Kiel: Solidarisch zur 129a-Zeuginnenanhörung

Arthur 26.07.2007 22:20 Themen: Repression
In dem aktuellen 129a-Verfahren gegen mehrere Menschen aus dem Raum Hamburg/Bad Oldesloe ( http://soligruppenord.blogsport.de) und Berlin gab es heute, am 25.07.07 eine Zeuginnenanhörung durch die Bundesanwaltschaft (BAW) beim Landeskriminalamt (LKA) in Kiel, die von einer Soliaktion begleitet wurde.
30-40 FreundInnen und GenossInnen begleiteten die Betroffene am frühen Nachmittag mit einer kleinen, kraftvollen Demo zum LKA-Gebäude im Kieler Mühlenweg. Die Polizei wirkte überrascht und hatte offensichtlich nicht mit einem solchen Aufsehen gerechnet. Die DemonstrantInnen platzierten sich vor der Einfahrt des LKA-Komplexes und warteten dort auf die Genossin, die von ihrem Anwalt zur Vernehmung begleitet wurde. Nach einer guten halben Stunde konnten die AktivistInnen ihre Genossin unter Applaus zurück empfangen.

Die vorgeladene Genossin verweigerte die Aussage und berief sich über ihren Anwalt auf §55 (persönliche Gefährdung durch Selbstbelastung). Klar ist, dass sie in dem Verfahren keine Aussage machen wird. Die BAW ließ verlauten, dass sie die Zulässigkeit des §55 überprüfen würde oder ob jetzt Zwangsmittel zur Erpressung von Aussagen verhängt werden könnten.

Sollte die Aussageverweigerung nach dem §55 nicht anerkannt werden, droht der Genossin eine weitere BAW-Vorladung, dann unter Umständen direkt nach Karlsruhe. Hier könnten gegen sie Zwangsmittel in Form von Geldstrafen (5-1000 €) oder Beugehaft bis zu einem halben Jahr verhängt werden.
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Ergänzungen

Auch in Berlin gibt es eine Soligruppe

Soligruppe Berlin 27.07.2007 - 02:31
xxx

Halbes Jahr - und dann nochmal?

neeeee! 27.07.2007 - 13:38
Also, nach der Strafprozessordnung ist nach einem halben Jahr (spätestens) auch dann Schluss mit Haft, wenn nix augesagt wird (s. §70 StPO - (4)):

StPO-§ 70

(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.


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solidarische grüße +
keep it on!

Flugblatt zu 129a-Ermittlungen

Gruppe Zunder (Kiel) 28.07.2007 - 13:09
DAs KENnEN WIR SCHON…

Seit einigen Jahren sieht sich die linksradikale Szene wieder vermehrt mit einem vielleicht vergessen geglaubten, alten Bekannten konfrontiert, dem Schnüffelparagrafen 129a*.
Ob gegen aktive AntifaschistInnen, wie 2004 in Magdeburg, gegen verschiedene linke Projekte und WG´s im Vorfeld des letzten G8-Gipfels, oder kurz darauf in Berlin, Hamburg und Bad Oldesloe aufgrund vermeintlicher Teilnahme an unterschiedlichen militant antimilitaristischen Anschlägen… der Staat schnüffelt und das wieder gehäuft!
Wir wollen hier auch nicht groß rumspekulieren, ob wer, wie, wann und wo was getan hat. Wir sehen die Aktionen und Zusammenhänge als Teil unserer Szene an und die Razzien als Angriff auf uns alle!

Wir denken auch nicht, dass es den Repressions- und Ermittlungsorganen vorrangig um die Aufklärung von Aktionen geht, was auch der hohe Anteil von, als haltlos eingestellten §129a Verfahren zeigt. Wir denken vielmehr, dass der Staat hier verschiedene Strategien verfolgt. Eine ist der Versuch, Widerstand zu spalten indem ein Teil als legitim und sogar „wichtig“ dargestellt wird, wie um den G8-Gipfel geschehen, und auf der anderen Seite von dem Teil, der die Spielregeln nicht einhält und das ganze System in Frage stellt, das Bild eines blutrünstigen und unpolitischen Terrormob gezeichnet wird. Der eine Teil von Widerstand wird eingebunden, kanalisiert und geschluckt und auf den anderen Teil wird ordentlich drauf geschlagen. Im Grunde genommen geht es jedoch darum, Widerstand zu brechen.

Ein anderer Zweck des §129a liegt unserer Meinung nach in der Durchleuchtung einer wieder aktiver werdenden und sich radikalisierenden linken Szene. Wie radikal oder gefährlich diese nun ist, darüber wird viel diskutiert und gestritten. Tatsache ist jedoch, dass ein Staat, der wieder weltweit Krieg führen will, kein Interesse an radikalem Antimilitarismus hat, dass diese Regierung sich schon lange wieder an den Terror faschistischer und nationalsozialistischer Gruppen gewöhnt hat, und dass ihr eher aktive AntifaschistInnen ein Dorn im Auge sind, die diese Friedhofsruhe stören oder sich selbst verteidigen. Auch vor einem stärker werdenden Protest und sich radikalisierendem Widerstand in Zeiten wachsender Vereinzelung, sozialer Ungleichheit und Unsicherheit, graut es den Herrschenden.
Der Staat hat somit ein großes Interesse daran, genau zu wissen, wer wie mit wem zu tun hat und wie sich Menschen, die versuchen eine Alternative zu diesem System aufzubauen, vernetzen. Innenminister Schäubles Todesschussphantasien sind dabei strategischer Natur und die Spitze eines Eisberges, der von etlichen emsigen Ermittlungs-, Repressions-, und Kontrollfetischisten getragen wird. Sie sind Vorstöße um eine generelle Verschärfung der Kontrollbefugnisse voranzutreiben.

Mit dem §129a sind wir alle gemeint!
Aus diesem Grund haben die Behörden auch ein Interesse an jeder Information, die sie kriegen können. Ermittelt wird in großem Umfang. Auch viele kleine vermeintlich unwichtige Informationen ergeben wie Puzzelteile zusammengesetzt ein Bild.
Eine Genossin von uns hat durch die Bundesanwaltschaft eine Ladung zur Zeugenaussage im jüngsten 129a-Verfahren bekommen. Über ihren Anwalt berief sie sich, auf sein Anraten hin, auf den §55**. Klar ist, dass sie in diesem Verfahren keine Aussagen machen wird. Wir haben sie zu diesem Termin begleitet um ihr zu zeigen, dass sie nicht allein dasteht und um zu zeigen, dass uns diese Verfahren auch etwas angehen. Wir wollen unsere Solidarität deutlich machen, die zum einen Teil unsrer Vorstellung von einem Zusammenleben ist, als auch notwendige Praxis im Kampf für ein selbstbestimmtes Leben und eine Welt ohne Herrschaft.

SOLIDARITÄT STATt RePRESsION
FÜR DIE SOZIALE REVOLUTION !

Gruppe Zunder

*Bildung einer terroristischen Vereinigung
**Aussageverweigerung aufgrund möglicher Selbstbelastung

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 9 Kommentare an

Genossinen und Genossen — Erich Honnecker

Weiß eigentlich irgendwer? — Einfacher Text oder HTML?

Ich empfehle Ehrenwort — Helmut Kohl

@erich — genosse

frage?! — egal

Fuck — Frankenstein