Ärzte gegen Datenklau und e-Card
Ärzte wehren sich gegen Datenklau!
Zum Bankgeheimnis:
Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner: Seit dem 1. April 2005 gibt es in Deutschland praktisch kein Bankgeheimnis mehr.
http://www.afw-gmbh.de/archiv/bankgeheimnis/bankgeheimnis.html
Bankgeheimnis: Gibt es nicht mehr.
Zu den Maut-Daten:
http://www.netzeitung.de/deutschland/369880.html
Schäuble will Maut-Daten zur Fahndung nutzen.
Die Bundesregierung lässt prüfen, ob sich die mit dem Maut-System auf deutschen Autobahnen gesammelten Daten auch dazu nutzen lassen, Verbrecher und Terroristen zu ermitteln. Die Opposition warnt vor dem «großen Lauschangriff».
Zur elekronischen Gesundheitskarte siehe:
Zum Bankgeheimnis:
Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner: Seit dem 1. April 2005 gibt es in Deutschland praktisch kein Bankgeheimnis mehr.
http://www.afw-gmbh.de/archiv/bankgeheimnis/bankgeheimnis.html Bankgeheimnis: Gibt es nicht mehr.
Zu den Maut-Daten:
http://www.netzeitung.de/deutschland/369880.html Schäuble will Maut-Daten zur Fahndung nutzen.
Die Bundesregierung lässt prüfen, ob sich die mit dem Maut-System auf deutschen Autobahnen gesammelten Daten auch dazu nutzen lassen, Verbrecher und Terroristen zu ermitteln. Die Opposition warnt vor dem «großen Lauschangriff».
Zur elekronischen Gesundheitskarte siehe:
Unter dem Link nachzulesen wie sich die Gesundheitsministerin das so vorstellt mit der elektronischen Gesundheitskarte.
http://www.die-gesundheitskarte.de/
Rechtliche Grundlagen
Wichtige Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind rechtliche Regelungen. Diese betreffen Bereiche wie Datenschutz und Datensicherheit, Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen, Kriterien der Telematikinfrastruktur sowie Organisation und Finanzierung.
Zur Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), wurden die Krankenkassen verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Der Paragraf 291a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) hält nicht nur die verpflichtende Einführung der Gesundheitskarte fest, sondern regelt auch deren Funktionsumfang.
So ist gesetzlich festgelegt, dass die Gesundheitskarte über einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil verfügen soll, ergänzt um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Funktionen und Anwendungen.
Über die Zugriffsrechte
Der Paragraf 291a SGB V behandelt außerdem das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Er legt fest, wer genau und unter welchen Voraussetzungen auf die individuellen Patientendaten zugreifen darf. Dazu wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Regelungen gesetzlich festgelegt.
Wichtigste Bestimmung: Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) dürfen die mit Hilfe der Gesundheitskarte verfügbaren Gesundheitsdaten der Versicherten erst dann speichern, verarbeiten und nutzen, wenn die Patientin/der Patient seine/ihre Einwilligung hierzu gegeben hat.
Der Patient ermöglicht mit Hilfe seiner elektronischen Gesundheitskarte Zugriff zu den gespeicherten Daten. Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte und Apotheker, müssen sich bei Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) identifizieren.
Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, medizinische Daten der Gesundheitskarte zu lesen oder elektronische Rezepte und medizinische Daten der freiwilligen Anwendungen, zum Beispiel Notfalldaten, zu speichern. Jeder Zugriff wird protokolliert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Hand hat der Patient die Hoheit über seine Daten.
Zur Organisationsstruktur
Auch die Organisation und technische Realisierung des bundesweiten Einsatzes der elektronischen Gesundheitskarte ist gesetzlich geregelt. Das im Juni 2005 verkündete "Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen" legt unter anderem die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik GmbH) sowie ihre Aufgaben fest (§ 291b SGB V) und bestimmt die Grundzüge der Finanzierung der notwendigen Telematik-Infrastruktur.
Das Projekt elektronische Gesundheitskarte ist durch die hohe Zahl der beteiligten Akteure und die technischen Neuerungen sehr komplex. Deshalb wird die Einführung schrittweise gestaltet.
Die elektronische Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung unseres Gesundheitswesens. Sie unterscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Foto des Inhabers von der alten Krankenversichertenkarte. Sie ist im Gegensatz zur herkömmlichen Karte keine Speicherkarte, sondern eine Prozessorkarte, das heißt sie besitzt, wie ein herkömmlicher Computer, einen Mikroprozessor.
Die Karte kann nicht alles auf einmal. Nach und nach werden die neuen Funktionen eingeführt, mit denen die vielfältigen Möglichkeiten der Karte genutzt werden können. Nach der ersten Pflichtanwendung, dem elektronischen Rezept, werden schrittweise freiwillige medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz und Arzneimitteldokumentation eingeführt. Der Übergang von der Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte wird also fließend erfolgen.
Telematikinfrastruktur
Die elektronische Gesundheitskarte selbst ist nur ein Teil der komplexen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur für die neuen Anwendungen im Gesundheitssystem (Telematikinfrastruktur).
Weitere wesentliche Bausteine sind
• der elektronische Heilberufsausweis (HBA), mit dem sich Ärzte und Apotheker beim Zugriff auf medizinische Daten ausweisen,
• ein sicheres Kommunikationsnetz für das Gesundheitswesen, das 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken und die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen miteinander vernetzt und Zugangsportale für Versicherte bereitstellt,
• Datenspeicher (Server) und Dienste.
Mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur wird der Funktionsumfang der Gesundheitskarte schrittweise erweitert.
Technische Vorstufen
bIT4health ("better IT for better health"/"bessere Informationstechnologie für bessere Gesundheit") ist der Name eines Industriekonsortiums, das das Bundesministerium für Gesundheit bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unterstützt.
Das Konsortium bIT4health besteht aus IBM Deutschland, dem Chipkartenhersteller ORGA, dem Softwarehersteller SAP, dem Patientenaktenspezialisten InterComponentWare sowie dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation.
bIT4health hat die so genannte Telematik-Rahmenarchitektur erarbeitet. Sie ist eine Art Bauplan für die Entwicklung der technischen und organisatorischen Details rund um die elektronische Gesundheitskarte.
Die Lösungsarchitektur ist gewissermaßen das Feinkonzept beim stufenweisen Aufbau der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Sie legt fest, auf welche Weise die Umsetzung der Rahmenarchitektur technisch und administrativ organisiert wird. Sie ist die Basis für die Entwicklung und Produktion der notwendigen Geräte, Systeme und Softwareprodukte.
Die Fraunhofer-Gesellschaft hat die Lösungsarchitektur in einem gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Selbstverwaltung erarbeitet.
Die weitere Umsetzung der Lösungsarchitektur und die Einführung der Karte erfolgt durch die Betriebsorganisation gematik GmbH, die für den Betrieb der Telematikinfrastruktur verantwortlich ist.
Die Lösungsarchitektur ist auch Grundlage für die Erprobung der Infrastruktur in ausgewählten Testregionen. Die Erkenntnisse aus diesen Tests fließen wieder in die Lösungsarchitektur ein.
Das Motiv für diese Elektronische Gesundheitskarte:
Kosten senken
Die elektronische Gesundheitskarte wird zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führen. Das beste Beispiel hierfür ist das Rezept. Der Großteil der Rezepte wird in der Arztpraxis elektronisch erstellt, dann aber wieder für den Patienten ausgedruckt. Der Patient geht mit seinem Papierrezept in die Apotheke. Dort nimmt der Apotheker das Rezept entgegen, es wird wieder eingescannt und an die Apothekenrechenzentren weitergeleitet.
Schon wenn diese Medienbrüche beseitigt werden, führt dies zu einer erheblichen Effizienzsteigerung, denn die jährlich rund 700 Millionen Rezepte werden bisher alle bis zu fünfmal angefasst und neu bearbeitet. Mit dem Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte und der Einführung des elektronischen Rezepts lässt sich dieser Prozess erheblich effizienter gestalten.
Die durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erwarteten Einsparungen ergeben sich insbesondere durch Erleichterungen bei der verwaltungstechnischen Abwicklung der Rezepte, durch Verminderung behandlungsbedürftiger Wechsel- und Nebenwirkungen von Arzneimitteln, durch die Verringerung von Doppelbehandlungen und durch die schnellere Verfügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten.
Patientenrechte stärken
Neben der Verbesserung der Behandlungs- und Lebensqualität ist die Stärkung der Patientenrechte ein vordringliches Ziel der elektronischen Gesundheitskarte. Wer mehr über seinen Gesundheitszustand weiß, kann auch mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernehmen.
Aha Eigenverantwortung (Lebensweise) und wer’s nicht tut wird erfasst und abgestraft.
In weiteren Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte können Patientinnen und Patienten in Kooperation mit ihren Ärzten sichere elektronische Patientenakten anlegen, in denen wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde und später auch medizinische Bilddateien in verschlüsselter Form und vor allem in einer zugriffssicheren Umgebung abgelegt werden können. Auch zusätzliche Gesundheitsinformationen, zum Beispiel über den Impfstatus oder Vorsorgeuntersuchungen, können zukünftig elektronisch verwaltet werden.
Also alle sensiblen intimen und persönlichen Daten welche eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (EPA) vereint neben den eigentlichen Personendaten eine Fülle weiterer medizinischer Daten. Ihre Einführung erfolgt im Zuge künftiger Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte. Unter anderem enthält eine EPA die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen.
Kliniken, niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler sollen mit Zustimmung der Patienten einen klar geregelten Zugriff auf die EPA erhalten. Dadurch können sie besser und kostengünstiger bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Ärztin und Arzt können nur die Daten jener Patienten sehen, die sie jeweils betreuen und die vom Patienten freigegeben sind.
Die elektronische Patientenakte wird sich aus Gesundheitsdaten zusammensetzen, die verteilt auf verschiedenen Rechnersystemen gespeichert sind. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet den Schlüssel, damit diese Daten aufgefunden und genutzt werden können. Die Gesundheitskarte verbleibt dabei fest in der Hand des Patienten.
Und die Daten gehen alle auf einen Server im Netz. Dort sind sie so sicher wie es alle Daten im Netz sind. Und so sicher wie die Mautdaten oder das Bankgeheimnis.
Hier Chaos Communication Congress:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67795
Zwei Stunden Vortrag, eine Stunde Diskussion: die elektronische Gesundheitskarte mauserte sich zu einem Topthema des 22. Chaos Communication Congress (22C3). Im Berliner Congress Centrum wurde das virtuelle Kartenhaus namens Gesundheitstelematik vom IT-Berater Thomas Maus Stück für Stück auseinandergelegt. Dabei überzeugte Maus nicht nur durch seine Argumentationskette, bei der jeweils Gesundheitskarte, eRezept, Notfalldaten und Patientenakte auf Nutzen und Kosten hin bewertet wurden, sondern auch durch die penible Lektüre der Rahmenarchitektur. Auch seine Darstellung, wie die auf dem letztjährigen Kongress geäusserte Kritik an der Technik (in diesem Fall des D2D-Systems der kassenärzlichen Vereinigungen) mit juristischen Mitteln und falschen Behauptungen ausgebremst werdem sollte, erzeugte wahlweise Heiterkeit oder Verärgerung. Selbst Journalisten, die über den Vortrag berichteten, wurden Unterlassungserklärungen zugestellt. Auf alle Fälle machte der Rückblick deutlich, dass eine öffentliche Diskussion der elektronischen Gesundheitskarte von den Akteuren im Gesundheitswesen nicht erwünscht wird.
Dafür widmete sich der Kongress der Datenreisenden umso intensiver der Diskussion. Ein System, bei dem in den Worten der Rahmenarchitektur selbst sekundäre Bedrohungen (etwa die Kompromittierung einer Komponente) dazu führen könne, dass die gesamte Schadenshöhe nicht mehr zu begrenzen ist, müsste eigentlich intensiv von einer öffentlichen Debatte begleitet werden, so das abschließende Fazit der Diskussion. Im Detail versuchte der IT-Berater zu zeigen, welche Komponenten hinter der elektronischen Gesundheitskarte die enormen Kosten "reißen" könnte, die mit der Einführung der medizinischen Telematik auf die deutsche Gesellschaft zukommen. Die Schätzungen pendeln zwischen offiziell häufig genannten 1,4-1,6 Milliarden, 4 Milliarden Euro (Schätzung der Privatkassen) und eine Hochrechnung aus dem Modellprojekt Heilbronn, die auf exorbitante 6,9 Milliarden kommt.
Alles Summen, für die der zahlende Bürger zumindest einen handfesten Gegenwert in der ärztlichen Versorgung und der Lebensqualität erwartet. Thomas Maus sah Vorteile, die aber erst mit der frühestens 2012 geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte und des Arztbriefes wirksam würden, wenn die auf fünf Jahre ausgelegten Systeme in der zweiten Generation ihre Kinderkrankheiten hinter sich hätten.
Für die anderen Anwendungen, vom eRezept über den Notfalldatensatz auf der Karte bis hin zur Medikamentendokumentation führte Maus überwiegend praktische Beispiele auf, warum die Sache nicht funktionieren kann: Der Arzt, der lege artis behandeln muss, kann sich nicht auf eine Dokumentation stützen, aus der der Patient möglicherweise kritische Medikamente gelöscht hat, der Sanitäter, der bei einem Busunfall die Gesundheitskarten der Verletzten sucht, statt die Bluttests zu machen, hat schon den Kampf gegen die Uhr verloren.
Der Vortrag des sichtlich engagierten IT-Experten hatte auch seine Schwächen. Besonders der Vergleich zwischen der DDR-Personenkennzahl und der kommenden, lebenslang gültigen deutschen Versicherungsnummer hatte einen populistischen Anstrich. Dagegen setzte Maus auch praktische Akzente, etwa ein Plädoyer für ein eRezept, das mit Barcode versehen ausgedruckt werden kann und nicht nur dem Apotheker bei seinen Streifzügen durch seine Regale hilfreich ist: "90% der Bevölkerung kann ein Papierrezept kontrollieren. Wie viele können das noch beim eRezept, wie viele werden das tun?" Maus bezeichnete den Hackertest, mit dem einzelne Komponenten der Gesundheitskarte geprüft werden sollen, als Akzeptanz-Marketing.
Insbesondere kritisierte er das Preisgeld von 50.000 Euro, dass Siegfried Jedamzik vom Praxisnetz Goin als Vorsitzender des Arbeitskreises der Testregionen angeregt hatte. Allein bei den anstehenden Feldversuchen im so genannten 10.000er Test könnten die Patientendaten Maus zufolge von profitorientierten Hackern für 1,5-2 Millionen Euro an die Pharmaindustrie verkauft werden. Dementsprechend forderte er eine öffentliche Diskussion der Mindestanforderungen an den Hackertest.
Sollte die elektronische Gesundheitskarte wie bisher von den zuständigen Akteuren im Gesundheitswesen durchgewinkt werden, so droht nach Maus eine Mehrklassengesellschaft, in der Menschen mit den Mitteln der IT bei mangelhafter Pseudonymisierung wie Leergut nach Weißglas, Braunglas und Grünglas sortiert werden. In der anschließenden einstündigen Debatte, die später noch lange auf den Gängen fortgesetzt wurde, überlegten Kongressteilnehmer vor allem, wie Ärzte über die Gefahren der Karte aufgeklärt werden können. Aktivistisch eingestellte Teilnehmer riefen dazu auf, künftig alle Daten auf den Karten zu löschen, die irgendwie löschbar sind und erinnerten an Aktionen, wie sie das Land 1987 bei der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises erlebt hatte.
Befreites Dokument: Kosten-Nutzen-Analyse zur Gesundheitskarte
24. November 2006 (amm)
Dokumentation eines Technologie-Desasters: Der CCC-Abteilung Dokumentenbefreiung ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden.
Der CCC-Abteilung Dokumentenbefreiung ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden. Erstellt wurde die Analyse von Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Firma gematik, die das Projekt durchführen wird.
In bester Tradition staatlicher Software-Großprojekte wird hier sehenden Auges ein weiteres extrem kostenträchtiges Prestigeprojekt angegangen, dessen Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht. Eine erste Sichtung der Daten deutet auf eine massive Kostenexplosion bei der Einführung der Gesundheitskarte und ein weiteres Technologie-Desaster hin.
Die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsauslegung der Software-Architektur der elektronischen Gesundheitskarte genügen den Anforderungen an ein bundesweit ganztägig im Einsatz befindliches System in keiner Weise. Im Ernstfall droht ein Totalausfall des Systems zu kritischen Zeiten, wie z. B. im Fall einer Grippeepidemie.
Das Dokument:
http://www.ccc.de/crd/whistleblowerdocs/20060731-Gesundheitstelematik.pdf
Wir möchten die Gelegenheit für den Hinweis nutzen, daß der CCC ein Berliner Büro mit geräumigem Briefkasten und großem Schlitz (damit auch große, neutrale, graue Kouverts reinpassen) in Laufreichweite der Bundesregierung betreibt, damit für brisante Dokumente an dokumentierter Stelle ein Abwurfort existiert.
Elektronische Gesundheitskarte - der Weg in die Staatsmedizin?
"Deutscher Sonderweg" bedeutet Entmündigung des Patienten
2004 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/2004, 161-163
Elektronische Gesundheitskarte wird zur Machtfrage
Die Einführung einer Gesundheitskarte als Versicherungsausweis, ggf. auch für Rezeptschreibung, ist von der Europäischen Union beschlossen und wird allgemein akzeptiert. Was jedoch umstritten ist, ist der „Deutsche Sonderweg“, auf diese elektronische Gesundheitskarte auch Krankheitsdaten von dem Kartenbesitzer abzuspeichern. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) und die Industrie wünschen eine zentrale Speicherung dieser Daten auf einem Server, die Ärztevertreter kämpfen für eine dezentrale Archivierung in den Arztpraxen. Die Ärzte- Zeitung berichtete darüber am 9. November 2004 unter dem Titel „Hinter der Technikdebatte um die elektronische Gesundheitskarte steht ein Streit um Einflusssphären“. Nach dem Motto „Wer die Daten hat, hat die Macht“ versucht das BMGS, eine zentrale Verwaltung aufzubauen; denn wenn die elektronischen Informationen in den Arztpraxen lägen, hätten das BMGS und die Industrie keinen Zugriff auf sie. In diesem Kampf um die Daten dürften die Ärzteverbände am kürzeren Hebel sitzen, da sie weitgehend staatsabhängig sind. Deshalb soll im Folgenden den Fragen nachgegangen werden: Warum müssen persönliche Krankheitsdaten als Datei gespeichert werden und nicht wie bisher auf Papier? Warum müssen elektronische Daten zentral gespeichert werden?
Ziele des BMGS
Als Ziele der elektronischen Gesundheitskarte nennt das BMGS unter anderem (Tab. 1): Verbesserung der Qualität, Stärkung der Eigenverantwortung, Steigerung der Wirtschaftlichkeit, Optimierung von Arbeitsprozessen, Leistungstransparenz im Gesundheitswesen, Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
Die ersten vier Gründe sind politische Absichtserklärungen, die beiden letzten weisen auf die wahren Gründe, die das BMGS zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bewegen, nämlich die Gesundheitskarte als Instrument einer Staatsmedizin einzusetzen.
Aus Sicht der Ärzte bzw. der „Leistungserbringer“, wie das BMGS die Kassen- oder Vertragsärzte nennt, sehen die Vor- und Nachteile der elektronischen Gesundheitskarte anders aus:
Vorteile einer elektronischen Datei auf der Gesundheitskarte
Bislang ist ein Nutzen nur für den (Sozial-)Staat und die Industrie erkennbar: Der Staat erhält potentiell Zugriff auf Daten der Patienten und die Industrie verdient durch Verkauf neuer Technologien.
Für den Patienten sind keine Vorteile im Vergleich zur Papierdokumentation erkennbar, im Gegenteil: Im Zweifelsfall dürfte der Notarzt kein funktionstüchtiges Lesegerät zur Verfügung haben, und jedoch könnte der Patient statt einer elektronischen Karte auch die wichtigsten Daten in einem Notfallausweis bei sich tragen. Das BMGS zitiert zwar Vorteile, ohne jedoch den Beweis der Richtigkeit zu erbringen, und es erwähnt leider nicht Nachteile für Patient und Arzt.
Nachteile einer elektronischen Datei
Bislang sind nur Nachteile für den Bürger ersichtlich: Der Patient (übergeordneter Begriff für Patient/Patientin) kann zuhause seine eigene Gesundheitsdatei nicht lesen, da er kein Lesegerät besitzt. Lesegeräte sollen nach den bisherigen Diskussionen in Arztpraxen und Apotheken aufgestellt werden. Zu wessen Lasten diese Lesegeräte angeschafft und betrieben werden, ist nicht bekannt. Sollen die Bürger eventuell Gebühren für das Lesen ihrer eigenen Daten bezahlen?
Durch die fehlende Einsicht der Patienten in ihre Gesundheitsdaten werden die Patienten entmündigt, was für die Papier-Dokumentation nicht zutrifft. Eine zentrale Speicherung der Daten beinhaltet auch immer eine Missbrauchsgefahr durch den Staat oder die Industrie. Diese Missbrauchsgefahr ist bei einer Papier-Dokumentation, die der Patient selbst verwaltet, wesentlich geringer, wenn nicht ausgeschlossen.
Die Kosten für die Einführung einer elektronischen Gesundheitsdatei sind beträchtlich: Konservative Schätzungen gehen von Gesamtinvestitionen von rund 2,2 Milliarden Euro für die Karte selbst, für die Infrastruktur wie Programmier- und Lesegerät und für die Software und Trustcenter aus (1). Es wird damit gerechnet, dass laut KBV jede Praxis 2.000 bis 3.000 Euro Einführungskosten haben wird (2). Die zusätzliche monatliche Belastung pro Praxis wird auf etwa 50 Euro geschätzt (3).
Für den Krankenhausbereich hat J.M. Janas, Professor für Wirtschafts- und Organisationswissenschaft an der Münchener Universität der Bundeswehr, am Beispiel einer Augenklinik errechnet, dass die Klinik jährlich 21 000 Euro über viele Jahre zuzahlen müsste, bevor sich das System der elektronischen Patientenkarte rentieren könnte (4).
Ein Versand von elektronisch gespeicherten Gesundheitsdaten macht eine sichere Verschlüsselung der Daten oder eine Benutzung eines geschützten Intranet erforderlich. Beides wird die Kosten dieses Systems in die Höhe treiben.
Jeder, der einen eigenen PC benutzt und elektronische Daten versendet oder empfängt, weiß, wie anfällig die elektronische Datenübermittlung ist und wie schwierig es ist, sich vor „Datenklau“ durch „Hacker“ zu schützen. Wie viel größer werden diese Gefahren werden, wenn mit der Verwendung dieser personenbezogenen Daten Geld zu verdienen ist. Es ist absurd: Dem Bürger werden private Gesundheitsdaten entzogen, und diese müssen durch aufwändige Technik geschützt werden, nur damit der Staat Leistungstransparenz im Gesundheitswesen und gesundheitsstatistische Informationen (s. Tab. 1) erhält.
Vorteile von Papierdokumentationen
Fast jeder Bürger in Deutschland kann lesen. Die Bürger können also Briefe, Urkunden und ebenso ärztliche Befundberichte lesen. Papier ist das herkömmliche Dokumentationsmedium, das sich über Jahrhunderte bewährt hat. Papierdokumentation ist voraussichtlich auch billiger als die Summe der Kosten für die Chip-Karte (s. oben).
Der Inhalt von Papierdokumenten kann ebenso schnell wie eine elektronische Datei versandt werden, nämlich mit Faxgeräten. Faxgeräte sind jetzt weit verbreitet, sie stehen in den meisten Praxen und Krankenhäusern und zunehmend auch in privaten Haushalten, also bei den Bürgern. Eine Fax-Nachricht zu versenden bedarf keines besonderen Datenschutzes, da dieser in unserem Telefonsystem gewährleistet wird.
Der Hauptvorteil einer Papierdokumentation für den Bürger ist, dass das Dokument und damit seine Gesundheitsdaten in seiner Privatsphäre verbleiben.
Mündigkeit der Bürger sollte gestärkt werden
Ziel der Bemühungen um einen Fortschritt im Gesundheitswesen sollte sein, die Mündigkeit und damit Selbständigkeit der Bürger zu stärken. Diese Mündigkeit bedeutet auch Freiheit von staatlicher Bevormundung. Das Recht der Bürger - Patienten wie Ärzte - auf die Freiheit, mit seinen eigenen Gesundheitsdaten souverän umzugehen, ist im Grundgesetz von Deutschland und in der EU-Verfassung geschützt. Eine Übergabe von ärztlichen Befundberichten an den Bürger erhöht also seine Freiheit und Mündigkeit. Dieses spricht für eine Papierdokumentation. Auf der anderen Seite nimmt eine Auslagerung von persönlichen Gesundheitsdaten auf einen zentralen Speicher diesem Bürger Freiheiten, weil er nicht mehr über diese Daten unmittelbar verfügt. Die Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten in zentralem Archiv entmündigt den Bürger.
Bis vor kurzem war es nicht üblich, ärztliche Berichte auch den Patienten in die Hand zu geben, weil Ärzte glaubten, Patienten seien häufig nicht mündig, Arztbriefe zu lesen und den Inhalt zu verstehen. Diese Haltung der Ärzte wird als paternalistisch beschrieben. Es gibt jedoch genügend langjährige Erfahrungen, dass Patienten durchaus in der Lage sind, den Inhalt von Arztbriefen zu verstehen, wenn diese in einigermaßen verständlicher Sprache verfasst sind. So hat es sich bewährt, frisch operierten Patientinnen die OP-Berichte mitzugeben sowie Komplikationsraten einer Tagesklinik zu veröffentlichen (5,6). Es gibt keinen Grund, warum die Ärzte ihre Berichte nicht in verständlichem Deutsch abfassen können und warum die meisten Patienten nicht in der Lage sein sollten, ärztliche Gedankengänge zu verfolgen.
Vorschlag „Aktion mündiger Bürger“
Der Versuch des Staates, den Patienten mittels einer erweiterten Gesundheitskarte zu verwalten und damit zu entmündigen, sollte von den Ärzten mit einer Aktion für den Erhalt der Papierdokumentation beantwortet werden:
• Der Patient sollte immer wie ein mündiger Bürger behandelt werden.
• Ärzte sollten alle Dokumente (OP-Berichte, Histologie-Befunde, Befundberichte, Laborwerte usw.) den Patienten aushändigen. OP-Berichte können heute mittels EDV innerhalb von zwei Stunden erstellt und den Patienten noch vor der Entlassung ausgehändigt werden; sie können den Überweisern aus dem PC zugefaxt werden (7).
• Der Patient ist und bleibt Besitzer seiner Dokumente.
• Der Patient schützt seine eigenen Dokumente. Dafür ist ein staatlicher Datenschutz nicht notwendig.
• Ärzte sollten die Kommunikation über Fax mit anderen Ärzten und Krankenhäusern sowie Patienten weiter ausbauen (7). Kurzbriefe mittels EDV sollten vermehrt geschrieben werden, da sie für die Abrechnung im neuen Gebührenordnungssystem EBM 2000plus erforderlich sind.
Vorteile der „Aktion mündiger Patient“
o Der Patient wird ernst genommen.
o Der Arzt wird zum Berater und zum Interessenvertreter der Patienten.
o Das Arzt/Patientenverhältnis bleibt privat.
o Patient und Arzt werden/bleiben mündig, das heißt selbstbestimmt.
o Dem ausufernden Staat wird Einhalt geboten.
o Milliardenschwere Ausgaben werden eingespart.
o Die Privatsphäre des Patienten bleibt erhalten.
Fazit:
Wenn die Kassenärzte die Flucht nach vorn ergreifen und den Patienten alle krankheitsrelevanten Berichte in die Hand geben, erübrigt sich das elektronische Datenarchiv auf der Gesundheitskarte. Die ganze staatliche Intervention verpufft, weil die Menschen andere Wege gehen. Durch die „Aktion mündiger Patient“ stärken die Kassenärzte das Arzt-Patienten-Verhältnis, sie erlangen für sich und ihre Patienten mehr persönliche Freiheit und verhindern neue Überwachungsmöglichkeiten eines Sozialstaates.
Eine solche, vom BMGS geplante, weit in die Privatsphäre der Bürger eingreifende Maßnahme wie die erweiterte Gesundheitskarte sollte in Pilotprojekten ausgiebig erprobt und evaluiert werden, bevor sie flächendeckend eingeführt wird. Außerdem sollte eine vergleichende Analyse der Gesamtkosten der Verwaltung von personenbezogenen Krankheitsdaten
a. als elektronisches Medium
b. als Papierdokumentation
durchgeführt werden, besonders wo bisherige Berechnungen gegen das elektronische Medium sprechen (4). Da es bislang einen solchen Vergleich nicht einmal für die Führung einer Krankenakte in den Praxen gibt, muss bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden, dass Staat und Industrie - die beiden Befürworter einer elektronischen Datenverwaltung - diese Entwicklung aus Eigeninteresse zu Lasten der Bürger forcieren. Dann ist die Entscheidung des Staates jedoch eine machtpolitische - und dieser sollte mit politischen Mitteln begegnet werden, nämlich u. a. durch Gehorsamsverweigerung.
Literaturhinweise:
1: eGesundheitskarte - „Toll-Collect“ im Gesundheitswesen. Quelle: Arzt & Wirtschaft 4/2004, 72. BAO-MAO-Aktuell Nr. 17 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell29)
2: Unterschriftenaktion gegen die Gesundheitskarte gestartet. Quelle: Ärzte Zeitung vom 19. Oktober 2004. BAO-MAO-Aktuell Nr. 38 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell38.html)
3: Die Kosten der Gesundheitskarte kosten pro Arzt rund 50 Euro pro Monat. Quelle: Schütze-Brief Nr. 65/2004, 8. BAO-MAO-Aktuell Nr. 29. (
http://www.mao-bao.de/Aktue1l29.html)
4: Ghanant H, Digitale Patientenakte. Abschied vom Papier. KMA 01/2004, 36-45. BAO-MAO-Aktuell Nr. 42 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell42.html)
5: Brökelmann, J., P. Bung: Komplikationsraten in der ambulanten operativen Gynäkologie, Frauenarzt 43 (2002), 1046-1051
6: Brökelmann J, Leistungsberichte einer gynäkologischen Tagesklinik. ambulant operieren 1/2003, 44-46 (
http://www.arzt-in-europa.de)
7: Brökelmann J. Wirtschaftliche Praxisführung: Beispiel einer operativen Praxisklinik. In: Wirtschaftlich erfolgreich in der Arztpraxis. Hrsg. Riedel/Hansis/Wehrmann/Schlesinger. Deutscher Ärzte-Verlag Köln 2004 (im Druck)
8: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Internet-Flyer (
http://www.dimdi.de/de/ehealth/karte/flyer_din_lang.pdf)
Tab. 1 : Werbung des BMGS für die elektronische Gesundheitskarte (8)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:
ZIELE DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITS KARTE
Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, insbesondere der Arzneimittelsicherheit, Verbesserung patientenorientierter Dienstleistungen.
Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Patientinnen und Patienten.
Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen. Optimierung von Arbeitsprozessen und Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
VORTEILE DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITS KARTE
Vorteile für Patientinnen und Patienten:
Wichtige Gesundheitsdaten sind besser verfügbar (z. B. im Notfall und beim Arztwechsel). Dadurch wird eine qualitativ bessere Behandlung erreicht und die Verschreibung ungeeigneter Arzneimittel reduziert.
Sie bekommen einen besseren Überblick über ihren eigenen Gesundheitsstatus (z.B. Impfungen, Allergien, Verlauf chronischer Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen).
Sie können entscheiden, ob und welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen bzw., gelöscht werden sowie wer auf die Daten zugreifen darf. Die letzten 50 Zugriffe werden zu ihrer Sicherheit protokolliert und gespeichert.
Vorteile für Leistungserbringer:
Schnellerer Überblick über den Gesundheitsstatus der Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen.
Optimierung von Arbeitsprozessen und damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten. Verbesserung der Kommunikation und Reduzierung von Doppeluntersuchungen. Verbesserte Nutzung von Arzneimittelinformationssystemen und Fachdatenbanken.
Ärztetag lehnt elektronische Gesundheitskarte ab
Der am heutigen Freitag zu Ende gegangene 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat in einer Entschließung die geplante elektronische Gesundheitskarte "in der bisher vorgestellten Form" mit 111 zu 94 Stimmen abgelehnt. Zugleich stimmten die Ärzte dafür, das Karten-Thema zum Schwerpunktthema des 111. Ärztetages zu machen, der die Einflüsse der Telematik auf die ärztliche Berufstätigkeit behandeln soll.
In der Erklärung zur Ablehnung der Gesundheitskarte durch das "Ärzteparlament" heißt es, die Karte und die mit ihr einhergehende telematische Infrastruktur beeinflusse die Grundlagen der ärztlichen Berufsausbildung wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. "Die zahlreichen Gründe für eine zunehmende Ablehnung der eGK aus der Ärzteschaft können von den Initiatoren dieses Vorhabens in Politik und Wirtschaft nicht einfach ignoriert werden."
Die Erklärung führt im Einzelnen aus, dass es keinen belegbaren Nutzen der eGK gebe und der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte nicht sicher zu verhindern sei. Außerdem passe die eGK mit dem elektronischen Rezept nicht in den alltäglichen Praxisablauf, wobei das eRezept dabei helfe, die Patienten in Risikoklassen einzuteilen, unter denen sie womöglich ein Leben lang geführt werden. Zusätzlich zum schwer beschädigten oder gar zerstörten Arzt-Patientenverhältnis würden die Kosten der milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt.
Im Vorfeld der Entschließung des Ärztetages gab es vor der Halle Münsterland Proteste kritischer Ärzte gegen die Gesundheitskarte. Auf Transparenten wurde die Karte als "sozialpolitische Atombombe" bezeichnet.
Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens:
• Die Auseinandersetzung um die Digitalisierung des Gesundheitswesens
http://www.die-gesundheitskarte.de/ Rechtliche Grundlagen
Wichtige Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind rechtliche Regelungen. Diese betreffen Bereiche wie Datenschutz und Datensicherheit, Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen, Kriterien der Telematikinfrastruktur sowie Organisation und Finanzierung.
Zur Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), wurden die Krankenkassen verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Der Paragraf 291a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) hält nicht nur die verpflichtende Einführung der Gesundheitskarte fest, sondern regelt auch deren Funktionsumfang.
So ist gesetzlich festgelegt, dass die Gesundheitskarte über einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil verfügen soll, ergänzt um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Funktionen und Anwendungen.
Über die Zugriffsrechte
Der Paragraf 291a SGB V behandelt außerdem das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Er legt fest, wer genau und unter welchen Voraussetzungen auf die individuellen Patientendaten zugreifen darf. Dazu wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Regelungen gesetzlich festgelegt.
Wichtigste Bestimmung: Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) dürfen die mit Hilfe der Gesundheitskarte verfügbaren Gesundheitsdaten der Versicherten erst dann speichern, verarbeiten und nutzen, wenn die Patientin/der Patient seine/ihre Einwilligung hierzu gegeben hat.
Der Patient ermöglicht mit Hilfe seiner elektronischen Gesundheitskarte Zugriff zu den gespeicherten Daten. Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte und Apotheker, müssen sich bei Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) identifizieren.
Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, medizinische Daten der Gesundheitskarte zu lesen oder elektronische Rezepte und medizinische Daten der freiwilligen Anwendungen, zum Beispiel Notfalldaten, zu speichern. Jeder Zugriff wird protokolliert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Hand hat der Patient die Hoheit über seine Daten.
Zur Organisationsstruktur
Auch die Organisation und technische Realisierung des bundesweiten Einsatzes der elektronischen Gesundheitskarte ist gesetzlich geregelt. Das im Juni 2005 verkündete "Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen" legt unter anderem die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik GmbH) sowie ihre Aufgaben fest (§ 291b SGB V) und bestimmt die Grundzüge der Finanzierung der notwendigen Telematik-Infrastruktur.
Das Projekt elektronische Gesundheitskarte ist durch die hohe Zahl der beteiligten Akteure und die technischen Neuerungen sehr komplex. Deshalb wird die Einführung schrittweise gestaltet.
Die elektronische Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung unseres Gesundheitswesens. Sie unterscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Foto des Inhabers von der alten Krankenversichertenkarte. Sie ist im Gegensatz zur herkömmlichen Karte keine Speicherkarte, sondern eine Prozessorkarte, das heißt sie besitzt, wie ein herkömmlicher Computer, einen Mikroprozessor.
Die Karte kann nicht alles auf einmal. Nach und nach werden die neuen Funktionen eingeführt, mit denen die vielfältigen Möglichkeiten der Karte genutzt werden können. Nach der ersten Pflichtanwendung, dem elektronischen Rezept, werden schrittweise freiwillige medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz und Arzneimitteldokumentation eingeführt. Der Übergang von der Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte wird also fließend erfolgen.
Telematikinfrastruktur
Die elektronische Gesundheitskarte selbst ist nur ein Teil der komplexen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur für die neuen Anwendungen im Gesundheitssystem (Telematikinfrastruktur).
Weitere wesentliche Bausteine sind
• der elektronische Heilberufsausweis (HBA), mit dem sich Ärzte und Apotheker beim Zugriff auf medizinische Daten ausweisen,
• ein sicheres Kommunikationsnetz für das Gesundheitswesen, das 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken und die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen miteinander vernetzt und Zugangsportale für Versicherte bereitstellt,
• Datenspeicher (Server) und Dienste.
Mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur wird der Funktionsumfang der Gesundheitskarte schrittweise erweitert.
Technische Vorstufen
bIT4health ("better IT for better health"/"bessere Informationstechnologie für bessere Gesundheit") ist der Name eines Industriekonsortiums, das das Bundesministerium für Gesundheit bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unterstützt.
Das Konsortium bIT4health besteht aus IBM Deutschland, dem Chipkartenhersteller ORGA, dem Softwarehersteller SAP, dem Patientenaktenspezialisten InterComponentWare sowie dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation.
bIT4health hat die so genannte Telematik-Rahmenarchitektur erarbeitet. Sie ist eine Art Bauplan für die Entwicklung der technischen und organisatorischen Details rund um die elektronische Gesundheitskarte.
Die Lösungsarchitektur ist gewissermaßen das Feinkonzept beim stufenweisen Aufbau der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Sie legt fest, auf welche Weise die Umsetzung der Rahmenarchitektur technisch und administrativ organisiert wird. Sie ist die Basis für die Entwicklung und Produktion der notwendigen Geräte, Systeme und Softwareprodukte.
Die Fraunhofer-Gesellschaft hat die Lösungsarchitektur in einem gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Selbstverwaltung erarbeitet.
Die weitere Umsetzung der Lösungsarchitektur und die Einführung der Karte erfolgt durch die Betriebsorganisation gematik GmbH, die für den Betrieb der Telematikinfrastruktur verantwortlich ist.
Die Lösungsarchitektur ist auch Grundlage für die Erprobung der Infrastruktur in ausgewählten Testregionen. Die Erkenntnisse aus diesen Tests fließen wieder in die Lösungsarchitektur ein.
Das Motiv für diese Elektronische Gesundheitskarte:
Kosten senken
Die elektronische Gesundheitskarte wird zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führen. Das beste Beispiel hierfür ist das Rezept. Der Großteil der Rezepte wird in der Arztpraxis elektronisch erstellt, dann aber wieder für den Patienten ausgedruckt. Der Patient geht mit seinem Papierrezept in die Apotheke. Dort nimmt der Apotheker das Rezept entgegen, es wird wieder eingescannt und an die Apothekenrechenzentren weitergeleitet.
Schon wenn diese Medienbrüche beseitigt werden, führt dies zu einer erheblichen Effizienzsteigerung, denn die jährlich rund 700 Millionen Rezepte werden bisher alle bis zu fünfmal angefasst und neu bearbeitet. Mit dem Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte und der Einführung des elektronischen Rezepts lässt sich dieser Prozess erheblich effizienter gestalten.
Die durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erwarteten Einsparungen ergeben sich insbesondere durch Erleichterungen bei der verwaltungstechnischen Abwicklung der Rezepte, durch Verminderung behandlungsbedürftiger Wechsel- und Nebenwirkungen von Arzneimitteln, durch die Verringerung von Doppelbehandlungen und durch die schnellere Verfügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten.
Patientenrechte stärken
Neben der Verbesserung der Behandlungs- und Lebensqualität ist die Stärkung der Patientenrechte ein vordringliches Ziel der elektronischen Gesundheitskarte. Wer mehr über seinen Gesundheitszustand weiß, kann auch mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernehmen.
Aha Eigenverantwortung (Lebensweise) und wer’s nicht tut wird erfasst und abgestraft.
In weiteren Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte können Patientinnen und Patienten in Kooperation mit ihren Ärzten sichere elektronische Patientenakten anlegen, in denen wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde und später auch medizinische Bilddateien in verschlüsselter Form und vor allem in einer zugriffssicheren Umgebung abgelegt werden können. Auch zusätzliche Gesundheitsinformationen, zum Beispiel über den Impfstatus oder Vorsorgeuntersuchungen, können zukünftig elektronisch verwaltet werden.
Also alle sensiblen intimen und persönlichen Daten welche eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (EPA) vereint neben den eigentlichen Personendaten eine Fülle weiterer medizinischer Daten. Ihre Einführung erfolgt im Zuge künftiger Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte. Unter anderem enthält eine EPA die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen.
Kliniken, niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler sollen mit Zustimmung der Patienten einen klar geregelten Zugriff auf die EPA erhalten. Dadurch können sie besser und kostengünstiger bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Ärztin und Arzt können nur die Daten jener Patienten sehen, die sie jeweils betreuen und die vom Patienten freigegeben sind.
Die elektronische Patientenakte wird sich aus Gesundheitsdaten zusammensetzen, die verteilt auf verschiedenen Rechnersystemen gespeichert sind. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet den Schlüssel, damit diese Daten aufgefunden und genutzt werden können. Die Gesundheitskarte verbleibt dabei fest in der Hand des Patienten.
Und die Daten gehen alle auf einen Server im Netz. Dort sind sie so sicher wie es alle Daten im Netz sind. Und so sicher wie die Mautdaten oder das Bankgeheimnis.
Hier Chaos Communication Congress:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67795 Zwei Stunden Vortrag, eine Stunde Diskussion: die elektronische Gesundheitskarte mauserte sich zu einem Topthema des 22. Chaos Communication Congress (22C3). Im Berliner Congress Centrum wurde das virtuelle Kartenhaus namens Gesundheitstelematik vom IT-Berater Thomas Maus Stück für Stück auseinandergelegt. Dabei überzeugte Maus nicht nur durch seine Argumentationskette, bei der jeweils Gesundheitskarte, eRezept, Notfalldaten und Patientenakte auf Nutzen und Kosten hin bewertet wurden, sondern auch durch die penible Lektüre der Rahmenarchitektur. Auch seine Darstellung, wie die auf dem letztjährigen Kongress geäusserte Kritik an der Technik (in diesem Fall des D2D-Systems der kassenärzlichen Vereinigungen) mit juristischen Mitteln und falschen Behauptungen ausgebremst werdem sollte, erzeugte wahlweise Heiterkeit oder Verärgerung. Selbst Journalisten, die über den Vortrag berichteten, wurden Unterlassungserklärungen zugestellt. Auf alle Fälle machte der Rückblick deutlich, dass eine öffentliche Diskussion der elektronischen Gesundheitskarte von den Akteuren im Gesundheitswesen nicht erwünscht wird.
Dafür widmete sich der Kongress der Datenreisenden umso intensiver der Diskussion. Ein System, bei dem in den Worten der Rahmenarchitektur selbst sekundäre Bedrohungen (etwa die Kompromittierung einer Komponente) dazu führen könne, dass die gesamte Schadenshöhe nicht mehr zu begrenzen ist, müsste eigentlich intensiv von einer öffentlichen Debatte begleitet werden, so das abschließende Fazit der Diskussion. Im Detail versuchte der IT-Berater zu zeigen, welche Komponenten hinter der elektronischen Gesundheitskarte die enormen Kosten "reißen" könnte, die mit der Einführung der medizinischen Telematik auf die deutsche Gesellschaft zukommen. Die Schätzungen pendeln zwischen offiziell häufig genannten 1,4-1,6 Milliarden, 4 Milliarden Euro (Schätzung der Privatkassen) und eine Hochrechnung aus dem Modellprojekt Heilbronn, die auf exorbitante 6,9 Milliarden kommt.
Alles Summen, für die der zahlende Bürger zumindest einen handfesten Gegenwert in der ärztlichen Versorgung und der Lebensqualität erwartet. Thomas Maus sah Vorteile, die aber erst mit der frühestens 2012 geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte und des Arztbriefes wirksam würden, wenn die auf fünf Jahre ausgelegten Systeme in der zweiten Generation ihre Kinderkrankheiten hinter sich hätten.
Für die anderen Anwendungen, vom eRezept über den Notfalldatensatz auf der Karte bis hin zur Medikamentendokumentation führte Maus überwiegend praktische Beispiele auf, warum die Sache nicht funktionieren kann: Der Arzt, der lege artis behandeln muss, kann sich nicht auf eine Dokumentation stützen, aus der der Patient möglicherweise kritische Medikamente gelöscht hat, der Sanitäter, der bei einem Busunfall die Gesundheitskarten der Verletzten sucht, statt die Bluttests zu machen, hat schon den Kampf gegen die Uhr verloren.
Der Vortrag des sichtlich engagierten IT-Experten hatte auch seine Schwächen. Besonders der Vergleich zwischen der DDR-Personenkennzahl und der kommenden, lebenslang gültigen deutschen Versicherungsnummer hatte einen populistischen Anstrich. Dagegen setzte Maus auch praktische Akzente, etwa ein Plädoyer für ein eRezept, das mit Barcode versehen ausgedruckt werden kann und nicht nur dem Apotheker bei seinen Streifzügen durch seine Regale hilfreich ist: "90% der Bevölkerung kann ein Papierrezept kontrollieren. Wie viele können das noch beim eRezept, wie viele werden das tun?" Maus bezeichnete den Hackertest, mit dem einzelne Komponenten der Gesundheitskarte geprüft werden sollen, als Akzeptanz-Marketing.
Insbesondere kritisierte er das Preisgeld von 50.000 Euro, dass Siegfried Jedamzik vom Praxisnetz Goin als Vorsitzender des Arbeitskreises der Testregionen angeregt hatte. Allein bei den anstehenden Feldversuchen im so genannten 10.000er Test könnten die Patientendaten Maus zufolge von profitorientierten Hackern für 1,5-2 Millionen Euro an die Pharmaindustrie verkauft werden. Dementsprechend forderte er eine öffentliche Diskussion der Mindestanforderungen an den Hackertest.
Sollte die elektronische Gesundheitskarte wie bisher von den zuständigen Akteuren im Gesundheitswesen durchgewinkt werden, so droht nach Maus eine Mehrklassengesellschaft, in der Menschen mit den Mitteln der IT bei mangelhafter Pseudonymisierung wie Leergut nach Weißglas, Braunglas und Grünglas sortiert werden. In der anschließenden einstündigen Debatte, die später noch lange auf den Gängen fortgesetzt wurde, überlegten Kongressteilnehmer vor allem, wie Ärzte über die Gefahren der Karte aufgeklärt werden können. Aktivistisch eingestellte Teilnehmer riefen dazu auf, künftig alle Daten auf den Karten zu löschen, die irgendwie löschbar sind und erinnerten an Aktionen, wie sie das Land 1987 bei der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises erlebt hatte.
Befreites Dokument: Kosten-Nutzen-Analyse zur Gesundheitskarte
24. November 2006 (amm)
Dokumentation eines Technologie-Desasters: Der CCC-Abteilung Dokumentenbefreiung ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden.
Der CCC-Abteilung Dokumentenbefreiung ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden. Erstellt wurde die Analyse von Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Firma gematik, die das Projekt durchführen wird.
In bester Tradition staatlicher Software-Großprojekte wird hier sehenden Auges ein weiteres extrem kostenträchtiges Prestigeprojekt angegangen, dessen Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht. Eine erste Sichtung der Daten deutet auf eine massive Kostenexplosion bei der Einführung der Gesundheitskarte und ein weiteres Technologie-Desaster hin.
Die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsauslegung der Software-Architektur der elektronischen Gesundheitskarte genügen den Anforderungen an ein bundesweit ganztägig im Einsatz befindliches System in keiner Weise. Im Ernstfall droht ein Totalausfall des Systems zu kritischen Zeiten, wie z. B. im Fall einer Grippeepidemie.
Das Dokument:
http://www.ccc.de/crd/whistleblowerdocs/20060731-Gesundheitstelematik.pdf Wir möchten die Gelegenheit für den Hinweis nutzen, daß der CCC ein Berliner Büro mit geräumigem Briefkasten und großem Schlitz (damit auch große, neutrale, graue Kouverts reinpassen) in Laufreichweite der Bundesregierung betreibt, damit für brisante Dokumente an dokumentierter Stelle ein Abwurfort existiert.
Elektronische Gesundheitskarte - der Weg in die Staatsmedizin?
"Deutscher Sonderweg" bedeutet Entmündigung des Patienten
2004 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/2004, 161-163
Elektronische Gesundheitskarte wird zur Machtfrage
Die Einführung einer Gesundheitskarte als Versicherungsausweis, ggf. auch für Rezeptschreibung, ist von der Europäischen Union beschlossen und wird allgemein akzeptiert. Was jedoch umstritten ist, ist der „Deutsche Sonderweg“, auf diese elektronische Gesundheitskarte auch Krankheitsdaten von dem Kartenbesitzer abzuspeichern. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) und die Industrie wünschen eine zentrale Speicherung dieser Daten auf einem Server, die Ärztevertreter kämpfen für eine dezentrale Archivierung in den Arztpraxen. Die Ärzte- Zeitung berichtete darüber am 9. November 2004 unter dem Titel „Hinter der Technikdebatte um die elektronische Gesundheitskarte steht ein Streit um Einflusssphären“. Nach dem Motto „Wer die Daten hat, hat die Macht“ versucht das BMGS, eine zentrale Verwaltung aufzubauen; denn wenn die elektronischen Informationen in den Arztpraxen lägen, hätten das BMGS und die Industrie keinen Zugriff auf sie. In diesem Kampf um die Daten dürften die Ärzteverbände am kürzeren Hebel sitzen, da sie weitgehend staatsabhängig sind. Deshalb soll im Folgenden den Fragen nachgegangen werden: Warum müssen persönliche Krankheitsdaten als Datei gespeichert werden und nicht wie bisher auf Papier? Warum müssen elektronische Daten zentral gespeichert werden?
Ziele des BMGS
Als Ziele der elektronischen Gesundheitskarte nennt das BMGS unter anderem (Tab. 1): Verbesserung der Qualität, Stärkung der Eigenverantwortung, Steigerung der Wirtschaftlichkeit, Optimierung von Arbeitsprozessen, Leistungstransparenz im Gesundheitswesen, Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
Die ersten vier Gründe sind politische Absichtserklärungen, die beiden letzten weisen auf die wahren Gründe, die das BMGS zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bewegen, nämlich die Gesundheitskarte als Instrument einer Staatsmedizin einzusetzen.
Aus Sicht der Ärzte bzw. der „Leistungserbringer“, wie das BMGS die Kassen- oder Vertragsärzte nennt, sehen die Vor- und Nachteile der elektronischen Gesundheitskarte anders aus:
Vorteile einer elektronischen Datei auf der Gesundheitskarte
Bislang ist ein Nutzen nur für den (Sozial-)Staat und die Industrie erkennbar: Der Staat erhält potentiell Zugriff auf Daten der Patienten und die Industrie verdient durch Verkauf neuer Technologien.
Für den Patienten sind keine Vorteile im Vergleich zur Papierdokumentation erkennbar, im Gegenteil: Im Zweifelsfall dürfte der Notarzt kein funktionstüchtiges Lesegerät zur Verfügung haben, und jedoch könnte der Patient statt einer elektronischen Karte auch die wichtigsten Daten in einem Notfallausweis bei sich tragen. Das BMGS zitiert zwar Vorteile, ohne jedoch den Beweis der Richtigkeit zu erbringen, und es erwähnt leider nicht Nachteile für Patient und Arzt.
Nachteile einer elektronischen Datei
Bislang sind nur Nachteile für den Bürger ersichtlich: Der Patient (übergeordneter Begriff für Patient/Patientin) kann zuhause seine eigene Gesundheitsdatei nicht lesen, da er kein Lesegerät besitzt. Lesegeräte sollen nach den bisherigen Diskussionen in Arztpraxen und Apotheken aufgestellt werden. Zu wessen Lasten diese Lesegeräte angeschafft und betrieben werden, ist nicht bekannt. Sollen die Bürger eventuell Gebühren für das Lesen ihrer eigenen Daten bezahlen?
Durch die fehlende Einsicht der Patienten in ihre Gesundheitsdaten werden die Patienten entmündigt, was für die Papier-Dokumentation nicht zutrifft. Eine zentrale Speicherung der Daten beinhaltet auch immer eine Missbrauchsgefahr durch den Staat oder die Industrie. Diese Missbrauchsgefahr ist bei einer Papier-Dokumentation, die der Patient selbst verwaltet, wesentlich geringer, wenn nicht ausgeschlossen.
Die Kosten für die Einführung einer elektronischen Gesundheitsdatei sind beträchtlich: Konservative Schätzungen gehen von Gesamtinvestitionen von rund 2,2 Milliarden Euro für die Karte selbst, für die Infrastruktur wie Programmier- und Lesegerät und für die Software und Trustcenter aus (1). Es wird damit gerechnet, dass laut KBV jede Praxis 2.000 bis 3.000 Euro Einführungskosten haben wird (2). Die zusätzliche monatliche Belastung pro Praxis wird auf etwa 50 Euro geschätzt (3).
Für den Krankenhausbereich hat J.M. Janas, Professor für Wirtschafts- und Organisationswissenschaft an der Münchener Universität der Bundeswehr, am Beispiel einer Augenklinik errechnet, dass die Klinik jährlich 21 000 Euro über viele Jahre zuzahlen müsste, bevor sich das System der elektronischen Patientenkarte rentieren könnte (4).
Ein Versand von elektronisch gespeicherten Gesundheitsdaten macht eine sichere Verschlüsselung der Daten oder eine Benutzung eines geschützten Intranet erforderlich. Beides wird die Kosten dieses Systems in die Höhe treiben.
Jeder, der einen eigenen PC benutzt und elektronische Daten versendet oder empfängt, weiß, wie anfällig die elektronische Datenübermittlung ist und wie schwierig es ist, sich vor „Datenklau“ durch „Hacker“ zu schützen. Wie viel größer werden diese Gefahren werden, wenn mit der Verwendung dieser personenbezogenen Daten Geld zu verdienen ist. Es ist absurd: Dem Bürger werden private Gesundheitsdaten entzogen, und diese müssen durch aufwändige Technik geschützt werden, nur damit der Staat Leistungstransparenz im Gesundheitswesen und gesundheitsstatistische Informationen (s. Tab. 1) erhält.
Vorteile von Papierdokumentationen
Fast jeder Bürger in Deutschland kann lesen. Die Bürger können also Briefe, Urkunden und ebenso ärztliche Befundberichte lesen. Papier ist das herkömmliche Dokumentationsmedium, das sich über Jahrhunderte bewährt hat. Papierdokumentation ist voraussichtlich auch billiger als die Summe der Kosten für die Chip-Karte (s. oben).
Der Inhalt von Papierdokumenten kann ebenso schnell wie eine elektronische Datei versandt werden, nämlich mit Faxgeräten. Faxgeräte sind jetzt weit verbreitet, sie stehen in den meisten Praxen und Krankenhäusern und zunehmend auch in privaten Haushalten, also bei den Bürgern. Eine Fax-Nachricht zu versenden bedarf keines besonderen Datenschutzes, da dieser in unserem Telefonsystem gewährleistet wird.
Der Hauptvorteil einer Papierdokumentation für den Bürger ist, dass das Dokument und damit seine Gesundheitsdaten in seiner Privatsphäre verbleiben.
Mündigkeit der Bürger sollte gestärkt werden
Ziel der Bemühungen um einen Fortschritt im Gesundheitswesen sollte sein, die Mündigkeit und damit Selbständigkeit der Bürger zu stärken. Diese Mündigkeit bedeutet auch Freiheit von staatlicher Bevormundung. Das Recht der Bürger - Patienten wie Ärzte - auf die Freiheit, mit seinen eigenen Gesundheitsdaten souverän umzugehen, ist im Grundgesetz von Deutschland und in der EU-Verfassung geschützt. Eine Übergabe von ärztlichen Befundberichten an den Bürger erhöht also seine Freiheit und Mündigkeit. Dieses spricht für eine Papierdokumentation. Auf der anderen Seite nimmt eine Auslagerung von persönlichen Gesundheitsdaten auf einen zentralen Speicher diesem Bürger Freiheiten, weil er nicht mehr über diese Daten unmittelbar verfügt. Die Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten in zentralem Archiv entmündigt den Bürger.
Bis vor kurzem war es nicht üblich, ärztliche Berichte auch den Patienten in die Hand zu geben, weil Ärzte glaubten, Patienten seien häufig nicht mündig, Arztbriefe zu lesen und den Inhalt zu verstehen. Diese Haltung der Ärzte wird als paternalistisch beschrieben. Es gibt jedoch genügend langjährige Erfahrungen, dass Patienten durchaus in der Lage sind, den Inhalt von Arztbriefen zu verstehen, wenn diese in einigermaßen verständlicher Sprache verfasst sind. So hat es sich bewährt, frisch operierten Patientinnen die OP-Berichte mitzugeben sowie Komplikationsraten einer Tagesklinik zu veröffentlichen (5,6). Es gibt keinen Grund, warum die Ärzte ihre Berichte nicht in verständlichem Deutsch abfassen können und warum die meisten Patienten nicht in der Lage sein sollten, ärztliche Gedankengänge zu verfolgen.
Vorschlag „Aktion mündiger Bürger“
Der Versuch des Staates, den Patienten mittels einer erweiterten Gesundheitskarte zu verwalten und damit zu entmündigen, sollte von den Ärzten mit einer Aktion für den Erhalt der Papierdokumentation beantwortet werden:
• Der Patient sollte immer wie ein mündiger Bürger behandelt werden.
• Ärzte sollten alle Dokumente (OP-Berichte, Histologie-Befunde, Befundberichte, Laborwerte usw.) den Patienten aushändigen. OP-Berichte können heute mittels EDV innerhalb von zwei Stunden erstellt und den Patienten noch vor der Entlassung ausgehändigt werden; sie können den Überweisern aus dem PC zugefaxt werden (7).
• Der Patient ist und bleibt Besitzer seiner Dokumente.
• Der Patient schützt seine eigenen Dokumente. Dafür ist ein staatlicher Datenschutz nicht notwendig.
• Ärzte sollten die Kommunikation über Fax mit anderen Ärzten und Krankenhäusern sowie Patienten weiter ausbauen (7). Kurzbriefe mittels EDV sollten vermehrt geschrieben werden, da sie für die Abrechnung im neuen Gebührenordnungssystem EBM 2000plus erforderlich sind.
Vorteile der „Aktion mündiger Patient“
o Der Patient wird ernst genommen.
o Der Arzt wird zum Berater und zum Interessenvertreter der Patienten.
o Das Arzt/Patientenverhältnis bleibt privat.
o Patient und Arzt werden/bleiben mündig, das heißt selbstbestimmt.
o Dem ausufernden Staat wird Einhalt geboten.
o Milliardenschwere Ausgaben werden eingespart.
o Die Privatsphäre des Patienten bleibt erhalten.
Fazit:
Wenn die Kassenärzte die Flucht nach vorn ergreifen und den Patienten alle krankheitsrelevanten Berichte in die Hand geben, erübrigt sich das elektronische Datenarchiv auf der Gesundheitskarte. Die ganze staatliche Intervention verpufft, weil die Menschen andere Wege gehen. Durch die „Aktion mündiger Patient“ stärken die Kassenärzte das Arzt-Patienten-Verhältnis, sie erlangen für sich und ihre Patienten mehr persönliche Freiheit und verhindern neue Überwachungsmöglichkeiten eines Sozialstaates.
Eine solche, vom BMGS geplante, weit in die Privatsphäre der Bürger eingreifende Maßnahme wie die erweiterte Gesundheitskarte sollte in Pilotprojekten ausgiebig erprobt und evaluiert werden, bevor sie flächendeckend eingeführt wird. Außerdem sollte eine vergleichende Analyse der Gesamtkosten der Verwaltung von personenbezogenen Krankheitsdaten
a. als elektronisches Medium
b. als Papierdokumentation
durchgeführt werden, besonders wo bisherige Berechnungen gegen das elektronische Medium sprechen (4). Da es bislang einen solchen Vergleich nicht einmal für die Führung einer Krankenakte in den Praxen gibt, muss bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden, dass Staat und Industrie - die beiden Befürworter einer elektronischen Datenverwaltung - diese Entwicklung aus Eigeninteresse zu Lasten der Bürger forcieren. Dann ist die Entscheidung des Staates jedoch eine machtpolitische - und dieser sollte mit politischen Mitteln begegnet werden, nämlich u. a. durch Gehorsamsverweigerung.
Literaturhinweise:
1: eGesundheitskarte - „Toll-Collect“ im Gesundheitswesen. Quelle: Arzt & Wirtschaft 4/2004, 72. BAO-MAO-Aktuell Nr. 17 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell29) 2: Unterschriftenaktion gegen die Gesundheitskarte gestartet. Quelle: Ärzte Zeitung vom 19. Oktober 2004. BAO-MAO-Aktuell Nr. 38 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell38.html) 3: Die Kosten der Gesundheitskarte kosten pro Arzt rund 50 Euro pro Monat. Quelle: Schütze-Brief Nr. 65/2004, 8. BAO-MAO-Aktuell Nr. 29. (
http://www.mao-bao.de/Aktue1l29.html) 4: Ghanant H, Digitale Patientenakte. Abschied vom Papier. KMA 01/2004, 36-45. BAO-MAO-Aktuell Nr. 42 (
http://www.mao-bao.de/Aktuell42.html) 5: Brökelmann, J., P. Bung: Komplikationsraten in der ambulanten operativen Gynäkologie, Frauenarzt 43 (2002), 1046-1051
6: Brökelmann J, Leistungsberichte einer gynäkologischen Tagesklinik. ambulant operieren 1/2003, 44-46 (
http://www.arzt-in-europa.de) 7: Brökelmann J. Wirtschaftliche Praxisführung: Beispiel einer operativen Praxisklinik. In: Wirtschaftlich erfolgreich in der Arztpraxis. Hrsg. Riedel/Hansis/Wehrmann/Schlesinger. Deutscher Ärzte-Verlag Köln 2004 (im Druck)
8: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Internet-Flyer (
http://www.dimdi.de/de/ehealth/karte/flyer_din_lang.pdf) Tab. 1 : Werbung des BMGS für die elektronische Gesundheitskarte (8)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:
ZIELE DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITS KARTE
Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, insbesondere der Arzneimittelsicherheit, Verbesserung patientenorientierter Dienstleistungen.
Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Patientinnen und Patienten.
Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen. Optimierung von Arbeitsprozessen und Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
VORTEILE DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITS KARTE
Vorteile für Patientinnen und Patienten:
Wichtige Gesundheitsdaten sind besser verfügbar (z. B. im Notfall und beim Arztwechsel). Dadurch wird eine qualitativ bessere Behandlung erreicht und die Verschreibung ungeeigneter Arzneimittel reduziert.
Sie bekommen einen besseren Überblick über ihren eigenen Gesundheitsstatus (z.B. Impfungen, Allergien, Verlauf chronischer Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen).
Sie können entscheiden, ob und welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen bzw., gelöscht werden sowie wer auf die Daten zugreifen darf. Die letzten 50 Zugriffe werden zu ihrer Sicherheit protokolliert und gespeichert.
Vorteile für Leistungserbringer:
Schnellerer Überblick über den Gesundheitsstatus der Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen.
Optimierung von Arbeitsprozessen und damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten. Verbesserung der Kommunikation und Reduzierung von Doppeluntersuchungen. Verbesserte Nutzung von Arzneimittelinformationssystemen und Fachdatenbanken.
Ärztetag lehnt elektronische Gesundheitskarte ab
Der am heutigen Freitag zu Ende gegangene 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat in einer Entschließung die geplante elektronische Gesundheitskarte "in der bisher vorgestellten Form" mit 111 zu 94 Stimmen abgelehnt. Zugleich stimmten die Ärzte dafür, das Karten-Thema zum Schwerpunktthema des 111. Ärztetages zu machen, der die Einflüsse der Telematik auf die ärztliche Berufstätigkeit behandeln soll.
In der Erklärung zur Ablehnung der Gesundheitskarte durch das "Ärzteparlament" heißt es, die Karte und die mit ihr einhergehende telematische Infrastruktur beeinflusse die Grundlagen der ärztlichen Berufsausbildung wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. "Die zahlreichen Gründe für eine zunehmende Ablehnung der eGK aus der Ärzteschaft können von den Initiatoren dieses Vorhabens in Politik und Wirtschaft nicht einfach ignoriert werden."
Die Erklärung führt im Einzelnen aus, dass es keinen belegbaren Nutzen der eGK gebe und der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte nicht sicher zu verhindern sei. Außerdem passe die eGK mit dem elektronischen Rezept nicht in den alltäglichen Praxisablauf, wobei das eRezept dabei helfe, die Patienten in Risikoklassen einzuteilen, unter denen sie womöglich ein Leben lang geführt werden. Zusätzlich zum schwer beschädigten oder gar zerstörten Arzt-Patientenverhältnis würden die Kosten der milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt.
Im Vorfeld der Entschließung des Ärztetages gab es vor der Halle Münsterland Proteste kritischer Ärzte gegen die Gesundheitskarte. Auf Transparenten wurde die Karte als "sozialpolitische Atombombe" bezeichnet.
Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens:
• Die Auseinandersetzung um die Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Ergänzungen
Demo: 22.09.2007 um 14.30h in Berlin
Aufruf zur Demo "Freiheit statt Angst" am 22.09.2007 um 14.30h in Berlin