G8/Agent Provokateur
Das Verfahren gegen den bei Protesten gegen den G8-Gipfel enttarnten Zivilbeamten ist eingestellt worden. Gegen über 1.000 Gipfelgegner wird hingegen weiter ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat eine extra-Abteilung eingerichtet, bei der acht zusätzliche Staatsanwälte etwa 1.100 Fälle bearbeiten, die mit dem G8-Gipfel in Zusammenhang stehen. Dabei geht es meist um Vorwürfe wie Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Über 300 Anzeigen entscheidet gegenwärtig die Staatsanwaltschaft, in 800 Fällen wird noch von der Polizei ermittelt, viele Gipfelgegner haben in den letzten Wochen schriftliche Anhörungen von der Schweriner Polizei erhalten unter zum Teil hahnebüchenen Vorwänden. Auf diese Anhörungsbogen muss man nicht reagieren! Ein Großteil der Verfahren wird nach Ansicht des Republikanischen Anwaltsvereins jedoch eingestellt werden. Die wenigen konkreten Vorwürfe, die vermutlich zu einer Verurteilung führen werden steht in einem deutlichen Missverhältnis zur Gesamtzahl der Ingewahrsamnahmen (wieviele?) und Festnahmen während des Gipfels, d.h. ein Großteil der Eingesperrten, wurde ohne Beweise oder auch nur konkreten Tatverdacht seiner Freiheit beraubt
Eklatant ist vor diesem Hintergrund die geringe Zahl von Verfahren, die sich gegen Polizeibeamte richten. Von den 28 Verfahren gegen die Polizei wurden alleine zwölf wegen dem lebensgefährlichen Maneuver der Polizei gegenüber den Greenpeace-Booten angestrengt. Bleiben nur 14 weitere Fälle in denen sich Polizisten wegen der exzessiver Gewaltanwendung, Freiheitsberaubungen, Beleidigungen, Folterungen und Anmaßung von Befugnissen vor Strafen fürchten müssen.
Allzugroß muss diese Furcht ohnehin nicht sein: Das Verfahren gegen den Agent Provokateur, der bei einer Blockade zur Gewalt gegen die Polizei aufgefordert hat und vor laufenden Kameras enttarnt und der Polizei übergeben wurde, ist bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Ob es überhaupt Ermittlungen gab, ist unklar. (Gibt es etwa Hinweise, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Zeugen befragt hat?)
Bedeutend ist allerdings die Tatsache, dass mit dem Einstellen des Verfahrens eigentlich belegt ist, dass es Agents Provokateurs gegeben hat, eine Tatsache, die von der Presse kaum wahrgenommen wird und die Gewalt in Rostock in ein anderes Licht rückt.
Nicht mit einem Verfahren, nicht einmal mit Rücktrittsforderungen, müssen offensichtlich auch die rechnen, die von den Spitzen der Ministerien oder auch auf der Ebene mittlerer Dienstgrade verfassungswidrige Einsätze der Bundeswehr im Inland veranlasst und mit einem Tiefflug über den Camps von Gipfelgegnern tausende von Menschenleben riskiert haben. Verfassungsfeindlichkeit wird hingegen Organisationen vorgeworfen, die sich gegen den Einsatz der Streitkräfte im Inland engagieren (www.imi-online.de).
Diese Informationen sind großteils von http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/prozesslawine2.html
abgeschrieben (nicht kopiert!). Leider keine Zeit für weitere Recherchen.
Eklatant ist vor diesem Hintergrund die geringe Zahl von Verfahren, die sich gegen Polizeibeamte richten. Von den 28 Verfahren gegen die Polizei wurden alleine zwölf wegen dem lebensgefährlichen Maneuver der Polizei gegenüber den Greenpeace-Booten angestrengt. Bleiben nur 14 weitere Fälle in denen sich Polizisten wegen der exzessiver Gewaltanwendung, Freiheitsberaubungen, Beleidigungen, Folterungen und Anmaßung von Befugnissen vor Strafen fürchten müssen.
Allzugroß muss diese Furcht ohnehin nicht sein: Das Verfahren gegen den Agent Provokateur, der bei einer Blockade zur Gewalt gegen die Polizei aufgefordert hat und vor laufenden Kameras enttarnt und der Polizei übergeben wurde, ist bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Ob es überhaupt Ermittlungen gab, ist unklar. (Gibt es etwa Hinweise, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Zeugen befragt hat?)
Bedeutend ist allerdings die Tatsache, dass mit dem Einstellen des Verfahrens eigentlich belegt ist, dass es Agents Provokateurs gegeben hat, eine Tatsache, die von der Presse kaum wahrgenommen wird und die Gewalt in Rostock in ein anderes Licht rückt.
Nicht mit einem Verfahren, nicht einmal mit Rücktrittsforderungen, müssen offensichtlich auch die rechnen, die von den Spitzen der Ministerien oder auch auf der Ebene mittlerer Dienstgrade verfassungswidrige Einsätze der Bundeswehr im Inland veranlasst und mit einem Tiefflug über den Camps von Gipfelgegnern tausende von Menschenleben riskiert haben. Verfassungsfeindlichkeit wird hingegen Organisationen vorgeworfen, die sich gegen den Einsatz der Streitkräfte im Inland engagieren (www.imi-online.de).
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Ergänzungen
Der "Riskante Tiefflug" war Taktik!
Riskant war da nicht viel, die Wendigen mit aller Erdenklichen Navigation vollgestopften Maschinen können Risikolos noch Tiefer und Enger!
Brauchen sie aufgrund ihrer Hochwertigen Aufnahmegeräte Visuell, Infrarot, Radar und deren Hochwertigen Objektive eigentlich nich.
Das "Vermeintlich Riskante Flug Manöver" war Geplant und sollte auf dem Erdboden auffallen und Aufmerksamkeit erregen, das Alle in dem Camp zum Flugzeug nach Oben blicken, auf diese Art und Weise, dürften die Kameras an Bord der Maschine von Schätzungsweise ca 90 Prozent der Camp Bewohner die sich im Freien aufhielten, Gestochen Scharfe Portrait Video Clip Aufnahmen erhalten haben, auf denen man sogar noch Pickel oder Warzen auf der Nase, sowie Bartstoppeln am Kinn zählen kann.
Verfahren und Anzeigen
Lebensgefahr
Der Tornado galt Ende der 90ger als extrem unsicheres Jagdflugzeug, es gab zahlreiche Abstürze. Zuletzt im April 2007 in der Schweiz bei einem nicht-authorisierten Tiefflug. Mensch braucht kein Hellseher zu sein, dass das Unfallrisiko mit dem Tiefflug zunimmt und er u.a. deshalb verboten bzw. beschränkt ist. Wenn dann solche Chauvis EXTREM TIEF über ich sag mal - überwiegend von militärkritischen Leuten bewohnten - Camps rumfliegt, dann werden dabei, wie bei jedem Flug, Menschenleben riskiert.
Was gibt´s denn da zu diskutieren???
Ermittlungen eingestellt
Rostock - Die Ermittlungen seien mangels Anfangsverdachts eingestellt worden, teilte der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann mit. Es habe sich trotz mehrerer Aufrufe kein Zeuge gemeldet, der die Vorwürfe bestätigte.
Die Vorwürfe gegen den Zivilpolizisten, der in Heiligendamm in die Reihen der G-8-Gegner eingeschleust worden war, hatten während des Gipfels in Heiligendamm für Aufsehen gesorgt. Der Mann war verdächtigt worden, bei einer Blockade am Sicherheitszaun um Heiligendamm einen Stein gegen uniformierte Beamte geworfen zu haben. Unbestätigten Angaben zufolge soll er auch dazu aufgefordert haben, die Polizei anzugreifen. Zunächst hatte die G-8-Polizeieinheit Kavala bestritten, dass sich ein Zivilpolizist unter die Demonstranten gemischt habe. Später musste sie einräumen, dass er nicht der einzige war.
Nach seiner Enttarnung versuchten autonome Demonstranten, den Zivilpolizisten zu schlagen, wie ein SPIEGEL ONLINE-Reporter beobachtete. Geschützt von anderen Demonstranten und Vertretern des anwaltlichen Notdienstes wurde der vermummte Beamte schließlich den Polizeikräften übergeben
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
was soll das mit dem tiefflug — über reddelich
Bekackte (geistige) Tiefflieger — der Erwin
@ Bitte bleibe beim Thema des Artikels — anarchist
ich reg mich wohl auf — Rastaman
belegt? — egal
hä — Bürger
Zeugen verfügbar für Ermittlungen? — JJ
tornado technik — Theorie Pilot
Muß der Einsatz von Provokateure belegt werde — Yoda
Beweisen muss man das schon... — loewe