Haussuchung soll Klima der Angst schaffen
Bürgerinitiative prangert Kriminalisierung von Atomkraftgegnern an
Wie erst vorgestern bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die
Wohnung eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV-
Ausstattung beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei
verdächtig, öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die Atomkraftgegner
hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de
angekündigt, an den Blockaden des
Bündnisses "Block G8" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen.
Wie erst vorgestern bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die
Wohnung eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV-
Ausstattung beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei
verdächtig, öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die Atomkraftgegner
hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de
angekündigt, an den Blockaden des
Bündnisses "Block G8" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) verurteilt in einer Presssemitteilung von heute die
Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung und fordert die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden diene
offensichtlich ausschließlich dem Ausspionieren und der versuchten
Einschüchterung von Anti- Atom- sowie Anti- G8- Protestszene, die Einschätzung von Kerstin
Rudek, Vorsitzende der BI.
In diesen Zusammenhang gehörten nach Auffassung der BI auch die Razzien gegen G8-Gegner im
Mai und die Verhaftung des Wissenschaftlers Andrej H. wegen angeblichen
Terrorismusverdachts. "Die Willkür, mit der einzelne Personen und
Gruppierungen Repressionen ausgesetzt werden, soll offenbar ein Klima der
Angst schaffen, um politisch engagierte Menschen mundtot zu machen",
vermutet Rudek.
Die Vorwürfe des Durchsuchungsbeschlusses beziehen sich auf das
Konzept von "Block G8", das die Bonner Anti-Atom-Gruppe in ihren Artikel
zitiert hatte. Von "gewaltsamem Wegdrücken" sei allerdings nirgends die
Rede. Im Gegenteil: Die Atomgegner bekennen sich ausdrücklich zu
"gewaltfreiem Widerstand gegen Atomkraft und G8". Gewaltfreie Blockaden
sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine
Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
"Die Bonner Hausdurchsuchungen sind ein massiver Angriff auf die
politische Meinungsfreiheit allgemein und auf das Demonstrationsrecht im
besonderen", so Rudek weiter. Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit
Einschränkungen dieser Art im regelmäßig rechtsfreien Raum Gorleben zu
Zeiten der Castortransporte im Wendland sei man sensibilisiert für einen
derartigen Verfall von Grundrechten und zeige sich solidarisch mit den
Betroffenen.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung und fordert die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden diene
offensichtlich ausschließlich dem Ausspionieren und der versuchten
Einschüchterung von Anti- Atom- sowie Anti- G8- Protestszene, die Einschätzung von Kerstin
Rudek, Vorsitzende der BI.
In diesen Zusammenhang gehörten nach Auffassung der BI auch die Razzien gegen G8-Gegner im
Mai und die Verhaftung des Wissenschaftlers Andrej H. wegen angeblichen
Terrorismusverdachts. "Die Willkür, mit der einzelne Personen und
Gruppierungen Repressionen ausgesetzt werden, soll offenbar ein Klima der
Angst schaffen, um politisch engagierte Menschen mundtot zu machen",
vermutet Rudek.
Die Vorwürfe des Durchsuchungsbeschlusses beziehen sich auf das
Konzept von "Block G8", das die Bonner Anti-Atom-Gruppe in ihren Artikel
zitiert hatte. Von "gewaltsamem Wegdrücken" sei allerdings nirgends die
Rede. Im Gegenteil: Die Atomgegner bekennen sich ausdrücklich zu
"gewaltfreiem Widerstand gegen Atomkraft und G8". Gewaltfreie Blockaden
sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine
Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
"Die Bonner Hausdurchsuchungen sind ein massiver Angriff auf die
politische Meinungsfreiheit allgemein und auf das Demonstrationsrecht im
besonderen", so Rudek weiter. Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit
Einschränkungen dieser Art im regelmäßig rechtsfreien Raum Gorleben zu
Zeiten der Castortransporte im Wendland sei man sensibilisiert für einen
derartigen Verfall von Grundrechten und zeige sich solidarisch mit den
Betroffenen.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
atomplenum verurteilt Kriminalisierung
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die Wohnung
eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV-Ausstattung
beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei verdächtig,
öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die AtomkraftgegnerInnen
hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de angekündigt, an
den Blockaden des Bündnisses "Block G8" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm
teilzunehmen.
Wir verurteilen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und fordern die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie die sofortige Herausgabe der
beschlagnahmten Gegenstände. Offenbar reicht es nicht aus, dass im Rahmen
des Polizeieinsatzes beim G8-Gipfel Hunderte von DemonstrantInnen durch
Wasserwerfer-, Knüppel- und Reizgaseinsätze verletzt wurden. Vielmehr sollen
auch im Nachhinein noch Menschen, die sich kritisch zum G8-Gipfel geäußert
haben und zur erfolgreichen Mobilisierung beigetragen haben, eingeschüchtert
und ausgespäht werden. Die Vermutung liegt nahe, dass die
Ermittlungsbehörden damit von den Diskussionen um Tornado-Aufklärungsflüge
gegen DemonstrantInnen ablenken wollen. Wir verstehen, dass der Frust
darüber, dass der Tagungsort Heiligendamm trotz weiträumiger
Versammlungsverbote die ganze Gipfelzeit über blockiert und damit auf dem
Landweg nicht zu erreichen war, bei den Behörden noch sehr tief sitzt. Wir
werden aber nicht hinnehmen, dass dies jetzt in weitreichende
Ermittlungsaktionen gegen Einzelne von uns mündet.
Aus unserer eigenen Erfahrung mit Ermittlungsverfahren nach §129a
("Terrorismus"verdacht) und der Verfassungsschutz-Bespitzelung des
atomplenums wissen wir, auf welche Weise versucht wird, missliebige
Meinungen zu unterdrücken und das Demonstrationsrecht einzuschränken. Auch
wir sind selbstverständlich vor dem und beim G8-Gipfel aktiv gewesen. Das
atomplenum solidarisiert sich daher uneingeschränkt mit den Bonner
AtomkraftgegnerInnen und ihrem inkriminierten Text:
atomplenum hannover