 Uhr Brand.b. Tor 31.08.2007 21:47
Der Chaos Computer Club (CCC) hat den von Bundesinnenminister Schäuble befürworteten Entwurf für ein neues BKA-Gesetz auf seiner Website veröffentlicht, der dem CCC zugespielt wurde. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wie etwa die weiträumige Umgehung des Richtervorbehalts für Online-Durchsuchungen oder die Einschränkung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert der CCC in einer Pressemitteilung.
In § 20 o geht um das Recht auf Platzverweis. Also im Kampf gegen Terroristen wird ein Platzverweis ausgesprochen. Der Terrorist hält sich daran und Problem gelöst. OK wie dumm sollen wir noch sein um nicht zu merken dass diese ganze Terrorismusargumentation nur eine Nebelwand ist und der Staat voll gegen uns alle mobilisiert, er macht das was man prophylaktische Aufstandsbekämpfung nennt.

Der 78-seitige "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", datiert vom 11. Juli 2007, ist dem CCC von unbekannter Seite zugespielt worden. Der Entwurf hat es in sich. Der Bundesinnenminister will dem BKA deutlich mehr Befugnisse zur heimlichen Überwachung der Bevölkerung verschaffen, als bisher bekannt wurde. So sollen nicht nur unmittelbar Terrorverdächtige überwacht werden, sondern auch "Kontakt- und Begleitpersonen", wenn "die Verhütung dieser Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Nach welchen Kriterien das im Einzelfall entschieden werden soll, sagt der Gesetzentwurf nicht.

Zu den vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen, von denen auch "Kontakt- und Begleitpersonen" betroffen sein könnten, gehört nicht nur die Rund-um-die-Uhr-Beschattung sondern auch der "Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise" sowie von "Vertrauenspersonen" und "verdeckten Ermittlern" (V-Leute). Die V-Leute sollen auch heimlich die Wohnung von Überwachten betreten dürfen, "bei Gefahr im Verzuge" sogar ohne richterliche Genehmigung.

In Anbetracht der Fülle der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen mit tief reichenden Grundrechtseingriffen sieht der CCC die Gefahr, dass bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes "de facto eine Geheimpolizei [entsteht], wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte". Der CCC warnt deshalb ausdrücklich davor, "dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden."

 http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror?language=de

 http://www.ccc.de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf
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