Düsseldorf: Freispruch wg Vermummung

Antifa-KOK 15.08.2007 14:48 Themen: Antifa
Der heutige Prozess gegen einen Düsseldorfer Antifaschisten, der angeklagt war, sich im Rahmen der Gegenaktivitäten gegen den Naziaufmarsch in Düsseldorf am 3.6.2006 vermummt zu haben (siehe auch  http://www.terz.org/texte/texte_070708/taeterschutz.html), endete mit einem Freispruch.
Hintergrund: Am 3.6.2006 hatten mehrere tausend Menschen gegen einen Aufmarsch von Neonazis unter dem Motto "Bombenstimmung in Düsseldorf" demonstriert. Damit bezogen sich die Neonazis auf den Sprengstoffanschlag auf russisch jüdische MigrantInnen im Jahr 2000 in Düsseldorf. Auf der Demonstration der Neonazis wurde explizit zu Gewalt gegen Linke aufgerufen und diesen mit Mord- und Totschlag gedroht. Am Rand der Gegenaktivitäten versuchten Neonazis, vermeintliche Linke abzufilmen und zu fotografieren. Die Neonazi-Demonstration wurde von mehreren Blockaden eines breiten Bündnisses aufgehalten und letztendlich verkürzt.

Der Richter folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des Verteidigers. Demnach liege in diesem Fall nicht der Straftatbestand der Vermummung vor, weil sich der Angeklagte lediglich aus Selbstschutz vor Anti-Antifa-Aktivisten unkenntlich gemacht habe und nicht etwa um einer Identifizierung durch die Polizei zu entgehen. Dies sei offensichtlich, da sich der Angeklagte nicht die ganze Zeit vermummt habe, sondern nur dann, wenn Faschisten oder Pressevertreter die DemonstrantInnen photographierten oder filmten.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt.
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Ergänzungen

@Der Vermummte

egal 15.08.2007 - 16:07
"In Deutschland ist es (das Vermummungsverbot) im § 17a Absatz 2 Versammlungsgesetz geregelt und wird im § 27 Absatz 2 bzw. im § 29 (2) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt."
Quelle: wikipedia

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 9 Kommentare an

Super! — egal

A propos — der Vermummte;)

präzedensfall? — zeitungsjunge

@Zeitungsjunge — Die_Insel

Präzedenz — xxx

Urteilbestätigung — Krusty

... — Mein Name?

@den Vermummten — Ossi

urteil — xxx