Haftantritt für Antifaschistin
Zum 2. August hat die Berliner Antifaschistin Andrea N.eine Ladung zum Haftantritt von 4 Monate im geschlossenen Vollzug in dem Frauenknast Lichtenberg erhalten. Das Münchener Landgericht hat diese Strafe verhängt wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz wegen Tragens von Waffen ohne behördliche Ermächtigung. Die "Waffe" war ein Pfefferspray!!!
Wie kam es dazu ?
Wie kam es dazu ?
An Pfingsten 2005 fand in dem beschaulichen bayrischen Touristenidyll Mittenwald das jährliche Veteranentreffen der SS-Gebirgsjäger statt, unter der Teilnahme von Alt- und Neonazis jeglicher Couleur statt. Andrea befand sich in der Nähe von diesem Treffen und wurde von Zivilpolizisten angehalten und durchsucht. Sie fanden bei ihr ein Pfefferspray, weshalb sie sie festnahmen und in anschließenden Unterbindungsgewahrsam nehmen wollten.
Am 12. Juli 2007 verurteilte das Landgericht München sie zu 4 Monaten Haft ohne Bewährung. Obwohl es an dem Tag keine linke Demonstration gab und deswegen das Tragen von Pfefferspray völlig legal war, begründete das Gericht die Verurteilung damit, dass im ganzen Bezirk ein Ausnahmezustand herrschte, allerdings gab es keinerlei öffentliche Mitteilung an die örtliche Bevölkerung darüber. Aufgrund dieses Urteils erfolgte zudem ein Bewährungswiderruf von 3 Monaten wegen dem Mitführen von mit Pfeffer gefüllten Eiern bei einer antifaschistischen Aktion am 1. Mai 2005 in Berlin. Damit soll sie faktisch eine 7-monatige Haftstrafe absitzen.
Dazu kommt am kommenden Dienstag 31.Juli 2007 ein Sammelverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen sie. Anklagepunkte sind die "Überflüssigen-Aktion" in der Auländerbehörde Berlin-Lichtenberg vom Oktober 2006, eine Mülltonnenaktion gegen den Hessgedenkmarsch der Nazis vom August 2006 in Berlin und "Vermummung" bei Aktivitäten gegen die Nazidemonstration zur JVA Tegel aus Solidarität mit dem Landsersänger Michael Regner (Lunikoff)vom Oktober 2006.
Einbezogen wird auch noch die bereits erfolgte Verurteilung zu 2 Monaten Haft ohne Bewährung wegen einer Hausbesetzung in der Liebigstraße vom April 2006.
Kommt zahlreich um eure Solidarität zu zeigen!!!Fight back!!! Knast ist sehr Scheisse aber bricht uns nicht!!!
Treffen: 31. Juli 2007
Haupteingang Amtsgericht Tiergarten 12.00 h
Prozessbeginn:
12.15 h,Raum 572
Adresse:
Turmstrasse 91, U9 Turmstraße, S-Bellevue
Am 12. Juli 2007 verurteilte das Landgericht München sie zu 4 Monaten Haft ohne Bewährung. Obwohl es an dem Tag keine linke Demonstration gab und deswegen das Tragen von Pfefferspray völlig legal war, begründete das Gericht die Verurteilung damit, dass im ganzen Bezirk ein Ausnahmezustand herrschte, allerdings gab es keinerlei öffentliche Mitteilung an die örtliche Bevölkerung darüber. Aufgrund dieses Urteils erfolgte zudem ein Bewährungswiderruf von 3 Monaten wegen dem Mitführen von mit Pfeffer gefüllten Eiern bei einer antifaschistischen Aktion am 1. Mai 2005 in Berlin. Damit soll sie faktisch eine 7-monatige Haftstrafe absitzen.
Dazu kommt am kommenden Dienstag 31.Juli 2007 ein Sammelverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen sie. Anklagepunkte sind die "Überflüssigen-Aktion" in der Auländerbehörde Berlin-Lichtenberg vom Oktober 2006, eine Mülltonnenaktion gegen den Hessgedenkmarsch der Nazis vom August 2006 in Berlin und "Vermummung" bei Aktivitäten gegen die Nazidemonstration zur JVA Tegel aus Solidarität mit dem Landsersänger Michael Regner (Lunikoff)vom Oktober 2006.
Einbezogen wird auch noch die bereits erfolgte Verurteilung zu 2 Monaten Haft ohne Bewährung wegen einer Hausbesetzung in der Liebigstraße vom April 2006.
Kommt zahlreich um eure Solidarität zu zeigen!!!Fight back!!! Knast ist sehr Scheisse aber bricht uns nicht!!!
Treffen: 31. Juli 2007
Haupteingang Amtsgericht Tiergarten 12.00 h
Prozessbeginn:
12.15 h,Raum 572
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Bei Demonstrations Verdächtigen gips Urteile
Geständnis darf nicht provoziert werden
Nach Darlegung des BGH ist grundsätzlich nichts einzuwenden gegen den Einsatz verdeckter Ermittler, solange diese nur «Augen und Ohren» offen hielten. Unzulässig sei dagegen, einen Verdächtigen in einer «vernehmungsähnlichen Situation» mit gezielten Nachfragen zu einem Geständnis zu drängen, wenn der Betreffende zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen habe.
«Die Polizei darf die Vernehmung nicht verdeckt fortsetzen, wenn sie anders nicht weiterkommt», sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf. Aus BGH-Sicht ist niemand verpflichtet, zu seiner Verurteilung beizutragen. «Die Selbstbelastungsfreiheit gehört zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens», sagte Tolksdorf. Sie habe Vorrang vor der staatlichen Pflicht zur Strafverfolgung. «Die Strafverfolgung zwingt nicht zur Aufklärung der Tat um jeden Preis.»
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
deutsche Richterei — Schreibtischtäter
Up international solidarity — Mr. Muggle
nur ne Frage — aaa
@ aaa — Was ich bin kriminell?