Vermummung gegenüber Nazis erlaubt
30. August 2007 Erneuter Freispruch: Vermummung vor Nazi-Fotografen auch in Berlin erlaubt!
Auch der zweite Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (§ 17 a Abs. 2 Nr. 1) endete für eine Berliner Studentin mit einem glatten Freispruch. Die Angeklagte hatte sich am 1. Mai 2004 während einer Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg mit einem Halstuch und einer Kapuze unkenntlich gemacht.
Damit folgte ein weiteres Mal ein Richter der Argumentation, dass die Vermummung zum Schutz vor fotografierenden Rechtsextremisten keine Straftat darstellt. Schon am 15. August war ein Düsseldorfer Antifaschist in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
Beide Gerichte äußerten sich übereinstimmend, dass eine verbotene Vermummung auf Versammlungen nicht vorliege, wenn sich die DemonstrantInnen nur vor Naziaktivitäten schützen wollen. In beiden Fällen konnten die Angeklagten deutlich machen, dass sie eine Vermummung ausschließlich gegenüber den fotografierenden Rechtsextremisten angelegt hatten. Für Polizeikräfte waren sie jederzeit identifizierbar.
Der Richter am Berliner Amtsgericht Schmidt äußerte sich in der Urteilsbegründung dahin gehend, dass der Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes, auf den sich die Staatsanwaltschaft gestützt hatte, einzig die Identifizierbarkeit von DemonstrantInnen sicher stellen soll. Die Angeklagte hatte sich über Stunden unvermummt in einem Polizeikessel aufgehalten. Dort wurde sie durchgehend von der Polizei gefilmt und fotografiert. Eine Feststellung ihrer Identität durch die Sicherheitskräfte wäre demnach ohne weiteres möglich gewesen.
In einer Prozesserklärung äußerte sich die Angeklagte: „Die jeweils kurze Zeit der Vermummung folgte ausnahmslos aus meiner Angst, in meinem Alltag rechtsextremistischer Gewalt ausgesetzt zu werden, bloß weil ich am ersten Mai gegen den NPD-Aufmarsch auf die Strasse gegangen bin."
Bereits im ersten Prozess am 21. April 2005 hatte das Amtsgericht Berlin die junge Frau freigesprochen. Nach einer Sprungrevision hatte das Kammergericht (=Oberlandesgericht) am 15. Dezember 2006 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall erneut an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
siehe auch:
http://de.indymedia.org/2005/04/112819.shtml
http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die_rote_hilfe_zeitung/2006/2/vermummung_als_schutz_vor_nazis_ein_ueberblick_ueber_wichtige_urteile
Damit folgte ein weiteres Mal ein Richter der Argumentation, dass die Vermummung zum Schutz vor fotografierenden Rechtsextremisten keine Straftat darstellt. Schon am 15. August war ein Düsseldorfer Antifaschist in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
Beide Gerichte äußerten sich übereinstimmend, dass eine verbotene Vermummung auf Versammlungen nicht vorliege, wenn sich die DemonstrantInnen nur vor Naziaktivitäten schützen wollen. In beiden Fällen konnten die Angeklagten deutlich machen, dass sie eine Vermummung ausschließlich gegenüber den fotografierenden Rechtsextremisten angelegt hatten. Für Polizeikräfte waren sie jederzeit identifizierbar.
Der Richter am Berliner Amtsgericht Schmidt äußerte sich in der Urteilsbegründung dahin gehend, dass der Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes, auf den sich die Staatsanwaltschaft gestützt hatte, einzig die Identifizierbarkeit von DemonstrantInnen sicher stellen soll. Die Angeklagte hatte sich über Stunden unvermummt in einem Polizeikessel aufgehalten. Dort wurde sie durchgehend von der Polizei gefilmt und fotografiert. Eine Feststellung ihrer Identität durch die Sicherheitskräfte wäre demnach ohne weiteres möglich gewesen.
In einer Prozesserklärung äußerte sich die Angeklagte: „Die jeweils kurze Zeit der Vermummung folgte ausnahmslos aus meiner Angst, in meinem Alltag rechtsextremistischer Gewalt ausgesetzt zu werden, bloß weil ich am ersten Mai gegen den NPD-Aufmarsch auf die Strasse gegangen bin."
Bereits im ersten Prozess am 21. April 2005 hatte das Amtsgericht Berlin die junge Frau freigesprochen. Nach einer Sprungrevision hatte das Kammergericht (=Oberlandesgericht) am 15. Dezember 2006 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall erneut an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
siehe auch:
http://de.indymedia.org/2005/04/112819.shtml
http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die_rote_hilfe_zeitung/2006/2/vermummung_als_schutz_vor_nazis_ein_ueberblick_ueber_wichtige_urteile
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Ergänzungen
Urteil aus Düsseldorf vom 15. August 2007
klarstellung
du muszt allerdings mit einer festnahme und einer anzeige rechnen, solltest dann aber mit diesem urteil argumentieren könne (was aber auch keine sicherheit bedeutet, da es a.) noch nicht rechtskräftig und b.) noch weiter angefochten werden kann)
@ Jo & TN
Vermummung: TAZ vom 31. August 2007
besondere situation!
Deshalb wird das Urteil Nazis kaum nützen. In einer demo wird man so nicht argumentieren können!
Lage auf Demos & Lage in Rotenburg
Vermummung: junge Welt vom 01. September 2007
Radiointerview
auch in Sachsen-Anhalt möglich...
Bsp. Auf dem weg zu ner demo ( Reise mit der bahn ) waren 150 nazis am bahnsteig... sprich 8 mal soviele wie wir...
naja wir hatten uns vermummt weil dort auch " Anti-Antifa " spezis dabei waren und die Polizei hat nix dagegen gesagt oder getan auch nicht im nachhinein....
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Klartext
also darf ich mich am SONNABEND in DORTMUND vermummen?!?
Ich habe nämlich keine Lust, dass die Anti-Antifas mich knipsen und am Montag vor meiner Haustür stehen...
@jojo
im übrigen hast du anscheinend ein relativ
minimales verständnis von demokratie, denn
wahre demokratie wird versucht von dem staat
und den ausführenden organen gezielt zu unterdrücken.
und um zur demokratie zu gelangen ist vermummung
bzw. die verschleierung der identität
manchmal nötig um nicht repression ausgesetzt zu sein.
und das nicht nur wenn nazis fotographieren...
@ Reddie
Verdummungsverbot
für mich stellt die verdummung jedenfalls sowieso ein viel größeres problem da als die vermummung. und manche leute sehen vermummt&verdummt einfach besser aus, z.B. PolizeibeamtInnen.
und für neonszis
je mehr recht wir kriegen desto mehr sie auch denn noch heisst es gleiches recht für alle.
trotzdem freut es mich dass die beiden freigesprochen wurden.