Demogebühren in Ba-Wü unzulässig

Soli-Gruppe 09.07.2007 19:37 Themen: Antifa Freiräume Repression Soziale Kämpfe
Heute gab das Verwaltungsgericht ihre Urteilsbegründung bezüglich des Rechtsstreites zwischen der Stadt Pforzheim und AktivistInnen der linken Szene bekannt.
So, wie von der Homepage des Verwaltungsgerichtes zu entnehmen ist (siehe Anhang), wird bei der Begründung auf das Grundgesetz und das Recht der Versammlungsfreiheit hingewiesen.
Heute gab das Verwaltungsgericht ihre Urteilsbegründung bezüglich des Rechtsstreites zwischen der Stadt Pforzheim und AktivistInnen der linken Szene bekannt.
So, wie von der Homepage des Verwaltungsgerichtes zu entnehmen ist (siehe Anhang), wird bei der Begründung auf das Grundgesetz und das Recht der Versammlungsfreiheit hingewiesen.

Die Stadt Pforzheim erhob seit Jahren willkürlich sogenannte Demonstrationsgebühren und unterschied hierbei nach Gesinnung und der jeweiligen Organisation oder Einzelperson.
Da die Demonstrationsfreiheit keine Frage des Geldbeutels sein darf, klagten schließlich 2005 2 AktivistInnen gegen de Stadt Pforzheim, da sie für Versammlungen gegen eine Neonazimahnwache mit Gebühren in Höhe von 100,- bzw 150,- Euro belastet. Dies ist nicht nur ein schwerer Einschnitt in das Grundrecht, sondern zudem auch eine Repressionsmasnahme die in Baden-Württemberg seines gleichen sucht.


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Anbei der Auszug vom Verwaltungsgericht Karlsruhe:

Keine Gebühren für Demonstrationen - Klage gegen Stadt Pforzheim erfolgreich

Datum: 09.07.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 09.07.2007

Eine Behörde darf für Anordnungen, die die nähere Durchführung einer Demonstration regeln, keine Verwaltungsgebühren erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit der Klage eines Veranstalters einer Demonstration stattgegeben. Dieser hatte gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Pforzheim geklagt. Die Stadt Pforzheim hatte hinsichtlich einer vom Kläger angemeldeten Demonstration verschiedene Anordnungen zu Art und Weise der Durchführung der Versammlung getroffen und hierfür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € festgesetzt.



Wie die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes in den nunmehr vorliegenden Gründen ihrer Entscheidung ausführt, widerspricht es dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn die Verwaltung für ihre Tätigkeit eine Gebühr nach dem Landesgebührengesetz festsetzt. Wegen der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit dürfe an die Ausübung dieses Grundrechtes keine Gebührenpflicht angeknüpft werden. Denn aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten, was ein erheblicher Schaden für die Demokratie bedeuten würde. Auch der Umstand, dass die Gebühr im konkreten Fall mit 100,00 € relativ niedrig sei und dass das Gebührenrecht grundsätzlich die Möglichkeit kenne, Gebühren zu erlassen oder zu stunden, rechtfertige nicht den durch die Erhebung der Gebühr erfolgten Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Auch sei das Landesgebührengesetz nicht in der Lage, die Besonderheiten versammlungsrechtlicher Auflagen angemessen zu erfassen und könne daher auch aus diesem Grund keine Anwendung finden.





VG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2007 - 2 K 1163/05 -

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob die Erteilung versammlungsrechtlicher Auflagen gebührenpflichtig ist, hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Diese ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils einzulegen.


Quelle:  http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1209138/index.html?ROOT=1197412

Vergangene Berichte auf Indymedia:

 http://de.indymedia.org/2007/04/172315.shtml
 http://de.indymedia.org/2007/03/172196.shtml
 http://de.indymedia.org/2007/01/167171.shtml
 http://de.indymedia.org/2005/05/118355.shtml
 http://de.indymedia.org/2005/02/107727.shtml
 http://de.indymedia.org/2005/02/107722.shtml
 http://de.indymedia.org/2005/02/107702.shtml


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Ergänzungen

Studentenproteste reloaded?!

radio corax 12.07.2007 - 17:08
Hochschule als kritische Instanz der Gesellschaft? Scheint längst Geschichte. Ich hab das Gefühl, dasz die Akzeptanz für Unigebühren im Minutentakt steigt. Mit Studiengebühren soll die Qualität der Lehre verbessert werden. Sagen die BeführworterInnen. Die Kontra-Gebühren-Aktivisten scheinen politisch isoliert. Doch es gibt Sie noch. Die Aktionen dagegen. Wird ja irgendwie auch Zeit. Denn: An 48 staatlichen Hochschulen wurden dieses Sommersemester erstmals Studiengebühren erhoben. Und immerhin: an Zweien verweigern Studenten die Zahlung: An der Hochschule für bildende Künste und an der Theaterakademie Hamburg enthält jeweils ein Großteil der Studenten das Geld den Hochschulen vor. Während die Hochschulleitungen den Nichtzahlern mit Exmatrikulation drohen, fechten die Studenten die rechtliche Grundlage dieser Drohung an. Und nicht nur in Hamburg gibt es Bewegung. Auch in Baden Würtemberg tut sich etwas. Heute verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Klagen von vier Studenten gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg. Immerhin das BundesLand, das die Einführung von Studiengebühren als erstes beschlossen hat. Wie die Chancen vor Gericht stehen das hat Alex von Radio Corax mit christian berg besprochen. er war lange Zeit im vorstand des freien zusammenschlusz von studentInnenschaften.War es klug, die Studienkonten generell als Abzocke abzulehnen?

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letzte chance — truth